Reifenfreigabe bei keiner Fabrikatsbindung nötig ?

Rookie-Frage,

Bei meinem Motorrad wurde vom Fahrzeughersteller keine Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.

Darf ich deswegen nun alle Reifen legal fahren, die die vorgegeben Größen erfüllen oder nur Reifen, die ein Gutachten besitzen ?

Gruss,

Beste Antwort im Thema

Karlo, deine Argumentiererei geht mir grad auf den Sack. Einfach was in den Raum werfen und alle die das nicht glauben und sich die Sachen dann nicht selbst suchen oder nachschlagen sind blöde statt auch mal selbst einen Link rein zu stellen. Mit sowas bist bei mir gleich unten durch. :/

Bei meiner Maschine aus 2015 sind leider Reifen eingetragen und einfach austragen lassen muss erstmal die Zulassungsstelle auch mitmachen. Macht eben nicht jede.

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Zitat:

Original geschrieben von 1,9lgurke


Da vermerken jeden Scheiß, aber wichtige Sachen werden vergessen. 🙄
Nagut, dann nehm ich alles zurück, man darf 4 verschiedene Reifen fahren. Jedem der so fährt wünsche ich viel Glück bei der nächsten Vollbremsung, wenn 4 verschiedene Reifen mit unterschiedlicher Haftung zur Fahrbahn bei gleicher Bremswirkung ihre Arbeit verrichten sollen.

Sei nicht so kleinlich. Warum wohl haben Autos ABS, TCS, UKW, ABR und andere Helferlein, genau, damit der volldumme Dosenlenker mit einer lustigen Reifenmischung (Haribo Colorado) trotzdem überlebt.

@ Gurke:

Jo, das mag ein Argument sein. Nicht für mich, denn mein laienhafter Verstand sagt mir, dass die Reifenhersteller sich bei der Abstimmung der Profile von Vorder- und Hinterreifen sicher irgendwas gedacht haben, aber ok.

Hallo Forum!

Zitat:

Original geschrieben von WACK_DONALDS


Guggst du hier, Absatz 2a. Da steht nur dass man nicht Radial- und Diagonalreifen mischen darf, kein Wort von Hersteller usw. Bisher hab ich auch noch keinen Gesetzestext oä gefunden der es verbietet, daher ist es wohl schwachsinnig aber dennoch erlaubt.

So habe ich das bislang auch gesehen und bin der Meinung, daß es richtig ist.

Ansonsten wäre man gezwungen, bei einem Reifenschaden gleich zwei Reifen zu ersetzen. - Das kommt sicher auch bald! 🙄

Allerdings gibt es zu dieser Frage SEHR unterschiedliche Ansichten.
Ich würde z.B. auf einer Achse niemals Winter- und Sommerreifen mischen.
Aber ich ersetze meist nur zwei Reifen auf einmal. Das bedeutet, daß ich zum Reifenhandel durchaus vorne und hinten unterschiedlich bereift komme.
Mindestens einmal mußte ich mir beim Verkäufer anhören, daß ich mich nicht erwischen lassen sollte. 🙄
Tja! Wenn die Polizei dann falsch informiert ist, dann hat der Fachmann wohl sogar Recht!

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von jogie63


Normalerweise darf man sogar die Hersteller mischen.

Nein. Darfst Du nicht.

Noch nicht einmal die nicht zusammen gehörende Paarung eines Herstellers, spätestens beim TÜV ist Schicht im Schacht, vorausgesetzt, der blickt das. Die Vorschriftenlage ist da recht kompliziert das würde hier zu weit führen.

So geschehen z.B. mit meiner Kawasaki ZX 10, vorne ein Metzeler Z4B und hinten der ewig haltende Z2 (getauscht nach 12500 km) Zum Z4B muss der Z4 hinten drauf. Der hat das gemerkt. Wir haben uns auf "geringe Mängel" geeinigt und ich habe den Z2 weiter gefahren.
Der Polizei ist das i.d.R. wurscht. Da muss Größe, Geschwindigkeitsindex und - falls in den Papieren vermerkt, das Fabrikat stimmen. In den neuen Zulassungsbescheinigungen ist das oft gar nicht mehr eingetragen, allerdings über den KBA - Rechner für Berechtigte (Polizei, TÜV...) abfragbar. Der sachkundige Beamte (gibt's auch 😁) wird das allerdings erkennen, notfalls online abfragen und evtl. mit einem Mängelbericht reagieren. Wer dann allerdings hinten Metzeler und vorne Avon fährt (nur ein Beispiel) könnte auch eine Anzeige wegen erloschener Betriebserlaubnis bekommen und schlimmstenfalls dürfte er nicht weiter fahren.

