Reifen- o. Räderwechsel verweigert
Hallo Kollegen,
vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen:
Meine Tochter war mit Ihrem A3 schon bei drei Werkstätten um mitgebrachte Sommerräder montieren zulassen, aber alle drei lehnten ab.
Alle drei die gleiche Begründung:
Ein Reifen der vier zu montierenden Räder hat eine andere Marke als die anderen drei.
Alle vier Reifen sind Radialreifen, Sommerreifen, haben die gleich Größe, das gleiche DOT-Jahr (2014) und das gleiche gute Profil.
Die Felgen sind alle vier identisch.
Ihr Hinweis auf die StVZO, und dass die Montage der Räder erlaubt sei und der Wagen auch so letzten Sommer durch den TÜV kam, änderte nichts.
Ein Meister sagte sogar - ernsthaft -, wenn etwas passieren würde, müsse er dafür unter Umständen ins Gefängnis.
Was ist der Grund weshalb die Werkstätten den Wechsel ablehnen ?
Gruß jodelschnepfe
146 Antworten
Zitat:
@ghm schrieb am 13. Juli 2022 um 23:08:55 Uhr:
Und nun?
Für eine Irrtumsanfechtung ist hier kein Raum, da kein Irrtum iSd 119 BGB vorliegt.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2022 um 22:33:58 Uhr:
Natürlich sollte, ja muss der Reifenservicebetrieb den Kunden auf die Gefahr solch einer Reifenkombination hinweisen.
Welche über die Betriebsgefahr hinausgehende Gefahr liegt hier vor ?
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 13. Juli 2022 um 22:33:58 Uhr:
Damit er das Risiko nicht eingeht, dass der Kunde später im Falle eine Unfalls ...
Nehmen wir mal an der Kunde bringt 3 x Michelin- und 1 x Dunlop-Räder, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, mit dem Auftrag der Montage in die Werkstatt.
Die Werkstatt montiert auftragsgemäß.
Der Kunde baut einige Tage später einen Unfall weil das Dunlop-Rad einen anderen Rollwiderstand hat als seine Michelin-Kollegen, was ein Gutachter objektiv feststellt.
Der Kunde will seinen Schaden von der Werkstatt ersetzt haben.
Weshalb sollte die Werkstatt haften, wenn - wie oben geschrieben - die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden ?
Zitat:
@jodelschnepfe schrieb am 14. Juli 2022 um 10:52:12 Uhr:
Nehmen wir mal an der Kunde bringt 3 x Michelin- und 1 x Dunlop-Räder, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, mit dem Auftrag der Montage in die Werkstatt.
Die Werkstatt montiert auftragsgemäß.
Der Kunde baut einige Tage später einen Unfall weil das Dunlop-Rad einen anderen Rollwiderstand hat als seine Michelin-Kollegen, was ein Gutachter objektiv feststellt.Der Kunde will seinen Schaden von der Werkstatt ersetzt haben.
Weshalb sollte die Werkstatt haften, wenn - wie oben geschrieben - die gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden ?
Das Problem ist nicht, ob nun die Werkstatt am Ende haftet oder nicht, sondern dass es gerade Billig-Billig-Kunden gibt, die es versuchen, die Werkstatt zur Verantwortung zu ziehen. Sich dagegen wehren, kostet auch Aufwand und Geld. Warum soll sich das die Werkstatt für einen Auftrag antun, der nicht einmal 30,- € einbringt?
Gruß
Uwe
@ TE
Weshalb versuchst Du uns permanent hier zu belehren, anstatt den Sachverhalt mit den Betroffenen zu klären?
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. Juli 2022 um 10:58:50 Uhr:
@ TE
Weshalb versuchst Du uns permanent hier zu belehren, anstatt den Sachverhalt mit den Betroffenen zu klären?
... vielleicht weil manche hier ihre persönliche Meinung, die auch absolut okay ist, als rechtlich richtige und greifbare Tatsache hinstellen.
