Reifen und TÜV
Hallo,
ich muss demnächst zum TÜV, die Reifen sind auf der Innenseite ziemlich abgefahren. Ich habe vorne 235/45 ZR 17 94W, hinten 265/40 ZR 17 96w. Vor allem bei den Vorderreifen, 5 cm von der Innenseite sind komplett ohne Profil (siehe Bild).
Fragen:
- kann ich so zum TÜV fahren oder muss ich vorher neue Reifen kaufen. Ist eigentlich schon geplant, würde halt noch paar Monate warten, wenn es geht
- wieso sind die Reifen auf der Innenseite so abgenutzt? Ist das vielleicht normal bei den 235-er Reifen? Achsgeometrie wurde eigentlich vor einigen Jahren in einem Werkstatt überprüft und sie war ok.
44 Antworten
Mache lasse sagen wir Hessen. Ohne denn Kram einzutragen und neue Reifen wird das eh nichts mit der HU. Ansonsten es es dem TE seine Sache.
Also ich habe 17 Zoll Felgen mit Gutachten. Da ist die maximale Reifenbreite 235. Ab 245 nur dann, wenn gebördelt wird.
Also kann ich mir hinten 265 ohne bördeln nicht vorstellen mit Abe/Gutachten.
Frag mal bei der Dekra einfach nach.
Und zu dem so abgefahrenem Profil. Stimmt deine Fahrwerkseinstellung definitiv nicht. Neue Reifen kaufen und von jemand einstellen lassen, der sich auskennt.
P.S. Die Reifen sind deine Lebensversicherung. Die paar Qcm die Kontakt zur Fahrbahn halten. Da würde ich nix riskieren.
Bevor Du meckerst .... lese erst mal zwei Berichte Über Deinem ....
Ich habe die Papiere zu den Reifen doch gefunden, also alles gut!
Ich kann also ohne Probleme diese günstige V-Profil-Reifen (die Links hat Rosi gepostet) kaufen?
Wenn die Reifen zugelassen sind, dann ist auch das Fahrwerk an sie angepasst, richtig?
Zitat:
@maximilian0711 schrieb am 27. Mai 2017 um 20:33:15 Uhr:
Hallo zusammen,
das du mit dieser Rad - Reifen Kombination ohne ABE, ergo auch ohne Versicherungsschutz unterwegs bist, ist dir hoffentlich klar.
Bei einem Unfall zahlt keine Versicherung und du gehst vor Gericht.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei kassiert du pro abgefahrenen Reifen 1 Punkt, und wenn es blöde läuft, wird das Fahrzeug sofort stillgelegt.
Rechne jetzt Mal durch, welche Kosten bei einem Unfall mit Personenschaden auf dich zukommen könnten:
Krankenhauskosten des Opfers, Regressansprüche?, Heilkosten, Arbeitsausfall, Schmerzensgeld etc.
Da erübrigen sich weitere Diskussionen,
normalerweise gehört dir der Führerschein abgenommen, du fährst wissentlich mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend und gefährdest andere Menschen durch deine Dummheit.
Du bist für jeden Staatsanwalt ein gefundenes Fressen.
Jedenfalls kannst du mit den Reifen zum TÜV fahren, ich geh jedenfalls davon aus das du das kannst. Einfach um deine Eingangsfrage zu beantworten. Irgendwo hoff ich auch das du das machst, da du ja planst mit den Reifen noch ein paar Monate zu fahren....😉😁🙄
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Zitat:
@Omegapathe schrieb am 26. Mai 2017 um 09:43:11 Uhr:
Moin, moin, eugen!
Warst du bei der Vermessung vor Ort und hast zugesehen wie sie das machen? Da werden gerne mal Fehler gemacht!
Ansonsten erübricht sich die Frage ..mit diesen Reifen zum TÜV und dann damit durchkommen. Restprofiltiefe/ Gesetzliche Mindestprofieltiefe: Sommer 1,6 mm und Winter 4 mm sind auf der gesamten Lauffläche gefordert!MfG
O.P.
