Reifenflanke gerissen bei Montage - Wer muss zahlen?

MINI

Hallo,

ich habe meinen Cooper S zum Reifen wechseln zu BMW gebracht.
Die sollten mir die Winterreifen von den schönen Felgen runter zeihen und darauf
die Sonnerreifen montieren, die ich mitgebracht hatte.
Die Reifen sind aus DOT 2103, haben aber alle noch 6-7mm.
Bei Auftragsannahme hieß es alles kein Problem. Jedoch bei der Abholung fiel mir
auf, dass ein Reifen nicht in der Führung saß.

Jetzt soll beim aufziehen die Flanke gerissen sein...

Und hier der unglaubliche Vorschlag von BMW:

Möglichkeit 1:
Wechseln beider Gummis der Hinterachse wieder auf die alten
Winterreifen, ich zahle nur 2x Reifenwechsel.

Möglichkeit 2:
BMW zieht mir zwei neue Reifen auf die Achse die ICH allerdings mit
182,-€ pro Stück bezahlen muss!?! Und trotzdem für vier Reifen den
Wechsel zahlen soll...?

Meiner Meinung nach muss die Werkstatt für den Schaden aufkommen, oder?

10 Antworten

War das ein normaler Reifen oder ein Runflat der gerissen ist?

So einfach ist das nicht mit dem Schaden. Deine Reifen haben schon ein gewisses Alter erreicht. Ich kann mir nicht vorstellen dass der Händler dir 2 neue Reifen stellen muss. Eher müsste der Restwert des alten Reifens noch abgezogen werden.
Zuerst würde ich mir eine verbindliche Rechtsauskunft einholen, eine Rechtschutzversicherung hat heutzutage doch fast jeder. Auch als ADAC Mitglied kann man sich beraten lassen und es gibt bestimmt noch andere Wege.

Laut § 36 (2a) StVZO ist es nicht zulässig Radial- mit Diagonalreifen zu mischen. Alles andere ist zwar erlaubt, aber nicht unbeding sinnvoll. Theoretisch kann man links 2 Winterreifen und rechts 2 Sommerreifen fahren, wenn die denn die richtige Größe haben und auf dem Wagen zugelassen sind. Ist nur die Frage was im Falle eines Unfalls passiert.
Grundsätzlich würde ich aber nicht Sommer- und Winterreifen mischen. Also entweder alle 4 Reifen wechseln oder aber 2 neue kaufen.

Zitat:

BMW zieht mir zwei neue Reifen auf die Achse die ICH allerdings mit 182,-€ pro Stück bezahlen muss!?! Und trotzdem für vier Reifen den Wechsel zahlen soll...?

Ich finde schon das BMW dir entgegenkommen sollte. Die Reifen kosten woanders sicherlich deutlich weniger, die verdienen auch so genug an den Reifen. Vergleich den Preis mal z. B. mit Reifendirekt, die verdienen ja auch noch an den Reifen.

Zitat:

Original geschrieben von need for speed2



Laut § 36 (2a) StVZO ist es nicht zulässig Radial- mit Diagonalreifen zu mischen. Alles andere ist zwar erlaubt, aber nicht unbeding sinnvoll. Theoretisch kann man links 2 Winterreifen und rechts 2 Sommerreifen fahren, wenn die denn die richtige Größe haben und auf dem Wagen zugelassen sind. Ist nur die Frage was im Falle eines Unfalls passiert.
Grundsätzlich würde ich aber nicht Sommer- und Winterreifen mischen. Also entweder alle 4 Reifen wechseln oder aber 2 neue kaufen.

So ist es leider nicht ganz richtig.

Diagonalreifen gibt es schon seit 30 Jahren nicht mehr, jedenfalls nicht bei PKW-Reifen. Alle Reifen sind Radialreifen.

Und dass man auf einer Achse Sommer- und Winterreifen mischen darf ist leider auch nicht richtig. Das ist nicht erlaubt. Auf einer Achse muss die gleiche Reifenart (Sommer oder Winter) montiert sein und die Größe muss passen.

