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Reifenbindung?

Kawasaki VN 900 Custom

Handelt es sich bei mir um Reifenbindung? Laut div. Quellen habe ich keine. Entsprechend finde ich auch kaum bis keine Freigaben.

In meinem "Brief" ist in dem Feld für die Zusätze nichts eingetragen!

Mir fehlt bei der Zeile im "Schein": "nur zulässig".

Würde ich bei einem "verlohrenem" Schein dann den Zusatz aufgrund des leeren Briefs verlieren?

Reifenbindung
40 Antworten

Ich finde die Frage eher theoretisch.
Was interessiert mich das Wettbewerbsrecht - und ob es da Verwerfungen geben könnte. Maßgeblich ist doch, dass ich auf meinem Bike zwei optimale Reifen drauf haben will. Ich verstehe dieses Rumgeeiere am unteren Rand der Zulässigkeit nicht.

Du meinst, Papstpowers Dunlop wäre der Weisheit letzter Schluss in Sachen CBF 1000?
Da gibt es besseres, und PP sollte auch die Freiheit haben, das ausprobieren zu dürfen.

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 18. Juni 2015 um 08:33:10 Uhr:


Na endlich. Zum Glück gibt es Europa 🙂

Eben nicht. Das gilt nur für

Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Reifen aller Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR. Die Fabrikatsbindung ist hier also aufgehoben.

Es gilt nicht für einspurige Fahrzeuge aka Krafträder.

Wenn nicht nur das selektiv ausgewählte aus Foren kopiert wird, sondern man nach Quellen suchen geht: Bekommt man das hier:

Zitat:

Bis zum Februar 2000 stand in vielen Kfz-Scheinen neben der Reifengröße auch die Angabe der zu verwendenden Reifenmarke und Profilausführung, d.h. Handel und Endverbraucher waren an bestimmte Reifenfabrikate und Typen gebunden. Die im Fahrzeugschein angegebene Reifenausführung wurde von den Fahrzeugherstellern in Bezug auf Fahrverhalten und Freigängigkeit geprüft und somit als unbedenklich freigegeben.
Auf Grund eines Beschwerdeverfahrens der Europäischen Kommission hat das BMVBW (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) das KBA angewiesen, mit Wirkung vom 01.03.2000 auf Eintragung von Reifen-Fabrikatsbindungen bei Neufahrzeugen zu verzichten. Die vorhandenen Eintragungen verlieren zu diesem Termin ihre rechtliche Verbindlichkeit und sind nur noch als Empfehlungen zu betrachten. Dies gilt für Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Reifen aller Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR. Die Fabrikatsbindung ist hier also aufgehoben.

Keine vollständige Aufhebung der Fabrikatsbindung bei Motorradreifen!
Bei Motorrädern besteht weiterhin eine eingeschränkte Fabrikatsbindung, d.h. im Fall der Umbereifung ist dann die Herstellerbescheinigung des Motorrad- oder Reifenherstellers mit sich zu führen.

Quelle:

http://www.reifendiscount.de/.../reifenwissen-fabrikatsbindung.html

____

Nochmals: Für Krafträder besteht der Dummfug in Deutschland noch immer. Da hilft auch Tatsachenverzerrung nicht.

Sei froh das du dem deutschen Ordnungswahnsinn entkommen bist.

Grüße, Martin

Also die Dekra vor Ort in Peine gibt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Austragen der Reifenfabrikatsbindung aus und hat mich zum TÜV Nord geschickt. Mal sehen was da rauskommt.

Natürlich kann ich auch Reifen fahren, die ne Freigabe vom Reifenhersteller haben, das ist aber nicht der Weißheit letzter Schluss. Bei neuen Reifen müsste man immer warten, bis das eigene Motorrad mal bei sonem Test dabei war. Dann muss man immer so nen Wisch mitführen, ebenfalls nervig.
Wer nen Exoten oder ein zu altes Motorrad fährt bekommt ebenfalls Probleme, wenn das Moppet bei den Freigabetests nicht dabei war.
Außerdem erschwert das unnötigerweise das Wechseln auf ne andere Marke. Es müssen immer beide Reifen getauscht werden, was ich für absoluten Unsinn halte.

Daher will ich den Mist auch ausgetragen haben.

