Reifen Härsteller in Fahrzeugschein.
Hallo Freunde.
In meinem Fahrzeugschein steht das ich auf meinen Brabus Monoblock IV Felgen nur Conti ECO Contact EP oder Pirelli P 5000 Drago fahren darf ! Darf ich andere reifen Härsteller fahren oder nur die die in Fahrzeugschein stehen ?
mfg veiti
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Arvin S.
Vorsicht vorsicht.... die Maßnahme aus Brüssel betrifft eigentlich nur Angaben des Fahrzeugherstellers im Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung). Die sind ohne Bindungswirkung. Bei Sonderfelgengutachten ist das imho nach wie vor umstritten.Zitat:
Original geschrieben von ThePilot
Du darfst alle Hersteller fahren solang die Dimension und Gewichts- sowie Speedindex passen.Arvin S.
Nachtrag: Ach ja ich vergaß: Brüssel hat damit die Verantwortung für die Bereifung vollständig auf den Halter und Fahrer verlagert. Ist also im Falle eines Falles nicht unbedingt ein Segen.
Hallo Smartfans, ich hole hier ein altes Thema noch einmal vor.
Aus gegebenem Anlass, auf unserem Smart Cabrio (450) nutzen wir
die Brabus Monoblock IV.
Wie im Gutachten vorgeschrieben sind die Felgen mit 195/50 R15
Reifen des Typs Pirelli P5000 Drago bereift. (VA und HA)
Im Frühjahr sind neue Sommerreifen fällig, nur gibt es zwischenzeitlich
diese Reifentyp nicht mehr.
Kann ich jetzt jedes Fabrikat benutzen?
Wie haben sich ander Nutzer dieser Felgen verhalten?
Gebt mir bitte Tipps.
Danke und noch frohes neues Jahr an alle Smartfans
MfG Martin
Hallo Martin,
die Reifenfabrikatsbindung bei PKW-Sommerreifen
ist bereits am 1.März 2000 aufgehoben worden 😉
http://www.reifensuchmaschine.at/.../reifenfabrikatsbindung.pdf
Moinsen,
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
die Reifenfabrikatsbindung bei PKW-Sommerreifen ist bereits am 1.März 2000 aufgehoben worden 😉
Ich wüsste aber nicht, dass sich an der in diesem Fred behandelten Lage etwas geändert hätte. Meiner äußerst unmaßgeblichen Meinung richtet sich das nach wie vor nur an Fahrzeughersteller, nicht an die Hersteller von Sonderfelgen.
@Smartin49: Mir hat mal ein TÜVtler gesagt, dass Reifen desselben Herstellers üblicherweise akzeptiert werden, z.B. auch wenn auf der Felge Winterreifen gefahren werden - derselbe Hersteller und gut. Falls Dir das zu unsicher ist: Brabus gibt's ja noch - ruf doch einfach mal an und frag, ob es eine aktualisierte Freigabe gibt.
Arvin S.
@ Arvin S
im ersten Moment kann man die Aufhebung der
Fabrikatsbindung für PKW-Reifen so lesen/interpretieren.
Da aber die " Erstbereifung" ja irgendwann mal
> ersetzt werden muß,
gilt zwangsläufig die generelle Aufhebung.
Siehe dazu:
a) TÜV-Werkstatt-Info Nr.2 April 2000
http://www.reifenpfister.de/.../reifenfabrikatsbindung.php
b) Statement des BRV , Bundesverband Reifen....
http://www.brv-bonn.de/.../...000_Aufhebung_Reifenfabrikatsbindung.pdf
Ich hoffe, zur Klärung beigetragen zu haben 😉
Ähnliche Themen
Bitte nicht alles was Reifen betrifft miteinander vermischen!
Die Herstellerbindung die noch in manchen Zulassungen steht wurde ersatzlos gestrichen. Wenn da also steht nur mit Dunlop oder Michelin könnt ihr das vergessen.
Das andere von Arvin angeführte Beispiel betrifft die Bauart des Reifens. Früher gab es ausschließlich Diagonalreifen( Gewebelage der Karkasse) dann ist man zu Radialreifen übergegangen. Da es Diagonalreifen mittlerweile nur noch ganz selten gibt, stünde irgendwann jeder Oldtimer ohne Reifen da. Daher gibt es Umrüstungstabellen. Das liegt im Ermessensspielraum der Gutachter, da Freigaben zu erteilen.
Zitat:
Original geschrieben von touaresch
Ich hoffe, zur Klärung beigetragen zu haben 😉
Hast Du definitiv, danke für die links! Ich hatte zu dem Thema auch schon Etliches durchgeackert. Mein Problem: mir fehlt in allen Fällen etwas, das sich auf TÜV, Felgen-ABE und so bezieht. Ich zitiere mal aus Deinen links:
"In den letzten Jahren sind immer häufger Typgenehmigungen für PKW mit Einschränkungen im Bereich der Reifen erteilt worden. (...) Diese Fabrikatsbindung wurde in die Fahrzeugpapiere übernommen."
"Das KBA wurde bereits vom BMVBW angewiesen, in Zukunft derartige
Eintragungen zu unterlassen."
Was das KBA angeht bei der Erteilung von Typgenehmigungen, ist das Thema Reifenfabrikatsbindung "durch". Und der TÜV hat da bei der HU auch nichts mehr zu meckern. Ich habe aber in keiner Quelle etwas gefunden, dass außer dem KBA auch der (für Sondereinträge zuständige) TÜV nichts eintragen darf und dass nicht nur Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge, sondern auch in Erlaubnissen für Sonderräder Fabrikatsbindungen unbeachtlich sind. Es kann ja sein, dass das mit umfasst ist, und es wäre auch gut so. Wenn ich da an unseren Benz denke, Baujahr um 1990 und neben wenigen anderen Reifen auch Fabrikat Englebert zulässig.... Nur gefunden hab ich das noch nirgends.
Vielleicht steh ich auch bloß auf der Leitung.
Arvin S.
Hallo Smartfans,
ich bedanke mich schon einmal für die Antworten,
die ja unterschiedlich ausfallen.
Um mehr Klarheit zu bekommen habe ich jetzt je eine
email an Brabus und an den ADAC geschickt.
Sobald ich Antwort habe, werde ich diese veröffentlichen.
Danke und Gruss
Martin
@ Arvin,
keine Fabrikatsbindung! Weder in Zulassungen noch in ABE`s ! Seit 2000!
Da kann also in Dokumenten von früher oder danach drinstehen was will, es ist nichtig!
Hallo Smartfans,
mir liegt inzwischen eine Antwort von Brabus vor:
... grundsätzlich können Sie alle Reifen mit identischem
Format und mindestens gleichem, wenn nicht sogar
höherem Tragindex und Geschwindigkeitsindex verwenden.
Ich bedanke mich für alle Antworten.
Gruß Martin
Zitat:
Original geschrieben von Smartin49
Hallo Smartfans,mir liegt inzwischen eine Antwort von Brabus vor:
... grundsätzlich können Sie alle Reifen mit identischem
Format und mindestens gleichem, wenn nicht sogar
höherem Tragindex und Geschwindigkeitsindex verwenden.Ich bedanke mich für alle Antworten.
Gruß Martin
Sei nicht so "geizig" mit den "Danke-Daumen" 😛