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Beim Einparken mit geliehenem Anhänger fremdes Auto beschädigt

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 8:48

Hallo zusammen.

 

Mir ist grade im Urlaub was dummes passiert.

Beim Einparken des Gespanns (mein Auto, fremder gemieteter Anhänger) bin ich mit dem Radlauf des Anhängers an einem fremden KFZ hängen geblieben. Es entstand ein Schaden an dessen Stoßstange. Anhänger ist unbeschädigt.

 

Der KFZ Versicherung des Zugfahrzeugs habe ich den Unfall gemeldet, dem Vermieter des Anhängers muss ich ihn noch melden. Wie ich gesehen habe, haftet Halter und Anhängereigentümer gesamtschuldnerisch, teilen sich also vermutlich den Schaden.

 

Wenn jetzt die Haftpflicht des Anhängervermieters steigt, wird er sicher das von mir ersetzt haben wollen.

 

Tritt hier die private Haftpflichtversicherung ein oder nicht aufgrund der Benzinklausel?

Und wenn nicht, zahle ich das dann aus meiner Tasche oder zahlt das die Haftpflicht des Zugfahrzeugs?

 

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Waldorfmicro

Soweit ich weis springt die Anhänger Haftpflicht nur ein wenn der Anhänger nicht am Auto hängt.

In deinem Fall müsste die KFZ Haftpflicht deines Zugfahrzeug zuständig sein.

Das ist seit Oktober 2010 nicht mehr so...

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17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

Hallo zusammen.

 

Mir ist grade im Urlaub was dummes passiert.

Beim Einparken des Gespanns (mein Auto, fremder gemieteter Anhänger) bin ich mit dem Radlauf des Anhängers an einem fremden KFZ hängen geblieben. Es entstand ein Schaden an dessen Stoßstange. Anhänger ist unbeschädigt.

 

Der KFZ Versicherung des Zugfahrzeugs habe ich den Unfall gemeldet, dem Vermieter des Anhängers muss ich ihn noch melden. Wie ich gesehen habe, haftet Halter und Anhängereigentümer gesamtschuldnerisch, teilen sich also vermutlich den Schaden.

Das stimmt.

 

Wenn jetzt die Haftpflicht des Anhängervermieters steigt, wird er sicher das von mir ersetzt haben wollen.

Die Haftpflicht des Anhängers steigt nicht, da diese grundsätzlich 100% ist und auch nach einem Schaden bleibt.

 

 

Tritt hier die private Haftpflichtversicherung ein oder nicht aufgrund der Benzinklausel?

Und wenn nicht, zahle ich das dann aus meiner Tasche oder zahlt das die Haftpflicht des Zugfahrzeugs?

Das kommt auf die Benzinklausel an. Soweit ich weiß, ist das Führen eines KFZ in der PHV grundsätzlich ausgeschlossen, da dafür ja die KFZ Haftpflicht besteht.

 

Danke

Themenstarteram 25. Juli 2013 um 9:12

oh, das mit den 100% beim Anhänger wusste ich noch nicht.

Danke

 

Zitat:

Original geschrieben von the_quilla

oh, das mit den 100% beim Anhänger wusste ich noch nicht.

Danke

Das stimmt so pauschal auch nicht - je nach Größe des Vermieters gibt es da die wildesten Tarifierungsmodelle, die sich in der Regel auf seinen Gesamtfuhrpark beziehen und nicht auf ein einzelnes Fahrzeug.

Falls der Vermieter am Jahresende eine Prämienerhöhung bekommt, ist es allerdings eine mathematische Herausforderung zu errechnen, wieviel Schuld dieser einzelne Schaden daran trägt...;)

Soweit ich weis springt die Anhänger Haftpflicht nur ein wenn der Anhänger nicht am Auto hängt.

In deinem Fall müsste die KFZ Haftpflicht deines Zugfahrzeug zuständig sein.

Zitat:

Original geschrieben von Waldorfmicro

Soweit ich weis springt die Anhänger Haftpflicht nur ein wenn der Anhänger nicht am Auto hängt.

