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Reifenbindung?
Handelt es sich bei mir um Reifenbindung? Laut div. Quellen habe ich keine. Entsprechend finde ich auch kaum bis keine Freigaben.
In meinem "Brief" ist in dem Feld für die Zusätze nichts eingetragen!
Mir fehlt bei der Zeile im "Schein": "nur zulässig".
Würde ich bei einem "verlohrenem" Schein dann den Zusatz aufgrund des leeren Briefs verlieren?
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40 Antworten
Zitat:
Die zulässigen Reifengrößen für Ihr Fahrzeug finden Sie im Fahrzeugschein unter Ziff. 20 bis 23. Evtl. stehen unter Ziff.33 noch weitere Reifengrößen oder spezielle Empfehlungen (Reifenhersteller, Profilausführungen). Falls Sie aufgrund der vielen Auswahlmöglichkeiten im Fahrzeugschein sich nicht sicher sind welche Reifengröße Sie benötigen, dann genügt auch ein Blick auf die Seitenwandbeschriftung Ihrer "jetzigen" Reifen auf dem Fahrzeug.
Neue Fahrzeugpapiere
Ab 01.10.2005 werden alle Neuzulassungen und Unmeldungen auf die neue Fahrzeug-Papiere umgestellt.
Für den Rad/Räder Umrüstung benötigen Sie folgende technische Daten aus ZUB I (Zulassungsbescheinigung Teil I):
HSN 2.1 (vier Ziffern)
TSN 2.2 (ohne Leerzeichen)
Farzeughersteller: 2
Fahrzeugtyp: D.1
Höchstgeschwindigkeit: T
Zulässige Achslasten vo+hi 7.1 und 7.2
Mögliche Reifendimensionen vo+hi: 15.1 und 15.2 (Erstausrüstung)
Weitere Reifendimensionen finden Sie in CoC ( Certification of Conformity – EWG Übereinstimmungserklärung) unter Ziffer 32 und 50.
Ja, du hast.
Im »Brief« werden solche Dinge nicht mehr eingetragen. Auch keine Drossel, sondern lediglich die Änderung der Leistungsdaten.
Verlust vom »Schein« bringt dir nichts, weil es im System gespeichert ist. Du bekommst einen neuen Schein mit den gleichen Angaben.
»Nur zulässig« muss nicht als Text vorhanden sein. Ist ja wenig Platz im Feld. Bei Yamaha sieht das dann - mit so einem Kürzel für »Zulässig« so aus:
http://www.yamaha-motor-service.de/freigaben/Docs/8cd62363.pdf
Zur letzten Seite scrollen, da ist dann der Mustereintrag für die Änderung der Papiere vorhanden.
Grüße, Martin
Da steht bei dir aber auch "nur Zulässig"... Steht bei mir nicht... Hatte ähnliches mal beim PKW, da hies es, dass es der geprüfte Reifen ist, und andere handelsübliche der gleichen Dimension durchaus breiter ausfallen können (taten sie auch)...
Also was nun?
Mein letzter Stand war/ist, dass es keine Reifenbindung mehr gibt, egal was im Schein drin steht. Weil dies nach EU bla bla Wettbewerbsverzerrung bla bla usw ist.
Egal was im schein steht:
Bietet ein Hersteller dies Reifenmischungen an und hat die entsprechende Freigabe (die in zusammenarbeit mit dem Hersteller erstellt wird) darfst du auch diese freigebenen Pellen drauf machen, bist aber verpflichtet jederzeit die schriftliche Freigabe mitzuführen.
Extremstes Beispiel: Schein Dunlop freigabe. JEtzt geht Dunlop Pleite! Musst du dann dein Moped verschrotten, weil du keine anderen Reifen fahren darfst?
Mit den Freigaben ging das ja schon immer. Meines Wissens brauchst du aber ab einem gewissen EZ Datum gar nix mehr, nur einen Reifen mit der passenden Größe und Traglast- & Geschwindigkeitsindex. Da mich das aber nicht betrifft, weil Mopped eh zu alt, kann ich das nicht explizit ausführen.
15.1 und 15.2 beim Straßenverkehrsamt austragen lassen. Brauchst nur die Bestätigung vom TÜV, dass die Bindung an die Reifen bei dir nicht nötig ist.
Die Aussage hab ich gestern von 2 Damen bekommen, die dort arbeiten. Hatte selber wegen meiner ZR -7S gefragt.
Vielleicht weiß der da auch nicht von.
Ich selber bin auch noch nicht dazu gekommen bei einem der Vereine nach soner Bestätigung zu fragen.
