Reifen stehen zu weit raus....?

hallo,

ich hab mir 9J felgen gekauft mit ET30 in 16 Zoll..... es sind keine Spurplatten verbaut, jedoch stehen die reifen über dem Kotfglügel hinaus, die Lauffläche ist grade abgedeckt! Ist ein CIvic Baujahr 95. Gutachten habe ich, bekomm ich die so eingetragen? Wenn nicht was kostet es, die Kotflügen zu ziehen?

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Floo1993


Bei entsprechender Geschwindigkeit kann das *Sieb* auch mal ein Tier in Mundgerechte stücke teilen 😁

Stimmiges Design, vorn der Pommesschneider, hinten der Tresen zum Servieren - eine rollende Imbissbude.

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Zitat:

Original geschrieben von k-hm


Der Reifen auf dem Foto wird beim Einfedern das Blech berühren.

Das hängt von der Konstruktion der Achse ab. Je nach Bauweise vergrößert sich der negative Sturz beim Einfedern so das es sich mit der Kotflügelkante ausgeht. Aber das ist zu prüfen.

Zitat:

Original geschrieben von einsdreivier


Achja: So zu fahren ist natürlich nicht erlaubt, also überleg dir wie du zur Prüfstelle kommst bzw. ob du die Räder erst dort auf dem Hof aufziehst bzw. ob der Prüfer in eine Werktstatt kommt.

Warum das? Natürlich darf er, sofern kein Verkehrsgefärdung vom Fahrzeug ausgeht, zur Erlangung einer neuen, die alte ist ja durch den Umbau erstmal erloschen, Betriebserlaubnis zum Tüv fahren. Ob er sie dann auch bekommt ist eine andere Sache. Sonst dürfte ja niemand der irgend etwas verändert zum Tüv fahren.

Zitat:

Original geschrieben von martins42


Warum macht man so einen Unfug ? Ergibt fahrdynamisch überhaupt keinen Sinn und sieht dermaßen armselig aus....

Warum dübelt sich mancher ne Pommestheke auf die Heckklappe... Aber stimmt schon, dachte eigentlich die "Tuner" wären seit Anfang der 2000er von dieser Unart der Verunstaltung kuriert. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979



Zitat:

Original geschrieben von k-hm


Der Reifen auf dem Foto wird beim Einfedern das Blech berühren.
Das hängt von der Konstruktion der Achse ab. Je nach Bauweise vergrößert sich der negative Sturz beim Einfedern so das es sich mit der Kotflügelkante ausgeht. Aber das ist zu prüfen.

Hier geht die Bördelung des Kotflügels noch 2cm nach innen.

Der Reifen steht über diese Innenblechkante 3cm oder mehr raus. Aber beim Einfedern sind nur 5cm Platz bis zum Radhaus.

Da müsste ja der Reifen bei nur 5cm Einfedern um 3cm nach innen gehen. Das ist unmöglich.

k-hm

Zitat:

Original geschrieben von audi394


hallo,

ich hab mir 9J felgen gekauft mit ET30 in 16 Zoll..... es sind keine Spurplatten verbaut, jedoch stehen die reifen über dem Kotfglügel hinaus, die Lauffläche ist grade abgedeckt! Ist ein CIvic Baujahr 95. Gutachten habe ich, bekomm ich die so eingetragen? Wenn nicht was kostet es, die Kotflügen zu ziehen?

lg

Wenn du ein Gutachten hast, schau da mal rein. Da stehen genau die Auflagen drin, die zu erfüllen sind, damit eine Abnahme erfolgen kann. Fällt auch je nach Reifen unterschiedlich aus.

Die Gutachten beziehen sich aber immer auf das Serienfahrwerk.

Nach der alten nationalen Regelung durfte nur die Lauffläche von oben nicht sichtbar sein.
Mittlerweile muss der gesamte Reifen (wie an dem verlinkten Mercedes) - Bild abgedeckt sein.
Demzufolge bekommst Du das nicht mehr abgenommen.

Vielleicht findest DU einen Prüfer, der noch die alte Richtlinie in sein Ermessen legt, ist bei dir aber schon heftig.
Nebenbei finde ich die Reifen für diese Felgen viel zu schmal.
Sowas machte man in den 90ern, genauso wie man sich damals reihenweise neonfarbene Farbklecksaufkleber auf die Autos pappte. Wirkt heute eher etwas affig.

