Reifenschaden in Folge von Auffahrunfall

Hallo zusammen,

ich hatte gerade einen (unverschuldeten) Auffahrunfall bei ca. 30 km/h. Das Kennzeichen ist bei mir etwas eindellt und die Stoßstange hat leichte Kratzer. Nichts wildes. Bei der Unfallverursacherin ist ein Reflektor hinten gebrochen. Wir haben uns geeinigt das privat zu regeln.
Ein paar hundert Meter später ging dann bei mir das Reifenkontrolldrucklämpchen an. Der Reifen hinten rechts hat jetzt 0,5 bar verloren. Alles anderen sind i.O.
Zur Frage: Es kann sein, dass ich in Folge des Unfalls über Trümmerteile gefahren bin und der Reifen dabei beschädigt wurde. Zählt das noch zum Unfall?

Beste Antwort im Thema

Dann wäre es am Schlauesten bei der ihrer Versicherung anzurufen und zu klären, ob sie den Unfall gemeldet hat. Ich wette, das hat sie nicht. Ein Anruf bei der eigenen Versicherung wäre auch schlau. Vielleicht hängt dort in der Datenbank eine ganz andere Story mit deinem Namen als Unfallverursacher.
Direkt am Unfallort erzählen Menschen viel, wenn der Tag lang ist. Zu Hause angekommen, sinkt dann die Hemmschwelle schnell.

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Stimmt, der Sinn ist erfüllt. Du brauchst nicht zu applaudieren, aber traurig sein musst Du sicher auch nicht. Ich finde es gut, dass wir es doch noch sachlich ausdiskutiert haben. 🙂

Zumindest gibst du es zu. Ob es so gut ist dass hier breit zu treten? Da bin ich skeptisch.
Alles gut.

Hallo, Berlin-Paul,

ich weiß immer noch nicht, woher Du Deine angeblichen Kenntnisse beziehst, aber sicher nicht aus dem polizeilichen Alltag.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:13:38 Uhr:


Das kostet sicherlich mehr Zeit, als ein kurzer Tagebucheintrag erfordern würde.

Es geht hier nicht um einen kurzen Tagebucheintrag, sondern darum, was dieser überhaupt bringen sollte.

Nehmen wir mal an, Du kommst einen Tag nach einem Verkehrsunfall zur Dienststelle, präsentierst die Daten des Unfallgegners und auch Deine eigenen und verlangst, dass jetzt nachträglich ein Vermerk gemacht wird.

Erste Frage an Dich wäre: Was willst Du mit diesem Eintrag erreichen?

Zweite Frage: Warum hast Du nicht gleich die Polizei gerufen?

Dritte Frage: Was soll die Versicherung damit anfangen, wenn es nur einen kurzen Vermerk gibt alà: Heute erschien Berlin-Paul und teilte mit, der Hamburg - Charly wäre ihm hinten aufgefahren.

Polizei war nicht vor Ort. Eintrag nur aufgrund der Aussage des Berlin - Paul.

Meinst Du, die Versicherung fängt damit etwas an?

Vierte Frage: Wie siehst Du hier den Datenschutz? Mit welchem Recht soll der Polizeibeamte hier einen Eintrag mit Personalien der Unfallbeteiligten fertigen, wenn gar nichts vorliegt, also weder eine Unfallaufnahme noch eine Verwarnung/Anzeige?

So etwas würde aus Datenschutzgründen schneller gelöscht als es zur Abgabe des Vorgangs von Seiten der Versicherungen an das zuständige Gericht kommt.

Mangels Akte würde auch ein Akteneinsichtsersuchen ins Leere laufen und den Polizeibeamten als Zeugen zu benennen wäre genauso quatsch, denn was sollte er bezeugen?

Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist kein Abwimmeln, sondern schlicht und ergreifend rechtmäßige Polizeiarbeit, so eine nachträgliche Meldung nicht aufzunehmen.