Der TE sollte hier noch mitteilen ob es sich um Runflats handelt.
Diese sollten nur einmal Montiert werden. Ummontieren von Runflats sollte man nicht machen, da die Flanken bei der Montage stark belastet werden. Ob die Ummontage verboten ist weiss ich jetzt nicht.

Zitat:

Und dass man auf einer Achse Sommer- und Winterreifen mischen darf ist leider auch nicht richtig. Das ist nicht erlaubt. Auf einer Achse muss die gleiche Reifenart (Sommer oder Winter) montiert sein und die Größe muss passen.

Dann sag mir doch mal bitte wo das steht!

Das die Größe passen muss sagte ich ja schon, alles andere ist aber "egal".

Es gibt einerseits die STVO die genau das aussagt was ich oben geschrieben habe, nämlich dieses:
Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.
(Mit gleicher Bauart ist Diagonal und Radial gemeint.)

Und andererseits die Richtlinie 92/23/EWG, die sich teilweise widersprechen. Wenn du nun zum TÜV fährst, kann es vorkommen das der Prüfer dich durchfallen lässt oder nicht.
Deswegen wurde der Federführende des Fachausschusses KraftfahrzeugÓTechnik (FKT), Sonderausschuss Reifen + Räder, Herrn Federführenden des Fachausschusses KraftfahrzeugÓTechnik (FKT), Sonderausschuss Reifen + Räder, Herrn Dipl.-Ing. Mäder vom TÜV Süd, vom TÜV Süd, mal um Klarstellung gebeten. Dieser schieb:

Zitat:

»Zur Frage des scheinbaren Widerspruches in den gesetzlichen Regelungen der StVZO und der EG Richtlinie 92/23/EWG hinsichtlich der Möglichkeiten der Mischbereifung an Fahrzeugen erläutern wir Ihnen unsere Auffassung hierzu:

1. Rechtskreis »Fahrzeugtechnische EG-Richtlinien«

Fahrzeugtechnische EG-Richtlinien für Fahrzeugteile und Fahrzeugsysteme bilden die Bausteine für die Erteilung von Gesamtbetriebserlaubnissen für Neufahrzeuge. Bisher können Fahrzeuggesamtbetriebserlaubnisse für Pkw, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge erteilt werden.

In der Regel sind die EG-Richtlinien, die der Erstzulassung des Fahrzeuges zugrunde lagen, auch für den späteren Betrieb und für Fahrzeugänderungen anzuwenden. Allerdings gibt es hierzu bei den EG Genehmigungsbehörden unterschiedliche Auffassungen.

2. Betrieb der Fahrzeuge, Fahrzeugänderungen

Gesetzliche Grundlage für den Betrieb von Fahrzeugen und für Fahrzeugänderungen ist in Deutschland die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Sie enthält auch alle notwendigen Verweise auf anzuwendende EG-Richtlinien. Diese sind detailliert im Anhang zur StVZO mit den jeweils anzuwendenden technischen Kapiteln aufgeführt. Sofern in der EG direkter Durchgriff auf den Betrieb der Fahrzeuge genommen wird, geschieht das durch übergreifende EG-Richtlinien (z.B: Profiltiefe, Geschwindigkeitsbegrenzer), zu denen dann in jedem Einzelfall ein direkter Bezug in der StVZO hergestellt wird, und zwar entweder durch Übernahme der Anforderung 1,6 mm wie bei der Mindestprofiltiefe oder durch Verweis auf die jeweilige EG-Richtlinie wie im Falle des Geschwindigkeitsbegrenzers.

3. Sonderfall des bauartgenehmigungspflichtigen Teils »Reifen«

Gewisse Fahrzeugteile, die besonders sicherheitsrelevant sind, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein. Auch für Reifen, die seit 1.10.1998 gebaut wurden, gilt diese Anforderung unter Bezugnahme auf die internationalen EG-Richtlinien und ECE-Regelungen (§ 7 zu § 22a StVZO).

