Reifenschaden in Folge von Auffahrunfall
Hallo zusammen,
ich hatte gerade einen (unverschuldeten) Auffahrunfall bei ca. 30 km/h. Das Kennzeichen ist bei mir etwas eindellt und die Stoßstange hat leichte Kratzer. Nichts wildes. Bei der Unfallverursacherin ist ein Reflektor hinten gebrochen. Wir haben uns geeinigt das privat zu regeln.
Ein paar hundert Meter später ging dann bei mir das Reifenkontrolldrucklämpchen an. Der Reifen hinten rechts hat jetzt 0,5 bar verloren. Alles anderen sind i.O.
Zur Frage: Es kann sein, dass ich in Folge des Unfalls über Trümmerteile gefahren bin und der Reifen dabei beschädigt wurde. Zählt das noch zum Unfall?
Beste Antwort im Thema
Dann wäre es am Schlauesten bei der ihrer Versicherung anzurufen und zu klären, ob sie den Unfall gemeldet hat. Ich wette, das hat sie nicht. Ein Anruf bei der eigenen Versicherung wäre auch schlau. Vielleicht hängt dort in der Datenbank eine ganz andere Story mit deinem Namen als Unfallverursacher.
Direkt am Unfallort erzählen Menschen viel, wenn der Tag lang ist. Zu Hause angekommen, sinkt dann die Hemmschwelle schnell.
97 Antworten
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dez. 2016 um 00:41:00 Uhr:
Ein Tagebuchvermerk reicht schon aus, damit der Erfinderei ein Strich durch die Rechnung gemacht wird.
Und wer bestimmt dann von wem die ist? Kann ja jeder kommen und was erzählen. Er sagt ja, sie sagt nö. Und dann? Wer zuerst kommt hat recht?
Ausserdem hat der TE sich doch mündlich geeinigt. Wenn später was extra auffällt - tja, Pech gehabt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 22. Dezember 2016 um 08:45:13 Uhr:
Was ist denn nach Deiner Erfahrung ein Bagatell-Unfall in € ausgedrückt?
Für die Aufnahme bzw. die Maßnahmen anläßlich eines Verkehrsunfalls spielt die Höhe des Schadens keine Rolle.
Früher gab es mal eine Einteilung, die von der Höhe des Sachschadens abhängig war. Das ist aber lange her.
Für dieses Beispiel hier ist es wichtig, dass keine Straftat im Raum liegt. Dann würde ein Protokoll gefertigt. Stichwort Legalitätsprinzip.
Edit:
Das gilt für NRW. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 22. Dezember 2016 um 09:23:40 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dez. 2016 um 00:41:00 Uhr:
Ein Tagebuchvermerk reicht schon aus, damit der Erfinderei ein Strich durch die Rechnung gemacht wird.
Und wer bestimmt dann von wem die ist? Kann ja jeder kommen und was erzählen. Er sagt ja, sie sagt nö. Und dann? Wer zuerst kommt hat recht?Ausserdem hat der TE sich doch mündlich geeinigt. Wenn später was extra auffällt - tja, Pech gehabt.
Dabei geht es mir nur um die Beweislastumkehr bei der Schadensabwicklung im Falle einer - später wahrheitswidrig behaupteten - Unfallflucht. War der TE vor der Unfallgegnerin auf der Wache und hat den Vorgang und die Beteiligten mitgeteilt, dann kann denknotwendigerweise keine Unfallflucht des TE vorgelegen haben und der/die Lügnerin legt sich in die selbst gegrabene Grube. 😉 Ob der Owi dann polizeilicherseits nachgegangen wird oder auch nicht, ist nebensächlich.
Präventives Handeln gehört mit (aber selbstverständlich nicht exklusiv) zum Aufgabenkreis der Polizei. Dass der TE aus dem Umfeld der Geschädigten als Betrüger hingestellt wurde, könnte man i.Ü. auch als strafbare Handlung ansehen. Aber darum geht es mir nicht.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 13:08:12 Uhr:
Zitat:
@Bobber07 schrieb am 22. Dezember 2016 um 09:23:40 Uhr:
Und wer bestimmt dann von wem die ist? Kann ja jeder kommen und was erzählen. Er sagt ja, sie sagt nö. Und dann? Wer zuerst kommt hat recht?Ausserdem hat der TE sich doch mündlich geeinigt. Wenn später was extra auffällt - tja, Pech gehabt.
