Reifenfreigabe
Hallo alle zusammen
habe mal wieder ein Problem
ich bräuchte eine Reifenfreigabe für meine Felgen
Vorne: 195/50R15 auf einer 8*15 ET 20
Hinten: 215/45R15 auf einer 9*15 ET15
wo bekomme ich noch sowas
habe schon bei einigen Reifenhersteller nachgefragt und
die geben mir dir Reifen vorne bloß auf einer 7.5*15 Felge frei
und hinten bloß auf einer 8.5*15 Felge
Könnt ihr mir helfen
bedeanke mich jetzt schon mal dafür
MFG Astra_Mardin
45 Antworten
Dann bleibt nur die Version, dass die Reifen in den Papieren sind, er aber neue und breitere Felgen montiert hat...
Oh, sorry- hab ich wohl überlesen... da war immernoch was mit 155er....
na dann stehts doch in der ABE/Teilegutachten der Felgen... Reifenbindung gibts nicht- es sei denn in den Papieren der Felgen ist was in der Art formuliert- fertsch.... Oder hab ich da noch was überlesen????
Und wenn die montierte Reifengröße nicht in den Gutachten der Felgen steht und auch nicht in einem möglichen Nachtrag zu finden ist- dann gibts eigentlich keine Chance... das hätte dann aber der Reifenhändler wissen sollen, zumindest hinterfragen können....
das habe ich auch gedacht aber der tüv will eine reifenfreigabe sehen sonst darf ich die reifen nicht mehr fahren
Hmmmm...nochmal zu mir...also es sind Hankook W440 155/80 R13 79 T. Vllt findet noch jemand was, auf nem cc sind sie erlaubt! aber das schwerere cabrio???
mille grazie und gute nacht..kadedilac
mann ,also irgendwie verliert man hier den faden.
nochmal nachgehakt:
die reifen sind in deinen papieren eingetragen,
die felgen auch
bzw die reifen in verbindung mir deinen felgen?
dann versteh ich jetz dein problem nicht!?
p.s.
kurz nochmal zur markenbindung. es gibbt zwar felgengutachten und eintragungen in den fahrzeugpapieren in den nur verschiedene reifenmarken angegeben sind. das nannte man markenbindung. diese ist aber vor längerer zeit augehoben worden.
also was heißt:
wenn in einem gutachten oder fahrzeugschein z.b. dunlop,toyo usw eingetragen ist. brauchst du dir drüber keine gedanken mehr zu machen ,da es bei pkw keine markenbindung mehr gibt. größe,traglast und geschwingikeitsindex ist maßgebend .
es gibt naturlich einige außnahmen, wie z.b. mercedes bei denen gibbt es noch eine zusatzkennung. da steht dann hinter den normalen angaben noch ein "M" für mercedes. da diese kennung nicht jeder hersteller hat,kommt man leider nicht umher die reifen zu fahren!
achso, bevor jetz ein paar mopedfahrer , sich für besser infomiert halten.
bei motorräder ist das anders. da darf man nur die eingetragenen marken oder marken mit reifenfreigabe fahren!
In diesem Sonderfall, gilt die markenbindung weiterhin
da du einen reifen auf einer felge fährst, der eig zu schmal für die felge ist. nun gibt es immer unterschiede wenn auch minimal zwischen den herstellern in sachen breite, dieser kleine aber feine unterschied kann aber schon entscheidend sein zwischen ohne probleme fahren und einem sich in ner schnellen kurve vom hump lösenden reifen
deshalb brauchst du für diese sonderkombinationen eine freigabe vom reifenhersteller und das selbe immer wieder wenn du die marke wechselst, da es auch marken gibt, bei denen z.Bsp ein 215er auf ner 9j felge nicht geht, dort sind 215er dann nur bis 8,5 freigegeben und du hast keine handhabe gegen den hersteller wenn etwas üpassiert
Wenn toyo dir sagt die freigabe für die reifen auf den felgen gibt es nicht.
Dann gibt es die auch ned von Toyo.
Zitat:
Original geschrieben von alex_astragt
wo haste denn wegen reifenfreigabe angefragt? bei toyo.de auf der homepage?
ja genau
also hab heut mal nachgefragt( nebenbei ich arbeite bei einem der größten reifenhändler im saarland) da unser tüvprüfer da war.
also ne markenbindung gibbt es defenetiv nicht mehr! 195er reifen sind auf ner 8j felge kein problem ( unabhängig von hersteller oder sonstiges) dein problem ist nur das bei deinen felgen die größe nicht für das auto auf der felge freigegeben ist. ist aber kein problem also du brauchst nur ein vergleichsgutachten das man 195er reifen auf ner abmaßgleicher felge fahren darf. dann per einzelabnahme eintragen lassen und fertig. sollten die reifen und felgen schon bei dir eingetragen sein(was mir bis her immer noch nicht klar ist) einfach irgend nen reifen in der größe die eingetragen ist drauf machen und fertig! wenn dein tüvprüfer sich auf ne eingetragene reifenmarke feststetzt, wechel den tüv .
also nur mal noch nebenbei:
ein bekannter von mir fährt 195/45-15 auf 8j 14" vorne und 215/40 -15 auf 9j 14" hinten auf em b corsa und ist auch eingetragen.
ich hatte auf meinem e kadett rundrum 8j 15" mit 195/50 - 15 eingetragen!
Zitat:
Original geschrieben von Kadettstyle
....
ein bekannter von mir fährt 195/45-15 auf 8j 14" vorne und 215/40 -15 auf 9j 14" hinten auf em b corsa und ist auch eingetragen.
...
das glaub ich nicht so recht - 14" felgen und 15" reifen? 😉
@astra_mardin: wenn du beides im fahrzeugschein stehen hast ist doch alles in ordnung? oder sollst du nochmals beim tüv vorfahren mit der reifenfreigabe? (dann hätte er dir die aber nicht eintragen dürfen...)
geht das generell nicht, auf den Achsen verschiedene Zollgrößen zu fahren ? (wenn beide Rad-Reifen-Kombinationen zugelassen sind)