Im Prinzip muss es aber gehen. Die beiden vom Straßenverkehrsamt habe ich privat auf ner Feier getroffen, die wussten sofort worum es geht und was man braucht, die hatten das also schon öfter. Und sie hätten auch keinen Grund gehabt mich mit ner lari fari Aussage wegzuschicken.
Ist wahrscheinlich ähnlich wie bei Eintragungen von Umbauten, so lange einen Prüfer suchen, bis du einen findest, der Ahnung hat und dir so einen Wisch für das Straßenverkehrsamt mitgibt.
Wie anfangs gesagt, hab ich sone Bescheinigung aber selber noch nocht, sondern bisher nur mal meinen Werkstattspezi angehauen, dass er mal bei seinem Prüfer fragen soll ob der mir sowas schreibt.
Klingt interessant, halt uns da mal auf dem laufenden, wenn sich was neues ergibt.
Wäre praktisch gewesen wenn du HSN/TSN bzw. Fahrzeugkennung nicht komplett gelöscht hättest. Dann könnten wir zwecks Suche separat aktiv werden.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. Juni 2015 um 11:43:57 Uhr:
Da steht bei dir aber auch "nur Zulässig"...
Das ist das was Yamaha als Vorschlag (!) gibt. Wenn das Reifenpaar eingetragen ist, dann hat das drauf zu sein. Einzige Ausnahme: Du hast eine UBB, welche anderslautend ist. Aber genau das ist ja dein Problem.
Weniger bei einer HU (da kann man noch von kompetenten Mitarbeitern ausgehen), wohl aber bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle im In- und Ausland. Selbst wenn in .ch und .at keine solchen Blödsinnsregeln vorhanden sind (selbst seit 10 Jahren nicht mehr produzierte Reifen müssen aufgezogen sein, etc.) -> kontrolliert wird das, was in den Papieren steht.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. Juni 2015 um 11:43:57 Uhr:
Steht bei mir nicht... Hatte ähnliches mal beim PKW, da hies es, dass es der geprüfte Reifen ist, und andere handelsübliche der gleichen Dimension durchaus breiter ausfallen können (taten sie auch)...
Das bezieht sich auf die Dimensionen, nicht aber auf den Hersteller. Zumindest sollte beim PKW kein Hersteller angegeben sein. Denn für PKW gab und gibt es - selbst in Deutschland - keine Reifenfabrikatsbindung. Ausnahmen: (Super)Sportwagen mit Straßenzulassung.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. Juni 2015 um 11:43:57 Uhr:
Also was nun?
Das was drin steht, hat drauf zu sein - außer du hast anderslautende Dokumente (UBB). Schein verlieren ist keine Lösung, nur das tatsächliche Austragen lassen.
Wenn ursprünglich keine solche Reifenbindung eingetragen war wäre interessant zu wissen, wo sie überhaupt herkommt. Leistung gedrosselt und wieder aufgemacht? Oder generell aufgemacht (siehe meine Yamaha)?
Kompetentes Personal schreibt den Blödsinn mit der Reifenbindung nicht mehr rein. Siehe hierzu meine Ausführungen in meinem Blog:
www.600ccm.info - XJ 600 S/N: »Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis«Sowohl bei meiner XJ wie auch bei meinern R 1150 GS ist keine Reifenfabrikatsbindung eingetragen worden. Warum? Weil ich bei der Dekra war. Die scheint - zumindest in Süddeutschland - bei solchen Dingen im Kopf fitter zu sein als der TÜV im Süden. Die wollten mir - auf Anfrage - bei der XJ selbst dann Reifenbindungen eintragen, wenn der Reifen seit Jahren nicht mehr produziert wird: »Was Yamaha vorgibt kann ich nicht einfach aufheben!«. Kompetenzen nicht überschreiten? Immer auf Nummer Sicher gehen? Beides Möglich.
Rückrüstung auf 62 kW - ohne Reifenfabrikatsbindung BMW R 1150 GS.
So sieht das dann im Schein aus.
Der obligatorische Satz mit Bezug auf die BE steht wie üblich drin, der bislang - nicht im Zusammenhang mit der Drossel auf 25 kW - eingetragene Metzeler Tourance ist rausgeflogen.
____
Zitat:
@Beaster77 schrieb am 17. Juni 2015 um 12:09:48 Uhr:
Mein letzter Stand war/ist, dass es keine Reifenbindung mehr gibt, egal was im Schein drin steht. Weil dies nach EU bla bla Wettbewerbsverzerrung bla bla usw ist.
Die Info ist falsch. Was eingetragen ist, muss drauf sein - außer man hat ein anderslautendes Dokument dabei (UBB). Die Bindung besteht.
