Reifen

Hallo

Ich fahre einen Vectra C 2.0 GTS Turbo.

Zur Zeit habe ich die Reifengrösse 215 / 50 R 17.

Die Reifen sind sehr teuer. Ich habe nun gehört, dass auch die Grösse 225 / 45 R 17 passen soll?

Ist das richtig? Was sind die Vor- / Nachteile?

Danke für ein Feedbck
Peter

66 Antworten

@Schelper
oder einer der sich in den Chaos noch auskennt.

Mein Vectra Bj 03/2005 hat Winterreifen der Größe 205/55R16

In meinem alten Fahrzeugbrief, der ja ungültig gemacht wurde bei kauf, stehen die Größen:
215 / 55 R16 und
205 / 55 R16
sonst nix.....

in den "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" (COS ?) stehen die 215 / 55 er drin und als zusatz:
195 / 65 R15 nicht in verbindung Polizei-Paket
205 / 55 R16
215 / 50 R17 nur als Sommerreifen
225 / 45 R17
sonst nix.......reicht ja auch 😉

In meiner jetzigen Zulassungsbescheinigung steht nur:
215 / 55 R16

So jetzt mal zur Frage:

Wenn, wie laut A.Hardy, nur die "kleinst" mögliche Reifengröße drin steht stimmt die Zulassungsbescheinigung bei mir ja nicht weil die ja 215er vorschreiben.

Warum hab ich dann die COC Papiere wenn das was drin steht ja sowieso nur für Fahrzeuge zählt di ab 1.10.05 sind??

Viele Zahlen ich hoffe da blickt noch einer durch 😉 😉

Zitat:

Original geschrieben von Robby81


@Schelper
oder einer der sich in den Chaos noch auskennt.

Mein Vectra Bj 03/2005 hat Winterreifen der Größe 205/55R16

In meiner jetzigen Zulassungsbescheinigung steht nur:
215 / 55 R16

Warum hab ich dann die COC Papiere wenn das was drin steht ja sowieso nur für Fahrzeuge zählt di ab 1.10.05 sind??

*stellScheibenwischeran* 😁

Da hat die Zulassungsstelle wohl toll gepennt. In diesem Fall (Du hast noch die alten Papiere) würde ich mal bei der Zulassungstelle vorbei schauen und fragen, warum die 205er Reifen nicht mit übertragen worden sind. Der Besuch beim TÜV muss hier nicht erfolgen (die Größe 205 war ja in den Papieren drin) die Zulassungstelle muss Dir aber kostenlos neue Papiere mit den 205er Reifen ausstellen.

Die COC Papiere bringen Dir gar nix, da das Auto EZ vor dem 1.10.05 hat. Kannst Du also wieder rausnehmen 😉

Zitat:

Original geschrieben von Robby81


Wenn, wie laut A.Hardy, nur die "kleinst" mögliche Reifengröße drin steht stimmt die Zulassungsbescheinigung bei mir ja nicht weil die ja 215er vorschreiben

Dies gilt nur für Autos ab EZ 1.10.05 und daher nicht für deinen

Gut, dass mein FOH den Papierkram für mich macht. 😁

Wegen der geänderten Dieselbesteuerung bei (angeblich) nicht vorhandenem Rußpartikelfilter werde ich auch in den "Genuss" der am 01.10.05 neu eingeführten Zulassungsbescheinigungen kommen. Opel braucht laut FOH aktuell "einige Wochen" für die Bestätigung von "PM5 ab Erstzulassung" bei meinem Fahrzeug.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich die Bescheinigung von Opel zur "Vorlage bei einer zuständigen Behörde", Reifen in der Dimension 215/50 R17 oder 225/45 R17 auch in 91V statt 91W fahren zu dürfen, gleich mit eingetragen haben möchte.

Mal sehen, ob letztlich alle fünf Größen (entsprechend den Angaben von Robby81) korrekt übertragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von stbufraba


Mal sehen, ob letztlich alle fünf Größen (entsprechend den Angaben von Robby81) korrekt übertragen werden.

Leute, jetzt nochmal ....

Ihr bekommt beim umschreiben in die Papiere nicht ALLE Größen aus dem Serienreifenkatalog (ist gleichzusetzten mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung) gleich mit rein, sondern NUR die, die auch in den alten Papieren bereits drin standen/stehen !!

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Zitat:

Original geschrieben von Schelper


Zu den anderen Bemerkungen: 🙄 🙄
verstehe das Problem nicht. Welche Reifen stehen denn jetzt in deiner Zulassungsbescheinigung drin ? Die Zulassungstelle hätte eingentlich aus den alten ungültigen Papieren alle Reifengrößen mit in die neuen übernehmen müssen.

Im Schein stehen unter 15.1 und 15.5 195/65R15 91H.

