Reifenhändler mögen sie nicht gerne montieren...
guten morgen,
Bestimmt hat der eine oder andere von euch ja schon mal seine Reifen über Internet (online) bestellt..
aber dann hat man das Problem mit der Montage..die meisten Reifenhändler mögen das nicht wenn
man die Reifen mitbringt,hatte sogar mal den Fall das einer es komplett ablehnte.
Wir wir alle wissen sind Reifen meist günstiger zu bekommen wenn man sie online bestellt...
Was meint ihr dazu?
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99 Antworten
Zitat:
@CivicTourer schrieb am 15. Juli 2023 um 12:32:58 Uhr:
Wie gesagt - meine Markenwerkstatt war keine 30€ teurer als Online-Handel mit Montagepartner. Sorry - dafür muss ich nicht alles durchforsten, das Risiko der Fehllieferung/-Bestellung eingehen, die Ware herum fahren und uU vielleicht auch gar nicht nach Hause bekommen (idR bin ich zu Anlieferungszeiten selbst arbeiten - wo kommt das dann hin?), … usw. Ehrlich, das spare ich mir für die paar Euro. Und wenn ich das Risiko und meine Zeit einpresse bin ich sogar billiger
Das sind doch nur vorgeschobene Gründe.
Was soll man denn falsch machen?
Wenn man sich nicht sicher ist: Man geht auf den Seiten der Reifenhersteller und sucht sein Auto und bekommt Vorschläge, die die Serienbereifung betrifft.
Handelt es sich um Aftermarketfelgen kann man auch nach der Größe gehen.
Bei den großen Reifenhändlern im Netz gibt es Montagepartner, wohin man die Reifen liefern lassen kann.
Und nochmal zum Preis:
Es ist ja schön, dass man der Meinung ist, dass der Händler vor Ort gleich teuer ist.
Meine Käufe in den letzten 20 Jahren, seitdem es das E-Business gibt, sprechen eine andere Sprache.
Meine zuletzt gekauften Michelin GJR waren das Stück über 50 € günstiger, als vor Ort (ATU Onlineshop bei eBay + 10% eBay Rabatt).
Das gleiche Spiel bei den GJR von Conti für den zweiten Wagen. Hier waren es "nur" 30 € pro Stück.
Bei den Alus (8x18 von Brock) das gleiche Spiel: der Satz war 150 € günstiger.
Dann noch das TPMS, baugl. vom selben OE-Hersteller: Der Satz kostete weniger als ein einzelner Sensor beim Händler vor Ort.
Ja ich habe mal v.O. geschaut und komme leider zum Ergebnis, das wird nix.
Ich finde, hier wird seitens des lokalen Handels miese Stimmung gegenüber dem Onlinehandel gemacht, anstelle sich selbst zu bewegen. Man kann die Schuld ja immer auf andere schieben.
Nur die Zeit ist eine andere als vor 30 Jahren.
Und es gibt beim Onlinehandel einen riesen Vorteil: Das Fernabsatzgesetz.
VG
Vorab, ich kaufe sowohl online als auch lokal. Für mich ist aber oftmals nicht der reine Preis für einen onlinekauf ausschlaggebend. Da gibt's für mich noch weitaus mehr Punkte bei denen onlineshops idR die Nase vorn haben.
Ich bin aber immer wieder verwundert wieviele Leute hier im Forum "ihren" Reifenhändler haben, der quasi jeden Onlinepreis mitgehen bzw. sogar unterbieten kann.
Das scheinen ja gefühlt 90% aller Händler zu sein.
Angebote ausgenommen, deckt sich das überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen.
Verrückt dass bei so tollen lokalen Preisen der Onlinehandel überhaupt überleben kann.
Könnte mir aber eher vorstellen dass viele "zufriedene" Kunden mit den onlinepreisen zum Händler gehen, und dann ganz stolz sind wenn er diese mithalten kann (bzw. muss).
Wenn mir der lokale Händler einen Mehrwert, in welcher Form auch immer, bietet, dann darf er auch gerne mehr verlangen. Aber die Händler mit irgendwelchen Netzpreisen gängeln ist für mich persönlich nicht fair.
Ein Vor-Ort-Händler, der seine Kontrakte mit der Industrie erfüllt und dort einkauft, kann nicht billiger verkaufen, als der Versender, weil sein Einstandspreis schon größer ist, der Abgabepreis des Versenders an den Endverbraucher.