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Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 18. Juni 2015 um 08:48:50 Uhr:


Du meinst, Papstpowers Dunlop wäre der Weisheit letzter Schluss in Sachen CBF 1000?
Da gibt es besseres, und PP sollte auch die Freiheit haben, das ausprobieren zu dürfen.

Die CBF hatte keine... Und Exot trifft es. Ich habe vorn 80/90/21 drauf...

Dud dekra um die ecke hat seit gestern keine antwort hinbekommen...

da schickst ander immer zu modepedreifen.de und selber schon mal dort nach gesehen.
gibts genau drei Reifen mit Freigabe

oder halt mail an kawasaki ob die ne Reifenbindung hat oder nicht bzw. welche Reifen du da fahren darfst. Die Antworten bestimmt .

Antwort vom TÜV in Braunschweig:
Die Reifenbindung kann theoretisch rausgenommen werden, man braucht aber ein Schreiben vom Hersteller, dass diese Fabrikatsbindung nicht mehr nötig ist.

Ist anscheinend ein bisschen wie mit dem Passierschein A 38...

@Daciageha
Das ist doch genau sein Problem, dass es nur lausige 3 freigegebene Reifenpaare gibt...

na dann halt Kawasaki anschreiben ob Reifenbindung oder nicht, wenn ja gleich darum bitten eine Bescheinigung auszustellen das diese ausgetragen werden kann, bzw. das keine Reifenbindung vorliegt.

Zitat:

@X_FISH schrieb am 18. Juni 2015 um 08:56:54 Uhr:



Eben nicht. Das gilt nur für Pkw-, Transporter- und Nutzfahrzeug-Reifen aller Geschwindigkeitsbereiche einschließlich ZR. Die Fabrikatsbindung ist hier also aufgehoben.

Es gilt nicht für einspurige Fahrzeuge aka Krafträder.

Vorsicht! Auch bei PKW gibt es noch zwingende Reifenbindungen, zb bei Fahrzeugen die 300 oder mehr laufen, denn nicht jeder Reifen hält dieses Tempo aus und vor Allem nicht bei jedem Fahrzeug.

So musste Brabus zb schon mal ein Modell auf 330km/h begrenzen weil der Reifenhersteller dort das Limit setzte. Für dieses Modell gab es einen einzigen zulässigen Reifenhersteller mit zwei Reifenmodellen.

Auch können Felgenhersteller eine Reifenbindung fixieren, zb wenn die nötige Freigängigkeit nur mit einem Reifen mit extrem schmaler Lauffläche gegeben ist und ein Reifen mit breiterer Lauffläche am Radkasten oder Federbein schleifen könnte, zb wenn zwar ein 225er zugelassen wird aber nur ein Modell die Freigabe erhält der auch als 215er durchgehen könnte weil die meisten 225er irgendwo streifen würden.

Was die EU und ihre Bürokraten gerne übersehen ist das es in der EU keinen Einheitsstaat mit Einheitsbürgern und Einheitsfahrzeugen gibt sondern einzelne Länder mit teils stark abweichender Gesetzgebung, sehr individuelle Bürger und eine vielfalt an Fahrzeugen.
Bei PKW wirkt sich die Wahl der Reifen zumindest bis zum Index "H" kaum aus, ab "V" ändert sich aber schon die Tragfähigkeit je nach eingetragener Höchstgeschwindigkeit da dann Abschläge gemacht werden müssen.
Bei Motorrädern aber liegt das Problem darin das einige Reifen oder Reifenkombis bei Geschwindigkeiten deutlich über 130 zu abenteuerlichem Fahrverhalten führen kann. Ist doch sicher kein Fehler wenn man zumindest versucht über eine Reifenbindung komplett untaugliche Reifen und Reifenkombinationen zu verhindern.

Man könnte natürlich auch ein generelles Limit von 130 einführen, damit wäre das Thema Reifenbindung bezüglich Fahrverhalten erledigt, aber will das auch nur Einer?

Zitat:

Die Reifenbindung kann theoretisch rausgenommen werden, man braucht aber ein Schreiben vom Hersteller, dass diese Fabrikatsbindung nicht mehr nötig ist.

