Reifenschaden in Folge von Auffahrunfall

Hallo zusammen,

ich hatte gerade einen (unverschuldeten) Auffahrunfall bei ca. 30 km/h. Das Kennzeichen ist bei mir etwas eindellt und die Stoßstange hat leichte Kratzer. Nichts wildes. Bei der Unfallverursacherin ist ein Reflektor hinten gebrochen. Wir haben uns geeinigt das privat zu regeln.
Ein paar hundert Meter später ging dann bei mir das Reifenkontrolldrucklämpchen an. Der Reifen hinten rechts hat jetzt 0,5 bar verloren. Alles anderen sind i.O.
Zur Frage: Es kann sein, dass ich in Folge des Unfalls über Trümmerteile gefahren bin und der Reifen dabei beschädigt wurde. Zählt das noch zum Unfall?

Beste Antwort im Thema

Dann wäre es am Schlauesten bei der ihrer Versicherung anzurufen und zu klären, ob sie den Unfall gemeldet hat. Ich wette, das hat sie nicht. Ein Anruf bei der eigenen Versicherung wäre auch schlau. Vielleicht hängt dort in der Datenbank eine ganz andere Story mit deinem Namen als Unfallverursacher.
Direkt am Unfallort erzählen Menschen viel, wenn der Tag lang ist. Zu Hause angekommen, sinkt dann die Hemmschwelle schnell.

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mehr Schäden unter der Stoßstange oder geringere Geschwindigkeit.

Zitat:

@ephox schrieb am 21. Dezember 2016 um 18:39:31 Uhr:


Meint ihr ich wäre langsamer gefahren?`
In der Ortschaft war 50 erlaubt. Beim Aufprall waren es dann noch geschätzt 20-30 km/h. So viel ist das ja nicht. Die Stoßstange (hinten) ist ja meist eh hohl und so ein guter Puffer.
Ist es ratsam einen Auffahrunfall (als auffahrender Geschädigter) privat und ohne Gutachter zu klären? Was kann bei der Geschwindigkeit noch kaputt gehen, dass man nicht sieht?

Meine Frau ist Anfang des Jahres mit ca. 15 km/h einem an der Ampel hinten drauf – Fremdschaden ca. 3000 €, eigener Schaden ca. 2000 €. Gesehen hat man bei beiden Fahrzeugen so gut wie überhaupt nichts, nur ein wenig verdelltes Nummernschild und bisschen Lack abgeschabt. Ich würde also unverzüglich zum Gutachter fahren – wenn du wirklich mit 30 km/h drauf bist, sind mindestens die Pralldämpfer kaputt, evtl. Scheinwerferhalterungen angebrochen, und so weiter. Das kann sehr schnell sehr teuer werden! Die Stoßstange (also das Plastikteil, was du siehst) hat überhaupt keine Funktion, nur das was darunter liegt. Und das siehst du halt von außen nicht …

Das mit der privaten Abwicklung scheint ein Fehler zu sein. Gerade hat mich ein Bekannter der Unfallgegnerin angerufen der scheinbar "Gutachter" sein will und mich aufs ziemlichste angegangen und beschuldigt ich würde bei dem Schaden tricksen und zu viel anzugeben und drängt mich (während es dunkel ist) die Autos nebeneinander zu stellen und die Schäden zu vergleichen.
Ich glaube mit einem neutralen Gutachter bin da ich besser dran 😁

Lass das alles seinen erprobten Weg gehen und schalte notfalls einen Verkehrsanwalt ein – bezahlen muss den (bei klarer Schuldlage) dein Unfallgegner.

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Als TE ziehst du doch nicht ernsthaft in Betracht einen "Gutachter", der Bekannter der Unfallgegnerin ist, zu akzeptieren?
Hoffentlich habt ihr den Unfall polizeilich aufnehmen lassen. Bei privaten Aushandlungen und einem Auffahrschaden ist die Versuchung groß im Nachgang zu lügen.

wenn ihre versicherung reguliert hat dann kann sie immernoch den entstandenen schaden bei der versicherung begleichen (sprich eine hochstufung im schadenfreiheitsrabatt abwenden)

von daher macht es überhaupt keinen sinn sich am unfallort auf eine private abwicklung zu einigen.

Zitat:

@HairyOtter schrieb am 21. Dezember 2016 um 20:40:38 Uhr:


Als TE ziehst du doch nicht ernsthaft in Betracht einen "Gutachter", der Bekannter der Unfallgegnerin ist, zu akzeptieren?
Hoffentlich habt ihr den Unfall polizeilich aufnehmen lassen. Bei privaten Aushandlungen und einem Auffahrschaden ist die Versuchung groß im Nachgang zu lügen.

Leider nein. Die Frau war die ganze Zeit am weinen, schwanger dazu und mehr wollte ich ihr da nicht antun. Sie hat die Schuld auch zugegeben. Leider nicht schriftlich.

Dann wäre es am Schlauesten bei der ihrer Versicherung anzurufen und zu klären, ob sie den Unfall gemeldet hat. Ich wette, das hat sie nicht. Ein Anruf bei der eigenen Versicherung wäre auch schlau. Vielleicht hängt dort in der Datenbank eine ganz andere Story mit deinem Namen als Unfallverursacher.
Direkt am Unfallort erzählen Menschen viel, wenn der Tag lang ist. Zu Hause angekommen, sinkt dann die Hemmschwelle schnell.

