Reifen nicht eintragen lassen
Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Mein 320d ist tiefergelegt vom Vorbesitzer, ich habe mir neue Reifen mitsamt Felgen bestellt für den Sommer, im fahrzeugschein sind bis 16 Zoll eingetragen aber die Sommerreifen haben 17 Zoll, ich habe leider kein teilegutachten dazu.
Wenn ich mit den Reifen zum tüv fahre müsste der tüv doch eine gesamtabnahe machen oder ?
Was würde passieren wenn ich diese nicht eintragen lasse, beispielsweise bei einer Polizeikontrolle ?
Würde dann die Versicherung entfallen ?
35 Antworten
Ja also einfach ein rad abbauen und aufschreiben was in den Speichen steht
KBA Nummer
ET
8x17
@lupo16v Und das dann hier rein schreiben ?
Nein, dann zum Bäcker gehen und Semmeln damit kaufen.
Kann ich damit nur Semmeln kaufen, oder bekomm ich auch teilchen dafür??
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würde mich hier mal kurz einhaken...
Habe Eibach Federn drinne und fahre im Sommer nicht BMW Felgen (8x18" ET 35) auf 225/40 R18 Reifen.
Die Felgen haben mit der Reifenkombi eine ABE. Verfällt diese wegen der Tieferlegung ?
Grüße
Sind die Federn eingetragen?
nein. Hatten ja eine ABE. Ein Bekannter meinte zu mir das diese verfällt, sobald man am Fahrwerk etwas ändert.
Die Antwort wird im Kleingedruckten in der Abe bzw. dem Gutachten stehen.
Meist gibt's da die Ansage "Zubehörfelgen sind zulässig wenn die in der ABE der Felge angegebenen Auflagen erfüllt sind". Ob das auch bei dir steht musst du wissen.
Genau entscheident ist deine Gutachtenlage.
Es ist heute aber gängig, dass in der abe der federn steht dass auch andere als Serienräder zugelassen sind, wenn diese eingetragen sind oder eine aber besitzen und die Auflagen erfüllt sind.
Dann musst du nur beide abe mitführen, und das achsvermessungsprotokoll für die federn
Stell am besten beide abe hier ein
siehe anbei.
muss ich das Achsvermessungsprotokoll zum TÜV mitnehmen ?
ABE Felgen: *LINK*
EDIT: hab mir die ABE mal angesehen... scheint nicht so als würde die Tieferlegung die ABE nichtig machen.
Zitat:
@WiZzIJunK schrieb am 26. März 2018 um 13:15:23 Uhr:
nein. Hatten ja eine ABE. Ein Bekannter meinte zu mir das diese verfällt, sobald man am Fahrwerk etwas ändert.
Wieso Frage ich wohl , warum antwortet du selbstbewusst mit nein und präsentierst jetzt ein Teilegutachten zu deinen Federn?
Und mit deinen Felgen musst auch zum TÜV, steht in der abe
Also entfällt dein Gedanke der Kombination, die durch die abe s abgedeckt sind.
was soll ich sonst von den Federn haben ? Das ich die Eintragen muss weiß ich, es ging mir darum ob die ABE der Felgen erlischt, wenn ich andere Federn einbaue.
Zitat:
@Lupo16v schrieb am 26. März 2018 um 12:37:14 Uhr:
Sind die Federn eingetragen?
Das war meine Frage:
Und deine Antwort war nein..hatten abe
Deine ABE der Felgen erlischt nicht, aber du musst die Felgen eintragen lassen und dann in Kombination mit den Federn.
Zitat:
@WiZzIJunK schrieb am 26. März 2018 um 13:43:05 Uhr:
siehe anbei.muss ich das Achsvermessungsprotokoll zum TÜV mitnehmen ?
ABE Felgen: *LINK*
EDIT: hab mir die ABE mal angesehen... scheint nicht so als würde die Tieferlegung die ABE nichtig machen.
Bei den Felgen steht: "Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."
Bei den Federn steht: "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden."
Aslo: Eintragung via TÜV erforderlich, in Kombination sieht das imho auch nach ner Einzelabnahme aus.
Gruß
Zitat:
@Mister_E36 schrieb am 26. März 2018 um 14:45:21 Uhr:
Aslo: Eintragung via TÜV erforderlich, in Kombination sieht das imho auch nach ner Einzelabnahme aus.Gruß
wäre auch zu schön gewesen 😁
Also zum TÜV mit der ABE der Felgen + dem Gutachten der Federn und gut ist?