Reifenschaden durch schlecht Strasse

Mercedes E-Klasse W213

Hallo

da bei mir gerade eine Strasse gesperrt ist und ich Umwege fahren muss um an mein Ziel zu kommen, bin ich durch eine Zone 30 gefahren und in ein Schlagloch gekommen, somit gab es einen Knall und der linke Vordereifen war defekt.

Mercedes hat das Auto abgeschleppt und mir einen Leihwagen gegeben, was auch super funktioniert hat. Jetzt stellt sich mir aber folgende Frage, wer bezahlt den Schaden, da ich denke die Felge ist auch defekt. Ich habe die Polizei kommen lassen und alles wurde aufgenommen, der Polizist meinte nur man sieht es ja was da am Fahrzeug ist. Wir sprechen hier von einer öffentlichen Strasse und keine Privat etc.

Ich habe es zum Glück auch auf meiner Dashcam da Fluche ich und man sieht ich bin 25kmh gefahren.

was meint ihr, die Stadt verklagen oder wie sollte man weiter vorgehen?

lg

Platten
Absgeschleppt
Loch mit 5 cm Tiefe
56 Antworten

VORSICHT auf der A6
Ich hatte auch ein schönes Erlebnis, auf der A6, Heilbronn Richtung Nürnberg, zwischen den Anschlußstellen Crailsheim und Schnelldorf, etwa bei Km 704,0, ca. 100m vor dem Rastplatz Bronnholzheim Süd.

Der Fahrbahnschaden befand sich auf der rechten Fahrspur, linksseitig (Schlagloch ca. 50cm breit, ca. 1,5m lang und ca. 10-15cm tief).

Es gab vorher keine Geschwindigkeitsbeschränkung und meine Geschwindigkeit betrug laut Tacho ca. 130-140 Km/h. Dann kam eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 Km/h, weswegen ich abbremste. Unmittelbar, etwa 5-10m nach dem 120er Schild war das Schlagloch, dessen Tiefe ich nicht erkennen konnte. Da auf dieser Autobahn immer wieder, mit dunklen Teer ausgebesserte Stellen waren, diese somit nicht ungewöhnlich waren und diese auch gefahrlos befahren werden konnten, ging ich auch dieses mal davon aus. Dem war leider nicht so.

Bis jetzt festgestellter Schaden:
20" Michelin-Reifen li. vo. (ohne montieren/wuchten) --> 270€
20" Viel-Speichen-Rad schwarz glänzend/glanzgedreht Felge li. vo. --> 830€
20" Viel-Speichen-Rad schwarz glänzend/glanzgedreht Felge li. hi. --> 860€
(Die Felgen sind günstig, der reguläre Preis wäre zwischen 1100-1200€, pro Rad.)

Spur/Achsvermessung steht noch aus.

Jetzt wird vermutlich gestritten, ob es die Vollkasko, oder die Bundesrepublik D zahlt. Rechtschutzversicherung ist zum Glück vorhanden.😉

Zitat:

@hd-tom13 schrieb am 19. Mai 2023 um 11:54:19 Uhr:


VORSICHT auf der A6
Ich hatte auch ein schönes Erlebnis, auf der A6, Heilbronn Richtung Nürnberg, zwischen den Anschlußstellen Crailsheim und Schnelldorf, etwa bei Km 704,0, ca. 100m vor dem Rastplatz Bronnholzheim Süd.

Der Fahrbahnschaden befand sich auf der rechten Fahrspur, linksseitig (Schlagloch ca. 50cm breit, ca. 1,5m lang und ca. 10-15cm tief).

Es gab vorher keine Geschwindigkeitsbeschränkung und meine Geschwindigkeit betrug laut Tacho ca. 130-140 Km/h. Dann kam eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 Km/h, weswegen ich abbremste. Unmittelbar, etwa 5-10m nach dem 120er Schild war das Schlagloch, dessen Tiefe ich nicht erkennen konnte. Da auf dieser Autobahn immer wieder, mit dunklen Teer ausgebesserte Stellen waren, diese somit nicht ungewöhnlich waren und diese auch gefahrlos befahren werden konnten, ging ich auch dieses mal davon aus. Dem war leider nicht so.

