Reifen

Hallo

Ich fahre einen Vectra C 2.0 GTS Turbo.

Zur Zeit habe ich die Reifengrösse 215 / 50 R 17.

Die Reifen sind sehr teuer. Ich habe nun gehört, dass auch die Grösse 225 / 45 R 17 passen soll?

Ist das richtig? Was sind die Vor- / Nachteile?

Danke für ein Feedbck
Peter

66 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Robby81


In den COC Papieren stehen eben auch die 205er drin aber laut Schelper sind die ja erst ab dem 1.10.2005 für mich gültig.........mein Auto ist aber 03/2005.

Für Schelpers Auffassung spricht, nach allem was ich zu dem Thema bislang gelesen habe, nur seine persönliche Erfahrung mit einem TÜV-Mitarbeiter in Hannover. Dagegen spricht der Serienreifenkatalog, in dem wohl auch Dein jüngeres Auto explizit aufgeführt ist. Es dürfte sich um einen "Z-C" mit Genehmigungsnummer 292 handeln (

hier

fälschlich als 290 gelistet).

Nur macht es mir die Zulassungsstelle unnötig schwer, weil sie die Genehmigungsnummer nicht übertragen hat. Aber mithilfe der Informationen im COC (s. oben) kann der Serienreifenkatalog sehr wohl herangezogen werden. Auch davon liegt nun eine Kopie im Handschuhfach.

Im Winter habe ich dann meine COC Papiere auch wieder im Handschuhfach.
Nirgends steht etwas vom 1.10.2005 drin, nicht mal mein Tüv weiß warum das nicht zählen sollte.
Wer sowas hat bei dem ist es auch gültig!!
Seine Aussage.
(habe da natürlich auch keine schriftliche Bestätigung)

Servus!

Nachdem mich die ganzen (unterschiedlichen) Beiträge hier etwas verwirrt haben 😁 schildere ich hier mal meinen Fall, vielleicht hilft das dem einen oder anderen!

Ich fahre eine 2,2 DTi Limo EZ 08/02, dadurch bin ich noch stolzer Besitzer des guten alten Fahrzeugbriefs / des Fahrzeugscheins. Folgende Rad-Reifen-Kombinationen sind eingetragen:

195/65 R15 91 H auf 6,5" ET 35
215/55 R16 93 H auf 6,5" ET 41
215/50 R17 91 H auf 7,0" ET 41

Aufgrund der bekannten Marktlage würde mich ein Satz neuer 215/50er laut erster Recherche im Inet frachtfrei 628.- EUR kosten (Bridgestone Turanza), der 225/45er 492.- EUR (Potenza 050A). Da der Unterschied deutlich ist, habe ich folgende Mail an Opel geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich fahre die Original-Opel-Felge 7x17" (Cosmo) mit der Reifengröße 215/50 R17, die in meinem Fahrzeugschein als Maximalgröße eingetragen ist ( Opel Vectra C Limousine 2,2 DTi EZ 08/02). Aufgrund der Marktpreise möchte ich beim im Laufe des Sommers anstehenden Reifenkauf auf die auf dieser Felge mögliche Reifengröße 225/45 R17 wechseln. Daher folgende Frage: Liegt Ihnen eine ABE oder (andere) Unbedenklichkeitsbescheinigung über diese Rad-Reifen-Kombination für mein Fahrzeug vor, durch die mir eine Vorfahrt bei TÜV oder DEKRA zum Eintrag in die Fahrzeugpapiere erspart werden würde? Nachdem der Ausdruck Ihres Serienreifenkatalogs nach Auskunft eines DEKRA-Mitarbeiters nicht ausreícht, um einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere unnötig zu machen, wäre ich Ihnen hier für Ihre Hilfe und wenn möglich das Zusenden einer ABE o.ä. sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Folgende Antwort von Opel:

Sehr geehrter Herr Andy-Bundy,

wir beziehen uns auf Ihre Anfrage und übersenden Ihnen hierzu Modifizierungsunterlagen, aus denen Sie entnehmen können, welche Reifen- und Felgenkombinationen zulässig sind. Die Anlagen gelten auch als Bescheinigung zur Vorlage beim TÜV. (See attached file: Vectra-C Räder-Reifen.pdf) Wir hoffen, dass wir Sie hinreichend informieren konnten.

Mit freundlichen Gruessen
Walter Forgheim
Adam Opel GmbH
Service-Center Technik
Tel.: ++49-6142-77-5012 Fax: ++49-6142-77-5009

Beigefügt ist das Teilegutachten TÜH - TB 2005 - 119.00 für den Umrüstkatalog 2005. Daraus ersichtlich werden alle für die jeweiligen Motorisierungen zulässigen Rad-Reifen-Kombinationen bei der EG-Typgenehmigung E1*../..*0187*.. (Vectra/Lim (Vectra-C und -C-CC)) bzw. E1*../..*0290*.. (Z-C (Vectra)). Gemäß Mailtext dient dies zur Vorlage beim TÜV für die Änderungsabnahme und dürfte somit eine problemlose Eintragung nach sich ziehen. Verwirrend ist lediglich folgende Aussage im Gutachten:

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme: Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZo § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden.

Da keine Auflagen mit der Reifengröße 225/45 verbunden sind, wäre eine Änderungsabnahme doch eigentlich nicht nötig. Allerdings steht weiter unten noch, dass eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich, aber zurückgestellt ist.

Das deckt sich mit den Aussagen von Schelper auf seiner HP, allerdings verstehe ich nicht, weshalb durch Opel eine Teilegutachten erstellt wird und dann doch nicht wie beim neuen Serienreifenkatalog alle darin enthaltenen Rad-Reifen-Kombinationen automatisch ohne weitere Eintragung gefahren werden dürfen *seufz* Ich werde also in den nächsten ein, zwei Wochen mal beim TÜV vorstellig, ob es nicht doch mit dem bloßen Mitführen des Teilegutachtens erledigt ist oder trotz allem eine kostenbehaftete Formalie zu erledigen ist.

Grüsse Andy

PS: Das Gutachten ist zu groß zum anhängen, ich werde die Mail mal Schelper zuschicken, vielleicht kann er das Gutachten auf seine HP stellen.

Kannst Du Dir schenken, das Gutachten ist auf den ersten Seiten des OPEL Umrüstkatalog 2005 enthalten. Kann jeder downloaden.

Im Grunde keine neue Information, ein Serienreifenkatalog ist eben nicht gleichzusetzen mit einem Umrüstkatalog.

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Ich hoffe das ihr mir helfen könnt.

Danke

Zitat:

Original geschrieben von Brodowin


Hallo, Ich suche, von einem aus DDR-Zeiten stammenden Schneidwerksanhänger, 4 Reifen mit Felge. Kann vom Mähdrescher Anhänger oder von Maishäcksler anhänger sein.

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Danke

ohne Format und/oder Größenangabe &Angabe von Tragfähigkeitwird das aber wohl schwierig werden😉

mfg Andy

Manche Threads / Fragen sind wie Unkraut, kommen immer wieder hoch.... 🙄

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