Reifen/Räderkombination E36 BMW 320i 205/55 R 16

BMW 3er E36

Hallo zusammen,

für die Räder - Reifenfreigabe gibt es ja diese tolle Übersicht

http://www.e36-talk.com/attachments/Reifenfreigaben.pdf

Nun ist mir aber nicht ganz klar, ob ich ohne weiteres auf einen 320i, einfach entsprechende 16 Zöller nehmen darf und dazu z. B. Sommerreifen in der Größe 205/55/ R16 V oder höher. Denn im Fahrzeugschein steht schlicht 205/60 R15 und am Aufkleber an der Tür Fahrerseite steht auch nichts von 205/55 R16.

Gehe ich einfach davon aus, dass die Übersicht mit der Reifenfreigabe passt, dann heisst das bei mir konkret: Ich habe einen Satz Rad-Styling Nr. 43, auf die sollen 205/55 R16 V montiert werden und noch einen Satz Rad-Styling Nr. 30, dort sollen Winterreifen 205/55 R16 H montiert werden (Genügt dann da eigentlich der Max. Geschwindigkeits-Aufkleber im Innenraum oder müssten es bei Winterreifen dann auch V Reifen sein?)

Was mich verunsichert, mich bzw. etwas im unklaren lässt, ist eben die Auflage dazu und da heisst es:

Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:

Durch den Anbau von in der Fahrzeug ABE/EG-Betriebserlaubnis nicht aufgeführten Rad-
/Reifenkombinationen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß §19 Abs. 3 StVZO vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird
oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!

Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden Anlage zum Teilegutachten Nr. 06-00219-CP-GBM-00 unverzüglich einem amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem
Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und
Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

Weiß jemand Bescheid?

Beste Antwort im Thema

Die Originalfelgen müssen NICHT eingetragen werden. So lange die Rad/Reifen Kombination für den E36 freigegeben ist.

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Zitat:

Original geschrieben von Marsupilami72


Wenn Du noch die alten Fahrzeugpapiere hast, muss nach wie vor jede Reifengröße eingetragen werden! Also geh zum Straßenverkehrsamt und tausch die Papiere in die neuen Zulassungsbescheinigungen um - das ist billiger, als eine Eintragung.

Ich habe die alten Papiere beim Kauf bekommen (Verkäufer 1.Hand).

Nach der Ummeldung gabs die neuen Papiere, wo die Reifengrößen nicht mehr drin sind, weder im Brief noch im Schein.

Muss ich es umschreiben lassen? Vom alten in den neuen?

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