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Ist die Reifenbindung weggefallen?

Hier der Link zu dem Thema.

Ich weiß das der letzte Stand der Dinge so aussah, daß die Reifenbindung eh nur noch in Deutschland exsistierte und deswegen eine Klage bei der EU-Kommision eingereicht wurde, daß dieser Umstand untersucht werden soll. Aber von einem Ergebnis habe ich noch nichts gehört.

35 Antworten

definitiv NEIN.

In BRD gibt es die Reifenbindung (noch)

Ich habe in meinem fahrzeugschein nie eine reifenbindung dringehabt und wenn eine drinsteht kann man diese jetzt auch austragen lassen.

Der jeweilige reifen der auf das motorrad soll muß von dem hersteller für das motorrad freigegeben sein.

Gruss
Maik

das schreiben ist nur für autos interessant. beim mopped gibts die reifenbindung noch. allerdings können reifen, fü die eine FREIGABE vorliegt, auch ohne Eintragen / Anbauabnahme gefahren werden, wenn die Freigabe mitgeführt wird. Reifen mit TÜV-Gutachten etc. müssen nach wie vor eingetragen / der Anbau abgenommen werden.
Die Austragung der Reifenbindung ist zwar theoretisch möglich, aber es ist nciht einfach, diese Durchzuführen. Eigentlich ist es auch nur die Austragung der Fabrikatsbindung. Denn dann darfst Du alle Reifen der eingetragenen Größe fahren. Und der TÜV-Prüfer (anerkannter Schverständiger) erklärt damit quasi eigenmächtig, daß mit allen Reifen der passenden Größe/Traglast/Speed-Index die Fahreigenschaften glecih gut bleiben und die Voraussetzungen für ein Nihcterlöschen der BE gegeben sind - ohne erneute Einzelprüfung. Damit hängt der Prüfer voll in der Haftung drin und das ist auch der Grund, warum es nicht so einfach ist, eine Bindung ausgetragen zu bekommen. Ich könnte meine austragen lassen, allerdings würde dann bei mir aus sicherheitsgründen der nächsthöhere Speedindex gewählt (W ist das glaub ich, bis 300 km/h), was dementsprechend die Fabrikatswahl extrem einschränkt (bisher haben IIRC nur Brdgestone und Michelin einen bis 300 zugelassenen Reifen), und die sind dann dementsprecchend teuer, und die Fahreigenschaften sind auch nicht optimal (härtere Mischung wegen Haltbarkeit etc...)
hope this helps---

Zitat:

Original geschrieben von eddie78


das schreiben ist nur für autos interessant. beim mopped gibts die reifenbindung noch. allerdings können reifen, fü die eine FREIGABE vorliegt, auch ohne Eintragen / Anbauabnahme gefahren werden, wenn die Freigabe mitgeführt wird. Reifen mit TÜV-Gutachten etc. müssen nach wie vor eingetragen / der Anbau abgenommen werden.
Die Austragung der Reifenbindung ist zwar theoretisch möglich, aber es ist nciht einfach, diese Durchzuführen. Eigentlich ist es auch nur die Austragung der Fabrikatsbindung. Denn dann darfst Du alle Reifen der eingetragenen Größe fahren. Und der TÜV-Prüfer (anerkannter Schverständiger) erklärt damit quasi eigenmächtig, daß mit allen Reifen der passenden Größe/Traglast/Speed-Index die Fahreigenschaften glecih gut bleiben und die Voraussetzungen für ein Nihcterlöschen der BE gegeben sind - ohne erneute Einzelprüfung. Damit hängt der Prüfer voll in der Haftung drin und das ist auch der Grund, warum es nicht so einfach ist, eine Bindung ausgetragen zu bekommen. Ich könnte meine austragen lassen, allerdings würde dann bei mir aus sicherheitsgründen der nächsthöhere Speedindex gewählt (W ist das glaub ich, bis 300 km/h), was dementsprechend die Fabrikatswahl extrem einschränkt (bisher haben IIRC nur Brdgestone und Michelin einen bis 300 zugelassenen Reifen), und die sind dann dementsprecchend teuer, und die Fahreigenschaften sind auch nicht optimal (härtere Mischung wegen Haltbarkeit etc...)
hope this helps---

Das ist ein 100% richtiger Beitrag! Hätte es nicht besser erklären können. Das sinnvollste its immer noch eine Freigabe für den gewünschten Reifen mitzuführen. Und wenns keine gibt existiert immer noch die möglichkeit den gewünschten Reifen einzeln einzutragen. Das ist wesentlich unproblematischer.

