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Reifen- o. Räderwechsel verweigert

Themenstarteram 12. Juli 2022 um 15:07

Hallo Kollegen,

vielleicht kann mir jemand hier weiterhelfen:

Meine Tochter war mit Ihrem A3 schon bei drei Werkstätten um mitgebrachte Sommerräder montieren zulassen, aber alle drei lehnten ab.

Alle drei die gleiche Begründung:

Ein Reifen der vier zu montierenden Räder hat eine andere Marke als die anderen drei.

Alle vier Reifen sind Radialreifen, Sommerreifen, haben die gleich Größe, das gleiche DOT-Jahr (2014) und das gleiche gute Profil.

Die Felgen sind alle vier identisch.

Ihr Hinweis auf die StVZO, und dass die Montage der Räder erlaubt sei und der Wagen auch so letzten Sommer durch den TÜV kam, änderte nichts.

Ein Meister sagte sogar - ernsthaft -, wenn etwas passieren würde, müsse er dafür unter Umständen ins Gefängnis.

Was ist der Grund weshalb die Werkstätten den Wechsel ablehnen ?

Gruß jodelschnepfe

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146 Antworten

Zitat:

@vwpassat99 schrieb am 12. Juli 2022 um 17:09:29 Uhr:

Bewerte die Werkstätten auf Google entsprechend und mach es selbst!

Bitte Fair bewerten... also mit 4 Sterne für die vorbildliche, vorausschauende Verkehrssicherung.

 

Die Werkstätten haben nichts falsch gemacht, wenn die Ablehnung der Auftragsannahme nett formuliert wurde.

 

Da kann man sich schon streiten. Aus fachlicher Sicht hat die Werkstatt IMHO schon richtig gehandelt, auch wenn die Reifen vielleicht grundsätzlich so (noch) zulässig gewesen wären. Aber mal ehrlich: Wer will mit so alten Gummis und dann auch noch in Mischbereifung sein Kind auf die Straße schicken? Wegen vielleicht 250 gesparten Euro?

Ich sehe die Aufgabe einer Werkstatt nicht darin, sich zum Entscheider über die Sinnhaftigkeit oder den moralischen Stellenwert einer in Auftrag gegebenen Arbeit aufzuschwingen so lange sich alles innerhalb geltender Gesetze und Vorschriften bewegt.

Ja, eine Werkstatt sollte über mögliche Nachteile und Risiken aufklären und auch fachgerecht beraten was denn die Alternativen und deren Vorteile wären.

Ja, eine Werkstatt kann einen Auftrag ablehnen, wenn sie ihn nicht ausführen will (aus welchen Gründen auch immer), aber ich muss das als Kunde nicht auch noch gut finden.

Aus Kundensicht, sehe ich jemanden, der ein Problem hat (hier z.B. die Reifen umstecken zu lassen, weil man es selbst nicht kann oder will) und sich damit an eine Werkstatt wendet mit der Bitte um Hilfe. Wenn die Werkstatt ablehnt obwohl die geforderte Arbeit im Einklang mit geltenden Vorschriften steht, sollte sie sich meines Erachtens darüber Gedanken machen, ob sie sich als Dienstleister versteht.

Es gibt nun mal Leute, die sich bewusst für die zweit- oder drittbeste Lösung entscheiden und so lange das legal ist, ist es nun mal deren Entscheidung und sollte respektiert werden. Es gibt eben mal nicht nur Gutmenschen, die sich selbst und anderen immer nur das allerbeste geben und ich finde das auch gut so.

Ich unterstelle, dass nicht einzig das Reifenalter und unterschiedliche Reifenfabrikate zur Ablehnung des Auftrags geführt haben.

Per se führt die Nutzung von Reifen, nur weil sie das achte Lebensjahr erreicht haben, nicht automatisch zu einer Gefährdung.

Aus meiner Erfahrung verlassen Fahrzeuge mit viel gravierenderen Mängeln die Werkstätten, ohne, dass ein Wort darüber verloren wird.

Nach acht Jahren ist die Nassbremsfähigkeit jedes Reifens haarsträubend schlecht, mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Das ist sie dann vermutlich auch schon nach 6,8 oder 7,3 Jahren.

Um wieviel Prozent muß sich denn ein Bremsweg verlängern, damit er das Prädikat haarsträubend erlangt?

Themenstarteram 13. Juli 2022 um 20:18

Zitat:

Ja, eine Werkstatt kann einen Auftrag ablehnen, wenn sie ihn nicht ausführen will (aus welchen Gründen auch immer), ....

Das kommt darauf an ....