Dabei geht es mir nur um die Beweislastumkehr bei der Schadensabwicklung im Falle einer - später wahrheitswidrig behaupteten - Unfallflucht. War der TE vor der Unfallgegnerin auf der Wache und hat den Vorgang und die Beteiligten mitgeteilt, dann kann denknotwendigerweise keine Unfallflucht des TE vorgelegen haben und der/die Lügnerin legt sich in die selbst gegrabene Grube. 😉
Nochmal. Die Polizei interessiert die Schadenabwicklung nicht und auch nicht die Beweislastumkehr.
Man hat sich vor Ort geeinigt, die Personalien ausgetauscht, dementsprechend scheidet hier die Unfallflucht aus.
Wird es später von einem der Beteiligten behauptet, wird dementsprechend reagiert.
Aber nicht im Vorfeld präventiv nach dem Motto, kann ja sein, eventuell wird da ja mal was behauptet, schreiben sie zur Sicherheit mal was.
Die Polizei ist nicht dazu da, sämtlichen an den Haaren herbeigezogenen Eventualitäten durch die Fertigung eines Berichtes, vorzubeugen.
Es ist nicht vorgesehen und auch nicht zu leisten.
Wird aber immer wieder versucht, weniger im VU Bereich als im allgemeinen Verkehrsgeschehen. Nach dem Motto - habe gerade Stress mit einem anderen VT gehabt. Schreiben sie mal einen Bericht, damit was von mir vorliegt, sollte der andere mich anzeigen, wegen was auch immer. Hauptsache ich war der erste.
Da wo ich herkomme, wird da nichts aufgenommen.
Eine "vorsorgliche Unfallmeldung" wird aufgenommen, wenn VT auf der Wache erscheinen und angeben, sich nicht sicher zu sein, ein anderes Fahrzeug berührt oder beschädigt zu haben. Von diesem anderen Fahrzeug hat man sich sinnigerweise kein Kennzeichen gemerkt und die Karre ist auch schon weg.
Dann wird eine Meldung ( mit Bildern und Maßen eventueller Beschädigungen vom vermeintlichen verursachenden Pkw ) gefertigt, um dem Mitteiler "abzusichern" falls sich ein Geschädigter meldet. Und natürlich, um dem Geschädigten, falls er sich dann meldet, die zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern.
Das ist vorgesehen und wird auch gemacht.
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AS60 ... ditt wird nüscht mit dem Weiterversuchen, mir meine Empfehlung madig zu quatschen. 😛 Trotzdem frohes Fest.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 13:43:16 Uhr:
AS60 ... ditt wird nüscht mit dem Weiterversuchen, mir meine Empfehlung madig zu quatschen. 😛 Trotzdem frohes Fest.
Stimmt. Weil du beratungsresistent bist und deine Wunschträume für Realität hälst.😉😁
Aber natürlich wünsche ich dir auch schöne Feiertage😎😛
😁 Klassiker: kein wesentliches Schadensbild 😕, Situation vor Ort Suboptimal jeder will nur weg 🙄, Daten getauscht 😎, hinterher wird mehr festgestellt 😠, jeder stellt sich bei seinem Gesprächspartner etwas unschuldiger dar es Schaukelt sich auf.
Und Plötzlich bis Du Unfallverursacher 😛 der andere Hat's schon seiner Versicherung gemeldet und die ist auf Streit programmiert.
Zeugen suchen, wenn keine da Immer Polizei hohlen.
Hab auch aus Erfahrung gelernt 🙁
Hat 2x (das Einigen) sehr gut funktioniert aber der unscheinbare Seriöse dritte...😰
Jetzt wird's mit glück ein 50:50 😠
Ich verstehe nicht, dass es immer noch Verkehrsteilnehmer gibt, die bei Bagatellunfällen nicht wenigstens ein Unfallprotokoll (bei ADAC oder Versicherung z.B.HUK erhältlich) ausfüllen.
Besonders wenn die Situation eher unklar ist.(Der Gegner kann ja noch behaupten, der TE ist aufgefahren...)
Korrekt ausgefüllt, gibt es da nachträglich nichts abzustreiten. Am besten mit 3-4 Fotos belegen, wo die Fahrzeuge mit Kennzeichen erkennbar sind.
Die Schuldfrage wird darin nicht geklärt, nur wer von wo in welche Richtung gefahren ist, alle persönlichen Daten / Versicherung...
Ist bei uns (Firma) schon mehrfach zur Anwendung gekommen und hat immer funktioniert. Und wir hatten auch schon den Fall "Ich regel das privat" und als er hörte der Schaden sind 750€ ging der Ärger los. Anschließend habe ich das Protokoll mit Fotos zur Versicherung geschickt und mein Geld bekommen.