Gruß Wolle

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Servus.

Der Link ist sehr informativ und sollte für den aufmerksamen Leser auch die meisten Probleme klären.

Man sollte in Bezug auf die sogenannte "Mischbereifung" noch einmal betonen daß:

Die sogenannte Achsweise Mischbereifung sehr wohl zulässig ist.

D.H. Ich kann zwar an der einzelnen Achse nicht links einen Fulda und rechts einen Bridgestone montieren, es ist aber legal an der Vorderachse Fulda und auf der Hinterachse Bridgestone zu fahren solange diese der jeweils zulässigen Bauart entsprechen ( Rechtlich handelt es sich dabei gar nicht um Mischbereifung auch wenn der normale Fahrzeugbesitzer es vielleicht so sieht.)

Analog zum Automobil kann am Motorrad also vorne eine andere Reifenmarke als Hinten gefahren werden solange diese jeweils der vorgeschriebenen Bauart entsprechen.

Wie man dem Linktext entnehmen kann sind alle spezifisch in den Brief eingetragenen Reifenmarken als auch ihre, nicht bauartbedingten (oder durch rechtliche Bestimmungen eingeschränkte) Zusatzbezeichnungen nur noch Empfehlungen.

Bei Motorrädern ist die Achsweise Mischbereifung seit Jahren Standard.

Beispiel:

Eine Maschine ist mit einenm Metzeler ME 33 Laser, der vorgeschriebenen Bauart, an der Vorderachse ausgerüstet, an der Hinterachse jedoch mit einem Metzeler ME 77 der vorgeschrieben Bauart.

Eine solche Reifenpaarung ist also zulässig, obwohl es sich um zwei völlig verschiedene Reifen handelt.

Oft war eine solche Reifenpaarung im Brief eingetragen, ins besondere gerne mit Markenbindung oder mit dem Zusatz: "Nur von einem Hersteller."

Diese Zusatzbezeichnungen sind also jetzt nur noch Empfehlungen.

So muss ich also weder Achsweise das Gleiche Profil Fahren (Hier z.B. Me 77 Front und ME 77 Rear) noch müssen die Reifen vom gleichen Hersteller sein.

Nehmen wir an daß, Die Bauart und Grösse an einem Motorrad folgendermaßen definiert sind:

Vorn: 100/90 S 19

Hinten: 120/90 S 18

Dann sind dieses die Parameter, die Einzuhalten sind.

Alles andere ist nur noch Empfehlung auch wenn dies im Fahrzeugbrief eingetragen wäre.

Die Markenbindung ist also in jedem Falle dahin.
Sämtliche Zusatzbezeichnungen und eben gerade der Satz: "Nur von einen Hersteller" ebenfalls.

Tatsache ist aber auch daß: Andere Reifen als die Eingetragenen dann eine Reifenherstellerfreigabe für, das entsprechende Modell haben müssen wenn: Die eingetragenen Reifen ehemals Teil der Typprüfung waren.

Dies findet sich oft bei extrem schnellen Fahrzeugen.
( Z.B. GSX R 1300 / ZX 12 R / XX 1100)

In diesem Fall besitzt die Serienbereifung einen Zusatzbuchstaben der ausserhalb der Norm für die Bauart steht. Somit war bei der Homologation im Rahmen der StVZO auch die Bereifung Gegenstand der Typprüfung.
Der Zusatzbuchstabe verhinderte die Ersatzbereifung durch Marken und Bauartidentische Reifen ohne diese Zusatzkennzeichnung.

Das führte dazu daß, Reifenhersteller plötzlich das Monopol auf bestimmte Motorrad und Autotypen hatten. (Mit entsprechnder Preisgestaltung)

Mit der neuen EU Regelung ist dieser Art von Monopolstellung das Genick gebrochen.

Dies heißt aber auch daß, ich eine markenfremde Reifenpaarung fahren darf solange diese, bauartbeingt, gleiche Parameter aufweist, als auch achsweise Mischbereifeung von mehr als einem Hersteller..

Es ist eine ganz andere Sache ob ein Ingeneur bei der Hauptuntersuchung mit den neuen (So neu sind diese Regelungen gar nicht...)
... Regelungen vertraut ist und sie auch anerkennt.

Man wird also immer wieder auf den verantwortungsbewussten Ingenieur treffen der zwar: aufgrund der neuen Regelungen, an einer 50 PS Maschine, Marken/Achsweise Mischbereifung, zulässt und die Plakette klebt.
An den Supersonicmonstergeschossen jedoch, auf die Reifenpaarung von einem Hersteller besteht.