Wichtig ist hier der Bezug »gebaut wurden«! Es fehlt in den Übergangsregelungen ein Inkraftsetzungsbezug auf die Verwendung am Fahrzeug wie z.B. bei Heizungen: »... in Kraftfahrzeugen, die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommen.« Demnach können weiterhin »alte« Reifen, die vor dem 1.10.1998 gebaut wurden, auch ohne Bauartgenehmigung an einem neueren Fahrzeug verwendet werden. Auch die betreffenden Übergangsvorschriften im § 36 StVZO »Bereifung und Laufflächen« beziehen sich lediglich auf Reifen, die ab 1.10.1998 hergestellt wurden.

Aus dem dargestellten Sachverhalt der Übergangsfristen ist ersichtlich, dass sich diese Anforderungen unter Hinweis auf die internationalen Vorschriften lediglich auf die Bauart des Reifens beziehen, nicht aber auf den Anbau am Fahrzeug. Für den Anbau am Fahrzeug gelten insofern die entsprechenden nationalen Vorschriften des § 36 StVZO. Die weitergehenden eingrenzenden internationalen Bestimmungen (Verwendung von Reifen vom gleichen Hersteller und Typ) treffen insofern nur auf die Erstausrüstung und die Montage der Reifen durch den Fahrzeughersteller zu.

Die Aufnahme des Anhangs IV »Montage der Bereifung an Fahrzeugen« der EG-Richtlinie 92/23/EWG in die StVZO war erforderlich, weil hier die technischen Anforderungen für Noträder definiert sind.

Gleichwohl ist unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist.

Fazit: Für die Verwendung von Reifen an Kraftfahrzeugen gilt § 36 (2a) StVZO; demnach gilt hinsichtlich der Mischbereifung an Pkw lediglich die Forderung, dass sie entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein müssen. Weitergehende Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers oder gleichen Typs werden an dieser Stelle nicht gemacht.«

Wenn es einen neuen Stand gibt wäre ich dankbar dafür diesen und die Quelle dafür zu erfahren.😉

Zitat:

Original geschrieben von mani0001


Bei Auftragsannahme hieß es alles kein Problem....Jedoch bei der Abholung fiel mir auf, dass ein Reifen nicht in der Führung saß...Jetzt soll beim aufziehen die Flanke gerissen sein...

wenn ich das richtig versteh, dann is DIR die unregelmässigkeit beim abholen aufgefallen...der freundliche hat dir nichts von der problematik gesagt...

aus diesem grund würde ich das autohaus in zukunft meiden...mit solch einem reifen hätten die dich auf die öffentliche strassen gelassen...? zu den herrschaften hätte ich kein vertrauen mehr...

somit würd ich versuchen mich mit dem händler zu einigen und nur den reifenwechsel bezahlen...ihm im nebensatz erwähnen, dass er gerade wegen ca. 4oo,- euro nen kunden verloren hat...danach zum nächsten reifenhändler deines vertrauen gehn und neue reifen aufziehn lassen...aufgrund des alters würde ich dir aber empfehlen alle 4 gummis erneuern zu lassen...bei der dot-no. hätte ich so meine bedenken...

nen rechtsanwalt würde ich dir ned empfehlen, da du nachweisen musst, dass der schaden bei der montage passierte...das dürfte dir schwer fallen...ausserdem müsste der reifen samt felge zur beweissicherung eingelagert, vielleicht von gutachter untersucht und wohlmöglich dabei zerstört werden...dann bräuchtest du noch nen gleichwertigen radersatz, etc...abgesehen von der zeit, den nerven, etc. die dabei auf der strecke bleiben...solche klagen gehn vor gericht eh mit nem vergleich zu ende...zudem wäre mir der streitwert zu gering dafür...

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Zitat:

Original geschrieben von need for speed2



Zitat:

Und dass man auf einer Achse Sommer- und Winterreifen mischen darf ist leider auch nicht richtig. Das ist nicht erlaubt. Auf einer Achse muss die gleiche Reifenart (Sommer oder Winter) montiert sein und die Größe muss passen.

Dann sag mir doch mal bitte wo das steht!
Das die Größe passen muss sagte ich ja schon, alles andere ist aber "egal".

Wenn es einen neuen Stand gibt wäre ich dankbar dafür diesen und die Quelle dafür zu erfahren.😉

Aus dem von dir zitierten Text geht es allgemein um Mischbereifung. Und es geht nicht daraus hervor, dass Mischbereifung (Sommer/Winter) auf einer Achse erlaubt ist.

