Reifen Problem?!

Audi A4 B5/8D

Moin Leute, hab eine kleine Frage wegen Reifen.

Hab ein Audi A4 B5 2.6 V6 (1996'er Bj.).

In mein Fhzgschein sind 225 45 R16 Reifen eingetragen. Darf ich auch 205 55 R16 Reifen drauf hauen?

Danke und Gruß...

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Zitat:

@-V6- schrieb am 28. Juli 2015 um 09:25:09 Uhr:


Und ABE wegen Felgen? Reicht es wenn ich obere ausdrucke und mitführe?

Nein,

da die erwähnten Anlagen fehlen.

Für die ET 35 benötigst Du die Anlage 39,

die Du Dir hier downloaden kannst;

danach ist die Umbereifung auf 205/55R16 "TÜV-und eintragungsfrei" 🙂

Damit Dein Kofferraum nicht überquillt,

brauchst Du Dir nur die 3 Seiten der ABE 45728*14 und diesen Download ausdrucken.

http://files.pneu.jfnet.de/.../...0-104-39~AU-5-112-57-ET35_42R675.pdf

btw.: Deine Winterreifen 195/60R15 sind seinerzeit - ab Werk -
nicht zugelassen/ typgeprüft.

> In 15" müssen es wahlweise sein:
185/65
195/65
205/60

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Hast du mein Fzgschein gesehen?

Da steht 225 45 R16 ET 33 drin. Ist also eingetragen und wenn ich will kann ich damit fahren.

Zitat:

@-V6- schrieb am 28. Juli 2015 um 19:25:09 Uhr:


Hast du mein Fzgschein gesehen?

Da steht 225 45 R16 ET 33 drin. Ist also eingetragen und wenn ich will kann ich damit fahren.

Hab ich gesehen aber mit ET 35 und vorgegegeben Reifen sowie Felgen 😁

Ändert sich nur 1 Faktor ist das ungültig 😁

Nur weil du ne 60/60 Tieferlegung drinne hattest angenommen von Eibach und die geht kaputt kannst du ja auch nicht einfach ohne neue Eintragung nen 60/60 Fahrwerk von z.B Bilstein reinsetzen und denken du brauchst nicht zum Tüv.

Wieso ET 35? Da steht doch ET 33 oder bin ich blind? 😁

Jetzt noch einmal von Anfang an.

In deinem Schein steht 225/45 R16 89v Goodyear EAGLE + LM Rad OZ 7 1/2jx16 Radtyp 01337 ET33
Und in deinem Schein steht 195/65 R15 89H

Entsprechend fahrend darfst du deine gewünschten 205/55 R16 91H auf Stahlfelge und den oben genannten OZ 01337.

Alles andere bedarf wiederum einer separaten Abnahme und eines passenden Gutachtens unter Erfüllung § 57(2) StVZO in Verbindung mit Anhang II 75/443/EWG und 78/549/EWG
Richtlinie 94/78/EG

Isses denn jetzt angekommen ?

in Kurzformat -> ändert sich ein Faktor deiner Eintragung ist das ganze hinfällig

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Ich müsste also gleiche Felgen mit gleiche Reifen haben dann kann ich 225 45 R16 fahren, richtig?

Das heißt doch, dass ich fahren darf! 😁

Ach ist doch egal jetzt. Hab jetzt 205 55 R16 drauf und die Reifen werde ich jetzt paar Sommer fahren und Punkt.

225 45 R16 hab ich eh keins von daher sinnloses Diskusion. 😉

Im Winter mach ich wieder 195 65 R15 drauf und gut ist.

Sieht nicht schlecht aus. Muss nur sauber gemacht werden. 😁

Image

Soll bedeuten das du die 225/45 nur exakt so fahren dürftest wie eingetragen.
Wenn du eh keine mehr fahren möchtest ist das ja egal.

bei deinen jetzigen 205er trotzdem Gutachten mitführen, Auflagen einhalten und bei nächster HU eintragen lassen.

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