Klingt jetzt evtl. etwas hart, aber fahr mit deinem Auto und den Daten zur nächsten Polizeiwache und melde erstmal den Unfall. Sie hat sich nicht an die besprochene Vorgehensweise gehalten und das wird wohl erst der Anfang sein.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. Dezember 2016 um 23:21:05 Uhr:


Klingt jetzt evtl. etwas hart, aber fahr mit deinem Auto und den Daten zur nächsten Polizeiwache und melde erstmal den Unfall. Sie hat sich nicht an die besprochene Vorgehensweise gehalten und das wird wohl erst der Anfang sein.

Und das sich nicht halten an die Vorgehensweise, nachdem man alles für die Schadenregulierung
( Personalienaustausch ) gemacht hat, soll dann bei der Polizei gemeldet werden? Sorry, aber das ist Quatsch. Da wird kein Unfall mehr aufgenommen, zumindest kein Bagatellunfall wie dieser.
Nachdem man sich vor Ort geeinigt hat, und genau das ist passiert, ist die Polizei außen vor. Der Rest ist reines Zivilrecht.
Unfallaufnahme vor Ort bedeutet in erster Linie Personalienaustausch.

Was Du da aus meinem Beitrag herauslesen willst, das ist Quatsch. Er soll lediglich den Unfall als solchen und seine Beteiligung und den ihm bekannten Geschensablauf mitteilen. Zumindest eine Unfallanzeige ist aufzunehmen, denn den Unfall gab es ja. Das wäre nicht der erste Fall, wo plötzlich der Verursacher eine "Eingebung" hat und eine Unfallflucht erfindet. Die führt zivilrechtlich beim tatsächlichen Geschädigten zu einer Umkehr der Beweislast und damit hat er dann die A-Karte.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 00:23:59 Uhr:


Was Du da aus meinem Beitrag herauslesen willst, das ist Quatsch. Er soll lediglich den Unfall als solchen und seine Beteiligung und den ihm bekannten Geschensablauf mitteilen. Zumindest eine Unfallanzeige ist aufzunehmen, denn den Unfall gab es ja. Das wäre nicht der erste Fall, wo plötzlich der Verursacher eine "Eingebung" hat und eine Unfallflucht erfindet. Die führt zivilrechtlich beim tatsächlichen Geschädigten zu einer Umkehr der Beweislast und damit hat er dann die A-Karte.

Es ist und bleibt Quatsch. da wird nichts mehr aufgenommen. Der TE braucht gar nichts zu melden. Er hat alles was er braucht, nämlich die Personalien des Unfallgegners. Man hat sich ohne Hinzuziehung der Polizei geeinigt und das war´s.
Protokollaufnahmen eines Bagatellunfalls gibt´s nicht. Zumindest nicht da, wo ich seit fast 40 Jahren mein Unwesen treibe. Glaub´s einfach.
Und wenn jemand eine Unfallflucht nachträglich erfindet, dann hat er sich dafür zu verantworten.
Da ändert auch das Ausfüllen der Unfallmitteilungen, und mehr wäre es nicht, nichts dran.

Du verstehst den Kern meines Beitrags nicht so richtig. Stell mal die Berufsdenke einen Moment ab. Ob die Owi nun geahndet wird oder nicht, dass ist völlig nebensächlich. Es geht um die Vermeidung von äußerst mühseeligen späteren Aufklärungsmaßnahmen für die Schadensabwicklung und damit zusammenhängende Auseinandersetzungen. Ein Tagebuchvermerk reicht schon aus, damit der Erfinderei ein Strich durch die Rechnung gemacht wird. Dabei kommt es allerdings darauf an, dass das nun zeitnah nachgeholt wird.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Dezember 2016 um 00:41:00 Uhr:


Du verstehst den Kern meines Beitrags nicht so richtig. Stell mal die Berufsdenke einen Moment ab. Ob die Owi nun geahndet wird oder nicht, dass ist völlig nebensächlich. Es geht um die Vermeidung von äußerst mühseeligen späteren Aufklärungsmaßnahmen für die Schadensabwicklung und damit zusammenhängende Auseinandersetzungen. Ein Tagebuchvermerk reicht schon aus, damit der Erfinderei ein Strich durch die Rechnung gemacht wird. Dabei kommt es allerdings darauf an, dass das nun zeitnah nachgeholt wird.

Wie und vor allem warum soll ich in einem Sachverhalt, der meinen Beruf betrifft, meine Berufsdenke abstellen?

Ich versteh dich genau und weiß was du meinst. - Absicherung des TE - kleiner Dreizeiler um den vom TE angegebenen Unfallhergang zu protokollieren, ohne dass Polizei am Unfallort war.

Was soll das bringen. Anschließend erscheint der Gegner und erzählt das Gegenteil und wir sind wieder am Anfang. Und die Schadenbildbegutachtung ist die Aufgabe von Sachverständigen.

In der Praxis wird dies nicht stattfinden.

Aber überall wird anders gearbeitet. Soll der TE es probieren, einen Unfall derartigen Ausmaßes nachträglich aufnehmen zu lassen.

Bei uns würde er keinen Erfolg haben. Es ist und bleibt Zivilrecht.

Edit:
Aber es ufert schon wieder aus. Du sprichst davon, was du dir wünscht und ich davon was die Praxis hergibt. Das ist der Unterschied.

Was ist denn nach Deiner Erfahrung ein Bagatell-Unfall in € ausgedrückt?

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