Reifen und TÜV

Opel Omega B

Hallo,

ich muss demnächst zum TÜV, die Reifen sind auf der Innenseite ziemlich abgefahren. Ich habe vorne 235/45 ZR 17 94W, hinten 265/40 ZR 17 96w. Vor allem bei den Vorderreifen, 5 cm von der Innenseite sind komplett ohne Profil (siehe Bild).

Fragen:
- kann ich so zum TÜV fahren oder muss ich vorher neue Reifen kaufen. Ist eigentlich schon geplant, würde halt noch paar Monate warten, wenn es geht
- wieso sind die Reifen auf der Innenseite so abgenutzt? Ist das vielleicht normal bei den 235-er Reifen? Achsgeometrie wurde eigentlich vor einigen Jahren in einem Werkstatt überprüft und sie war ok.

Reifen
44 Antworten

wenn man immer mit den Winterreifen zur HU/TÜV vorfährt und diese
entsprechen der Zulassung des Fahrzeuges,gibt es keine Probleme damit !

wechselt man dann Später auf Sommerschlappen um und
man wird nie Angehalten bzw Kontrolliert ,
so hat man auch keine Probleme !

ein Problem bekommt man bei einem Unfall ,
auch wenn man nicht Schuld ist und
die gefahrene RAD-REIFEN Kombination nicht in der Zulassung steht !
dann wird die gegnerische Versicherung ja deinen Schaden ermitteln und
bei diesem Schadensgutachten stehen die aktuellen RAD-Reifen drauf,
die im MOMENT des Unfalls gefahren wurden .

gibt es dafür keine ABE bzw Eintragung in den Papieren ,
wird die gegnerische Versicherung DEINEN Schaden abweisen ,
da man ohne gültige ABE durch die GEGEND fährt.

bei einer Polizeikontrolle bekommt man dann einen Mängelschein ,
den man in einer gewissen Frist abstellen muß !

je nach fleißigen oder faulen Polizisten kann ER sogar das Fahrzeug
an ORT und STELLE stillegen und abschleppen lassen !

ganz heißes Eisen !
SO LANGE WIE KEIN HAHN KRÄHT IST ALLES IN BUTTER,
ABER WEHE ES PASSIERT ETWAS!!!

schaue noch einmal alle Papiere nach ,
ob da irgendwas von den 265er Schlappen drinn steht !!!

mfg

Zitat:

@rosi03677 schrieb am 26. Mai 2017 um 16:38:18 Uhr:


........
SO LANGE WIE KEIN HAHN KRÄHT IST ALLES IN BUTTER,
ABER WEHE ES PASSIERT ETWAS!!!

Gestern hat keiner kontrolliert und morgen auch wieder nicht!

ab Seite 51 wird es von Interesse !
http://www.opel-infos.de/downloads/umruestkatalog_2000.pdf

man kann auch spätere Umrüstkataloge nehmen und dann kommen
Limousine, 1999 - 235/45 R17 93W , 235/45 R17 94W
Kombi, 1999 - 235/45 R17 93W , 235/45 R17 94W
zur geltung,das hat auch der PRÜFER bei der HU/TÜV drinn stehen.

wichtig ist immer ein BLICK in die originale Betriebanleitung des Fahrzeuges,
ganz hinten stehen dann die RAD-REIFEN Kombinationen ,je nach Motor !

Hinten wie vorne neue 235er drauf und alles ist gut.
Spur vermessen und neu einstellen.
Was sollen die 265...Blödsinn in meinen Augen.

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oh je, jetzt kommt das hier heraus 😰 😁
das gibts nicht, wir haben bisher wirklich nicht richtig auf diese Reifeneintragung geachtet...
die Felge hinten ist halt eine 265er Felge ;-)

Dann versuchen die 265 eingetragen zubekommen. Fährt das hier jemand legal? Vielleicht hat ja einer diese Combi und kann Dir eine Kopie von der Eintragung zukommen lassen, damit geht es bei den Graukitteln besser.
Sonst wird es blöd, schwer und teuer...
Oder gar nicht...

Ach Leute...
Die Größen 235/45R17 vorne und 265/40R17 hinten war eine geläufige Rad-Reifen-Kombi. Üblich waren Felgen mit 8,5" Breite vorn und 10" hinten.

Hierfür bekommt man vom Felgenhersteller eigentlich immer ein Gutachten, ABE eher nicht, da was an der Karosserie gemacht werden muss.

Man bekommt sogar 275er auf der HA eingetragen.

Ich hatte damals auch nach 'ner Kombi gesucht, allerdings in 18". Nur hier muss man immer was an der Karosserie hinten machen und da ich darauf keine Bock hatte, ist's bei den 235/40R18 geblieben (halt mit 25er Spurplatten).

Zum Verschleißbild:
Fährt man diese Größen, muss man das Fahrwerk darauf hin einstellen. Hier braucht man 'nen Mech, der weiß, was er tut, was aber beim Omega oft ein Glückspiel ist.

