Reisebus ist beschädigt

Hallo, ich habe folgendes Problem.
Wir haben mit ca 21 Leuten einen Reisebus gemietet mit Fahrer dür das DFB Finale in Berlin, soweit war auch alles in Ordnung, bis wir in Berlin angekommen sind.
Kaum angekommen musste icj mich mit 2 Bremern Prügeln (normaler weise nicht mein ding), die habe dann mit Bierflaschen auf mich geschmissen und die sind in der Heckscheibe vom Reisebus gelandet die dann natürlich zu Bruch ging. Nun Will die Busgesellschaft mich Anzeigen und will das ich die Scheibe bezahle!

Meines erachtens muss ich nichts Zahlen da ich die Flaschen nicht in den Bus geworfen habe.

Wie seht Ihr das ?

Gruss

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Ich persönlich würde nicht zahlen. Du mietest einen Bus, zahlst ne Gebühr und irgendein Vogel demoliert den Bus. Warum soll nun der Mieter dafür aufkommen?? Der Flaschenwerfer ist verursacher, der Busunternehmer müsste sich nun darum kümmern, den Namen zu bekommen.

In meinen Augen ists nicht richtig, hier den anderen Schwachmaten 😉 der sich prügeln musste einfach als Verursacher herzunehmen.

Gruß
Jan

PS: Wir haben gestern auch kräftig was zu feiern gehabt und alles ohne Prügelei überstanden. 😉

Du leihst mir als gutem Bekannten Deinen Cabrio und ich gebe Dir diesen abends mit einer Beule zurück. Sorry, bei einer kurzen Meinungsverschiedenheit über einen Parkplatz hat ein Rowdy eine Beule in den Wagen gehauen. Ist nicht meine Schuld. Kümmere Dich darum, den Namen herauszufinden und las Dir den Schaden ersetzen. Was würdest Du sagen?

O.

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Zitat:

Original geschrieben von jan.th


Ich persönlich würde nicht zahlen. Du mietest einen Bus, zahlst ne Gebühr und irgendein Vogel demoliert den Bus. Warum soll nun der Mieter dafür aufkommen?? Der Flaschenwerfer ist verursacher, der Busunternehmer müsste sich nun darum kümmern, den Namen zu bekommen.

In meinen Augen ists nicht richtig, hier den anderen Schwachmaten 😉 der sich prügeln musste einfach als Verursacher herzunehmen.

Gruß
Jan

PS: Wir haben gestern auch kräftig was zu feiern gehabt und alles ohne Prügelei überstanden. 😉

Du leihst mir als gutem Bekannten Deinen Cabrio und ich gebe Dir diesen abends mit einer Beule zurück. Sorry, bei einer kurzen Meinungsverschiedenheit über einen Parkplatz hat ein Rowdy eine Beule in den Wagen gehauen. Ist nicht meine Schuld. Kümmere Dich darum, den Namen herauszufinden und las Dir den Schaden ersetzen. Was würdest Du sagen?

O.

Das kannst du doch so net sehen.
Ich denke auch das es ein Vandalismuss schaden ist und die Versicherung dafür aufkommen müsste.

Ich selber Fühle mich nicht schuldig oder habe das Gefühl in Irgeneiner Hinsicht einen Beitrag zu der defekten scheibe dazu getragen zu haben.

Aber es ist schon interessant wie die einschätzung der Reschtslage auseinander geht!

@go-4-golf
In der von dir geschilderten Situation ist klar das derjenige der den Wagen gefahren ist die Sache wieder gerade zu stellen.

Aber wenn du dir bei z.b. Sixt dir einen Leihwagen holst und dir passiert das selbe wie es nun uns mit dem Bus passiert ist, gehst du hin und sagst dann das du die scheibe bezahlst oder nimmst du die Versicherung in anspruch die du bezahlt hast mit z.b. 150 € SB ???