Bis jetzt festgestellter Schaden:
20" Michelin-Reifen li. vo. (ohne montieren/wuchten) --> 270€
20" Viel-Speichen-Rad schwarz glänzend/glanzgedreht Felge li. vo. --> 830€
20" Viel-Speichen-Rad schwarz glänzend/glanzgedreht Felge li. hi. --> 860€
(Die Felgen sind günstig, der reguläre Preis wäre zwischen 1100-1200€, pro Rad.)

Spur/Achsvermessung steht noch aus.

Jetzt wird vermutlich gestritten, ob es die Vollkasko, oder die Bundesrepublik D zahlt. Rechtschutzversicherung ist zum Glück vorhanden.😉

Viel Glück! Ich drücke die Daumen. Wenn man sieht wieviele Milliarden ein gewisser Herr Scheuer als Verkehrsminister verballert hat, sollten diese paar Euro eigentlich kein Problem darstellen.
Aber dieser Herr läuft ja immer noch frei rum!

Zitat:

@hd-tom13 schrieb am 19. Mai 2023 um 11:54:19 Uhr:


Der Fahrbahnschaden befand sich auf der rechten Fahrspur, linksseitig (Schlagloch ca. 50cm breit, ca. 1,5m lang und ca. 10-15cm tief).

Wie hast Du die Abmessungen und die Tiefe des Schlaglochs auf der Autobahn festgestellt und dokumentiert?

Gruß
Hagelschaden

So, siehe Bilder. Kann ja nicht auf der AB rum laufen.😁

Screenshot
Schlagloch
Drecks Schlagloch
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Ich hab da sauber reingebremst. --> Wer bremst verliert😁

Das Loch wurde am Ende immer tiefer, das kann man glaube ich schon gut auf den Bildern erkennen (hab ja noch mehr als nur die zwei geposteten).

Drück Dir die Daumen, aber ich befürchte, dass die mit dem Tempolimit ihrer Verkehrsicherungspflicht bereits nachgekommen sein könnten. Wäre interessant zu wissen, wieviel Schäden bei anderen Autos (mit anderer Bereifung) da noch so eingetreten sind. Da müssten ja schon noch "ein paar" andere Autos durchgefahren sein.

Gruß
Hagelschaden

Vor Gericht und auf hoher See! Daneben spielen bundeslandspezifische Straßengesetze auch noch eine Rolle. Dennoch beispielhaft einige gerichtliche Feststellungen zum Thema:

OLG Naumburg, Urteil vom 05.10.2012 – 10 U 13/12:
"
Bei einer Schlaglochtiefe ab ca. 20 cm Tiefe kann das bloße Aufstellen eines allgemeinen Warnschildes, welches auf Straßenschäden hinweist oder auch eine drastische Geschwindigkeitsreduzierung als Maßnahme des Verkehrssicherungspflichtigen nicht ausreichend sein. Werden bei einer Straßenkontrolle auf einer vielbefahrenen und zentralen Straße zwei großflächige, 16 cm bzw. 20 cm tiefe Schlaglöcher festgestellt, erfordert dies Sicherungsmaßnahmen wie das sofortige Sperren der Gefahrstelle, etwa zunächst durch das Kontrollfahrzeug bzw. ggf. mitgeführte Warnbaken.
"

OLG Stuttgart, Teilurt. v. 10.7.2013 – 4 U 26/13:
"
1. Für Baden-Württemberg ist daran festzuhalten, dass eine Haftung wegen Verletzung der (Straßen-)Verkehrssicherungspflicht ausscheidet, wenn die Gefahrenstelle für den Verkehrsteilnehmer, der die erforderliche Sorgfalt wahrt, rechtzeitig erkennbar ist und er sich auf sie rechtzeitig einzurichten vermag.