Eines kann er jedoch nicht mehr: Auf den, im Fahrzeugbrief eingetragenen, Hersteller bestehen.

So sind zwar nach wie vor strenge Bestimmungen bezüglich der Gummiwürste einzuhalten, die generelle Aussage, "die Marken und damit auch Typbindung würde in Deutschland noch bestehen", ist aber falsch !

Gruß

Schraubär

jepp, exakt so sieht es eu-recht vor. ich möchte allerdings mal generell daran erinnern, daß die eu-rechtsetzung keinen verbindlichkeitscharakter besitzt, sondern immer erst in nationale gesetzgebeung umgesetzt werden muß... und das ist hier nunmal ncoh niht im entsprechenden umfang geschehen.

Das hört sich alles zu einfach an. Ich finde dass ich mich lieber an daas im Brief eingetragene halte bzw. mit Freigabe fahre als mich mit den grünen anzulegen. Die sitzen eh am längeren Hebel und kennen sich mit den Gesetzen meist besser aus.

Gruß Wolle

Zitat:

Original geschrieben von Kurvenfreak


Die sitzen eh am längeren Hebel und kennen sich mit den Gesetzen meist besser aus.

Gruß Wolle

Länger Hebel: ja

Besser auskennen: ????

Wollte mir ein Polizist der mich vor der FH angehalten hat, erzählen es sein in Deutschland für PKW-Fahrer Pflicht eine Warnweste mitzuführen. Der hat bei der Fortbildung wohl nicht ganz so genau aufgepaßt.

Nun aber zurück zum Thema:

Bei meiner guten alten GS 500 E, war ich nicht an spezifische Reifen gebunden, nur die Größe mußte übereinstimmen.

Aber bei meinem neuen Motorrad sind nur 2 Reifentypen im Schein freigegeben. (D207 und BT11F/BT10R). Es gibt zwar mitlerweile weitere Freigaben, die ich auch schon habe, aber ich habe keine Lust mich standig danach erkundigen zu müssen, ob ein neuer Reifen schon freigegeben ist oder noch nicht.

Zumal es dann oft vom Hersteller heißt: "Das Freigabeverfahren ist noch nicht abgeschlossen, bitte Fragen sie den Stand bei technischen Kundendienst nach..."

Dabei ist der Reifen für ein vergleichbares Motorrad schon lange freigegeben.

Was willst Du jetzt damit sagen/mitteilen? Werd nicht ganz schlau aus Deiner Aussage. Ich hab auch kein Bock immer zum Tüv zu rennen..

Gruß Wolle

Es gibt Reifen die ich gerne fahren würde, aber noch nicht fahren darf, weil es noch keine Fraigabe gibt.

Z.B.:

Der M1 Sportec. Den gibt es in genau der gleichen Größe und Spezifikation wie die schon freigegebenen Reifen.

(Und da es den Reifen schon eine Weile gibt, dürfte das auch nicht besonders gut für den Absatz dieses Reifen sein.)

Für den 190er git es ein Gutachen (nicht vom Hersteller, sondern von Alpha Technik) -> Einzelabnahme und fertig ist's. Kostet aber unnötig Geld.

Nun erklär mir aber einer mal, warum ich den 200er nicht fahren darf.

das mit der warnweste ist aber pflicht - halt nur für gewerblich genutzte fahrzeuge...

bradpittoh: was hast du denn eigentlich für ein möff?
200 darfste net fahren, weil der ein scheiß fahrverhalten hat... *g*
ich fahre auch nur 180er, weil man da wenigstens noch handlichkeit hat, davon ist bei einem 200er ja nicht mehr viel übrig...

@eddi78:

Ich habe eine ZX12R, daher muß ich den 200er fahren.

Verstehe ich euch da richtig, das der Hersteller Vorder-/Hintereifen also nicht mehr der gleiche sein muß?. Habe momentan Bridgestone drauf, wollte aber die Marke wechseln. Nun sagte mir nämlich mein Händler, ich müßte beide Reifen gleichzeitig auf die andre Marke wechseln (was ziemlich dumm ist, denn die sind nie gelichzeitig abgefahren und nen erst halb runtergefahrenen Reifen will ich nicht wegwerfen). Wenn ich euch aber richtig verstanden habe, gillt diese Reglung jetzt ja nicht mehr, ich könnte also vorne einen Reifen einer andren Marke montieren, solange er die entsprechenden Maße und Freigaben hat und den Bridgestone hinten weiterfahren?

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