Hallo, Moewenmann,

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 29. Dezember 2016 um 14:50:29 Uhr:


Denkbar wäre in dem Fall der Vorwurf der Nötigung (zu was auch immer), Bedrohung, Versuch des Betruges durch Ausnutzen von Verwirrung/Schock der Unfallgegnerin, erhebliche Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit ...
Ein Ermittlungsverfahren wird eröffnet, das Ganze geht vor einen Richter, der das Verfahren regelhaft nicht bei verbleibenden Zweifeln zugunsten des Angeklagten einstellen wird.
Muss nicht so sein, kann man aber nicht ausschließen, diverse "Bekannte" von Geschädigten können sehr viel Kreativität entfalten.
wenn

der TE

tatsächlich

bedroht oder genötigt würde, könnte er dies tatsächlich zur Anzeige bringen.

Im Moment weist aber noch nichts darauf hin und somit hat man auch nichts, was der Polizeibeamte in einer Anzeige vermerken könnte und mal eben vorsorglich eine Anzeige aufgeben würde sogar den Straftatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen.

Hier gibt es einfach nur eine richtige Vorgehensweise: Ab zum Fachanwalt für Verkehrsrecht und diesen machen lassen und nicht als Laie mit gefährlichem Halbwissen glänzen wollen.

Viele Grüße,

Nachteule

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. Dezember 2016 um 00:58:23 Uhr:


Hallo, Berlin-Paul,

ich weiß immer noch nicht, woher Du Deine angeblichen Kenntnisse beziehst, aber sicher nicht aus dem polizeilichen Alltag.

Reden ist Silber ... 😉

Zitat:

@uhu110 schrieb am 30. Dezember 2016 um 00:58:23 Uhr:



Zitat:

@berlin-paul schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:13:38 Uhr:


Das kostet sicherlich mehr Zeit, als ein kurzer Tagebucheintrag erfordern würde.

Es geht hier nicht um einen kurzen Tagebucheintrag, sondern darum, was dieser überhaupt bringen sollte.

Nehmen wir mal an, Du kommst einen Tag nach einem Verkehrsunfall zur Dienststelle, präsentierst die Daten des Unfallgegners und auch Deine eigenen und verlangst, dass jetzt nachträglich ein Vermerk gemacht wird.

Erste Frage an Dich wäre: Was willst Du mit diesem Eintrag erreichen?

Das habe ich nun wirklich sehr ausführlich dargelegt.

Zitat:

Zweite Frage: Warum hast Du nicht gleich die Polizei gerufen?

Ich sagte schon, dass ich selbst nicht in diese Situation käme. 😉

Zitat:

Dritte Frage: Was soll die Versicherung damit anfangen, wenn es nur einen kurzen Vermerk gibt alà: Heute erschien Berlin-Paul und teilte mit, der Hamburg - Charly wäre ihm hinten aufgefahren.

Polizei war nicht vor Ort. Eintrag nur aufgrund der Aussage des Berlin - Paul.

Meinst Du, die Versicherung fängt damit etwas an?

Zuerst einmal fangen Pol und StA damit etwas an. An zweiter Stelle ist das ein wichtiges Puzzlestück für die zivilrechtliche Abwicklung (Überprüfbarkeit der Zeitpunkte, ob und relativ genau wann die Unfallbeteiligten die Personalien ausgetauscht haben). Für den Geschädigten ist das ein Glaubwürdigkeitsfaktor. Wenn dann später gelogen wird, kommt dies zum Tragen. Und ja, auch die eigene HP des Geschädigten fängt damit etwas an.

Zitat:

Vierte Frage: Wie siehst Du hier den Datenschutz? Mit welchem Recht soll der Polizeibeamte hier einen Eintrag mit Personalien der Unfallbeteiligten fertigen, wenn gar nichts vorliegt, also weder eine Unfallaufnahme noch eine Verwarnung/Anzeige?

So etwas würde aus Datenschutzgründen schneller gelöscht als es zur Abgabe des Vorgangs von Seiten der Versicherungen an das zuständige Gericht kommt.

Mangels Akte würde auch ein Akteneinsichtsersuchen ins Leere laufen und den Polizeibeamten als Zeugen zu benennen wäre genauso quatsch, denn was sollte er bezeugen?