Als ich die ZX10 vor vier Jahren erwarb, war sie frisch von der Dekra abgenommen worden - "keine erkennbaren Mängel". Die Reifengröße des Hinterreifens stimmte nicht mit der in den Papieren überein. Die Tussi vom Landratsamt hatte einen Fehler gemacht, die eingetragene Reifengröße existiert nämlich gar nicht.
Auf der 270 km/h schnellen Maschine war vorne ein "H" - Reifen montiert, der ist bis 210 zulässig.

Ich habe diese Dekra-Prüfstelle angerufen und nachgefragt, welcher Blindfuchs dieses Motorad abgenommen hat, das ich bei einer Kontrolle sofort aus dem Verkehr gezogen hätte.

Als ich die Breitreifen auf meinem alten 5er BMW eintragen ließ (235/45-17 vorn und 255/40 hinten) ließ sich der Mann vom TÜV zu folgendem Eintrag hinreißen: "Nur zulässig mit Reifen eines Herstellers"

Der, der Reifen lustig auf der Achse mischt, ist ohnehin mit dem Klammerbeutel gepudert, ebenso der, der auf einer Achse Winter- und auf der anderen Sommerräder montiert, sorry, aber in der Tat: Er darf das.

Zur Eingangsfrage gibt es auch hier Auskunft und natürlich ist Produkthaftung dabei ein Thema:

https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

Die Reifenfabrikatsbindung ist im Übrigen keine Frage des § 36 der StVZO, der noch aus der Steinzeit der Diagonalreifen stammt (60er Jahre), sondern der Betriebserlaubnis für Fahrzeuge. Die Betriebserlaubnis für das jeweilige Fahrzeug ist ein sehr sehr dickes Buch, das beim KBA ist (mittlerweile natürlich digital gespeichert) vorhanden ist. Hier steht unter anderem drin, mit welchen Reifen das jeweilige mopped eine Betriebserlaubnis hat.

Die Reifenfabrikatsbindung für PKW wurde durch EU - Recht 2006 gekippt, die für Motorräder nicht. So ist z.B. in den Papieren meiner BMW R 80 ST vermerkt: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" und "zu Ziff.15 (Bereifung, Anm.) Nur ein Hersteller und Typ vuh".

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Hallo moppedsammler!

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


Der, der Reifen lustig auf der Achse mischt, ist ohnehin mit dem Klammerbeutel gepudert, ebenso der, der auf einer Achse Winter- und auf der anderen Sommerräder montiert, sorry, aber in der Tat: Er darf das.

Ich sollte vielleicht anmerken, daß ich in der Regel mit unterschiedlicher Bereifung auf den Achsen nicht weiter als zum Reifenhändler fahre.

Als ich mit Winterreifen im Ruhrgebiet einmal einen Reifenschaden hatte, da konnte ich froh sein, dort überhaupt einen Winterreifen zu bekommen.

Ich hielt es für vertretbar, Winterreifen unterschiedlicher Hersteller aber natürlich einer Größe zu fahren.

Bei meiner Fahrweise habe ich auch nichts Negatives bemerkt.

Alles Gute!

Ramses297.

Dagegen ist ja auch nichts einzuwenden, im Rahmen des Notgedankens dürfen auch Noträder montiert werden oder der als Ersatzrad seit 20 Jahren im Kofferraum liegende Sommerreifen, man muss eben seine Fahrweise anpassen. Außerhalb dieses Notgedankens dürfen jedoch Sommer- und Winterräder nicht auf einer Achse gemischt gefahren werden.
Wenn ich links den originalen 195er 15 Zöller und rechts den 235er 17er auf meinen BMW schraube ist das streng nach den Papieren in Ordnung.

Mal abgesehen davon, wie das aussieht, wäre das Auto damit kaum fahrbar.

Wenn hier aber einer liest, dass er einfach drauf machen kann, was er will und das dann womöglich macht, sollte man warnen. Das kann bei einer Vollbremsung oder auf nasser Fahrbahn ins Auge gehen.