In deinem Fall müsste die KFZ Haftpflicht deines Zugfahrzeug zuständig sein.

Das ist seit Oktober 2010 nicht mehr so...

OK danke das ist wohl an mir vorbeigegangen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Zitat:

Original geschrieben von Waldorfmicro

Soweit ich weis springt die Anhänger Haftpflicht nur ein wenn der Anhänger nicht am Auto hängt.

In deinem Fall müsste die KFZ Haftpflicht deines Zugfahrzeug zuständig sein.

Das ist seit Oktober 2010 nicht mehr so...

am 25. Juli 2013 um 16:02

Früher war der Anhänger über das Zugfahrzeug automatisch mitversichert. Er musste lediglich mit eigenem Kennzeichen für den Straßenverkehr zugelassen werden. Die Häufung von schweren Unfällen mit PKW Anhängern für den Gütertransport oder mit Wohnwagen-Anhängern veranlasste den Gesetzgeber, dazu eine Haftpflichtversicherung zwingend vorzuschreiben, damit auch der Halter des Anhängers für Schäden Dritter mithaftet. Aber auch bei Schäden durch stehende Anhänger gab es häufig Probleme mit der Schadenregulierung. Deshalb ist seit 2002 eine eigene Versicherung für diese Fahrzeuge zwingend erforderlich.

Die Versicherungsgesellschaften bieten inzwischen auch Teil- und Vollkaskoversicherungen für die PKW Anhänger an, die unter anderem Diebstahl, Brände oder Unfälle mit Tieren abdecken.

Im Falle eines Unfalles haftet die PKW Anhänger Versicherung gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter, sofern der Anhänger den Unfall mit Schaden mit verursacht hat. Der Geschädigte kann seine Ansprüche sowohl bei der Versicherung des Zugfahrzeugs als auch der des Anhängers geltend machen. Er kann auch beide zusammen in Anspruch nehmen.

Da du den Anhänger gemietet hast wird dieses auf dich zutreffen.

Bei einem Unfall im fahrenden Verkehr, wird der Schaden meist über die KFZ-Versicherung des Zugfahrzeuges reguliert. Verursacht ein auf öffentlichen Straßen abgestellter Anhänger einen Schaden tritt die Anhänger Haftpflicht des Halters ein. Ab dem Moment, in dem der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und einen Schaden verursacht, greift die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges nicht mehr, die Anhängerversicherung tritt ein.

 

und zur Info am Schluss

Eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (Prozente) wird bei PKW Anhänger Versicherungen nicht vorgenommen. Die Anhänger Versicherung wird immer mit SF0 (=100%) eingestuft. Deshalb wirkt sich auch ein Schaden nicht auf die Prämie aus.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von P.anzer

Aber auch bei Schäden durch stehende Anhänger gab es häufig Probleme mit der Schadenregulierung. Deshalb ist seit 2002 eine eigene Versicherung für diese Fahrzeuge zwingend erforderlich.

Das kann so nicht stimmen.

Auch vorher mußten die Anhänger zugelassen werden,

und hatten auch eine eigene Haftpflichtversicherung.

Siggi hat Recht.

 

Der zulassungspflichtige Anhänger benötigte schon immer eine eigene Haftpflicht.

 

Bis 2010 mußte bei einem Schaden immer nur die Haftpflicht des Zugfahrzeuges den verursachten Schaden zahlen, ab 2010 wurde dieses geändert, die Anhängerhaftpflicht beteiligt sich seit dem an den entstanden Schaden.

 

Anhänger Besitzer haben das sicherlich schon am gestiegenen Beitrag zu ihrer Anhänger Haftpflichtversicherung gemerkt.

 

Vorher im Schnitt je nach Nutzlast, hier z.B. 0,7 to, 14,- und derzeit ca. 40,- Jahresprämie für die Haftpflicht des Anhängers zu zahlen (je nach Versicherer).

am 25. Juli 2013 um 19:06

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von P.anzer

Aber auch bei Schäden durch stehende Anhänger gab es häufig Probleme mit der Schadenregulierung. Deshalb ist seit 2002 eine eigene Versicherung für diese Fahrzeuge zwingend erforderlich.

