Reifen
Hallo
Ich fahre einen Vectra C 2.0 GTS Turbo.
Zur Zeit habe ich die Reifengrösse 215 / 50 R 17.
Die Reifen sind sehr teuer. Ich habe nun gehört, dass auch die Grösse 225 / 45 R 17 passen soll?
Ist das richtig? Was sind die Vor- / Nachteile?
Danke für ein Feedbck
Peter
66 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Schelper
Dem Gegenüber steht die Aussage vom TÜV Nord NL Hannover, das bei Fahrzeugen vor EZ 1.10.05 die nicht übertragenen Reifen aus den alten Papieren neu nachgetragen werden müssen !
oder standest Du damals bei der TÜV Abnahme vor dem TÜV Onkel und der hat Dir die Plakette verweigert ?
Praxis hilft !
Auch auf die Gefahr hin dass Du mich jetzt nicht mehr magst (ist mir eh egal), ich neige jetzt eher dazu die Aussage von meinen Papieren und den 'Fachleuten' zu glauben als einem dahergelaufenen TÜV-Prüfer.
In den Spalten 15.1 bis 15.3 ist auch überhaupt kein Platz für zusätzliche Eintragungen.
So langsam wird das hier ein Rechtsseminar.
Ich tendiere mittlerweile für mein Fahrzeug auch zu der Auffassung von Titan A.E., denn Opel/TÜV Hessen listet im
Serienreifenkatalogneben der genauen EG-Typgenehmigung sicherlich nicht ohne Grund auch die gültigen Nachtragsstände.
- Z-C (Vectra) e1*2001/116*0290*00 bis 05 (Katalog Ausgabe 02/2006)
- Z-C/S (Signum) e1*2001/116*0291*00 bis 05
- Z-C/SW (Vectra Station Wagon) e1*2001/116*0290*00 bis 06
Meiner ist da auch dabei (Nachtragsstand 00) und warum sollte ich dann noch extra eintragen lassen? Der Satz in der Zulassungsbescheiniginbg ist eindeutig.
Der Knackpunkt liegt wohl eher bei den noch älteren Veccis (ich schätze vor MY05), mit den Genehmigungsnummern
- Vectra/Lim (Vectra-C, und -C-CC) e1*..*..*0187*..
- Vectra/Car. (Signum) e1*..*..*214*..
denn die finden sich nicht im Serienreifenkatalog, sondern nur noch im
Umrüstkatalog.
Vielleicht habt Ihr beide ja recht? Meinungen?
Was bin ich froh, noch den alten Fz-Schein zu haben und mir meine 18" woanders besorgt habe und abnehmen ließ.
Da blickt doch bald keiner mehr durch 🙁
Da mein Fahrzeug im Serienreifenkatalog enthalten ist, ist das Thema für mich gegessen.
Im Prinzip darf ich alle mir zusagenden Größen fahren, auch wenn nur 195/65 R15 91H drin stehen sollte (wie gesagt, ich habe die neue Zulassungsbescheinigung noch nicht).
Und wegen Speedindex V oder W mach ich mir dann auch keinen Kopf mehr, das ist dann auch legal ohne Eintragung.
Du hast vermutlich *214* und damit irgndwann ein Problem. 😉
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Ich bin auch der Meinung, dass Sonderzubehör nach wie vor abgenommen werden muss aber man muss definitiv nicht mehr jeden Reifen und jede Felge einzeln eintragen und abnehmen lassen und schon gar nicht, wenn es sich dabei um original Teile vom Fahrzeughersteller handelt.
Ich bin mir aber nach diesem Thread nun sicher, dass einem Zulassungsstellen und TÜV gerne um zusätzliche €uros erleichtern wollen, diese miesen Zecken!
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
Da mein Fahrzeug im Serienreifenkatalog enthalten ist, ist das Thema für mich gegessen.
Im Prinzip darf ich alle mir zusagenden Größen fahren, auch wenn nur 195/65 R15 91H drin stehen sollte (wie gesagt, ich habe die neue Zulassungsbescheinigung noch nicht).
Und wegen Speedindex V oder W mach ich mir dann auch keinen Kopf mehr, das ist dann auch legal ohne Eintragung.
Du hast vermutlich *214* und damit irgndwann ein Problem. 😉
Würdest Du denn die 15" bei der großen Bremse überhaupt montiert bekommen ?
Ich denke, das dürfte das Hauptproblem mit den 15" sein. Ich darf sie jedenfalls nicht fahren.
Ob sie sich bereichern wollen oder nicht, weiß ich natürlich nicht, den Eindruck habe ich auch manchmal. Aber bei Veränderungen am Fahrwerk denke ich ganz einfach, daß es hier um sicherheitsrelevante Dinge geht.
Und ob ich den schweren Wagen auf 195er mit 15" fahren würde, ich weiß nicht....
Zitat:
Original geschrieben von Titan A.E.