Ich kenne die Gutachten, die nach meist eben folgenschweren Unfällen erstellt werden, zur Genüge. Der Sachverständige fängt bei den Reifen an. Größe, Fabrikat, Profiltiefe, DOT - Nummer. Dann folgt die Frage nach einer möglichen Kausalität zum Unfallhergang.

Die Reifen sind die einzige Verbindung zwischen Fahrzeug und Fahrbahn. Gerade beim Motorrad sind das zwei kleine Flächen.

Ich finde den -auch für mich neuen - Aspekt des wirtschaftlichen Vorteils durch Weglassen der Fabrikatsbindung schon den Hammer. Die Arschkarte hat dann im Zweifelsfall der Biker.

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler


..........................

Zur Eingangsfrage gibt es auch hier Auskunft und natürlich ist Produkthaftung dabei ein Thema:

https://www.mopedreifen.de/shop/freigabe_noetig.pdf

......................

Ich habe mir das gearde mal genau durchgelesen und finde das Thema z.T. schon ziemlich prekär.

Im Falle meiner Vmax sieht es so aus, das ich zur Originalbereifung 3 Alternativen hätte. Aber das Motorrad wurde 2004 auf 120/180 er Niederquerschnittreifen und Felgen umgebaut, abgenommen natürlich.
Aber zu diesem Umbau (auf MEZ4) gibt es von den Freigaben her keine Alternative, aber der MEZ 4 läuft bald aus.

Wenn ich den Text jetzt richtig gelesen habe kann ich nehmen welchen ich will, vorausgesetzt er passt und ich bin bereit im Falle eines Falles selbst zu haften. Testen, Freigeben und damit Haften will offensichtlicht keiner mehr. Bleibt mir doch nur den Hobel still zu legen...oder??

Und wie verhält es sich denn wenn der Hersteller nicht freigegebene Reifen montiert, gilt dann auch der Grundsatz, dass das Risiko beim Halter ist sobald er das Bike erworben hat?

.

Zitat:

Original geschrieben von titus95


Und wie verhält es sich denn wenn der Hersteller nicht freigegebene Reifen montiert, gilt dann auch der Grundsatz, dass das Risiko beim Halter ist sobald er das Bike erworben hat?

Dann hat der Hersteller die A....karte gezogen.

Der muss dann nämlich auf seine Kosten dafür sorgen, dass das Motorrad den geltenden Vorschriften entsprechend umgerüstet wird. Dazu gehört auch die Ausrüstung mit zulässigen Reifen. Das kann bei einer bestimmten Serie schon recht teuer werden.

Sollte in der Zwischenzeit ein Fahrzeughalter einen Unfall mit den nicht freigegebenen Reifen erlitten haben, dann kann das für den Hersteller noch teurer werden.

Gutachter würden dann mit ziemlicher Sicherheit nachweisen, dass bestimmte Unfallfolgen durch eine zulässige Bereifung hätten vermieden werden können....verändertes Fahrverhalten, anderer Bremsweg, etc. etc.

Diese Risiken kann der Hersteller wegen der geltenden Produkthaftung nicht auf den Fahrzeughalter abwälzen.

Die grundlegenden Vorschriften dazu befinden sich im Produkthaftungsgesetz.

Gruß.

Also nochmal:

Auf dem Auto darf ich auf jedem Rad eine anderen Hersteller, Marke oder Profil fahren.
Einschränkungen:
Mischen von Reifengrößen ist nicht zulässig; z.B. Auf einer Achse links nen 195er und rechts nen 205er. Auch nicht vorne 195er und hinten 205er, ausser wenn es so gedacht ist (z.B. SLK)
Mischen von Sommer und Winterreifen ist nicht zulässig

Genauso beim Motorrad.
Und erzählt mir nix mit unsicherem Fahrverhalten wenn der Hersteller keine Freigabe gegeben hat oder Reifenhersteller gemischt sind.
Ich hatte schon Freigaben für eine Reifensorte für ein Mopped und das war nur gefährlich zu fahren.
Beim letzten Reifenwechsel hinten war dann vorne und hinten ein unterschiedlicher Hersteller drauf. Jetzt ist es wieder einer. Aber sie ist jetzt nen Tick unhandlicher und instabiler.

