Reifen- o. Räderwechsel verweigert
Hallo Kollegen,
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen:
Meine Tochter war mit Ihrem A3 schon bei drei Werkstätten um mitgebrachte Sommerräder montieren zulassen, aber alle drei lehnten ab.
Alle drei die gleiche Begründung:
Ein Reifen der vier zu montierenden Räder hat eine andere Marke als die anderen drei.
Alle vier Reifen sind Radialreifen, Sommerreifen, haben die gleich Größe, das gleiche DOT-Jahr (2014) und das gleiche gute Profil.
Die Felgen sind alle vier identisch.
Ihr Hinweis auf die StVZO, und dass die Montage der Räder erlaubt sei und der Wagen auch so letzten Sommer durch den TÜV kam, änderte nichts.
Ein Meister sagte sogar - ernsthaft -, wenn etwas passieren würde, müsse er dafür unter Umständen ins Gefängnis.
Was ist der Grund weshalb die Werkstätten den Wechsel ablehnen ?
Gruß jodelschnepfe
146 Antworten
Die rechtlichen Aspekte wurden vom TE in die Diskussion gebracht und ich habe dazu meine persönliche Auffassung zum Ausdruck gebracht.
Ob der TE sich nun entschließt seine Reifen selbst zu wechseln oder doch noch eine Werkstatt zu finden, die das übernimmt tut doch der grundsätzlichen Frage keinen Abbruch ob man einer Werkstatt ungewollte Arbeiten 'unterjubeln' kann, wie vom TE vorgeschlagen, indem man den Vertragsabschluss vorwegnimmt (durch online/telefonische/email Terminvereinbarung) und dann auf die Erfüllung des geschlossenen Vertrages pocht sobald alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Zitat:
@ghm schrieb am 14. Juli 2022 um 13:51:36 Uhr:
... tut doch der grundsätzlichen Frage keinen Abbruch ob man einer Werkstatt ungewollte Arbeiten 'unterjubeln' kann, wie vom TE vorgeschlagen, indem man den Vertragsabschluss vorwegnimmt (durch online/telefonische/email Terminvereinbarung) und dann auf die Erfüllung des geschlossenen Vertrages pocht sobald alle Fakten auf dem Tisch liegen.
Juristisch ist das durchaus erheblich und eigentlich eine Erstsemesterfrage des allgemeinen Vertragsrechts sowie des Werkvertragsrechts (Zustandekommen des Vertrags durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, ggf. Anfechtung oder Rücktritt vom Vertrag usw. und die erforderlichen tatsächlichen und subjektiven Voraussetzungen, zB welche rechtliche Qualität hat die Beschaffenheit der aufzusteckenden Räder und was kann die Werkstatt daraus machen?).
😁
@Uwe Mettmann, da hast du Recht.sorry
Das eine sind fachliche Empfehlungen, von mir aus auch: "in meinen Augen ist das Pfusch, das machen wir nicht" und das andere sind falsche Fakten/Argumente, warum auch immer...
a) Vertrags-Werkstatt findet bei der Dialog-Annahme meinen Vorderrreifen, der an der inneren Schulter stärker abgefahren ist. Erkenntnisse der Werke: "Spur ist verstellt" => Korrektur in Auftrag gegeben. HU war auch fällig, wird aber mit Hinweis auf den Reifen abgelehnt. Auf Rückfrage, welche Vorschrift das verhindert kommt nur Schulterzucken. Mittags der Anruf, jajaja auch der DEKRA-Mann hätte gesagt, so gibt's keine HU.
Das sind doch alles hauptberufliche Fachleute, warum erzählen die einfach die Unwahrheit?
Ich bin danach zum TÜV-Süd und habe gefragt, ob das ein Problem bei der HU gibt, Antwort, lt. Gesetzt gibt es keine Beanstandungen, ist nicht optimal aber solange der Reifen nicht beschädigt ist, gibt es keinen Verweigerungsgrund => Plakette ohne Mängel erteilt!
Faktencheck:
§ 36 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
"Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt."
b) neuer Runflat Reifen mit Nagel mitten im Hauptprofil drin, die meisten Reifenspezis VERWEIGERN die Reparatur mit Verweis auf Haftung sowie "wäre verboten", obwohl der Reifen nie platt war und selbstverständlich die Reparatur mit Kombipilz lt. Hersteller erlaubt ist.
Wenn ein Fachbetrieb den Kunden belügt/falsch informiert, ist er in meinen Augen ein schlechter Fachbetrieb. Aufklären - Hinweisen - von mir aus schriftlich bestätigen lassen - alles gut, hilfreich und sinnvoll, aber am Ende bestimmt der Auftraggeber, was an seinem Eigentum gemacht wird, sofern es den Vorschriften entspricht, oder?
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Und da haben wir sie wieder, die Abhängigkeit zwischen Werkstatt und Prüforganisation.
