Reifenfreigabe bei keiner Fabrikatsbindung nötig ?

Rookie-Frage,

Bei meinem Motorrad wurde vom Fahrzeughersteller keine Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.

Darf ich deswegen nun alle Reifen legal fahren, die die vorgegeben Größen erfüllen oder nur Reifen, die ein Gutachten besitzen ?

Gruss,

Beste Antwort im Thema

Karlo, deine Argumentiererei geht mir grad auf den Sack. Einfach was in den Raum werfen und alle die das nicht glauben und sich die Sachen dann nicht selbst suchen oder nachschlagen sind blöde statt auch mal selbst einen Link rein zu stellen. Mit sowas bist bei mir gleich unten durch. :/

Bei meiner Maschine aus 2015 sind leider Reifen eingetragen und einfach austragen lassen muss erstmal die Zulassungsstelle auch mitmachen. Macht eben nicht jede.

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Zur Info:

in der Zwischenzeit war ich mit meinem Motorrad beim TÜV. Ich habe vorne und hinten zwei verschiedene Reifentypen von einem Hersteller aufgezogen.

Nach kurzer Diskussion mit dem TÜV Prüfer und nachdem er seinen Chef zu Rate gezogen hat meinte er nur: 'Jetzt hab ich auch mal wieder was gelernt...'
Ergebnis: leichte Mängel (Auspuffschelle war lose und hat etwas neben raus geblasen)

Hi Leute,
bevor ich einen neuen Thread aufmache hole ich diesen nochmal hoch.

Leider haben mich die bisherigen Antwort hier nicht schlauer gemacht.

Ich möchte auf meine Ducati einen neuen Satz Reifen aufziehen von dem es keine Freigabe des Reifenherstellers für die Maschine gibt.
Heute habe ich in die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 geguckt. Dort ist keinerlei Eintragung bezüglich einer Reifenfabrikatsbindung enthalten.

Heißt das dann das die Betriebserlaubnis keine Bindung vorsieht und ich den Reifen montieren darf?

Wer kennt sich dazu aus?

Gruß

Die Auflage vieler Motorradhersteller, dass nur Reifen der Firma XYZ verbaut werden dürfen, hat die EU gestrichen und die nationalen Länder haben sich danach zu richten.

Ich hatte mit dem TÜV und der Zulassungsstelle deshalb einen harten Kampf im vergangenen Jahr. Und viele glauben immer noch, es gäbe eine Bindung. Fabrikatsbindungen sind quatsch und waren auch nach der nationalen Monopolgesetzgebung bereits zuvor verboten. Aber so ist es: ein Volk von Untertänigen lässt sich gerne verarschen.

Aus meinen Papieren musste ich es erst einmal austragen lassen und jetzt ist es raus. Wie der Reifenhersteller in Zukunft heißt ist total schnuppe und lasse Dir nichts anderes einschwatzen.

Natürlich benötigt man auch vom Reifenhersteller nicht noch extra eine Freigabebescheinigung, welche die Hersteller auch nicht mehr ausstellen. Somit ist der Punkt auch erledigt.

Hier kann man sich zum Beispiel die nicht mehr ausgestellte Freigabe für den T30 EVO auf 3VD runterladen
http://...-freigaben.motorrad-daten.de/index.php?... 🙄

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Zitat:

@Karlodererste schrieb am 24. Juli 2017 um 23:09:28 Uhr:


Die Auflage vieler Motorradhersteller, dass nur Reifen der Firma XYZ verbaut werden dürfen, hat die EU gestrichen und die nationalen Länder haben sich danach zu richten.

Stimmt nicht:

https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/
und
https://www.adac.de/.../...nbedenklichkeitserklärungen5_2015_29840.pdf

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 24. Juli 2017 um 23:09:28 Uhr:


Die Auflage vieler Motorradhersteller, dass nur Reifen der Firma XYZ verbaut werden dürfen, hat die EU gestrichen und die nationalen Länder haben sich danach zu richten.

Quelle?