Zitat:

Genauso beim Motorrad.

Und erzählt mir nix mit unsicherem Fahrverhalten wenn der Hersteller keine Freigabe gegeben hat oder Reifenhersteller gemischt sind.

Ich hatte schon Freigaben für eine Reifensorte für ein Mopped und das war nur gefährlich zu fahren.

Klar, kann man durch Zufall bessere Reifen für sein Motorrad finden, die ein besseres Fahrverhalten an den Tag legen, als Reifenpaarungen die eine offizielle Freigabe haben. Aber das nützt ja nichts, die sind nicht legal drauf, dafür gibt es Bußgeld, Mängelkarte, Punkte und im Falle eines Unfalles Ärger ohne Ende...

Zitat:

Die Reifenfabrikatsbindung für PKW wurde durch EU - Recht 2006 gekippt, die für Motorräder nicht.

Da wirft sich ganz nebenbei die Frage auf wie z.B. Versicherungen reagieren wenn man mit dem PKW mit einer wilden Mischung der Reifentypen einen Unfall baut...

.....wobei ich auch nicht weiß, ob das Kippen einer RFB durch die EU wirklich gut für Biker wäre? Fragen über Fragen......ich werde morgen mal meinen Reifenhändler anrufen, mal sehen was der weiß😁

Wie versprochen habe ich heute meinen Reifenhändler des Vertrauens angerufen, die Antwort war nach allem was hier schon mehrfach gesagt wurde unisono.

Kurzum, es bleibt alles beim alten, mehr ist dazu nicht zu sagen. Bisher alles nur heisse Luft.😛

Ich für meinen Teil werde mir jetzt MEZ 4 für die nächsten 100 tkm besorgen, hoffentlich komme ich beim überüberübernächsten TÜV nicht mit der DOT-Nummer ins Gehege😁

wenn keine Reifenfaktikatsbindung ,kann man dann auch R mit ZR mischen ?

Kannst du sowieso, das Z ist nur veraltete Bezeichnung für den Speedindex. Bedeutete früher >240km/h, heute hat ein ZR Reifen immer noch einen Zusatz mit dem eigentlichen Speedindex, zB xx/yy ZR irgendwas 76Y, d.h 300km/h.

vonwegen Reifen/Felgenumbau...such dir einfach ne kulante Prüfstelle die dir was vernünftiges einträgt.
Irgendwelche Gutachten gibt's für Eigenbauten halt nicht.

Meiner Erfahrung nach (fahr selber nen 17er Umbau an meiner GPX) hat der TÜV bei Exoten schon ein Einsehen. Auf irgendwas mußt ja fahren...paar Prüfstellen abklappern, fragen kostet nix.

Zitat:

Original geschrieben von titus95


Wie versprochen habe ich heute meinen Reifenhändler des Vertrauens angerufen, die Antwort war nach allem was hier schon mehrfach gesagt wurde unisono.

Kurzum, es bleibt alles beim alten, mehr ist dazu nicht zu sagen. Bisher alles nur heisse Luft.😛

Was Dein Reifenhändler sagt ist die eine Sache (er will ja Reifen verkaufen), was die Gesetze sagen ne andere.

Fakt ist: ich habe keine Herstellerbindung im Schein.
Für mein Mopped gibt es kaum / keine Vorgaben von Reifenherstellern.

Zum Thema Mischbereifung: ja, man kann Glück haben. Ich hatte aber auch schon viel Pech mit vorgeschriebenen Reifen.
Somit sehe ich das nicht so eng und bin damit bisher gut gefahren.
Zeige mir bitte den Gesetzestext in dem steht, das ich, obwohl ich keine Reifenbindung habe, nur Reifen einer Sorte fahren darf. Auch hier gilt: es ist mir egal was Reifenhersteller empfehlen. Das ist für mich nicht maßgebend, denn auch die wollen nur ihre Reifen verkaufen.
Bei meiner letzten Polizeikontrolle hat sich die Polizei nur für die Reifengröße intressiert, obwohl ich ne Freigabe vorlegen wollte. Das war mit meinem alten Mopped, das eine Reifenbindung im Schein hatte!!!
Der Polizist hat ganz klar zu mir gesagt: Freigabe? Intressiert mich nicht. Ich will nur sehen ob die Größe übereinstimmt.

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