Hy,
was das Gelabber mit bezahlen soll ist nicht ganz
zu begreifen denn der Bus war mit Fahrer gemietet,
also gänzlich andere Situation als Mietwagen oder
Auto von einem Bekannten.Ich bezahle auch kein Taxi wenn
es ein anderer beschädigt sondern ist ein alleiniges Problem
des Busunternehmers.

PS: Trotzdem sollten Fussballchaoten lebenslanges Stadionverbot
bis zur F-Jugend bekommen

Gruss

Stefan

Zitat:

Original geschrieben von Fossi11
Aber wenn du dir bei z.b. Sixt dir einen Leihwagen holst und dir passiert das selbe wie es nun uns mit dem Bus passiert ist, gehst du hin und sagst dann das du die scheibe bezahlst oder nimmst du die Versicherung in anspruch die du bezahlt hast mit z.b. 150 € SB ???

Die Versicherung für den Reisebus bezahlt der Unternehmer und nicht du.

Und ob er seine Versicherung hier in Anspruch nehmen kann oder sogar muss, ist nicht so klar wie sich das einige hier so denken.

Das hier ist in der Tat juristische Würdigung und der zwischen dir / euch und dem Unternehmer geschlossene Vertrag dürfte über die Einzelheiten Aufschluss geben.

Ich wäre mir an deiner Stelle hier auch nicht ganz so sicher, dass du in dieser Angelegenheit keine Verantwortung (Mitschuld) trägst, schließlich warst du an der Schlägerei beteiligt und somit quasi auch der "Aulslöser" des ganzen.

Aber, wie schon geschrieben, das obliegt der juristischen Würdigung..........

Gruß

Delle

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Zitat:

Original geschrieben von Fossi11


Das kannst du doch so net sehen.
Ich denke auch das es ein Vandalismuss schaden ist und die Versicherung dafür aufkommen müsste.

Ich selber Fühle mich nicht schuldig oder habe das Gefühl in Irgeneiner Hinsicht einen Beitrag zu der defekten scheibe dazu getragen zu haben.

Aber es ist schon interessant wie die einschätzung der Reschtslage auseinander geht!

@go-4-golf
In der von dir geschilderten Situation ist klar das derjenige der den Wagen gefahren ist die Sache wieder gerade zu stellen.

Aber wenn du dir bei z.b. Sixt dir einen Leihwagen holst und dir passiert das selbe wie es nun uns mit dem Bus passiert ist, gehst du hin und sagst dann das du die scheibe bezahlst oder nimmst du die Versicherung in anspruch die du bezahlt hast mit z.b. 150 € SB ???

Ich versuche selbstverständlich auch, den Schaden insgesamt durch die Versicherung regeln zu lassen. Ich weiss aber, dass ich schlechte Karten habe, meinen Anspruch durchzusetzen. Ggfs. muss ich dann die vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen.

Damit mir dieses aber nicht passiert, miete ich seit Jahren nur Mietwagen, bei denen die Selbstbeteiligung vom Mietwagenbroker ersetzt wird (z.B. Billiger-mietwagen.de).

Außerdem wähle ich einen Mietwagen aus, bei dem auch ein Glas- und Reifenschaden ersetzt wird. Kann alles auf der Webseite ausgewählt werden und kostet nur ein paar Euro mehr.

O.

P.S. Anschließen kann ich mich nicht der Meinung, die Mietwagenfirma müsse den Namen des Verursachers ermitteln und sich das Geld von ihm holen. Wie soll die Firma denn den Namen ermitteln? Es wäre deine Aufgabe als Beteiligter gewesen, den Täter mit Hilfe der Polizei namhaft zu machen. Ich weiss, es ist Theorie, aber so läuft`s.
Schönen Abend
O.

Ist der Glasschaden von der Polizei aufgenommen worden? 
Verlangt die Versiherung diese Schadensmeldung?

O.