Moin,
Das stimmt nicht. Es müssen lediglich 3/4 der Lauffläche die Mindestprofiltiefe aufweisen. Steht so in der STVO (§36 Punkt 2)
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
Gruß
Frank
ps. Ich würde mit den abgefahrenen Reifen trotzdem nicht mehr fahren.
Da interpretierst du es aber wie du grad so möchtest! Und das dadurch meine Antwort nicht stimmt ist einfach falsch. Wenn du dir den ersten Satz diesbezüglich (Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen😉 dazu nimmst sieht die Aussage nämlich ganz anders aus. und erst dann in der Kausalität dazu den spezifizierten Nachsatz -}}(als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt….eben nur die Hauptprofilrillen…bleibt immer noch der erste Satz ) Und dann biste mit deinen Reifen ( siehe Bild von Dir) beim TüV kein Kandidat um mal sone Plakette zu bekommen. Und sein mal ehrlich würdest auch noch so mit 3/4 rechnen, wenn de grad mal so im Aquaplaning bis. Und wenn de dir mal die gesamte Aufstandsfläche ansiehst die ein guter neuer Reifen hat und du nimmst ihm auf der inneren Seite mal eben so das Profil weg....und wenn de in eine Kontrolle kommst ..sagst du dann zur Rennleitung , der dich aus dem Verkehr ziehen will.... aber es geht ja noch es sind doch noch mehr als 3/4 gutes Profil :-)))). Ich glaub ich hör auf ...solche Diskussionen sind einfach nicht Ziehlführend.
MfG
O.P.
Ich hatte genau so einen einseitig abgefahrenen Reifen auf meinem vorigen Auto (durch tägliche schnelle Kreiselfahrten) und bin damit durch den TüV gekommen. Der Prüfer meinte, dass ich Glück habe, dass weniger als 3/4 der Lauffläche betroffen sind.
Ich bleibe dabei, deine Behauptung stimmt nicht.
Der des TE ist ganz kurz vor der Karkasse. Den Prüfer möcht ich sehen der das durchlässt. Ich kann mir vorstellen das den nichtmehr vom Hof lässt wenn er eine textile Stelle findet. Mit so einem Müll fährt man nicht. Schon garnicht wissentlich...
Das ist ja was ich meine ..Solche Diskusionen sind doch einfach nur Dummmmm! Wie soll man das ..ach quatsch...Mozart...Deinen Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Scheiße ist bloß, das Solche Leute im Straßenverkehr immer Unbeteiligte mit betreffen nur weil man eben meint ach erst 1/4 weg habe ich ja noch 3/4. Und übrigens Spielt so ein Prüfer mit seiner Zulassung. Es wurden auch schon welche gegangen worden!
Also, lassen wir das ...soll jeder machen wie sein Verständnis des Straßenverkehrs funktioniert, und solle sehen das er möglichst niemanden mit ins Ungemach zieht. Und Ich kann für mich mit 57Jahren und 32Jahren Schraubererfahrung sagen, dass es mir herzlich egal ist ob ich recht habe oder nur mit 3/4 guten Reifen.
Macht weiter so und alles wird gut. Den einen erwischt es früher den anderen Später!
MfG
O.P.
Mit Lauffläche ist der gesamte Mittelbereich des Reifens gemeint. Das sind 3/4 vom gesamten Reifen wo die Mindestprofiltiefe gefordert ist. Damit hat er schon recht, dass 3/4 des gesamten Reifens gemeint sind.
Besonders bei Motorradreifen ist das nämlich von Bedeutung, da diese im Randbereich meist nicht mal Profilrillen haben, bzw. diese sehr schnell weggefahren sind. Z.B. bei der meisten Reifen für Supersportler.