Zum Erlöschen der BE:
Selbst wenn die Kombi nicht eingtragen sein sollte, keine Versicherung wird sich im Fall des Falles um die Zahlung drücken können, einzig die Vollkasko kann sich weigern, wobei man davon ausgehen kann, dass der Wagen keine VK hat.
Die BE ist hier auch nicht zwangsläufig erloschen, da eben diese Größen auf'm Omega zulässig sind. Es gab ja z.B. Steinmetz-Umbau, eben mit 235ern vorne und 265ern hinten.
Von daher immer cool bleiben. Die Polizei kann das Auto theoretisch stilllegen, wird es aber meiner Meinung nach nicht tun, da es keine extreme Größe ist. Wahrscheinlich gibt's dann den s.g. Mängelschein und fertig.
Eintragen muss man die Räder trotzdem...

Zum V-Profil:
Wenn die Spur stimmt, fährt der Omega auch mit Reifen mit V-Profil ohne Probs. Je nach Profilgestaltung neigt der Omega aber zum Sägezahn. Daher sind asymetrische Reifen besser geeignet.

Gruß

Ich habe die Papiere zu den Reifen doch gefunden, also alles gut!

Ich kann also ohne Probleme diese günstige V-Profil-Reifen (die Links hat Rosi gepostet) kaufen?

Wenn die Reifen zugelassen sind, dann ist auch das Fahrwerk an sie angepasst, richtig?

Zitat:

@eugen800 schrieb am 27. Mai 2017 um 06:36:24 Uhr:


Ich habe die Papiere zu den Reifen doch gefunden, also alles gut!
.....

Weshalb fragst Du dann noch? - Soll etwa Rosi seinen Kopf für Dein Handeln hinhalten 😕

Kann sein muß nicht. Wieder die gleiche Sache mit der Eintragung.
Auch ein Fahrwerk braucht Papiere.

Hallo zusammen,
das du mit dieser Rad - Reifen Kombination ohne ABE, ergo auch ohne Versicherungsschutz unterwegs bist, ist dir hoffentlich klar.
Bei einem Unfall zahlt keine Versicherung und du gehst vor Gericht.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei kassiert du pro abgefahrenen Reifen 1 Punkt, und wenn es blöde läuft, wird das Fahrzeug sofort stillgelegt.
Rechne jetzt Mal durch, welche Kosten bei einem Unfall mit Personenschaden auf dich zukommen könnten:
Krankenhauskosten des Opfers, Regressansprüche?, Heilkosten, Arbeitsausfall, Schmerzensgeld etc.
Da erübrigen sich weitere Diskussionen,
normalerweise gehört dir der Führerschein abgenommen, du fährst wissentlich mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend und gefährdest andere Menschen durch deine Dummheit.
Du bist für jeden Staatsanwalt ein gefundenes Fressen.

Zitat:

@eugen800 schrieb am 27. Mai 2017 um 06:36:24 Uhr:


Ich habe die Papiere zu den Reifen doch gefunden, also alles gut!

Ich kann also ohne Probleme diese günstige V-Profil-Reifen (die Links hat Rosi gepostet) kaufen?

Wenn die Reifen zugelassen sind, dann ist auch das Fahrwerk an sie angepasst, richtig?

Prima wenn die Papiere da sind.

Hast Du denn überhaupt ein spezielles Fahrwerk drin oder ist das Serie?

}da was an der Karosserie gemacht werden muss.{ Hä ?? Seit wann ??
Fahre die Größen selbst, allerdings auf 18'' und da ist derart viel Luft - das sogar noch Spurplatten passen ohne die Kanten umzulegen.

------------------

Ohne Eintragung damit rumzufahren ist allerdings sehr leichtsinnig ... und im Falle eines Unfalls haftest du u. U. allein für den Quatsch.

Wenn es einer von Steinmetz ist, müsste eigentlich alles drin stehen.

Zitat:

@maximilian0711 schrieb am 27. Mai 2017 um 20:33:15 Uhr:


Hallo zusammen,
das du mit dieser Rad - Reifen Kombination ohne ABE, ergo auch ohne Versicherungsschutz unterwegs bist, ist dir hoffentlich klar.
Bei einem Unfall zahlt keine Versicherung und du gehst vor Gericht.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei kassiert du pro abgefahrenen Reifen 1 Punkt, und wenn es blöde läuft, wird das Fahrzeug sofort stillgelegt.
Rechne jetzt Mal durch, welche Kosten bei einem Unfall mit Personenschaden auf dich zukommen könnten:
Krankenhauskosten des Opfers, Regressansprüche?, Heilkosten, Arbeitsausfall, Schmerzensgeld etc.
Da erübrigen sich weitere Diskussionen,
normalerweise gehört dir der Führerschein abgenommen, du fährst wissentlich mit abgefahrenen Reifen durch die Gegend und gefährdest andere Menschen durch deine Dummheit.
Du bist für jeden Staatsanwalt ein gefundenes Fressen.

Puh.

So viel gefährliches Halbwissen.
Und dann auch noch persönlich werden.

Komm mal von deinem hohen Ross runter, les dich mal in den Unterchied zwischen fahrlässig und grob fahrlässig bzw. Vorsatz und groben Vorsatz ein und dann kannst mal was vernünftiges posten.

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