Wird zwar immer wieder in Internetforen verbreitet und dann - ohne Quellenangabe - zitiert, aber nur weil 123'981 User sich gegenseitig bestätigen »die Erde ist eine Scheibe und Elvis trinkt mit Adolf Hitler am Südpol warmes Bier« ist dem trotzdem nicht so.

Zitat:
@Beaster77 schrieb am 17. Juni 2015 um 12:09:48 Uhr:
Bietet ein Hersteller dies Reifenmischungen an und hat die entsprechende Freigabe (die in zusammenarbeit mit dem Hersteller erstellt wird) darfst du auch diese freigebenen Pellen drauf machen, bist aber verpflichtet jederzeit die schriftliche Freigabe mitzuführen.
Was wiederum eine Reifenfabrikatsbindung darstellt. Was nicht erlaubt ist, ist verboten.
Wenn keine Bindung im Schein eingetragen ist -> die Beamten können bei einer Kontrolle nicht überprüfen was vorgeschrieben ist. Man selbst ist nicht nachweispflichtig. Wozu sollte auch ein Reifenhersteller eine (für ihn teure) UBB für ein Motorrad anfertigen, welches keine Freigabe benötigt?
Siehe hier das Beispiel meiner XJ 600 S. Eigentlich eine Vorgabe vorhanden, diese wurde aber von der DEKRA - weil sie mitdenken - nicht eingetragen. Muss ich jetzt eine UBB mitführen? Nein. Würde eine UBB eine Kontrolle u.U. beschleunigen? Ja.
Zitat:
@Beaster77 schrieb am 17. Juni 2015 um 12:09:48 Uhr:
Extremstes Beispiel: Schein Dunlop freigabe. JEtzt geht Dunlop Pleite! Musst du dann dein Moped verschrotten, weil du keine anderen Reifen fahren darfst?
Nö. Aber man darf - falls keine UBB von einem anderen Hersteller verfügbar ist - nur mit eben diesem Dunlop fahren bis er die Minimalprofiltiefe erreicht hat.
Das ist Deutschland...
Grüße, Martin
Also kann ich meinen gtü fritzen vergessen. Und muss mal wieder alte kontakte der dekra aufwärmen...
Ich denke mir, eine Reifenbindung an ein Fabrikat ist Wettbewerbsverzerrung
und nach Europarecht nicht haltbar. Wär ja noch schöner, wenn Du für Miele-Waschmaschinen
nur Persil verwenden darfst...zumal das in technischer Hinsicht sowieso Quatsch ist.
Reifen ist Reifen. Wenn die Dimension so einigermassen passt, dann ist das OK.
Als Franzose darf ich ja so ziemlich machen was ich will, und habe das auch immer entsprechend ausgekostet.
Mischbereifung, alle Hersteller, sogar andere Dimensionen drauf...ist nie irgendwie wackelig oder gefährlich gewesen.
Da gibt es natürlich kleine Unterschiede, was die Fahrbarkeit betrifft, aber im grossen im ganzen ist das Jacke wie Hose und
die Reifenbindung völliger Blödsinn.
Habs nur für Auto gefunden:
AUFHEBUNG DER REIFEN-FABRIKATIONSBINDUNG
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission gegen die BRD hat das
BMVBW das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragungen von Reifen-
Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen bezüglich
Fabrikatsbindung verlieren zum gleichen Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur
noch als Empfehlungen zu betrachten.
Begründung der Europäischen Kommission:
Konsequente Anwendung der Reifenrichtlinie 92/23 EEC und damit u. a. Beseitigung unnötiger
Handelshemmnisse im Markt.
Seit wann das selbe für die Mopeds gilt, habe ich nicht gefunden, aber:
Entsprechend bei jeder Freigabe fürs Moped steht:
UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG FÜR REIFENUMRÜSTUNG AN KRAFTRÄDERN
Beim Nachstehend näher beschriebenem Fahrzeug wurde bei der Erteilung der Fahrzeuggenehmigung ein Beschränkung in Form einer Fabrikats- oder Typbindung bei den Reifen vorgenommen.
Nach durchgeführten Fahrdynamischen Tests wird hiermit bestätigt, dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen. Bei bestimmungsmäßiger Umrüstung unter Beachtung der ggf. beschriebenen Auflagen, bleibt der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges gemäß STVZO erhalten.
Und zu jeder Radkombinaton die entsprechende Fußnote: Keine Eintragung in den Fahrzeugschein erforderlich!
Mit anderen Worten:
Freigabe vom Hersteller, immer mitführen, Leck A.... was in den Papieren drin steht!
Na endlich. Zum Glück gibt es Europa