Mann kann mich doch nicht dafür haftbar machen wenn andere Leute versuchen mich mit Mehreren Bierflaschen KO zu hauen und dabei den Bus beschädigen! Das grenzt schon an Versuchten Totschlag! Und glaube dir wenn 2 Leute mit Flaschen auf dich werfen hast du besseres zu tuhen als zu gucken ob der Bus im Arsch ist oder den Leuten hinterher zu laufen!

Also warum sollte mich jemand haftbar machen ?

Nicht ich habe die Flaschen geworfen , noch habe ich jemanden gesagt oder dazu eingeladen die Flaschen zu werfen !

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Ist der Glasschaden von der Polizei aufgenommen worden? 
Verlangt die Versiherung diese Schadensmeldung?

O.

Nein die Polizei hat nichts aufgenommen nur die TÄTERBESCHREIBUNG von den Flaschenwerfer.

Ich erhielt heute den Anruf mit bitte meiner adresse von einer bekannten die den Bus gebucht hat und sagte das die mich Anzeigen wollen und die kosten der scheibe mir in Rechnung stellen wollen.

Zitat:

Original geschrieben von Fossi11



Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf


Ist der Glasschaden von der Polizei aufgenommen worden? 
Verlangt die Versiherung diese Schadensmeldung?

O.

Nein die Polizei hat nichts aufgenommen nur die TÄTERBESCHREIBUNG von den Flaschenwerfer.
Ich erhielt heute den Anruf mit bitte meiner adresse von einer bekannten die den Bus gebucht hat und sagte das die mich Anzeigen wollen und die kosten der scheibe mir in Rechnung stellen wollen.

Wuerd ich mal locker antworten dass DU den Bus nicht gemietet hast, sondern sie. 🙂

Und: Meine Adresse steht an meiner Hauswand.
"Mein Name? Steht auf meinem Führerschein!" -Fear And Loathing In Las Vegas

Ja aber ich habe heute meine Daten raus gegeben weil ich der meinung bin das ich NICHTS zu befürchten habe.

Ich bin auch nur ein Opfer der Situation !

Ich würde mal sagen, du bekommst hier nur Meinungen von Laien auf diesem Gebiet (ich eingeschlossen) zu lesen.

Lass es einfach erst einmal auf dich zukommen.

Und wenn die Sache "Ernst" wird lässt du dich anwaltlich beraten.

Eine Erstberatung kostet nicht die Welt und schafft für dich Klarheit.

Lass dich nicht Kirre machen.

Gruß

Delle

Ich denke du hast rech8t aber mann hat schon ein mulmiges gefühl wenn man keine gewisheit hat

wird schon werden......😉

Aber berichte uns mal, was daraus geworden ist. Ist für uns alle schon von Interesse.

Alles Gute dir wünscht

Delle 🙂

Jo Thx ich sage dann bescheid !

Gruss und danke für die beiträge !

Leider habe ich übersehen/überlesen, dass der Bus mit Fahrer gemietet wurde.
Meine Beiträge sind daher zu streichen, da diese von falschen Voraussetzungen ausgingen.

Hier eine Klausel aus den Mietbedingungen von Avis für Fahrzeuge ohne Fahrer:
"9. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für während der Dauer des Mietvertrages an dem gemieteten Fahrzeug entstehende oder durch seinen Betrieb verursachte Schäden oder den Verlust des Fahrzeuges (einschließlich Fahrzeugteilen und -zubehör). Die Haftung des Mieters tritt nicht ein, wenn der Mieter die den Schaden oder Verlust verursachende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Schadensersatzpflicht des Mieters erstreckt sich auf die Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung oder bei einem Totalschaden des Fahrzeuges auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich des Restwertes. Weiter haftet der Mieter - soweit angefallen - für Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und etwaige weitere Avis entstehende Kosten und Mietausfall."
 
Ob die o.a. fettgedruckte Klausel von Mietwagenfirmen allgemein verwendet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.

O.

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