Ist also beim Reifen sozusagen in der Mitte genug Profil vorhanden, ist das so erst mal ok. Es sei denn, der Reifen ist im Randbereich soweit abgefahren, dass schon das Metall durchkommt 😉 Dann kannste TÜV bestimmt auch vergessen, da der Reifen in seiner Gesamtfunktion seine Bestimmung erfüllen muss.
Und es ist nicht alles Gesetz, was in einer Verordnung steht, nichts anderes ist die StVZO.
Vor der Verordnung oder einem Gesetz steht immer die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung. Wobei hier i.d.R. Urteile des jeweils höchsten Landesgerichts maßgeblich sind, bis ein Bundesgericht selbst darüber geurteilt hat, bis hin zum BGH.
Und da wäre ich verdammt vorsichtig. Die Aussage mit 4mm für Winterreifen resultiert nämlich nicht aus der geltenden Verordnung, sondern aus etlichen Rechtstreitereien bezüglich Haftung und Schadensregulierung. Wo Du ganz schnell mal mit etlichen Prozenten dabei bist, wenn irgendetwas zu bemängeln war, selbst wenn Du nicht Schuld bist.
Von Vorwerfbarkeit bei Verkehrsunfällen mit erheblichem Personenschaden oder Toten mal ganz zu schweigen. Da basteln sie Dir Dein Auto komplett auseinander unter Umständen.
Hast Du dann eine Bereifung, die nachweislich verkehrsunsicher war, oder sogar nicht für das Fahrzeug abgenommen, wünsche ich viel Freude und einen guten Anwalt 😉
Und Pathe hat recht. Selbst Markenreifen in dieser Größenordnung kosten nicht viel mehr als 100,- €.
Da ist ein Anwalt oder ein technisches Gutachten teurer 😉
Und das Bußgeld für Fahren ohne Zulassung, bzw. erlöschen der BE sowieso. Von den daraus resultierenden Folgeverstößen nach den PflVersG usw. mal ganz zu schweigen. Da biste nämlich fix erneut Straftäter.
Danke für eure Kommentare. Neue Reifen sind schon unterwegs. Die Hinterreifen sind allerdings von einem anderen Hersteller, sollte aber kein Problem sein.
Was darf denn eine Achsvermessung inkl. Einstellung kosten?
Kostet meist zwischen 50 und 70€ wenn alles gängig ist. Fragt man sich aber schon wie man das dafür ordentlich machen soll. Man kann den Sturz einstellen der bei dir das Prob. sein könnte, allerdings ansich nur über die zu großen Schraubenlöcher, wirkliche Einstellschrauben gibts nur für die Spur....
Reifen müssen nur auf einer Achse identisch sein. Kannst also vorn und hinten verschiedene Hersteller fahren.
Zitat:
@AndyEausB schrieb am 31. Mai 2017 um 14:32:02 Uhr:
Reifen müssen nur auf einer Achse identisch sein. Kannst also vorn und hinten verschiedene Hersteller fahren.
Das ist nicht richtig.
Man darf überall Reifen von unterschiedlichen Reifenherstellern und somit auch mit unterschiedlichem Profil fahren.
Die Dimensionen müssen aber überall gleich sein.
Als gut empfinde ich das aber nicht und empfehle es auch nicht.
Hab mich grad mal bei unseren Straßenverkehsfuzzis schlau gemacht.
Stimmt sogar.
Als Mischbereifung wird laut Gesetz die Kombination von Reifen verschiedener Bauart bezeichnet. Das heißt, eine gemischte Bereifung liegt dann vor, wenn Diagonal- und Radialreifen gleichzeitig an einem Fahrzeug Verwendung finden. Dies ist laut geltender Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO § 36 Abschnitt 2a) verboten. Da jedoch Diagonalreifen im Pkw-Bereich praktisch keine Verwendung mehr finden, hat das Gesetz im Alltag nahezu keine Bedeutung.
Ob es der Sicherheit dient, unterschiedliche Reifen zu fahren, lasse ich mal dahingestellt.