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Unser Auto wurde von Baumassnahmen im Haus beschädigt

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 15:39

Hallo zusammen

wir wohnen in einem Wohnhaus im 2. Stock mit Parkplatz vor der Türe.Im ersten Stock wurde komplett saniert und die Bauarbeiter fuhren eine Bagger unter das Fenster des 1. Stockes um ihren Bauschutt zu entsorgen.Genau neben diesem Bagger stand aber mein Auto und es bekam Bauschutt ab.Als ich bemerkte was da los war ging ich runter und Fotografierte alles.Ich habe die Hausverwaltung darauf aufmerksam gemacht das mein Wagen durch herabfallenden Schutt beschädigt worden ist .Es kam nur ein das stimmt nicht und hat alles geläugnet. Es war keine Absperrung beim Bagger sowie kein Warnhinweis .Was kann ich jetzt tun die wollen mir nicht die Versicherungsdaten geben.

 

Danke für eure Hilfe hab noch ein Bild angehängt !

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2013 um 15:48

Die Hausverwaltung ist nicht der Verursacher noch dafür verantwortlich - insofern solltest Du dich an das ausführende Bauunternehmen wenden.

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am 4. Januar 2013 um 15:47

Ab zum Anwalt und sich beraten lassen. Eventuell dann mit seiner Hilfe die Hausverwaltung direkt auf Begleichung des Schadens verklagen.

am 4. Januar 2013 um 15:48

Die Hausverwaltung ist nicht der Verursacher noch dafür verantwortlich - insofern solltest Du dich an das ausführende Bauunternehmen wenden.

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von 1302LSCabrio71

Die Hausverwaltung ist nicht der Verursacher noch dafür verantwortlich - insofern solltest Du dich an das ausführende Bauunternehmen wenden.

Hallo das Bauunternehmen gehört der Hausverwaltung das habe ich vergessen hineinzuschreiben

Zitat:

Original geschrieben von mupfel77

Zitat:

Original geschrieben von 1302LSCabrio71

Die Hausverwaltung ist nicht der Verursacher noch dafür verantwortlich - insofern solltest Du dich an das ausführende Bauunternehmen wenden.

Hallo das Bauunternehmen gehört der Hausverwaltung das habe ich vergessen hineinzuschreiben

Das spielt erst mal keine Rolle, du musst deine Ansprüche gegen das Bauunternehmen stellen, wem es gehört spielt erst mal keine Rolle.

Was sind denn für Schäden entstanden?

Grüße

Steini

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 16:12

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

Original geschrieben von mupfel77

 

Hallo das Bauunternehmen gehört der Hausverwaltung das habe ich vergessen hineinzuschreiben

Das spielt erst mal keine Rolle, du musst deine Ansprüche gegen das Bauunternehmen stellen, wem es gehört spielt erst mal keine Rolle.

Was sind denn für Schäden entstanden?

Grüße

Steini

Verkratzte Heckscheibe steinschläge auf Kofferaum und Dach sowie verkratzungen

Zitat:

Original geschrieben von mupfel77

Zitat:

Original geschrieben von steini111

 

Das spielt erst mal keine Rolle, du musst deine Ansprüche gegen das Bauunternehmen stellen, wem es gehört spielt erst mal keine Rolle.

Was sind denn für Schäden entstanden?

Grüße

Steini

Verkratzte Heckscheibe steinschläge auf Kofferaum und Dach sowie verkratzungen

Hmm, OK. Ich hoffe du hast Bilder mit entsprechend Bauschutt auf dem Auto. Du bist nämlich zu 100% in der Beweislast dass exakt diese Kratzer von exakt diesem Bauunternehmen verursacht worden sind.

Mir ist das bei einem LKW welcher Ladung (Kies) verlor und der sogar von der Polizei dafür angehalten wurde eben nicht gelungen weil ich eben nicht beweisen konnte dass die Stellen vor der Begegnung mit dem LKW Schaden frei waren :( Die "Wahrscheinlichkeit" wurde zwar von keinem keinem Bestritten, für einen Schadenersatz reichte aber keine "Wahrscheinlichkeit"

Grüße

Steini

Ich denke die Fotos sollten als Nachweis ausreichen die der TE gemacht hat.

Formuliere deinen Schadenersatzanspruch zunächst dem Grunde nach SCHRIFTLICH an die Hausverwaltung und halte diese für den Schaden haftbar und fordere sie auf ihren Betriebshaftpflichtversicherer einzuschalten. Dazu reicht schon ein Zweizeiler.