Zitat:

Aus meinen Papieren musste ich es erst einmal austragen lassen und jetzt ist es raus. Wie der Reifenhersteller in Zukunft heißt ist total schnuppe und lasse Dir nichts anderes einschwatzen.

Das freut mich ja für dich aber welche Auswirkungen hat das jetzt für mein Motorrad?

Folgende Frage stellt sich mir weiterhin :
Zulassungsbescheinigung 1 und 2 enthalten keine Eintragung bezüglich Reifenfabrikat.
Heißt das dann das die Betriebserlaubnis keine Bindung vorsieht und ich den Reifen montieren darf?

Das Schreiben vom ADAC kenne ich bereits.
Trifft Fall 1 auf mein Motorrad zu?

Gruß

Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 25. Juli 2017 um 10:39:41 Uhr:


.........
Stimmt nicht:
.................
https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/
.......................

Brille? Fielmann: Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern (Stand 08/2015)

😎

den zweiten Link schaue ich erst gar nicht nach ....

Ja, sicher ist sicher.......aber bei manchen Leuten hilft auch keine Brille

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 26. Juli 2017 um 03:10:44 Uhr:



Zitat:

@Martin P. H. schrieb am 25. Juli 2017 um 10:39:41 Uhr:


.........
Stimmt nicht:
.................
https://www.ifz.de/reifen-fabrikatsbindung/
.......................

Brille? Fielmann: Reifenfabrikatsbindung bei motorisierten Zweirädern (Stand 08/2015)

Ja und?

"Seit dem Jahr 2000 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS; heute: BMVI) auf Anraten der europäischen Kommission die generelle Möglichkeit der allgemeinen Reifenfabrikatsbindung gemäß der Richtlinie 92/23 EWG aufgehoben. Diese Richtlinie gilt für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger. Hier sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen nur noch als Empfehlung zu sehen.

Viele Motorradfahrer irrten in der falschen Annahme, dass diese Änderung auch Motorräder beträfe. Ausschließlich maßgebend für Motorräder ist jedoch die Richtlinie 97/24/EG (Kapitel 1: Reifen von 2- und 3-rädrigen Fahrzeugen und ihre Montage). Hier ist nach Ansicht des Verkehrsministeriums nach wie vor die Möglichkeit einer Reifenfabrikatsbindung gegeben, sofern der jeweilige Fahrzeughersteller hier fahrzeugspezifische Vorgaben definiert. Sachstand ist also eine gültige Reifenfabrikatsbindung für Motorräder, wenn in den Fahrzeugpapieren Eintragungen zu Reifenfabrikaten vorhanden sind."

Zitat:

😎

den zweiten Link schaue ich erst gar nicht nach ....

Oh, super... 🙄

Na zum Glück hast Du Deine Behauptungen ja so prima belegt...

Wenn ich das richtig sehe, könnt ihr alles aufziehen, solange nix eingetragen ist?
Ist doch gut.
Und dann gibt es auch noch die Möglichkeit, Reifenbindungen austragen zu lassen?
Das versteh' ich jetzt nicht. Wir alle wissen, dass Reifenbindung technisch völliger Quatsch ist, ich mische seit
Jahrzehnten alle möglichen Reifentypen sowohl vorn wie hinten, ist alles fahrbar.

Aber wenn der Hersteller auf eine Reifenbindung
pocht, weil er meint, diese sei nötig, dann dürfte man die nicht austragen lassen können...oder?

Zitat:

@PuntoFlame schrieb am 25. Juli 2017 um 17:16:01 Uhr:


....
Quelle?
......