Wo soll denn da ein Datenschutzproblem sein? Es wird nur wahrheitsgemäß protokolliert, dass eine Anzeige zum nachstehenden Sachverhalt durch Bürger XY erstattet worden ist. Ob letztenendes etwas dran ist, das steht erst am Ende der Bearbeitung fest. Der Vorgang selbst wird oft nicht einmal nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht bzw. vernichtet.

Versicherungen erstatten im Betrugsfall selbst eine Anzeige bei der Polizei bzw. StA. Zivilrechtlich wird die Versicherung im Betrugsfall entweder vorgerichtlich nicht zahlen und ggf. auf Zahlung verklagt werden. Wenn ungerechtfertigt vorgerichtlich gezahlt wurde, wird eine Versicherung zivilrechtlich auf Rückzahlung klagen, wenn sie das für wirtschaftlich richtig empfindet.

Zitat:

Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist kein Abwimmeln, sondern schlicht und ergreifend rechtmäßige Polizeiarbeit, so eine nachträgliche Meldung nicht aufzunehmen.
........

Siehe oben.

Viele Grüße

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Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. Dezember 2016 um 09:38:06 Uhr:


Zuerst einmal fangen Pol und StA damit etwas an. An zweiter Stelle ist das ein wichtiges Puzzlestück für die zivilrechtliche Abwicklung (Überprüfbarkeit der Zeitpunkte, ob und relativ genau wann die Unfallbeteiligten die Personalien ausgetauscht haben). Für den Geschädigten ist das ein Glaubwürdigkeitsfaktor. Wenn dann später gelogen wird, kommt dies zum Tragen. Und ja, auch die eigene HP des Geschädigten fängt damit etwas an.

die Staatsanwaltschaft stellt damit gar nichts an, genausowenig die Polizei, denn es gibt hier nichts, was die Staatsanwaltschaft interessiert.

Zu Deinem Puzzlestück: Die Versicherung hat bei einer nachträglichen Meldung haargenau die gleichen Informationen wie die Polizei, nämlich den Zettel, auf dem die Daten notiert wurden und die Aussage des Geschädigten.

Ich habe schon ein paar Jahrzehnte im Unfallaufnahmedienst auf dem Buckel, aber bislang noch nicht einen Fall erlebt, in dem ein echter Anwalt für seinen Mandanten nachträglich eine Anzeige erstattet hat, wenn vor Ort die Personalien ausgetauscht wurden und es dann nur zu zivilrechtlichen Problemen bei der Schadensabwicklung gekommen ist.

Nachträgliche Anzeigen werden von den Experten nur dann erstattet, wenn der dringende Verdacht besteht oder tatsächlich festgestellt wurde, dass der Unfallgegner eine Straftat begangen hat (VerstoßPflVersG, gestohlenes Fahrzeug usw.), aber nie bei solchen Bagatellgeschichten.

Zitat:

Versicherungen erstatten im Betrugsfall selbst eine Anzeige bei der Polizei bzw. StA. Zivilrechtlich wird die Versicherung im Betrugsfall entweder vorgerichtlich nicht zahlen und ggf. auf Zahlung verklagt werden. Wenn ungerechtfertigt vorgerichtlich gezahlt wurde, wird eine Versicherung zivilrechtlich auf Rückzahlung klagen, wenn sie das für wirtschaftlich richtig empfindet.

Richtig: Im Betrugsfall wird Anzeige erstattet (siehe oben).

Diesen Fall haben wir hier aber nicht und somit gibt es auch nichts, was aufzunehmen wäre.

Viele Grüße,

Uhu110

Zitat:

@AS60 schrieb am 29. Dezember 2016 um 22:34:35 Uhr:


Es kann immer alles kommen. Nur mit Glaskugeln arbeitet die Polizei nicht. Hier zählen Fakten.
Vor einer falschen Anschuldigung kann man sich im Vorfeld nicht schützen. Man kann sich dagegen wehren, wenn es dann so weit ist.

Warum ich das Ganze hier (nur!) leicht zugespitzt darstelle ist:

Wenn die falsche Anschuldigung auf dem Tisch liegt, ist man als Beschuldigter in der schlechtest möglichen Position. Jede gegenteilige Darstellung wird von den ermittelnden Beamten und den meisten Richtern als reine Schutzbehauptung gewertet.