2. Soweit der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 5.7.2012 (NVwZ-RR 2012, 831 = NZV 2012, 533 Rn. 11) eine Haftung des Straßenverkehrssicherungspflichtigen unabhängig von der Frage der Erkennbarkeit der Gefahrenstelle bejaht hat (NVwZ-RR 2012, 831 = NZV 2012, 533 Rn. 10), ist diese Entscheidung auf Baden-Württemberg nicht übertragbar. Sie beruht darauf, dass das dort einschlägige Berliner Straßenrecht als Teil der Straßenbau- und -unterhaltungslast eine dem Straßenbaulastträger obliegende Pflicht enthält, alsbald einen verkehrssicheren Zustand wiederherzustellen (§ 7 II 5 BerlStrG) und es diese Pflicht zum Gegenstand der Straßenverkehrssicherungspflicht macht (§ 7 VI 2 BerlStrG). Eine derartige Regelung kennt das baden-württembergische Straßenrecht nicht.

3. Im Rahmen der Beurteilung der rechtzeitigen Erkennbarkeit einer in Rissen und/oder Unebenheiten der Fahrbahn einer Straße bestehenden Gefahrenstelle für einen Radfahrer ist zu berücksichtigen, dass dieser grundsätzlich das Sichtfahrgebot (§ 3 I 4 StVO) und das Gebot, die Geschwindigkeit den (besonderen) Sichtverhältnissen anzupassen, einzuhalten hat.
"

OLG Frankfurt a. M., Hinweisbeschluss vom 08.08.2016 - 13 U 184/15:
"
Die Haftung wegen einer Straßenverkehrssicherungspflichtverletzung (hier: Schlagloch) scheidet aus, wenn die Fahrbahndecke sichtbar beschädigt ist, so dass ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer insgesamt von einem gefährlichen Bereich ausgehen und eine erheblich gesteigerte Aufmerksamkeit walten lassen muss.
Ist aber die Fahrbahndecke sichtbar beschädigt, liegt es nahe, dass sich dort weitere Unebenheiten gebildet haben, so dass ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer insgesamt von einem gefährlichen Bereich ausgehen und eine erheblich gesteigerte Aufmerksamkeit walten lassen muss. Ob die Straße im Übrigen gepflegt war, spielt keine Rolle. Der Beginn der Gefahrenstelle und das eigentliche Schlagloch lagen dabei so weit auseinander, dass der Kläger das Einfahren in das Schlagloch - und sei es, wenn ein Ausweichen infolge der Spurführung in der Rille nicht mehr möglich war, durch Bremsen - auch vermeiden konnte. Aufgrund des Sichtfahrgebots des § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO und des Gebots des § 3 Abs. 1 Satz 2 StVO die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen durfte der Kläger ohnehin nur mit einer Geschwindigkeit fahren, die es ihm erlaubte, notfalls vor einem Fahrbahnhindernis, mit dem stets zu rechnen ist, anzuhalten. Das Landgericht hat überdies zu Recht ausgeführt, dass der Kläger die rechtzeitig erkennbare Gefahrenstelle im Streitfall auch problemlos vermeiden konnte, weil sie nur einen geringen Teil der Straßenfläche betraf.
"

OLG Rostock, Urteil vom 23. 3. 2000 - 1 U 165/98:
"
1. Der Straßenbenutzer muss nicht vor Schäden gewarnt werden, die er bei zweckgerechter Benutzung der Straße und Beachtung der gebotenen Aufmerksamkeit selbst abwenden kann.

2. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet nicht für Schäden an einem Fahrzeug, das beim Befahren eines unbefestigten und mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h ausgeschilderten Baustellenabschnitts in ein Schlagloch geraten ist.
"

gelöscht

Zitat:

@MTBer schrieb am 19. Mai 2023 um 09:01:28 Uhr:



Zitat:

@delvos schrieb am 19. Mai 2023 um 08:51:56 Uhr:


1970 waren es 21.322 Tote bei einem Drittel des heutigen Fahrzeugbestands!

Danke. Ich habe heute morgen nicht extra recherchiert und eine konservative Zahl in den Raum geworfen. Ist ja noch deutlicher.

