Reifen ohne BMW Freigabe
In der Betriebsanleitung des BMW F10 steht auf S. 288:
"Der Hersteller Ihres Fahrzeugs empfiehlt, nur Räder und Reifen zu verwenden, die für den entsprechenden Fahrzeugtyp freigegeben wurden. . . Diese sind an einem Stern auf der Reifenseitenwand erkennbar.
Es kann z.B. infolge von Toleranzen trotz gleicher Nenngröße zu Karosserieberührungen und damit zu schweren Unfällen kommen."
Fragen:
- Hat schon jemand wegen Karosserieberührungen Probleme mit nicht freigegebenen Reifen gehabt?
- Bei nicht freigegebenen Winterreifen, trotz richtiger Größe, mit zulässigen Schneeketten?
- Wer ist denn der ominöse "Hersteller Ihres Fahrzeugs" - ich dachte BMW? 😕😛
17 Antworten
Hallo,
Reifen mit spezieller Kennung , wie z.B.:
> *;MO;AO;NO..;usw.
werden in Abstimmung zwischen
den "Premium"-Reifenherstellern
und den Fahrzeugherstellern
nach deren Vorgaben auf wahlweise
> Fahrkomfort, Sportlichkeit, Langlebigkeit usw. optimiert.
Logischerweise e m p f i e h l t
der Fahrzeughersteller und sein autorisierter Handel
diese Reifen mit der entsprechenden Kennung 😉
Eine Vorschrift ist das nicht.
Eine F r e i g a b e bezieht sich nur auf die Erstausrüstung (OE)
Speziell BMW versucht immer wieder mal
die Reifen mit *-Kennung als BMW-Original-Teile
("BMW-Reifen"😉 zu vermarkten.
Die "Reifen-Fabrikats-Bindung" für PKW´s
ist seit dem1.3.2000 aufgehoben (siehe Link)
Reifen mit o d e r ohne Kennung:
>können in der passenden Größe
sowie passendem Load-und Speed-Index
auf j e d e m PKW gefahren werden
und auch von jedem Reifenfachhändler beschafft werden 😉
> haben für den Händler den gleichen Einkaufspreis
> beeinflussen n i c h t die Gewährleistung("Garantie"😉
des Fahrzeug´s insgesamt.
(Reifen-Gewährleistungsansprüche werden zwischen
dem Reif.-hersteller und dem Händler für den Kunden abgewickelt)
Es steht jedem frei, Reifen mit oder ohne Kennung zu kaufen.
> Vorteil: Reifen mit Kennung
sind vom Fahrzeughersteller ausgiebig getestet worden 🙂
> Nachteil: Reifen mit Kennung werden vom Reifenhersteller
n i c h t permanent in Struktur und Mischung verbessert 🙁
"Alle-Klarheiten-beseitigt 😕
http://www.reifensuchmaschine.at/.../reifenfabrikatsbindung.pdf
Zitat:
Original geschrieben von vectracarlo
ich denke ein Fachanwalt kann hier erschöpfend Auskunft geben!
Kann er sicher, dürfte aber bei einem solchen Allerweltsthema kaum nötig sein.
Fakt ist:
* Die Garantie ist eine freiwillige Leistung, und es steht BMW frei, in den Bedingungen die Leistung von der Verwendung freigegebenen Zubehörs abhängig zu machen. Insofern wären hier Garantieausschlüsse denkbar - aber nur, wenn BMW sie in die Garantieerklärung geschrieben hätte. Faktisch wird davon in BMWs "Qualitätsbrief" aber kein Wort erwähnt. Nach § 443 BGB ist die Erklärung rechtlich bindend.
* Die gesetzliche Gewährleistung schützt den Kunden vor bei Fahrzeugübergabe vorhandenen Mängeln. Die Frage, ob ein solcher Mangel zu diesem Zeitpunkt vorhanden war oder nicht, kann sicher nicht davon abhängen, welche Reifen später aufgezogen wurden, denn die werden ja erst später aufgezogen.
* Bliebe allenfalls noch die Möglichkeit, dass die Reifenwahl auf die Nachweisbarkeit pro/contra Mangel Einfluss haben könnte. Man müsste aber schon arg viel Phantasie bemühen, um solchen einen Fall zu konstruieren. BMW ist in der Beweispflicht, laut Q-Brief 24 Monate lang. Dieser nachzukommen wäre wohl allenfalls bei zweifelsfrei durch falsche Reifen verursachte Schäden im Radkasten denkbar, einschließlich des Nachweises, dass die Schäden bei Sternchenreifen nicht aufgetreten wären - ein praktisch völlig irrelevanter Fall.
Moin,
was ist das denn daran so sonderbar und schwierig?
Es gibt zig Dinge wo ein Hersteller ähnliche Vorgaben in seine
Bedienungsanleitung schreibt (Tinten/Laserdrucker -> Patronen,
Kaffeemaschinen -> Kapseln, Elektrogeräte -> Alkalinebatterien usw)
Innerhalb der Garantiezeit sollte man schon ein wenig darauf achten.
Danach ist es egal, da man evt. Reparaturen eh selbst zahlen muß.
Von Problemen, die daraus entstanden wären, habe ich noch nie etwas
gehört.
Ich habe das auch eher so verstanden (und so wurde es mir auch
erklärt) daß auf Reifen mit Stern eine besondere Garantie liegt und
nicht, daß für die Garantie des Wagens solche Reifen gefahren werden
müssen.
munter bleiben
Skotty