Rechtliches Mienenfeld. 😉 Nehmen wir mal an das der Hersteller bestätigt das die Fabrikatsbindung hinfällig ist und der Halter montiert dann einen Hinterreifen der Marke S und einen Vorderreifen der Marke DS womit die Kiste in Kurven kaum Grip hat bei über 100 schwänzelt wie ein Hundeschwanz wenn man Ihm ein Leckerlie hinhält und der Fahrer fliegt deswegen ab und verklagt dann den Fahrzeughersteller weil dieser Unfall mit Fabrikatsbindung gar nicht hätte passieren können.

Die Fabrikats-und Modellbindung hat neben anderen Gründen mit Sicherheit auch was mit Produkthaftung zu tun und Letzteres ist ein großes Minenfeld.

Ein Problem sind dabei sicher die Modelle aus früheren Zeiten, beim Hersteller/Importeur kennt man Sie nur noch vom Hörensagen und Reifenhersteller haben an den alten Schätzchen eh kaum Interesse.
Da aus der Bindung rauszukommen dürfte eine Sache für sich sein, oder man hat einen TÜVler mit Ahnung.😉

Kawasaki:
"Sehr geehrter Herr ...,

über nachfolgen Link kommen Sie in den Servicebereich unserer Internetseite, über den Sie sich eine Übersicht der durch uns empfohlenen Reifenpaarungen herunterladen können. Die entsprechenden Reifengutachten erhalten Sie über die Reifenhersteller direkt. Grundsätzlich dürfen Sie Ihre VN nur mit einer Bereifung fahren, für die Sie auch eine Freigabe haben."

Standartschreiben...

Ich will ja ebend nicht die werkshölzer fahren.

Interessant ist, dass avon überall mit einem 200ter angeboten wird. Serie 180! Nun habe ich nachgehakt... Freigabe ja, 4,75"-6,25"... Die vn hat ein 4,5" hinterrad... Pupstekuchen also.

Und die prinzen von michelin antworten nicht...

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. Juni 2015 um 16:04:09 Uhr:



Rechtliches Mienenfeld. 😉 Nehmen wir mal an das der Hersteller bestätigt das die Fabrikatsbindung hinfällig ist und der Halter montiert dann einen Hinterreifen der Marke S und einen Vorderreifen der Marke DS womit die Kiste in Kurven kaum Grip hat bei über 100 schwänzelt wie ein Hundeschwanz wenn man Ihm ein Leckerlie hinhält und der Fahrer fliegt deswegen ab und verklagt dann den Fahrzeughersteller weil dieser Unfall mit Fabrikatsbindung gar nicht hätte passieren können.
Die Fabrikats-und Modellbindung hat neben anderen Gründen mit Sicherheit auch was mit Produkthaftung zu tun und Letzteres ist ein großes Minenfeld.

Klingt irgendwie arg konstruiert. Zum einen muss man erstmal auf die Idee kommen, den Fahrzeughersteller deswegen zu verklagen. Außerdem geht das überhaupt? Naheliegender wäre es doch den Hersteller zu verklagen wenn ich mit einem der freigegebenen Reifen hingeflogen bin.

Zum anderen kann ich mir kaum vorstellen, dass es heute noch unfahrbare Reifenkombinationen gibt. Selbst bei Mischungen über Hersteller hinweg.
In Frankreich zum Beispiel gehts ja auch ohne und die ledern sich sicher auch nicht alle Nase lang ab. 😉

Ein anderer Punkt ist auch, was ist an modernen Moppets so viel anders? Meine NC hat keine Reifenbindung, ich kann da mischen wie ich lustig bin. Da interessiert es plötzlich keinen mehr?
Mir kann keiner erzählen, dass ich bei meiner Kawa ein Reifen erst funktioniert, wenn die Reifenfritzen damit mal ne Runde im Kreis gefahren sind, während es bei der Honda ohne geht.

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. Juni 2015 um 16:04:09 Uhr:


Vorsicht! Auch bei PKW gibt es noch zwingende Reifenbindungen, zb bei Fahrzeugen die 300 oder mehr laufen, denn nicht jeder Reifen hält dieses Tempo aus und vor Allem nicht bei jedem Fahrzeug.

Korrekt. Darauf hatte ich weiter vorne im Thread auch schon hingewiesen -> Stichwort (Super)Sportwagen.