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man kann auch die Spur verstellen, so dass er X-Beine bekommt und der Reifen oben mehr im Radhaus steht. Spurplatten helfen jedenfalls nicht, dann steht er noch weiter raus. Entweder Felgen mit geringerer Einpresstiefe oder ein ausgestelltes Radhaus mit Kotflügelverbreiterungen.

Hm, nach der neuen Richtlinie fehlen da doch mehr als 5cm. Dass es da ein wirklich passendes Gutachten geben soll, wundert mich.

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


Hm, nach der neuen Richtlinie fehlen da doch mehr als 5cm. Dass es da ein wirklich passendes Gutachten geben soll, wundert mich.

Kann es schon geben, aber da steht halt darin, dass die Abdeckung des Reifens (z.B.) durch Anbauteile sichergestellt werden muss. 😉

Ich hab schon Gutachten gesehen, da war die Kurzfassung: "Bitte einmal Auto komplett umbauen." 😁

Das Reifenprofil (nicht der komplette Reifen/Felge) muss vom Kotflügel abgedeckt sein, ist hier knapp dürfte aber reichen. Die Koftlügel Innenkante muss bestimmt umgelegt werden damit beim Einfedern das Rad nicht streift, normal sollte man da noch mit der Hand durchlangen können, das steht bestimmt auch im Gutachten das man die Kotflügel umbördeln muss. Es sollte eigentlich kein großes Problem werden das ganze eingetragen zu bekommen, aber das letzte Wort hat der Prüfer.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker


Das Reifenprofil (nicht der komplette Reifen/Felge) muss vom Kotflügel abgedeckt sein, ist hier knapp dürfte aber reichen.

Bitte nochmal den Thread lesen: Alte Regelung vs. 78/549 EWG

In der EWG steht ja.

muss die Gesamtbreite der Abdeckung mindestens die Gesamtbreite des Reifens abdecken, nur Scheuerleisten und -rippen, Aufschriften und Verzierungen bleiben unberücksichtigt.

Heist doch auch nichts anderes als die Lauffläche/Profil muss abgedeckt sein.

Der Reifen auf dem Bild ist gezogen, die Seitenwand ist schräg und nicht gerade. Aber da ist ja die Scheuerleiste und die Aufschrift drauf, dürfte also nicht ausschlaggebend sein bzw. wird nicht berücksichtigt

Das heißt nur, dass die Dicke der Buchstaben und die FSL nicht mit gerechnet werden. Die Reifenflanke aber sehr wohl.

Zitat:

Original geschrieben von Blue346L


Das heißt nur, dass die Dicke der Buchstaben und die FSL nicht mit gerechnet werden. Die Reifenflanke aber sehr wohl.

So verstehe ich das auch! 😉

Zitat:

Original geschrieben von k-hm


Die Felgen sind doch viel zu breit für die Reifen (sieht man öfter), oder?
Der Felgenschutz steht ja HINTER der Felgenkante.

Kann mir jemand den Sinn erklären?

k-hm

Welchen Sinn?😕 (wo es keinen Sinn gibt...)

Das soll sportlich aussehen? Affig war schon eher der passende Begriff.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker



Heist doch auch nichts anderes als die Lauffläche/Profil muss abgedeckt sein.

Doch, heißt es. Nicht immer geht die Lauffläche auch bis zum Rand des Reifens. Guck Dir einfach mal

diesen normalen Reifen

an. Da istdie Lauffläche schmaler als der Reifen selbst, auch wenn man die Beschriftung oder die Lippe abzieht.

Die neue Richtlinie soll ja genau verhindern, dass ein schmaler Reifen auf eine sehr breite Felge montiert wird und dann weit heraussteht, obwohl die Lauffläche abgedeckt ist.

hier mal das Gutachten für die Felgen, hab ein Honda Civic Ej2 und es sind 215/40/R16 Reifen montiert..... Einpresstiefe ist 30, laut Gutachten soll doch alles passen oder nicht?

http://www.brock.de/Gutachten/Brock/B6/16%20Zoll/Honda/

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