Aber Hauptsache: früher war alles besser!

Nö, früher war überhaupt nicht alles besser. Der Anteil an Vollidioten war bestimmt nicht geringer. Sie wurden nur nicht so alt...
Daß es früher besser war, kommt den meisten nur so vor, weil der Mensch die schlechten Dinge eher vergißt.
Selbstverständlich war das der unrühmliche Höhepunkt an Verkehrsopfern.
Wenn Du aber in der Zeit lebst und es nicht anders kennst und ein junger Kerl bist, tja, dann ist es Dir egal und Du hast Spaß. Und Spaß hat es unter den damaligen Bedingungen und auf den guten Straßen gemacht.
Und darum ging es ja, die jeweilige Straßenqualität.

Zitat:

@masterofsalsa schrieb am 19. Mai 2023 um 15:08:45 Uhr:



Zitat:

@MTBer schrieb am 19. Mai 2023 um 09:01:28 Uhr:


Danke. Ich habe heute morgen nicht extra recherchiert und eine konservative Zahl in den Raum geworfen. Ist ja noch deutlicher.

Aber Hauptsache: früher war alles besser!

Nö, früher war überhaupt nicht alles besser. Der Anteil an Vollidioten war bestimmt nicht geringer. Sie wurden nur nicht so alt...
Daß es früher besser war, kommt den meisten nur so vor, weil der Mensch die schlechten Dinge eher vergißt.
Selbstverständlich war das der unrühmliche Höhepunkt an Verkehrsopfern.
Wenn Du aber in der Zeit lebst und es nicht anders kennst und ein junger Kerl bist, tja, dann ist es Dir egal und Du hast Spaß. Und Spaß hat es unter den damaligen Bedingungen und auf den guten Straßen gemacht.
Und darum ging es ja, die jeweilige Straßenqualität.

Ich bin kein ,,junger Kerl''. 1977 habe ich meinen Führerschein gemacht. Aber ich lebe in der Zeit und schaue nach vorne, nicht nach hinten. Und nein, das Autofahren macht heute mehr Spaß. 1980 war eine Fahrt nach Ulm ein Abenteuer. Heute fahre ich nach Mailand, habe dort eine Besprechung, fahre anschließend noch bis Verona weiter und komme dort frisch im Hotel an. Die Autos sind heute besser, die Straßen sind um Klassen besser und die Kommunikationsmittel ergo Konnektivität sind besser.

"1980 war eine Fahrt nach Ulm ein Abenteuer. "

Ja, eben, ein Abenteuer. Kein Gleichklang, keine Monotonie.
An einem Tag nach und durch halb Italien zu schmettern mag effizient sein. Aber Spaß macht das mir zumindest nicht.
Die Straßen sind heute deutlich besser??? Der Belag um den es hier geht (Stichwort Schlagloch)? DAS war 1970 schlechter? Aber nein...

Zitat:

@masterofsalsa schrieb am 19. Mai 2023 um 17:33:15 Uhr:


"1980 war eine Fahrt nach Ulm ein Abenteuer. "

Ja, eben, ein Abenteuer. Kein Gleichklang, keine Monotonie.
An einem Tag nach und durch halb Italien zu schmettern mag effizient sein. Aber Spaß macht das mir zumindest nicht.
Die Straßen sind heute deutlich besser??? Der Belag um den es hier geht (Stichwort Schlagloch)? DAS war 1970 schlechter? Aber nein...

Die Straßen waren schmaler. Auf weiten Strecken Pflaster oder sogar Kopfsteinpflaster. Die Kreuzungen oft abenteuerlich, Autobahnauf- und abfahrten verdienten die Bezeichnung nicht. Autobahnen häufig in Beton mit Stoßfugen. Das war ein einziges Gespringe.

Die einzigen Straßen, die damals wirklich schöner waren: Alpenpässe. Die meisten sind heute so glatt gebügelt, dass sie ihren Charakter verloren haben.

Ich habe...
... schon Spaß unterwegs.
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