Reisebus ist beschädigt

Hallo, ich habe folgendes Problem.
Wir haben mit ca 21 Leuten einen Reisebus gemietet mit Fahrer dür das DFB Finale in Berlin, soweit war auch alles in Ordnung, bis wir in Berlin angekommen sind.
Kaum angekommen musste icj mich mit 2 Bremern Prügeln (normaler weise nicht mein ding), die habe dann mit Bierflaschen auf mich geschmissen und die sind in der Heckscheibe vom Reisebus gelandet die dann natürlich zu Bruch ging. Nun Will die Busgesellschaft mich Anzeigen und will das ich die Scheibe bezahle!

Meines erachtens muss ich nichts Zahlen da ich die Flaschen nicht in den Bus geworfen habe.

Wie seht Ihr das ?

Gruss

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Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Ich persönlich würde nicht zahlen. Du mietest einen Bus, zahlst ne Gebühr und irgendein Vogel demoliert den Bus. Warum soll nun der Mieter dafür aufkommen?? Der Flaschenwerfer ist verursacher, der Busunternehmer müsste sich nun darum kümmern, den Namen zu bekommen.

In meinen Augen ists nicht richtig, hier den anderen Schwachmaten 😉 der sich prügeln musste einfach als Verursacher herzunehmen.

Gruß
Jan

PS: Wir haben gestern auch kräftig was zu feiern gehabt und alles ohne Prügelei überstanden. 😉

Du leihst mir als gutem Bekannten Deinen Cabrio und ich gebe Dir diesen abends mit einer Beule zurück. Sorry, bei einer kurzen Meinungsverschiedenheit über einen Parkplatz hat ein Rowdy eine Beule in den Wagen gehauen. Ist nicht meine Schuld. Kümmere Dich darum, den Namen herauszufinden und las Dir den Schaden ersetzen. Was würdest Du sagen?

O.

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@ go-4-golf:
also dein Zitat aus den Mietbedingungen sagt doch viel aus, vorallem:
unser TE muss (aus meiner Sicht) für den Schaden aufkommen.
Er war beteiligt an der Auseinandersetzung bei der die Scheibe zu Bruch gegangen ist! Somit schließe ich = er ist erstmal der Einzige dem der Schaden in Rechnung gestellt werden kann! Er kann ja dann den wahren Verursacher ausfindig machen (viel Spass dabei) und die Summe von diesem einklagen!

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


@ go-4-golf:
also dein Zitat aus den Mietbedingungen sagt doch viel aus, vorallem:
unser TE muss (aus meiner Sicht) für den Schaden aufkommen.
Er war beteiligt an der Auseinandersetzung bei der die Scheibe zu Bruch gegangen ist! Somit schließe ich = er ist erstmal der Einzige dem der Schaden in Rechnung gestellt werden kann! Er kann ja dann den wahren Verursacher ausfindig machen (viel Spass dabei) und die Summe von diesem einklagen!

Meine zitierte Klausel stammt aus den Mietbedingungen von Avis. Hier ist m.W. bis jetzt nicht die Firma genannt worden, bei dem der Bus gemietet wurde. Nach alldem, was bekannt wurde, scheint dies keine der großen Mietwagenfirmen zu sein. Deren Mietbedingungen sind maßgebend. Unklar ist auch, wer ist der Mieter laut Vertrag ("Wir haben gemietet.."😉.

Ob und welche Mitschuld den TE trifft, kann nur gerichtlich geklärt werden. Oder Mietwagenfirma ist kulant, was ich mir bei einem kleinen Krauter, wie es hier wohl der Fall ist, nicht vorstellen kann. Wird wohl ein langes Verfahren werden, wenn die Winkeladvokaten loslegen.

O.

Ich denke mal man muss hier unterscheiden:

Wird nur der Bus gemietet ohne Fahrer, dann muss der gemietete Bus auch wieder unversehrt abgegeben werden bzw. bei Beschädigung die Selbstbeteiligung von den Mietenden getragen werden.
So wird es sicher im Mietvertrag stehen.
So ist es ja auch bei jedem Auto, dass man mietet.

In diesem Fall aber wurde ja quasi die Reise gebucht, da die Fahrer ja von dem Busunternehmen gestellt werden.Somit sollten im Reisepreis sämtliche Kosten für Versicherungen bereits enthalten sein.

Dies ist meine Meinung, aber im Zweifel ist natürlich immer die Dagmar schuld...

Ich habe das auch erst gerade so verstanden, dass der TE eine Busfahrt samt Fahrer gemietet hat und nicht einfach nur den Bus und den Fahrer selber gestellt hat.
Wenn ich einen Bus samt Fahrer buche bin ich mir ziemlich sicher, dass die Rechtsprechung mich so sieht, dass ich als Anmieter nicht für Beschädigungen haftbar gemacht werden kann die Dritte an dem Bus anrichten. Der Fahrer des Busses hätte sich hier halt drum kümmern müssen die Pappnasen ausfindig zu machen und Schadenersatz von den Verursachern zu fordern. Der Busunternehmer hätte ja "Nein" sagen können als er gehört hat, dass es zum DFB Pokalfinale geht, da besteht immer ein gewisses Risiko, dass Randale ist. Ausserdem kann er seinen Bus ja versichern und legt das auf den Mietpreis um.
Ähnliches gilt bei der ausschliesslichen Anmietung des Busses ohne Fahrer. Wenn eine Versicherung besteht, so kann man davon ausgehen, dass der Busunternehmer die Versicherungskosten auf den Anmieter umlegt, also hat der Anmieter auch Anspruch darauf im Fall des Schadens diese Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Je mehr ich darüber nachdenke merke ich, wie unsinnig das Verhalten des Busunternehmers ist, da er rechtlich keinerlei Handhabe hat.

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Hallo so mal was neues .
Der unternehmer hat mich heute angerufen und will das ich in form von meiner Haftpflicht für den schaden aufkommen soll.
Ich solle Irgendwas der Versicherung melden von wegen das ichdie scheibe kaputt gemacht habe durch einen " Unfall ".

Ich habe ihm nur gesagt das ich morgen bei Ihm anrufe und Ihm meine entscheidung mitteilen werde.

Morgen Früh muss ich mal sehen ob ich einen Termin beim Anwalt bekomme .
Mal sehen was der sagt !

OK, wenn er dir auf die Tour kommt, dann gehe ich mal zu 99% Prozent davon aus, dass er entweder keine TK für seinen Bus mehr hat oder eine mit zb. 1000 € SB oder noch mehr hat die ihm jetzt nichts nützt. Ich würde den in der hohlen Hand verhungern lassen und beim nächsten Mal den Bus woanders bestellen... Ausserdem fordert er dich zum Versicherungsbetrug auf, auch nicht die feine englische...

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