Ich bin auch der Meinung, dass Sonderzubehör nach wie vor abgenommen werden muss aber man muss definitiv nicht mehr jeden Reifen und jede Felge einzeln eintragen und abnehmen lassen und schon gar nicht, wenn es sich dabei um original Teile vom Fahrzeughersteller handelt.
Hier möchte ich stärker differenzieren, um nicht Unklarheiten aufkommen zu lassen.
Rechtslage
In der Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges sind bestimmte Radreifenkombinationen enthalten.
(I) Diese Radreifenkombinationen sind jedoch nicht nur in Ihrer abstrakten Größe dort eingetragen, sondern ganz spezifisch in einer Felgengenehmigung in Kombination mit einer oder mehreren Bereifungen.
Anders ausgedrückt: Nur weil laut Zulassungsbescheinigung oder den entsprechenden EG-Papieren eine 7x17 Felge mit 225/45 R17 zulässig ist, gilt dies nicht für alle 7x17, sondern nur für eine spezifische GM-Felge mit entsprechend eingestanzter KBA-Nummer, die sich auch in der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges wiederfinden muss. Alle anderen Felgen müssen einem Sachverständigen vorgeführt werden.
Dies wird gemacht, da nicht alleine die Dimension ausschlaggebend ist, sondern vor allem auch Tragfähigkeit und Bremsenbelüftung!
(II) Neben den korrekten Felgen (also KBA-Nummer, die in der Betriebserlaubnis erwähnt ist), müssen weitere Auflagen die in der BE festgehalten sind erfüllt werden.
Bei der Vectra C - Betriebserlaubnis gibt es bspw. Einschränkungen im Bereich nötige Tieferlegung (ab 18"😉 und Lenkwinkelbegrenzung.
Zubehörfelgen
Für Zubehörfelgen gilt grundsätzlich, dass sie einem Sachverständigen vorzuführen sind, außer der Felge liegt eine ABE, die das spezielle Fahrzeug umfasst, bei.
@Kerberos: Es dürfte Dir doch bekannt sein, dass der Vectra C über vier verschiedene Bremsanlagen verfügt:
342mm bei Vectra OPC und ausgewählten Behördenfahrzeugen (stammt aus dem Audi A8)
314mm bei V6 ab 5/2003 und allen Behördenfahrzeugen
302mm bei V6 bis 4/2003 und Turbo
286mm bei allen 4-Zylindern ohne Turbo
Ab 302mm sind 16" nötig, darunter nicht.
@FASTFWD:
der Hinweis auf die Felgenkennzeichnung ist wichtig. Bei GM-Felgen immer auf die Buchstaben gemäß Umrüstkatalog achten, bei Fremdfelgen auf die ABE.
@Kerberos:
ich habe keine großen Bremsen, ich habe 285 mm bzw. 278 mm. Darauf 15" zu montieren, ist kein Problem. Ich werde das aber nie tun, denn die Traktion mit solchen Trennscheiben ist äußerst mies.
Titan A.E.:
an Deiner Stelle würde ich mir nun etwas größere Sorgen machen, denn für Baujahr 2002 gilt der Serienreifenkatalog definitiv nicht und damit hast Du ein echtes Problem.
Aber wenn es Dich tröstet, meine Duplex-Auspuffanlage und der Fahrwerksumbau sind auch nicht eingetragen. Ich sage mir da auch "sind ja alles Serienteile und fachgerecht eingebaut", rechtlich bewege ich mich da aber auf sehr dünnem Eis und das ist mir auch bewußt.
Mal sehen, ob das beim 1. TÜV-Termin überhaupt auffällt. den mache ich natürlich beim FOH, wo die Prüfer erfahrungsgemäß etwas kulanter sind.
Zitat:
ich habe keine großen Bremsen, ich habe 285 mm bzw. 278 mm. Darauf 15" zu montieren, ist kein Problem. Ich werde das aber nie tun, denn die Traktion mit solchen Trennscheiben ist äußerst mies.
Achso ?
Ich dachte, der 1.9 CDTI mit 150 PS hat auch die großen Scheiben (>300mm) drin.
Zitat:
Es dürfte Dir doch bekannt sein, dass der Vectra C über vier verschiedene Bremsanlagen verfügt:
Selbstverständlich ist mir das bekannt.
Aber ich habe hier ein technisches Datenblatt des Signum MJ 2004.5
Dort wird für den 1.9 CDTI mit 110 kW eine vordere Schreibe von 302 mm aufgeführt.
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
Titan A.E.:
an Deiner Stelle würde ich mir nun etwas größere Sorgen machen, denn für Baujahr 2002 gilt der Serienreifenkatalog definitiv nicht und damit hast Du ein echtes Problem.
Wieso sollte ich mir Sorgen machen? Was steht denn in der Betriebserlaubnis / EG Typengenehmigung aus dem Jahr 2002 für mein ganz spezielles Fahrzeug? Wo kann ich das einsehen?
Glaube kaum dass dort die Reifen, die mit dem Fahrzeug mit ausgeliefert wurden nicht aufgeführt sind.
Zitat:
Original geschrieben von Titan A.E.
Wieso sollte ich mir Sorgen machen?