Es ist eh immer am Sinnvollsten, eine Prüfstelle selbst aufzusuchen, in Werkstätten wird einem da gern was vom Pferd erzählt. Zudem entfällt die Vorführungsgebühr, welche ja die Werkstätten zumeist erheben (ca. 20€)
Zitat:
@moonwalk schrieb am 14. Juli 2022 um 18:17:00 Uhr:
a) Vertrags-Werkstatt findet bei der Dialog-Annahme meinen Vorderrreifen, der an der inneren Schulter stärker abgefahren ist. Erkenntnisse der Werke: "Spur ist verstellt" => Korrektur in Auftrag gegeben. HU war auch fällig, wird aber mit Hinweis auf den Reifen abgelehnt. Auf Rückfrage, welche Vorschrift das verhindert kommt nur Schulterzucken. Mittags der Anruf, jajaja auch der DEKRA-Mann hätte gesagt, so gibt's keine HU.
Das sind doch alles hauptberufliche Fachleute, warum erzählen die einfach die Unwahrheit?Ich bin danach zum TÜV-Süd und habe gefragt, ob das ein Problem bei der HU gibt, Antwort, lt. Gesetzt gibt es keine Beanstandungen, ist nicht optimal aber solange der Reifen nicht beschädigt ist, gibt es keinen Verweigerungsgrund => Plakette ohne Mängel erteilt!
Zitat:
@moonwalk schrieb am 14. Juli 2022 um 18:17:00 Uhr:
[...]
b) neuer Runflat Reifen mit Nagel mitten im Hauptprofil drin, die meisten Reifenspezis VERWEIGERN die Reparatur mit Verweis auf Haftung sowie "wäre verboten", obwohl der Reifen nie platt war und selbstverständlich die Reparatur mit Kombipilz lt. Hersteller erlaubt ist.
[...]
Ich kann mir vorstellen, dass viele die Reparatur eines RFT ablehnen, da selbst nach der Demontage von der Felge kaum erkannt werden kann:
- ob der Reifen drucklos gefahren wurde
- wie lange und wie schnell
Das soll nicht heißen, dass man der Auskunft eines Fachbetriebs blind vertrauen sollte. Aber bevor falsch (und damit gefährlich) diagnostiziert wird finde ich es durchaus im Interesse des Kunden, die Reparatur zu verweigern.
Die Begründung "ist verboten" ist natürlich so grundsätzlich geäußert Quatsch.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2022 um 22:33:58 Uhr:
Zitat:
@ghm schrieb am 13. Juli 2022 um 13:13:52 Uhr:
Erfahrungsgemäß sind es aber oft die Kunden, die auf billig, billig stehen, die am meisten rummäkeln und Ärger machen.Und dieser Thread dokumentiert das auch mal wieder, irgendwie ...
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 15. Juli 2022 um 10:6:17 Uhr:
Ich kann mir vorstellen, dass viele die Reparatur eines RFT ablehnen, da selbst nach der Demontage von der Felge kaum erkannt werden kann:
- ob der Reifen drucklos gefahren wurde
- wie lange und wie schnellDas soll nicht heißen, dass man der Auskunft eines Fachbetriebs blind vertrauen sollte. Aber bevor falsch (und damit gefährlich) diagnostiziert wird finde ich es durchaus im Interesse des Kunden, die Reparatur zu verweigern.
Nur wenn der Kunde kommt, und von sich aus schon darauf hinweist, dass der Defekt nur schleichend ist und der Reifen nie unter 2,0 bar war, dann merkt doch auch der Reifenspezialist, dass auf der anderen Seite ein Problembewusstsein herrscht. Und der Kunde vielleicht sich mit der Materie auseinandergesetzt hat..
Aber nein, es wird einfach nur stumpf verweigert, auch als ich gesagt habe, ich unterschreibe ihnen alles was sie wollen, haben die keinen Bock gehabt. 😠 am Ende habe ich natürlich einen Fachbetrieb gefunden, der es ordentlich gemacht hat und das hält jetzt auch schon seit vier Jahren...
Im Zweifelsfall ist Verweigerung die einzig richtige Reaktion.
Kunden erzählen alles, wenn es darum geht deren Geldbeutel zu schonen.
Der Fachmann bleibt eh in der Verantwortung, für die Tätigkeit die er ausführt. Wer so naiv ist und glaubt, die Unterschrift eines Nicht-Fachmannes könnte ihn davon entbinden, ist auf dem Holzweg.
Die Begründung „ist verboten“ wird häufig benutzt, um Kunden endlich zu bremsen, ihr Gegenüber zu nötigen, Arbeiten auszuführen die sicherheitstechnisch nicht vertretbar sind.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 15. Juli 2022 um 12:21:28 Uhr:
...
Die Begründung „ist verboten“ wird häufig benutzt, um Kunden endlich zu bremsen, ihr Gegenüber zu nötigen, Arbeiten auszuführen die sicherheitstechnisch nicht vertretbar sind.
Nehme dich im Forum hier immer als Fachmann war - siehst du das im Falle vom TE wirklich auch so (zwei verschiedene Reifen, technisch i.O und gleiche Profiltiefe)?