Das kann so nicht stimmen.

Auch vorher mußten die Anhänger zugelassen werden,

und hatten auch eine eigene Haftpflichtversicherung.

Ich habe noch einmal etwas herausgesucht, vielleicht wird es jetzt verstanden

 

Anhänger können nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn sie von einem Zugfahrzeug bewegt werden. Dennoch benötigen sie eine eigene Anhänger Versicherung. Bis zur Neuregelung des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2002 waren Anhänger automatisch über das ziehende Fahrzeug mitversichert, sobald sie bewegt wurden. Im ruhenden Straßenverkehr war eine Versicherung nicht zwingend erforderlich und die Schadenregulierung oftmals schwierig. Daher muss für Anhänger seit der Neuregelung eine eigene Versicherung nachgewiesen werden.

Zitat:

Original geschrieben von P.anzer

...

und zur Info am Schluss

Eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (Prozente) wird bei PKW Anhänger Versicherungen nicht vorgenommen. Die Anhänger Versicherung wird immer mit SF0 (=100%) eingestuft. Deshalb wirkt sich auch ein Schaden nicht auf die Prämie aus.

Nein, nicht immer - wir reden hier von VERMIETUNG, und da gibt es meistens Stückprämien und die kennen keine Prozente.

Und wenn die Versicherung weiß, dass der Hänger auch alleine VERMIETET wird, dann kostet der auch nicht nur 14,- oder 40,- € im Jahr...

am 25. Juli 2013 um 19:37

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Zitat:

Original geschrieben von P.anzer

...

und zur Info am Schluss

Eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (Prozente) wird bei PKW Anhänger Versicherungen nicht vorgenommen. Die Anhänger Versicherung wird immer mit SF0 (=100%) eingestuft. Deshalb wirkt sich auch ein Schaden nicht auf die Prämie aus.

Nein, nicht immer - wir reden hier von VERMIETUNG, und da gibt es meistens Stückprämien und die kennen keine Prozente.

Und wenn die Versicherung weiß, dass der Hänger auch alleine VERMIETET wird, dann kostet der auch nicht nur 14,- oder 40,- € im Jahr...

Geschäftliche oder Gewerbliche Nutzung

Wird ein Anhänger gewerblich eingesetzt, unterliegt er der jeweiligen Betriebshaftpflicht. Im Rahmen dieser Versicherung können Anhänger durch entsprechende Vereinbarungen mitversichert werden. In einem solchen Fall bieten die meisten KFZ Versicherungen keinen Versicherungsschutz an.

Dies ist der Fall, wenn aus der Verwendung des Fahrzeuges Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbebetrieb anzusehen sind, also wenn Personen oder Güter gegen Entgelt mit dem Anhänger befördert werden, z.B. Taxiunternehmen, Kurierdienste oder Speditionen.

Hingegen liegt eine geschäftliche Nutzung vor, wenn das Fahrzeug dazu eingesetzt wird, um den Beruf auszuüben. Ein Handelsvertreter, der Ware ausliefert, ein Handwerker, der

Material auf eine Baustelle bringt, ein Pizza Service. Die KFZ-Versicherer bieten für solch eine Nutzung Policen an, die jedoch etwas teurer sind, als bei privater Nutzung. Ein Anhänger mit 750kg Nutzlast, kostet bei geschäftlicher Nutzung um die 50 EUR bei HUK 24.

Bei Anhänger Versicherungen gelten in der Regel dieselben Kündigungs- und Wechselfristen wie bei der Kfz-Versicherung, dies ist meist der Jahreswechsel .

Eine Einstufung in Schadenfreiheitsklassen (Prozente) wird bei PKW Anhänger Versicherungen nicht vorgenommen. Die Anhänger Versicherung wird immer mit SF0 (=100%) eingestuft. Deshalb wirkt sich auch ein Schaden nicht auf die Prämie aus.

@Panzer

 

das gilt aber nur für nicht zulassungspflichtige Anhänger.

 

 

Du mußt nicht alles glauben, was bei Wikki steht, sondern Dich nach Gesetzen richten.

 

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