Wenn Du damit zum TÜV fährst wirst Du garantiert durchfallen.

Du äusserst nur Vermutungen.

Noch mal ein Auszug:

Zitat:

Gleichwohl ist unbestritten, dass aus Gründen der Fahrzeugsicherheit die Verwendung von Reifen des gleichen Herstellers und Typs dringend zu empfehlen ist.

Es wird empfohlen aber eben nicht vorgeschrieben. Was man unter Hersteller versteht solte klar sein und was wird dann wohl mit Typ gemeint sein?😕 Das Beamtendeustch ist halt nicht für jedermann auf Anhieb durchschaubar, das verstehe ich schon.

Oder STVO:

Zitat:

Nach § 36 (2a) StVZO ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.

Das mit Bauart Radial und Diagonal gemeint ist, habe ich dir ja schon erklärt.

Vermutungen bringen mich nicht weiter. Wenn dann bitte Fakten! 😉

sei froh das dein händler dir den reifen zerstört hat. so alte gummis macht man auf kein auto.

Aber es ist auch verwunderlich, das sich ein Händerl noch so alte Reifen zum Aufziehen nimmt - wenn es RF-Reifen sind, wird sowieso von einem guten Händerl höchstens einmal empfohlen - beim dritten mal kann die Flanke schon beschädigt werden - so war die Meinung meines Händlers, als ich die Sommer-RF´s gegen die Winter-Patscherln runter tat, und diese über einschlägige Foren verscherbeldte.

Weiters ist verwunderlich, das der Händler Dich vor der Montag nicht auf die möglichen Schäden aufmerksam machte! Bei Alt- Gebrauchtreifen wirst Du sicherlich Probleme mit der Beweislast haben!

Liebe Grüße aus Wien
Chris

Zitat:

Aber es ist auch verwunderlich, das sich ein Händerl noch so alte Reifen zum Aufziehen nimmt - wenn es RF-Reifen sind, wird sowieso von einem guten Händerl höchstens einmal empfohlen - beim dritten mal kann die Flanke schon beschädigt werden - so war die Meinung meines Händlers, als ich die Sommer-RF´s gegen die Winter-Patscherln runter tat, und diese über einschlägige Foren verscherbeldte.

Es gibt gute Händler und welche die verdienen wollen.

Wechselt ein Händler einfach so und ohne Warnung Runflats von einer Felge auf die andere, würde es mich überhaupt nicht wundern würde der selbe Händler die Runflats schon beim ersten Aufziehen beschädigen.

Wer gebrauchte Runflats z. B. bei Ebay kauft hat eh einen an der Waffel oder hat keine Ahnung von möglichen Reifenschäden durch die Montage!

Die Gefahr von Reifenschäden durch die Montage sind die paar gesparten Euros nicht wert. Da ich meine alten Runflats nicht ruhigen Gewissens verkaufen konnte, wurden die entsorgt.

Ich halte es auch für völlig falsch wider besseres Wissens Fremde wegen ein paar Euros unnötig in Gefahr zu bringen. Meist trifft es die falschen.

Bis jetzt hat sich der Themenstarter noch nicht wieder gemeldet. Ob es sich um Runflats handelte wissen wir deshalb wohl noch nicht.
Natürlich können auch andere Reifen durch falsche Montage beschädigt werden, diese Gefahr ist bei Runflats aber sehr viel höher.

Der Reifenhersteller baut einen Reifen um diesen auf eine Felge zu montieren und wieder abzumontieren, jedoch weiss hier keiner wie oft diese alten Dinger hier schon montiert wurden ???

Egal ob Runflat oder nicht, kein Reifen hat es gern oft auf und abmontiert zu werden, hat kein Hersteller so vorgesehen, warum auch...

Einen Runflat sollte man auch nur montieren mit richtigem Werkzeug, dies haben Hinterhof Schrauber i.d.R. nicht, hier sollte man "immer" zum Reifenhandel oder zu BMW/Mini fahren da hier i.d.R. das richtige Werkzeug und auch Personal vorhanden ist...

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