Diese Reifen waren aber nicht auf dem Auto drauf als ich es gekauft habe, es waren 215er auf 16 Zoll Felgen, also hat die Zulassungsstelle einen Fehler beim Übertrag von den alten Papieren gemacht?

Es ist ungefähr so als würdest Du deinen Führerschein gegen eine Karte eintauschen und dürftest mit der Karte dann nur noch einen Rollstuhl fahren. Wenn Du dann mit dem Auto angehalten wirst, bist Du Schuld. Aber Du bist nicht Schuld sondern derjenige der den Fehler gemacht hat.

Mein Reifenhändler und mein FOH meinten aber dass es egal ist, da meine Reifen und Felgen beim TÜV eingetragen wären und man jetzt sowieso fast alles draufschrauben könnte.
Für die 205er Reifen habe ich trotzdem noch eine zusätzliche ABE bekommen.

Bei einer Kontrolle werde ich erst mal den Passierschein A39 vorzeigen, sollte man mir danach daraus einen Strick drehen, werde ich alle Register ziehen, soviel ist klar.

@Schelper:
ich will doch gar nicht ALLE Reifen aus dem Umrüstkatalog (nicht Serienreifenkatalog) eingetragen bekommen, sondern nur die fünf, die auch in meinem Kfz-Schein bereits drin stehen, nämlich:

195/65R15 91V
205/55R16 91V
215/55R16 93V
215/50R17 91W (aber halt wie von Opel bescheinigt in in 91V)
225/50R17 91W (aber halt wie von Opel bescheinigt in in 91V)

Die im Umrüstkatalog noch genannten

225/45R18 91W
235/35R19 91W

passen doch schon optisch gar nicht zu meinem höhergelegten GTS. So, alles klar? 😁

PS: die Kataloge sind übrigens hier zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von stbufraba


@Schelper:
ich will doch gar nicht ALLE Reifen aus dem Umrüstkatalog (nicht Serienreifenkatalog) eingetragen bekommen, sondern nur die fünf, die auch in meinem Kfz-Schein bereits drin stehen,

OK, dann passt das. Sorry hatte dich dann falsch verstanden.

Zitat:

Original geschrieben von Titan A.E


Im Schein stehen unter 15.1 und 15.5 195/65R15 91H.
..... also hat die Zulassungsstelle einen Fehler beim Übertrag von den alten Papieren gemacht?

korrekt, die hätten Dir die anderen auch alle mit eintragen müssen

Zitat:

Original geschrieben von Titan A.E


Es ist ungefähr so als würdest Du deinen Führerschein gegen eine Karte eintauschen und dürftest mit der Karte dann nur noch einen Rollstuhl fahren. Wenn Du dann mit dem Auto angehalten wirst, bist Du Schuld. Aber Du bist nicht Schuld sondern derjenige der den Fehler gemacht hat.

korrekt, wenn Du deinen Führerschein mit alter Klasse 3 umschreiben lässt, musst Du auch selbst darauf achten, das die Dir die neuen Klassen mit eintragen und nicht nur PKW bis 2,8t

Zitat:

Mein Reifenhändler und mein FOH meinten aber dass es egal ist, da meine Reifen und Felgen beim TÜV eingetragen wären und man jetzt sowieso fast alles draufschrauben könnte.

dann bist Du jetzt schlauer als dein FOH und der Reifenhändler 😉 die Aussage ist nämlich einfach falsch !

Zitat:

Für die 205er Reifen habe ich trotzdem noch eine zusätzliche ABE bekommen.

OK dann müssen die nicht mehr separat eingetragen werden und Du hast eine gültige Betriebserlaubnis für dein Auto

Zitat:

Bei einer Kontrolle werde ich erst mal den Passierschein A39 vorzeigen, sollte man mir danach daraus einen Strick drehen, werde ich alle Register ziehen, soviel ist klar.

Weiss zwar nicht was A39 ist (ist das nicht eine Autobahn bei Salzgitter ? 😁) aber zum Schluß ist immer der Fahrzeugführer für die Papiere verantwortlich

Irgendwie glaube ich das nicht! Wir sprechen hier von den originalen Felgen, die mit dem Auto verkauft wurden.

Das falsche Papiere ausgestellt wurden liegt nicht im meinem Verantwortungsbereich, ich kann mir die Papiere ja nicht selbst ausstellen, also habe ich diesen Fehler nicht zu verschulden.
Ich denke ein Anwalt oder das BGB sieht das auch so.
Wenn ich also nachträglich beweisen kann, dass mir durch einen Behördenfehler das Recht aberkannt wurde meine originale Opel Reifen/Felgen Kombi zu verwenden, bin ich auf ein Gerichtsurteil gespannt.
Es besteht auch keine Pflicht einen Katalog des TÜV mit sich herumzufahren, soetwas habe ich hier zum ersten mal gelesen.