Zudem ist der Sachverhalt offenbar mit den Betroffenen auch überhaupt nicht zu klären, da diese an einer Klärung überhaupt nicht interessiert sind.
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Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 14. Juli 2022 um 10:15:53 Uhr:
Welchen Unfall der ausschliessliich auf zwei unterschiedliche Reifenmodelle zurückzuführen ist, die zulässig sind, technisch i.O. sind und zudem noch identische Profiltiefen haben, hast du dabei im Sinn?
Selbst mit allergrößter Fantasie fällt mir da nichts ein.
Ein Unfall hat oft mehrere Ursachen und eine davon kann eben so eine Reifenkombi sein und ohne diese, hätte der Unfall eventuell verhindert werden können.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 14. Juli 2022 um 11:07:49 Uhr:
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 14. Juli 2022 um 10:15:53 Uhr:
Welchen Unfall der ausschliessliich auf zwei unterschiedliche Reifenmodelle zurückzuführen ist, die zulässig sind, technisch i.O. sind und zudem noch identische Profiltiefen haben, hast du dabei im Sinn?
Selbst mit allergrößter Fantasie fällt mir da nichts ein.
Ein Unfall hat oft mehrere Ursachen und eine davon kann eben so eine Reifenkombi sein und ohne diese, hätte der Unfall eventuell verhindert werden können.Gruß
Uwe
Welche z.B?
Zitat:
@jodelschnepfe schrieb am 14. Juli 2022 um 10:52:12 Uhr:
Zitat:
@ghm schrieb am 13. Juli 2022 um 23:08:55 Uhr:
Und nun?Für eine Irrtumsanfechtung ist hier kein Raum, da kein Irrtum iSd 119 BGB vorliegt.
BGB §119 (1):
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
Es ist davon auszugehen, dass die Werkstatt den Auftrag bereits am Telefon abgelehnt hätte wenn die Tatsache, dass es dabei um Reifen unterschiedlicher Fabrikate geht, nicht verschwiegen worden wäre. Das erfüllt die obige Voraussetzung meiner Meinung nach zu 100%.
Verstehe mich nicht falsch - wie du vielleicht aus einem früheren Beitrag von mir entnehmen konntest, vertrete ich durchaus die Meinung, dass ein ungleicher Reifen bei normaler Fahrweise kein unkalkulierbares Unfallrisiko darstellt und, da im gesetzlich erlaubten Rahmen, die Werkstatt durchaus diese Kombination hätte ans Auto stecken können und dürfen.
Aber so wie du die Freiheit hast, dich für eine technisch suboptimale Lösung zu entscheiden, so hat eben die Werkstatt auch die Freiheit, solche Arbeiten abzulehnen. Und dass du unter Verschweigen des vollständigen Sachverhalts einen Vertrag schließen möchtest um dann später über eine Vertragserfüllungsklage die Ausführung zu erzwingen, könnte sogar schon als Arglist ausgelegt werden.
Da ich aber, so wie wohl auch die meisten Werkstattbetreiber, kein Jurist bin würde ich einem Kunden, der mir so kommt ein 'Verklag mich doch!' entgegenhalten und deiner Vertragserfüllungsklage über einen Auftragswert von 30.- Euro gespannt entgegensehen.
ich verstehe diese rechtliche Diskussion hier nicht. Meint Ihr im Ernst, es findet sich ein Anwalt, der das ausfechten möchte, Streitwert wäre dann sicher der Montagepreis.
Im Übrigen hat der Themenersteller ziemlich am Anfang schon geschrieben, dass er die Montage dann doch selbst macht
Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 14. Juli 2022 um 11:13:41 Uhr:
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 14. Juli 2022 um 11:07:49 Uhr:
Ein Unfall hat oft mehrere Ursachen und eine davon kann eben so eine Reifenkombi sein und ohne diese, hätte der Unfall eventuell verhindert werden können.