Ich als Laie, wenn auch technisch einigermaßen versiert, tue mir echt schwer da irgendein erhöhtes Sicherheitsrisiko hinein zu interpretieren - auch nicht bei nasser Fahrbahn.
Man könnte dem bzw. den Händlern ja auch unterstellen dass sie lieber neue Reifen verkauft und montiert hätten statt mitgebrachte gebrauchte, unabhängig davon ob die vier gleich oder einer abweichend ist.
Als GW-Händler kenne ich aber auch die andere Seite der Medaille.
Kunde fährt kurz nach Kauf in eine Werkstatt seines Vertrauens und die stellen das Auto auf den Kopf und finden eine ganze Menge angebliche Gewährleistungsrelevante Mängel und reden dem Kunden ein, der verkaufende Händler mag das zahlen.
Bei eigener Prüfung stellte sich oft genug heraus, dass ein Bruchteil davon richtig war, der Rest einfach übertriebener Aktionismus und natürlicher Verschleiß.
Da ging es nur darum, den Geldeutel der Werkstatt zu füllen!
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 15. Juli 2022 um 12:21:28 Uhr:
Im Zweifelsfall ist Verweigerung die einzig richtige Reaktion.Kunden erzählen alles, wenn es darum geht deren Geldbeutel zu schonen.
Der Fachmann bleibt eh in der Verantwortung, für die Tätigkeit die er ausführt. Wer so naiv ist und glaubt, die Unterschrift eines Nicht-Fachmannes könnte ihn davon entbinden, ist auf dem Holzweg.
Die Begründung „ist verboten“ wird häufig benutzt, um Kunden endlich zu bremsen, ihr Gegenüber zu nötigen, Arbeiten auszuführen die sicherheitstechnisch nicht vertretbar sind.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 15. Juli 2022 um 12:21:28 Uhr:
Im Zweifelsfall ist Verweigerung die einzig richtige Reaktion.
Kunden erzählen alles, wenn es darum geht deren Geldbeutel zu schonen.Der Fachmann bleibt eh in der Verantwortung, für die Tätigkeit die er ausführt. Wer so naiv ist und glaubt, die Unterschrift eines Nicht-Fachmannes könnte ihn davon entbinden, ist auf dem Holzweg.
Die Begründung „ist verboten“ wird häufig benutzt, um Kunden endlich zu bremsen, ihr Gegenüber zu nötigen, Arbeiten auszuführen die sicherheitstechnisch nicht vertretbar sind.
Wer entscheidet dann, ob eine Pilz-Reparatur (von innen) bei einem fast neuen (und teurem) RFT mit minimal 2,0 bar Druck durchgeführt werden darf?
In Deiner Welt sind die Kunden nicht mündig und lügen für ein paar Euro, dass sich die Balken biegen, obwohl sie später in dem Wagen selber fahren!
Also immer Neukauf! ?
Sehr nachhaltig....
Sehr kundenorientiert...
Sehr fachkundig... (Immer Neu kann jeder)
Sehr preiswert...
😠
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 14. Juli 2022 um 11:13:41 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 14. Juli 2022 um 11:07:49 Uhr:
Ein Unfall hat oft mehrere Ursachen und eine davon kann eben so eine Reifenkombi sein und ohne diese, hätte der Unfall eventuell verhindert werden können.Gruß
Uwe
Welche z.B?
Schleudern, Ausbrechen durch unterschiedliche Reifenprofile, Reibwerte, Gummimischungen, da unterschiedliche Hersteller/Reifenmodelle. Gleiche Größen reichen nicht aus.
Es ist nur dann sinnvoll, unterschiedliche Reifentypen zu mischen, gleiche pro Achse zu kombinieren.
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 15. Juli 2022 um 12:40:33 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 15. Juli 2022 um 12:21:28 Uhr:
...
Die Begründung „ist verboten“ wird häufig benutzt, um Kunden endlich zu bremsen, ihr Gegenüber zu nötigen, Arbeiten auszuführen die sicherheitstechnisch nicht vertretbar sind.1. Ich als Laie, wenn auch technisch einigermaßen versiert, tue mir echt schwer da irgendein erhöhtes Sicherheitsrisiko hinein zu interpretieren - auch nicht bei nasser Fahrbahn.
2. Man könnte dem bzw. den Händlern ja auch unterstellen dass sie lieber neue Reifen verkauft und montiert hätten statt mitgebrachte gebrauchte, unabhängig davon ob die vier gleich oder einer abweichend ist.
1. wirklich nicht? Also ich schon.
2. selbstverständlich. Dann kommt ja auch wenigstens etwas mehr als ein Trinkgeld in die Kasse für die zu übernehmende Haftung. Ganz ehrlich - unabhängig von gefährlich oder nicht, mit so nem Klimperkram würde ich mir auch nicht die Bühne blockieren wollen, wenn da vielleicht der fette Neureifenverkauf mit Wintereinlagerung daneben steht. Das lohnt doch das rein/rauf/runter/raus fahren nicht.