Du hast wohl nicht den Mumm mal eben bei einem großen Reifenhändler mit verschiedenen Marken (sonst labert er Dir was vor, Du müsstest nur die Marke nehmen, welche er führt 😁) Dir die entsprechenden Informationen zu holen?
Du hast auch keine Lust bei den entsprechenden EU-Erlassen nach zu sehen?
Hatte ich aber gemacht. Frage doch Deinen EU-Abgeordneten, welche Du gewählt hast 🙄

In der Zulassungsbescheinigung stehen unter
15.1 die Dimensionen fürs Vorderrad und
15.2. die Dimensionen fürs Hinterrad.
Natürlich beinhalten die Angaben die Zulässigkeit für die Geschwindigkeit.

und noch einmal:
DAS hat mit einer Bindung an einen bestimmten Produzent absolut nichts zu tun
und diese Bindungen beim Zubehör auf einen Produzenten sind und waren
schon immer entsprechend den Kartellgesetzen (Monopolgesetz),
auch und besonders für Deutschland,
VERBOTEN!!!
Dieses gilt für alle Gegenstände! Hatte ich hier bei MT schon mal geschrieben
und auch erwähnt, dass sich große Konzernfirmen (VW. BASF u.A.) in die Nesseln setzten
mit ihren Versuchen, die Endverbraucher zu gängeln und zu verarschen.
Aber wer klagt schon, wenn von "oben" Mist gemacht wird. Deutsche doch nicht!!!!

Aber es ist und bleibt nun mal so: nur Deutsche fragen nach einer QUELLE 😁
(besonders diejenigen, welche noch nicht so lange zur BRD gehören offensichtlich
und so macht man auf vorauseilenden Gehorsam 😰 )

Aber in Deutschland gibt es keine Eigenverantwortung. Da muss alles vom Hersteller abgesichert, vom TÜV abgenommen sein oder es muss ein Warnschild dran kleben.

Ist nicht so wie in Frankreich, wo manchmal noch "Selber Schuld, Arschloch!" gilt.

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 26. Juli 2017 um 09:57:37 Uhr:


......
Aber wenn der Hersteller auf eine Reifenbindung
pocht, weil er meint, diese sei nötig, dann dürfte man die nicht austragen lassen können...oder?

Genau dieses hatte ich gemacht: darauf bestanden, dass dieses bequeme Beamten-Dingens auch mal sich selbst um Gesetze kümmert und die Papiere RICHTIG ausstellt, also die Bindung löscht. Das habe ich auch erreicht.
(Ich war aber auch hervorragend bewaffnet mit entsprechenden Unterlagen und Aussagen von den Herstellern, sowohl des Motorrades, als auch des Reifenherstellers und den Gesetzestexten).

Es ist auch ein Irrtum zu glauben, es hätte etwas mit der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit der Moppette zu tun. Hat es nicht!

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 26. Juli 2017 um 10:15:03 Uhr:


Aber in Deutschland gibt es keine Eigenverantwortung. Da muss alles vom Hersteller abgesichert, vom TÜV abgenommen sein oder es muss ein Warnschild dran kleben.

Ist nicht so wie in Frankreich, wo manchmal noch "Selber Schuld, Arschloch!" gilt.

Das ist wunderbar auf den Punkt gebracht!

Zitat:

@Karlodererste schrieb am 26. Juli 2017 um 10:21:49 Uhr:



Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 26. Juli 2017 um 09:57:37 Uhr:


......
Aber wenn der Hersteller auf eine Reifenbindung
pocht, weil er meint, diese sei nötig, dann dürfte man die nicht austragen lassen können...oder?

Genau dieses hatte ich gemacht: darauf bestanden, dass dieses bequeme Beamten-Dingens auch mal sich selbst um Gesetze kümmert und die Papiere RICHTIG ausstellt, also die Bindung löscht. Das habe ich auch erreicht.
(Ich war aber auch hervorragend bewaffnet mit entsprechenden Unterlagen und Aussagen von den Herstellern, sowohl des Motorrades, als auch des Reifenherstellers und den Gesetzestexten).

Es ist auch ein Irrtum zu glauben, es hätte etwas mit der erreichbaren Höchstgeschwindigkeit der Moppette zu tun. Hat es nicht!

Was waren denn das für Unterlagen der Hersteller mit denen Du "hervorragend bewaffnet" warst, hast Du da mal ein Beispiel? Um welche Gesetzestexte handelte es sich? Könntest Du die mal nennen? Wäre sicher für den einen oder anderen hier ganz interessant.
Wofür treibst Du eigentlich so einen Aufwand? Mich interessiert, wo da der praktische Nutzen ist.

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