Wenn ein Vertrag existiert kann die Werkstatt nichts mehr "ablehnen", es sei denn, übergeordnetes Recht steht einer Erfüllung entgegen.

Wichtig ist also für den Kunden, den Vertrag abzuschließen, bevor man mit "verschiedenen Reifen" in die Werkstatt fährt. Das geht online, telefonisch oder per E-Mail. Schriftlich ist natürlich besser.

Na dann kann das Töchterchen ja ihren Anspruch beruhigt geltend machen.

Zitat:

@ghm schrieb am 13. Juli 2022 um 13:13:52 Uhr:

Ja, eine Werkstatt sollte über mögliche Nachteile und Risiken aufklären und auch fachgerecht beraten was denn die Alternativen und deren Vorteile wären.

Ja, eine Werkstatt kann einen Auftrag ablehnen, wenn sie ihn nicht ausführen will (aus welchen Gründen auch immer), aber ich muss das als Kunde nicht auch noch gut finden.

Aus Kundensicht, sehe ich jemanden, der ein Problem hat (hier z.B. die Reifen umstecken zu lassen, weil man es selbst nicht kann oder will) und sich damit an eine Werkstatt wendet mit der Bitte um Hilfe. Wenn die Werkstatt ablehnt obwohl die geforderte Arbeit im Einklang mit geltenden Vorschriften steht, sollte sie sich meines Erachtens darüber Gedanken machen, ob sie sich als Dienstleister versteht.

Es gibt Dienstleister, deren primäres Ziel der zufriedene Kunde ist. Erfahrungsgemäß sind es aber oft die Kunden, die auf billig, billig stehen, die am meisten rummäkeln und Ärger machen. Hierzu gibt es ja einige Threads, dass billige Autos gekauft werden und die Reparatur jedes kleinsten Mangels gefordert wird.

Gerade bei solchen alten Reifen und dann noch unterschiedliche Reifen, kann es nach der Montage Problem geben, die dann bemängelt werden.

Verständlich, dass ein Reifenbetrieb für weniger 30,- € das Risiko solchen Ärgers nicht eingehen möchte.

Natürlich sollte, ja muss der Reifenservicebetrieb den Kunden auf die Gefahr solch einer Reifenkombination hinweisen. Damit er das Risiko nicht eingeht, dass der Kunde später im Falle eine Unfalls von nix mehr weißt, muss er auf der Rechnung vermerken, dass der Kunde aufgeklärt wurde, inklusive dem Inhalt der Aufklärung.

Ein fauler bei 100 solcher Billigkunden reicht aus, dass das Ganze summa summarum ein Verlustgeschäft wird. Es ist aus meiner Sicht daher verständlich, dass der Reifenbetrieb solche Aufträge ablehnt.

 

Gruß

Uwe

Zitat:

@jodelschnepfe schrieb am 13. Juli 2022 um 22:18:34 Uhr:

Zitat:

Ja, eine Werkstatt kann einen Auftrag ablehnen, wenn sie ihn nicht ausführen will (aus welchen Gründen auch immer), ....

Das kommt darauf an ....

Wenn ein Vertrag existiert kann die Werkstatt nichts mehr "ablehnen", es sei denn, übergeordnetes Recht steht einer Erfüllung entgegen.

Wichtig ist also für den Kunden, den Vertrag abzuschließen, bevor man mit "verschiedenen Reifen" in die Werkstatt fährt. Das geht online, telefonisch oder per E-Mail. Schriftlich ist natürlich besser.

Ich will mich hier nicht in juristischen Spitzfindigkeiten ergehen... aber:

Kunde: Hallo, hier spricht XYZ. Können sie mir an meinem Auto einen Satz Reifen umstecken?

Werkstatt: Ja, kein Problem. Kommen sie morgen vorbei und wir machen das.

---Hier wurde ein Vertrag geschlossen---

Am nächsten Tag:

Werkstatt: Oh, in ihrem Satz Reifen sind ja zwei unterschiedliche Fabrikate. Das ist zwar erlaubt aber in meinen Augen gefährlich und ich will dafür keine Verantwortung übernehmen. Gestern in unserem Telefonat, bin ich vom Normalfall vier gleicher Reifen ausgegangen. Ich fechte deswegen den geschlossenen Vertrag wegen Irrtums nach §119 BGB an. Es tut mir leid. Auf Wiedersehen.

Und nun?

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 12. Juli 2022 um 18:13:00 Uhr:

Na Gott sei Dank, darf sich ein Kaufmann/Reparaturbetrieb seine Kundschaft noch aussuchen.

Natürlich dürfen die das, und das ist auch gut so.