Scheint das gleiche wie bei Elektrogeräten der BSH-Gruppe zu sein. Meist waren unsere EK-Preise gleich zu den VK-Preisen inklusive Versand zu den Internethändlern.
Ich hatte Kunden 1,5 Stunden in 2 Terminen zu einer Dunstabzugshaube beraten, was passt, was wie geändert werden muss.
Dann habe ich den Kaufvertrag vorbereitet und die fragten, was am Preis noch geht. Ich konnte aber nichts nachlassen, denn was habe ich davon etwas unter Einkaufspreis zu verkaufen? Also gingen die ohne Unterschrift.
Das dem Geschäft dadurch Personal- und Gemeinkosten entstehen, vergessen viele.
Ich kaufe auch gerne online, aber hole mir dann keine Beratung im Fachhandel (wobei viele Verkäufer auch nicht mehr so beratend wie früher sind).
Daher habe ich nun halt auch eigene Maschinen, um niemand anderen belästigen zu müssen.
Reklamationen hatte ich bisher eine sich ablösende Lauffläche, der Internethändler tauschte den Reifen durch, Montage selbst gemacht, ansonsten ist das das erste, wo man ggf. draufgezahlt hätte, wenn man die Kosten nicht erstattet bekommt.
Dann hatte ich bei 2 Sätzen den Fall, dass die rechte Seite an beiden Fahrzeugen rechts mehr als links verschlissen ist. Uniroyal (Continental) hat die Reklamation abgelehnt, die Kosten für Versand und Prüfung der Reifen hat der Internethändler zur Hälfte übernommen. Das waren die beiden einzigen Fälle in ca. 20 Jahren.
Zitat:
@MyGolfCabrio schrieb am 15. Juli 2023 um 12:31:35 Uhr:
Jetzt muss ich mal fragen, was das für Reklamationen sind, von denen hier immer geschrieben wird und wegen denen man besser beim Händler vor Ort kaufen soll.
Danke! Ich kann aus meinem inzwischen 18-jährigen Autofahrerleben von keiner einzigen Reifenreklamation berichten. Weder bei mir, noch bei Firmenwagen der Kollegen oder in der Familie je etwas mitbekommen.
Und wenn da doch mal etwas kommen sollte, kaufe ich nen neuen Reifen und gut ist. (Ich hätte gar keine Lust mich mit Händler und Hersteller herumzustreiten und womöglich zeitweise ohne Bereifung da zu stehen, unabhängig vom Onlinekauf)
Zitat:
@hlmd schrieb am 15. Juli 2023 um 14:11:16 Uhr:
Und es gibt beim Onlinehandel einen riesen Vorteil: Das Fernabsatzgesetz.
Das es auch seit über 21 Jahren nicht mehr gibt.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 16. Juli 2023 um 15:27:01 Uhr:
Das es auch seit über 21 Jahren nicht mehr gibt.Zitat:
@hlmd schrieb am 15. Juli 2023 um 14:11:16 Uhr:
Und es gibt beim Onlinehandel einen riesen Vorteil: Das Fernabsatzgesetz.
Hääääääh???
Das Fernabsatzgesetz ist zum 1. Januar 2002 abgeschafft worden. Sollte man, wenn man die Vorzüge des Versandhandels herausstellt durchaus wissen, dass es ins Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde.
Weshalb Kunden ihr online-Geschäft trotzdem bis zu 14 Tagen, ohne Angabe von Gründen, widerrufen können, auch wenn es den genannten Begriff dafür nicht mehr gibt.
Zitat:
@S_C_R_A_M_B_L_E_R schrieb am 16. Juli 2023 um 15:52:44 Uhr:
Das Fernabsatzgesetz ist zum 1. Januar 2002 abgeschafft worden. Sollte man, wenn man die Vorzüge des Versandhandels herausstellt durchaus wissen, dass es ins Bürgerliche Gesetzbuch integriert wurde.
Und?
Mit dem ins BGB integrierte Fernabsatzgesetz kann eigentlich jeder was mit anfangen.
Die wenigsten können dagegen mit den §§312b ff. was anfangen, oder?
Egal, das Ergebnis ist das Gleiche.
VG