Welche z.B?
Echt jetzt?
Ich habe z.B. vor einiger Zeit aufgrund eines Spurwechslers bei Nässe eine Notbremsung machen müssen. Das hat gerade so geklappt, dass ich ihm nicht in die Seite gefahren bin. Wenn der Wagen aufgrund unterschiedlicher Reifenhaftung zu einer Seite gezogen wäre, wäre das schief gegangen und ich wäre dem Spurwechsler in die Seite gefahren.
Wenn man unterschiedliche Reifen auf einer Achse hat, kann man sich nicht darauf verlassen, dass das Fahrzeug bei Nässe gerade in der Spur bleibt, oder bist du anderer Meinung?
Gruß
Uwe
Zitat:
@cbmobil schrieb am 14. Juli 2022 um 11:35:03 Uhr:
ich verstehe diese rechtliche Diskussion hier nicht. Meint Ihr im Ernst, es findet sich ein Anwalt, der das ausfechten möchte, Streitwert wäre dann sicher der Montagepreis.
Nein, die Unfallkosten. Der Billig-Billig-Fahrer stellt sich als Laie hin, und daher hätte die Fachwerkstatt über die Risiken solcher Patchwork-Reifenkombi aufklären müssen. Hätte die Fachwerkstatt dies gemacht, hätte der Billig-Billig-Fahrer selbstverständlich neue Reifen gekauft. Somit wäre der Unfall nicht passiert. Auch, wenn die Fachwerkstatt ihn mündlich aufgeklärt hat, bestreitet dies der Billig-Billig-Fahrer. Für solche Klagen finden sich auch Anwälte, selbst wenn die Aussichten das Ganz zu gewinnen, nicht besonders hoch sind.
…und nu?
Warum soll sich der Reifenbetrieb das Risiko so eines Ärgers eingehen, für nicht einmal 30,- €, die ihm der Auftrag „Umsatz“ einbringt.
Gruß
Uwe
Zitat:
@cbmobil schrieb am 14. Juli 2022 um 11:35:03 Uhr:
Im Übrigen hat der Themenersteller ziemlich am Anfang schon geschrieben, dass er die Montage dann doch selbst macht
...und hätte sich daher diesen Thread mit dem Gemecker über die Reifenbetriebe sparen können.
Da er das aber nicht gemacht hat, muss er auch mit Antworten rechnen.
Gruß
Uwe
Die rechtliche Diskussion oben ging aber nicht um den Fall, dass bereits ein Unfall passiert ist sondern darum, ob bei der telefonischen Terminierung schon ein Vertrag zustande gekommen ist.
Zitat:
@cbmobil schrieb am 14. Juli 2022 um 12:50:08 Uhr:
Die rechtliche Diskussion oben ging aber nicht um den Fall, dass bereits ein Unfall passiert ist sondern darum, ob bei der telefonischen Terminierung schon ein Vertrag zustande gekommen ist.
Ich sehe im Ausgangsbeitrag nix von diesem rechtlichen Punkt, der kam erst später.
Im Ausgangsbeitrag wurde nach dem Grund, warum der Wechsel von mehreren Werkstätten abgelehnt wurde, gefragt?
Darauf wurde geantwortet und Thema Unfall war ein Teil einer Begründung.
Darf man jetzt nicht einmal mehr auf Fragen eines TEs antworten?
Gruß
Uwe
Klar darfst du dem TE antworten, warum auch nicht.
Ich habe mich auf den Beitrag oben von ghm bezogen
Zitat:
@cbmobil schrieb am 14. Juli 2022 um 13:26:01 Uhr:
Ich habe mich auf den Beitrag oben von ghm bezogen
Woher soll man das wissen, wenn nach seinem Beitrag noch X andere folgten. Sowas kann man auch kenntlich machen und somit wäre alles klar.
Gruß
Uwe