Lieber Uhu110
Es geht nicht darum, ob der TE z. B. beleidigt wird oder ihm sonstwie Unrecht widerfährt, sondern darum, dass man ihm das nachträglich unterstellt.

Den Umstand, dass die Unfallgegnerin als völlig aufgelöst beschrieben wird, habe ich hier noch nicht mal weiter strapaziert. In einer solchen Situation ist selbst deren Unterschrift auf einem Unfall-Fragebogen wertlos.

Aus der kontroversen Diskussion hier habe ich bisher nur eines mitnehmen können: Wenn die Situation nicht ausreichend mit Fotos dokumentiert werden kann oder/und keine glaubwürdigen Zeugen zur Verfügung stehen und der Polizist am Telefon mit dem Hinweis auf den Bagatellschaden Ablehnung signalisiert, werde ich künftig die Vermutung einer vorliegenden Körperverletzung äußern. Im Beispiel des TE könnte man als Laie (zurecht) einen schweren Schock vermuten.

@Moewenmann
Da du mich zitierst hast, antworte ich mal.
Wie ich schon mal sagte, kann man sich nicht gegen nachträgliche Beschuldigungen vorsorglich absichern, wenn bis dato noch kein Tatbestand vorliegt. Das ist Fakt. Also geht es hier doch darum, ob der TE beleidigt wird, oder irgendeine Straftat im Raum steht.

Und deinen Einwand mit der vermutlichen KV geht ganz nah an den Tatbestand des § 145 d StGB. Da wäre ich vorsichtig. Sachen erfinden, um die Polizei dazu zu zwingen, nicht vorhandene Sachverhalte aufzunehmen, kann nach hinten losgehen.
Auch wenn es hier von Leuten empfohlen wird, die mittlerweile ihre Intention , nämlich die Instrumentalisierung der Polizei, zugegeben haben.
Aber mach was du willst in solch einem Fall und trag die Konsequenzen. Kannst dir hier ja dann den entsprechenden Rechtsbeistand aussuchen.
Und das war´s jetzt auch von mir. Immer das Gleiche zu erzählen wird, zumindest für mich, auf Dauer langweilig.

Zitat:

@AS60 schrieb am 30. Dezember 2016 um 13:05:32 Uhr:


@Moewenmann
Da du mich zitierst hast, antworte ich mal.
Wie ich schon mal sagte, kann man sich nicht gegen nachträgliche Beschuldigungen vorsorglich absichern, wenn bis dato noch kein Tatbestand vorliegt. Das ist Fakt. Also geht es hier doch darum, ob der TE beleidigt wird, oder irgendeine Straftat im Raum steht.

Danke, dass Du Dich geopfert hast 😉

Ich kann Deinen Punkt mit der Instrumentalisierung gut nachvollziehen. Jeder, der mal 30 Minuten auf einer Polizeistation zugebracht hat, bis wer Zeit hat um eine Anzeige aufzunehmen, kann nachvollziehen was da abgeht bzw. wieviel Arbeit da zu leisten ist.

Um kurz mit einem Missverständnis aufzuräumen, ich würde keinesfalls einen Sachverhalt anzeigen der unzutreffend ist. Den Verdacht am Telefon zu äußern ist nicht strafbar, solange er plausibel ist (Schock im konkreten Fall). Was die Beamten dann aufnehmen, ist eine andere Sache. Die polizeilich erfolgte Unfallaufnahme vor-Ort stellt eine Linie dar, die im weiteren Verlauf nur schwer in Frage zu stellen ist. In der Kürze der Zeit sehe ich auch die Gefahr der Instrumentalisierung eher nicht, weil man immer damit rechnen müßte, dass Umstände dokumentiert werden, die für den anderen Beteiligten nicht vorteilhaft sind.

Um im Bild dieses Post zu bleiben: Ein Mann fährt einer Frau in's Auto, die Frau erleidet sowas wie einen Schock und redet wirr daher. Das öffnet Tür und Tor für findige "Bekannte". Wenn unter den Bekannten noch ein Anwalt ist, wird es spaßig. Anekdoten aus dem eigenen Erfahrungsschatz erspare ich uns an dieser Stelle.

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