Also legt Euch bitte ein Unfallprotokoll ins Auto und füllt es noch an Ort und Stelle aus, auch wenn der Gegner noch so nett ist. Die fertigen Protokolle sind mit Durchschlag, sodass jeder eins bekommt und nachträglich nichts mehr geändert werden kann.
Ich drücke die Daumen, dass der TE den Schaden ersetzt bekommt...
Das hindert den anderen aber nicht, ein anders lautendes Protokoll zu schreiben. Und, bei Möglichkeit meiner (Teil-)Schuld würde ich garantiert keinerlei schriftliche Aussagen zum Unfallhergang machen.
Schau Dir doch einfach mal eins an 😉
Da beide unterschreiben, kann keiner einfach ein neues Protokoll schreiben. Wenn der Ärger hier beim Unfallprotokoll schon anfängt, dann ist es zum Glück früh genug, die Polizei hinzu zuziehen.
Es wird im Protokoll auch keine Schuldfrage geklärt, sondern neutral die (Verkehrs-)Lage zum Unfallzeitpunkt festgehalten! Ich wüsste nicht, warum man das nicht unterschreiben sollte.
Im übrigen werden diese Unfallprotokolle auch vom ADAC und Versicherungen empfohlen, da bei Bagatellen in der Regel die Polizei nicht kommt.
Wie käme ich dazu, was zu unterschreiben?
Hallo, berlin-paul,
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 00:41:00 Uhr:
Ein Tagebuchvermerk reicht schon aus, damit der Erfinderei ein Strich durch die Rechnung gemacht wird. Dabei kommt es allerdings darauf an, dass das nun zeitnah nachgeholt wird.
erklär doch mal bitte, was es bringen soll, wenn der Herr Meier ein paar Tage nach einem Unfall auftaucht und darum bittet, ein Vorkommnis anzulegen, in dem vermerkt wird, dass er nachträglich einen Zusammenstoß meldet, bei dem angeblich die Frau Müller die Verursacherin ist, bei dem die Personalien vor Ort ausgetauscht wurden und er kann nur die Schäden an seinem eigenen Fahrzeug vorzeigen?
Was soll die Versicherung oder ggf. das Gericht mit dieser Meldung anfangen?
Von Seiten der Polizei wird hier, wenn nicht noch gleichzeitig eine Straftat (Verstoß gegen PflVersG oder ähnliches) festgestellt wird, in aller Regel gar nichts unternommen, denn hier handelt es sich nur noch um Schachzüge des Geschädigten zur zivilrechtlichen Abwicklung.
Entweder man holt gleich die Polizei oder man lässt es bleiben.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 13:08:12 Uhr:
War der TE vor der Unfallgegnerin auf der Wache und hat den Vorgang und die Beteiligten mitgeteilt, dann kann denknotwendigerweise keine Unfallflucht des TE vorgelegen haben und der/die Lügnerin legt sich in die selbst gegrabene Grube. 😉 Ob der Owi dann polizeilicherseits nachgegangen wird oder auch nicht, ist nebensächlich.
Sorry, aber das ist doch Käse.
Wenn Du einen Tag nach dem Unfall ankommst, kannst Du genauso wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort zur Anzeige gebracht werden, wie der, der nach Dir die Anzeige erstattet.
Hier kommt es auf den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit der Aussagen an und nicht darum, wer von den beiden im Nachhinein als erster mit der Anzeige aufschlägt.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@berlin-paul
Dabei geht es mir nur um die Beweislastumkehr bei der Schadensabwicklung im Falle einer - später wahrheitswidrig behaupteten - Unfallflucht.
Also, wenn die Daten (Personalien) ausgetauscht wurden, wie bitte kann es zu einer Unfallflucht kommen?
Gruß Frank,
Verschwörungstheorie läßt grüßen. 😉
Zitat:
@Blue346L schrieb am 25. Dez. 2016 um 16:56:39 Uhr:
Wie käme ich dazu, was zu unterschreiben?
Garnicht. Kannst auch auf die Polizei warten, wenn du dich nicht einigen willst. 😉
Zur Frage der Abwicklung hilft doch "Polizei holen" auch nicht? (Zumal wenn Personalien der Beteiligten bekannt sind)
Die sagen: "wir waren nicht dabei. Melden sie den Fall der Versicherung." (Genau das könnt ihr übrigens immer noch tun. Dann bekommt jeder seinen Anhörungsbogen -Zeugen sind hilfreich- und die Abwicklung nimmt ihren Lauf, allzu grobe Lügen kann die Gegnerin bei dem beschriebenen Verlauf meiner Ansicht nach kaum plausibel machen... edit: speziell der Hinterreifen mag da ein eigenes Thema sein).