Mal ganz abgesehen davon, dass sich die Mehrheit der Fahrzeugbesitzer da draussen einen Dreck darum schert, was da eigentlich in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist und mir das selbst nur durch Zufall aufgefallen ist.

@ Schelper

Danke!! 😉

@Titan A.E.

Mußt es mal so sehen, es ist bestimmt weniger aufwand bei der Zulassungsbehörde das richtig zu stellen als gleich darüber nachzudenken was ein Anwalt darüber sagen würde!!

Dein FOH und Reifenhändler wird halt genauso schlau wie meiner sein und so manches nicht wissen.

Ich fahre halt nur ungern mit zwar erlaubten aber nicht "eingetragenen" Reifen rum weil die netten Herren in grün ja auch nicht unbedingt alles wissen können wenn sie mich mal aufhalten.
Denen das zu erklären dauert bestimmt 10mal so lang wie der Tante bei der Zulassungsstelle das zu erläutern.

Und außerdem gilt:

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe........oder wie war das?? 😁

Selbst wenn sich die Herren in Grün nicht dafür interessieren, ist spätestens dann Schluß, wenn der TÜV fällig wird.

Die interessieren sich bei der HU durchaus für solche Sachen.

So, jetzt bin noch verwirrter als vorher. 😕

Wofür ist der Serienreifenkatalog, COC, Umrüstkatalog? Und was kann man damit machen?

1. Für Fahrzeuge mit dem alten Schein

2. Für Fahrzeuge mit dem neuen Schein

3. Für Fahrzeuge, die den neuen Schein nachträglich bekommen haben

Ich versuche es mal, zunächst ein Zitat vom TÜV Hessen:

"Alle ab dem 4. Oktober 2005 ausgestellten Zulassungsdokumente enthalten nur noch die Angabe einer Reifengröße pro Fahrzeug. Weitere zugelassene Reifengrößen sind aus dem jeweiligen Serienreifenkatalog des Herstellers zu erfahren."

Bei neueren Fahrzeugen ist damit alles klar. Gefahren werden darf, was im Serienreifenkatalog steht, einzutragen oder mitzuführen ist außer der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nichts. Es ist aber bestimmt kein Fehler, eine Kopie des COC dabei zu haben, da auch hier alle erlaubten Rad-/Reifenkombis aufgeführt sind.

Ältere Fahrzeuge mit dem alten Kfz-Schein dürfen dagegen nur die Bereifung fahren, die im Kfz-Schein eingetragen ist. Der Inhalt deckt sich mit dem COC (seit Juni ´04 mitgegeben). Daneben sind vielleicht noch andere Größen möglich, da hilft der Umrüstkatalog. Allerdings müssen diese unbedingt noch abgenommen werden (Änderungsabnahme). Die Bestätigung ist mitzuführen.

Für ältere Fahrzeuge, die bereits mit den neuen Papieren ausgesatttet sind (Halterwechsel, Schadstoffklassenänderung, etc.) gilt der Serienreifenkatalog nicht ohne weiteres (so Schelper). Darum sollten alle erlaubten Größen vom alten Kfz-Schein in die Zulassungsbescheinigung übertragen werden.

edit:
aber wozu schreib ich das, haben sich doch schon andere die Mühe gemacht.

besten Dank!!!

Zitat:

Original geschrieben von stbufraba



Für ältere Fahrzeuge, die bereits mit den neuen Papieren ausgesatttet sind (Halterwechsel, Schadstoffklassenänderung, etc.) gilt der Serienreifenkatalog nicht ohne weiteres (so Schelper). Darum sollten alle erlaubten Größen vom alten Kfz-Schein in die Zulassungsbescheinigung übertragen werden.

Das da ist falsch! Ich hab´s gefunden, ich brauche jetzt doch ne Brille!

In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I steht als Hinweis zu Feld (15.1) bis (15.3), das sind die Felder der zulässigen Bereifungen für die Achsen 1-3 (3 optional), folgendes:

'Andere als die angegebenen Bereifungen können im Rahmen der gültigen Betriebserlaubnis/EG-Typengenehmigung am Fahrzeug angebracht werden.
Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuaustellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich'.

So, jetzt hammers! Stimmt also doch was FOH und Reifenfred mir erzählt haben. 😉

Lesen bildet!

EDIT: Schelper und PD03 arbeiten wahrscheinlich beim TÜV 😁

Zitat:

Original geschrieben von Titan A.E.


Ein zusätzliches Gutachten und die Änderung oder Neuaustellung der Zulassungsbescheinigung Teil I ist hierfür nicht erforderlich'.

Dem Gegenüber steht die Aussage vom TÜV Nord NL Hannover, das bei Fahrzeugen vor EZ 1.10.05 die nicht übertragenen Reifen aus den alten Papieren neu nachgetragen werden müssen !

oder standest Du damals bei der TÜV Abnahme vor dem TÜV Onkel und der hat Dir die Plakette verweigert ?
Praxis hilft !

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