Danach solltest Du einen Kostenvoranschlag erstellen lassen um den Schaden auch der Höhe nach geltend zu machen.

Leider existiert gegen eine eventuell bestehende Betriebshaftpflicht rechtlich kein Direktanspruch und Du bist gezwungen den zivilrechtlichen Weg zu gehen um deine Ansprüche durchzusetzen. Sollte sich die Firma querstellen ihren Haftpflichtversicherer einzuschalten oder selbst einzutreten bleibt Dir nur der Klageweg.

@Steini

 

Ja, in dem Fall ist es auch schwer zu beweisen, weil man beweisen muß, dass der LKW die Ladung verloren hat, um von der LKW Versicherung den Schaden ersetzt zu bekommen.

 

Wenn die Steine auf der Straße liegen und der LKW diese mit den Rädern hochwirbelt, ist es höhere Gewalt, dann wird das nicht durch die LKW Versicherung ersetzt.

 

Ich denke, beim TE ist es wohl etwas anderes, da der Schaden durch eine Baumaßnahme entstanden ist, müssen Schadenersatzansprüche an die Baufirma gestellt werden, die dann hoffentlich eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, die mit der Regulierung sich befaßt.

 

Die Hausverwaltung hat als Bauherr in diesem Fall damit nichts tun.

 

Hallo,

allein aus der Tatsache, daß ein Radlader (das ist kein Bagger) neben Deinem PKW steht, kann ich noch kein Verschulden erkennen.

Hast Du auf Deinem Fahrzeug Reste von Bauschutt erkennen können und diese auch fotografiert oder gibt es evtl. Zeugen, die für Dich aussagen würden.

Hoffentlich hast Du noch aussagefähigere Fotos.

Ansonsten ab zum Anwalt, wenn Du Dir absolut sicher bist und eine Rechtsschutzversicherung hast, und dann das Bauunternehmen verklagen.

Liebe Grüße

Herbert

Der TE hat in diesem Falle den Vollbeweis zu führen - was sich bei einem älteren Fahrzeug durchaus als schwierig gestalten kann.

 

Wenn die Baufirma in zulässiger Weise mit Nichtwissen bestreitet, dass das Fahrzeug des TE vor diesem hier zur Rede stehenden Ereignis schadenfrei gewesen ist, dann muss der TE genau diesen Umstand als erstes beweisen.

Wenn er das nicht kann, wird es ihm dann gehen, wie von Steini beschrieben:

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Mir ist das bei einem LKW welcher Ladung (Kies) verlor und der sogar von der Polizei dafür angehalten wurde eben nicht gelungen weil ich eben nicht beweisen konnte dass die Stellen vor der Begegnung mit dem LKW Schaden frei waren :( Die "Wahrscheinlichkeit" wurde zwar von keinem keinem Bestritten, für einen Schadenersatz reichte aber keine "Wahrscheinlichkeit"

Gelingt ihm dieser Beweis, so hat er weiterhin zu beweisen, dass die von ihm geltend gemachten Schäden durch die Baufirma verursacht worden sind (auch das kann die Baufirma ganz legitim bestreiten).

 

Die ganze Sache ist also nicht so einfach, wie mancher denken mag - zumindest ist für die zu erbringende Beweiskette ein einziges Foto, welches einen Radlader neben dem Fahrzeug zeigt sicherlich nicht ausreichend.

Was hat den TE davon abgehalten , mal die freundliche  Polizei und dein Helfer zu kontaktieren ?

Die haben sogar meistens einen eigenen Fotoapparat für amtliche Fotos.

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

allein aus der Tatsache, daß ein Radlader (das ist kein Bagger) neben Deinem PKW steht, kann ich noch kein Verschulden erkennen.

Hast Du auf Deinem Fahrzeug Reste von Bauschutt erkennen können und diese auch fotografiert oder gibt es evtl. Zeugen, die für Dich aussagen würden.

Hoffentlich hast Du noch aussagefähigere Fotos.

Ansonsten ab zum Anwalt, wenn Du Dir absolut sicher bist und eine Rechtsschutzversicherung hast, und dann das Bauunternehmen verklagen.

Liebe Grüße

Herbert

HHallo ich habe aus jeder Position Bilder gemacht das Bild was ich eingestellt habe war nur damit man es sich besser vorstellen kann

als beweis das dein auto vorher nicht beschädigt war, hättest du auch relativ neue bilder von vor dem vorfall haben müssen.

Themenstarteram 4. Januar 2013 um 20:18

na ihr macht mir ja Hoffnung

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