Da ist nicht nur der Geschwindigkeitsindex entscheidend, sondern u.U. auch noch etwas mehr. Physik lässt sich nicht aushebeln, aber man kann ihr sehr nahe kommen. 😉
_____

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 18. Juni 2015 um 16:04:09 Uhr:


Was die EU und ihre Bürokraten gerne übersehen ist das es in der EU keinen Einheitsstaat mit Einheitsbürgern und Einheitsfahrzeugen gibt sondern einzelne Länder mit teils stark abweichender Gesetzgebung, sehr individuelle Bürger und eine vielfalt an Fahrzeugen.

Beziehungsweise das es - mal wieder - Deutschland hier zu einem Alleinstellungsmerkmal geschafft hat.

Last- und Geschwindigkeitsindex leuchten noch ein, aber mehr ist im Ausland bei normalen Fahrzeugen auch nicht zu beachten (abgesehen von den Dimensionen eben).

Aber anstatt sich mit solchen, dem gesunden Menschenverstand entziehenden Dingen zu befassen, wird anderswo geplant/gedacht/verbockt. Oder steckt doch die (deutsche) Reifenlobby dahinter?

Dankbar kann man dann sein, wenn fähige Mitarbeiter (Dekra und Co.) solchen Unsinn austragen und auf UBB verweisen.

Grüße, Martin

Naja, aber irgendwas muß dran sein, wenn Reifenhersteller dann Reifen mit extra Spezifikationen für bestimmte Modelle rausbringen (zum gleichen Preis) oder Reifen dann nach ausführlichen (bestimmt nicht kostenlose) Tests nicht freigeben.

Zitat:

@DerZombie schrieb am 19. Juni 2015 um 15:39:52 Uhr:


Naja, aber irgendwas muß dran sein, wenn Reifenhersteller dann Reifen mit extra Spezifikationen für bestimmte Modelle rausbringen (zum gleichen Preis) oder Reifen dann nach ausführlichen (bestimmt nicht kostenlose) Tests nicht freigeben.

Mutmaßung hier bei MT: Weil man in Östereich und der Schweiz nicht so schnell fahren darf wie in Deutschland, hat das in .at und .ch eben auch keine entsprechende Notwendigkeit. Wenn die Hayabusa auf der Landstraße maximal 80 km/h fahren darf (Schweiz) könne man auch Holzreifen verwenden. Macht keinen Unterschied.

Das es so wohl nicht ganz sein wird/kann, sieht man wenn man über den Tellerrand schaut. Gesetzliche Vorgaben bzw. überhaupt erst die Möglichkeit dazu -> nur in .de. Weil wir die Autobahn haben? Na, mit 130 km/h und miserablen Reifen macht's sicherlich auch in .ch oder .at keinen Spaß.

Wie schon geschrieben: Bei einer Honda geht's bei einer Kawasaki nicht und bei einer Yamaha wird's von der Dekra gestrichen (und die Verantwortung an den Fahrzeugführer weitergegeben).

Der dämliche Satz mit der Reifenbindung wird immer (!) in die Papiere bei der nächsten Neuausstellung eingetragen (siehe meine XJ von '95). Egal ob eine Bindung bestand oder nicht.

Wer dahinter einen Sinn erkennt -> ich bin noch immer offen etwas dazuzulernen. 🙂

Die Tests der Hersteller führen nicht zum Ausschluss der Reifen für eine Maschine. Sie testen ja nicht ihren Impotenza ZZZ auf allen Maschinen und machen dann eine Liste »Piaggio TPZ 50 okay, R 1150 R nicht okay«. Denn dann müsste es ellenlange Listen von Reifen geben, welche von den Herstellern quasi verboten werden. Das wäre dann wohl doch etwas arg aufwändig?

Grüße, Martin

Der Vergleich hinkt etwas, Wenn du ne 300km/h Maschiene hast, ist es doch Selbstverständlich, dass man da keine Träcker Reifen von ner 500er drauf machen darfst, auch wenn sie die selbe Größe "hätten". Das es in der Region Spezial Pellen gibt, sollte klar sein.

@ Papst Kawa VN900 C ???

Michelin und Avon haben nix
Pirelli MT67 Route
Bridgestone E-Max
Metzeler ME 880 Marathon
Dunlop D404

Mehr gibbet nicht wegen deiner Asphalttrennscheibe am Vorderrad.

Die beiden anderen VN Modelle haben nen 130er vorne, da gibt es mehr auswahl und freigaben. Eventuell mit Kawa kontaktieren, ob du da nicht Umrüsten kannst.

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