Wir hatten doch schon festgestellt, dass D ein Bürokratenland ist.
In Deiner Zulassunsbescheinigung wird eine Größe genannt, die du nicht fährst. Der Serienreifenkatalog ist bei Deinem Modell nicht anwendbar. Ein COC gibt es vermutlich nicht. Eine Typengenehmigung hat sowieso niemand bei. Dein Kfz-Schein ist ungültig. Die dort genannten Größen wurden, aus welchen Gründen auch immer, nicht übertragen.
Wenn ich jetzt ein "Grüner" wäre und gerade nicht so gut drauf ... Gute Fahrt! 😉
PS:
nach gesundem Menschenverstand hast Du natürlich völlig recht, aber wir hatten doch schon festgestellt: siehe oben.
Die einzige Frage die mir jetzt offen bleibt, wo finde ich die Betriebserlaubnis / die EG-Typengenehmigung für mein Fahrzeug, denn darauf bezieht sich meine Zulassungsbescheinigung.
Welche Räder/Reifen Kombinationen stehen da drin, wie komme ich als Verbraucher dort ran? Oder habe ich virtuelle Räder von Opel montiert bekommen?
Zitat:
Meine 215er Sommerreifen und die 205er Winterreifen dürfte ich nach dieser Theorie ja überhaupt nicht fahren. Habe nur eine ABE dabei und die alten Fahrzeugpapiere zuhause, weil der OH ein FOH war und mir die alten (ungültig gestempelten) Papiere noch ausgehändigt hat.
Der Titan hat also keine GM-Felgen, sondern Zubehör, richtig? Sonst hätte er ja keine ABE zu den Felgen. Das ist dann doch ganz was anderes, als hier die ganze Zeit diskutiert wird! 🙄
Wenn bei Zubehör-Felgen eine ABE dabei ist und eine Änderungsabnahme darin gefordert wurde und diese erfolgt ist und die (alten) Fahrzeugpapiere berichtigt wurden, dann sind diese Angaben in jedem Fall bei der Ausstellung in die neuen Zulassungsdokumente unter Ziffer 22 zu übernehmen.
Zitat:
Original geschrieben von PD03
Der Titan hat also keine GM-Felgen, sondern Zubehör, richtig? Sonst hätte er ja keine ABE zu den Felgen. Das ist dann doch ganz was anderes, als hier die ganze Zeit diskutiert wird! 🙄
Falsch, im Moment habe ich die orig. 16 GM-Alu-Felge mit 215er Reifen. Nur im Winter habe ich eine 16 Zubehörfelge mit ABE mit 205er Reifen.
Nehmen wir weiter an ich lasse beide Felgen irgendwie eintragen, obwohl es eigentlich nicht in die Papiere passt, und kaufe mir im Winter wieder vier neue Reifen auf 15 Zoll Stahlfelgen mit 195ern, dann brauche ich wieder neue Papiere, richtig?
Zitat:
Original geschrieben von stbufraba
Wenn ich jetzt ein "Grüner" wäre und gerade nicht so gut drauf ... Gute Fahrt! 😉
Nicht ganz. Die Rechtslage ist deutlich verworrener.
Ausschlaggebend ist einzig und alleine die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Es muss also geprüft werden:
(I) Ist das Rad in der Betriebserlaubnis enthalten
(a) Werkseitig (in Zulassungsbescheinigung und altem Fahrzeugschein nicht ersichtlich!)
(b) nachträglich (Abnahme eines Sachverständigen nach §19-21, ersichtlich anhand der Fahrzeugpapiere oder einer zusätzlichen Bescheinigung
(II) Ist das Rad über eine eigene Betriebserlaubnis abgedeckt (ABE)
Ia ist vor Ort so gut wie nicht überprüfbar! Man müsste in der letzten Konsequenz mit der Fahrgestellnummer eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt machen und die Betriebserlaubnis einzusehen. Das macht natürlich kein Mensch bei einer Routinekontrolle.
In der Praxis sieht es doch so aus, dass der kontrollierende Beamte die Reifen auf geforderte Profiltiefe und die Räder maximal auf Freigängigkeit prüft - wenn es erkennbar Räder des Fahrzeugherstellers sind.
Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 III StVZO ist selbst bei nicht genehmigter Bereifung auszuschließen. Die Verhältnismäßigkeit wäre in dem Fall nicht gegeben. Das sieht übrigens ganz anders bei dem von Dir beschriebenen Umbau der Abgasanlage aus. Hier greift §19 III 3 StVZO. Der Beamte vor Ort ist verpflichtet Dir die Weiterfahrt zu untersagen und Dir die Plakette als Stellvertreter der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abzukratzen. Allerdings wird er es gar nicht merken...
Interessant wird es jedoch im Falle eines Unfalls. Könnte die Kausalität einer mangelhaften Bereifung für den Unfall nachgewiesen werden, wird es sehr teuer. Dazu ist die Polizei jedoch weder ausgebildet noch befugt. Das entscheiden andere Stellen.
Gruß von einem Grünen.