Die Begründung ist in meinen Augen aber eine Frechheit dem Kunden gegenüber und wirkt nicht gerade vertrauenserweckend.

Was anderes wäre es wenn einer der Reifen, unabhängig von der Marke, beschädigt oder sonstwie nicht mehr verkehrssicher wäre. Aber rein, und zudem noch falsch, mit Unzulässigkeit und irgendwelchen Haftungsgeschichten zu kommen ist für mich absolut unseriös - und falls es tatsächlich Unwissenheit wäre, würde ich auch der Arbeitsausführung nicht wirklich trauen.

Leider scheinen manche Betriebe da aber gedanklich noch in den 70ern hängen geblieben zu sein, wo die Kunden mangels Alternativen und Informationen einfach alles schlucken mussten was der Meister erzählt hat. Auch wenn es in diesem Fall jetzt um gebrauchte mitgebrachte Räder geht, machen gerade solche Läden in meinen Augen die Online-Shops mit ihren angeschlossenen Montagestationen stark.

Schade eigentlich.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 14. Juli 2022 um 09:30:20 Uhr:

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 12. Juli 2022 um 18:13:00 Uhr:

Na Gott sei Dank, darf sich ein Kaufmann/Reparaturbetrieb seine Kundschaft noch aussuchen.

Natürlich dürfen die das, und das ist auch gut so.

Die Begründung ist in meinen Augen aber eine Frechheit dem Kunden gegenüber und wirkt nicht gerade vertrauenserweckend.

Was anderes wäre es wenn einer der Reifen, unabhängig von der Marke, beschädigt oder sonstwie nicht mehr verkehrssicher wäre. Aber rein, und zudem noch falsch, mit Unzulässigkeit und irgendwelchen Haftungsgeschichten zu kommen ist für mich absolut unseriös - und falls es tatsächlich Unwissenheit wäre, würde ich auch der Arbeitsausführung nicht wirklich trauen.

Leider scheinen manche Betriebe da aber gedanklich noch in den 70ern hängen geblieben zu sein, wo die Kunden mangels Alternativen und Informationen einfach alles schlucken mussten was der Meister erzählt hat. Auch wenn es in diesem Fall jetzt um gebrauchte mitgebrachte Räder geht, machen gerade solche Läden in meinen Augen die Online-Shops mit ihren angeschlossenen Montagestationen stark.

Schade eigentlich.

Schau, ich interpretiere das Verhalten der Reifenhändler (kurz zur Erinnerung: drei von drei Händlern haben es abgelehnt. Es war kein Einzelfall) genau anders herum:

 

Ich finde es hochserios und gerade vertrauenerweckend, so zu agieren, insofern ist das eigentlich ein Appell, die klassische Reifenbude aufzusuchen.

Eine Information, dass solch eine Kombination nicht das Ideal darstellt, ist ja auch okay. Zumindest wenn dann montiert wird.

Sofern die reifen technisch in Ordnung sind und diese Kombination auch fahrzeugspezifisch zulässig ist, finde ich die Ablehnung, zumindest mit dieser Argumentation, eher unseriös.

Ich nicht. Der Hinweis, dass so eine Reifenkombi kritisch ist, ist zwingend notwendig, weil gerade solche Leute, die so etwas fahren, im Falle eines Unfalls dann dem Reifenbetrieb vorwerfen, dass er sie nicht ausreichend aufgeklärt hat. Gerne wird dabei vergessen, dass die Aufklärung mündlich erfolgt ist. Also muss diese Aufklärung schriftlich erfolgen. Zusätzlicher Aufwand und das bei einem Auftragsumfang von nicht einmal 30- €. Klar macht sich der Reifenfachbetrieb es ganz einfach und nimmt den Auftrag gar nicht erst an.

Wer billig, billig will, soll es dann auch billig, billig machen und die Räder selbst wechseln.

 

Gruß

Uwe

Welchen Unfall der ausschliessliich auf zwei unterschiedliche Reifenmodelle zurückzuführen ist, die zulässig sind, technisch i.O. sind und zudem noch identische Profiltiefen haben, hast du dabei im Sinn?

Selbst mit allergrößter Fantasie fällt mir da nichts ein.

Bei den anderen Punkten bin ich bei dir.

Wenn er das nicht annehmen möchte weil er es nicht nötig hat, nichts dran verdient oder auch mit "besseren" Aufträgen ausgelastet ist, darf er selbstverständlich ablehnen - dann aber bitte auch ehrlich kommunizieren und nicht irgendwas (sachlich falsches) an den Haaren herbeiziehen.

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