Reifen.com zerstört reifen und nun zulassungsfrage
hallo freunde
nun ja stressig brauche eure hilfe
musste heute leider firma reifen.com anzeigen die haben mir bei der montage einen reifen zerstört und jetzt wollen die nicht ersetzten
siehe bilder!!!!
meine frage an euch ist nur wie war das nochmal beim quattro
mischbereifung ist nicht erlaubt das ist klar
geht es wenn man auf einer achse 9mm fährt und auf der anderen 6mm
oder muss alles in etwa gleich sein????
Beste Antwort im Thema
Wenn die Reifen auf den beiden Achsen zu unterschiedlich abgefahren sind versucht das Torsen-Diff ständig den Geschwindigkeitsunterschied auszugleichen, laut BDA meiner 4B's ist das gar nicht so gut, ich tippe mal beim 4F wirds nicht viel anders sein.
24 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von superprager
Das ist kein Blödsinn. Schlag mal deine Bedienungsanleitung auf da findet sich unter anderem auch so ne nette Textpassage in der dir Audi rät 4 Reifen des selben Typs bei Quattrobetrieb zu verwenden. 😉
Hi
rät mag ja sein, zwingend Notwendig ist es aber nicht. Zum C4 wird sich der Antrieb nicht verändert haben.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von R.I.P.
HiZitat:
Original geschrieben von superprager
Das ist kein Blödsinn. Schlag mal deine Bedienungsanleitung auf da findet sich unter anderem auch so ne nette Textpassage in der dir Audi rät 4 Reifen des selben Typs bei Quattrobetrieb zu verwenden. 😉
rät mag ja sein, zwingend Notwendig ist es aber nicht. Zum C4 wird sich der Antrieb nicht verändert haben.
gruß
Moin,
mein :-) hat das ganze als "zwingend" Notwendig bei Quattro dargestellt (bei ner Unterhaltung). Selbst wenn dies nicht wirklich der Fall ist, hätte Audi ne relativ gute Ausrede, sämtliche Kulanz bei nem Defekt am Quattroantriebsstrang zu verweigern, wenn der Fahrer unterschiedliche Reifenprofiltiefen fährt.
my 2 cents,
Tom
PS: an den Fredersteller: ich wäre recht vorsichtig mit solchen negativen Aussagen gegenüber Firmen im Internet. Manche Anwaltskanzlei schreibt da schneller ne Unterlassungserklärung wie man den Edit-Button drücken kann. Und die Kosten sind dann meist höher, wie 3 neue Reifen 😉
Egal ob man sich im Recht befindet oder nicht. So ist das in Deutschland nunmal. Auf alle Fälle viel Glück bei deinem Streit. Der Reifen sieht wirklich übel aus.
...was sollen die Dir ersetzen😕...den alten Reifen😕(vielleicht kommts ja auf den Bildern schlecht rüber,aber viel Profil hatte der eh nicht mehr[OK,Du musst Sparen,der Umbau auf FL war so Teuer😁])
Mein Vorschlag : sie solln Dir bei einem neuen Satz einen guten Preis machen und bei der Montage des neuen Satzes entgegen kommen....
Hatte selber 14 Jahre Quattro...vorne/hinten dürfen ruhig ein paar mm Unterschied sein....und selbst von links nach rechts machen wenige mm nichts aus!
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Rein rechtlich handelt es sich dabei um Sachbeschädigung und da es sich um ein Offizialdelikt handelt, muss die Polizei und StA tätig werden.Zitat:
Original geschrieben von airLu
Was genau meinst Du mit "anzeigen"? Sollte da tatsächlich die Polizei und schleißlich die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse haben? Wenn nicht, ist IMHO eine "Anzeige" sinnlos, da nur noch Zivilrecht helfen kann - also über Anwalt verklagen.
Wenn der Schädiger den direkten Schaden ersetzt hat ist das mit Sicherheit nist so
Ansonsten ist Sachbeschädigung prinzipiell ein "relatives Antragsdelikt", bei welchem nur bei "besonderem öffentlichen Interesse" zur Strafverfolgung eingeschritten wird. D
Das kann ich mir selbst dann nicht vorstellen, wenn der erste Reifen nicht bezahlt würde (sehr wahrscheinlich müsste auch das auf dem Privatklageweg erstritten werden, aber das muss er ja zum Glück nicht).
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Zitat:
Original geschrieben von R.I.P.
HiZitat:
Original geschrieben von superprager
Das ist kein Blödsinn. Schlag mal deine Bedienungsanleitung auf da findet sich unter anderem auch so ne nette Textpassage in der dir Audi rät 4 Reifen des selben Typs bei Quattrobetrieb zu verwenden. 😉
rät mag ja sein, zwingend Notwendig ist es aber nicht. Zum C4 wird sich der Antrieb nicht verändert haben.
gruß
Jedem seins. Bei mir stehts eben so drin. Es kommen nur 4 gleiche Reifen drauf auf meinen A6 und fertig.
so also nach einem gespräch mit audi kam heute folgendes herraus:
Beim A6 4f Quattro darf NUR pro achse gewechselt werden dabei darf links und rechts nicht mehr als 1mm unterschied haben
UND vorne und hinten darf nicht mehr als 2 mm haben.
Die Antriebsverteilung beim VFL ist 50:50
und es muss rundum die gleiche marke gleiche profil form gleiche breite usw sein.
und hier im anhang für alle die die denken die reifen währen alt ein foto !!!!
fakt ist doch nun das was audi ausgesagt hatt
Zumindest deine Spur/Sturz passt nicht ganz da die Innenflanke abgefahren aussieht. 😉
Servus,
so, mal zurück zum Thema des Schadens. Mal schauen, was ich aus meiner Vorlesung "Wirtschaftsrecht" noch behalten habe.
Wenn ich mich nicht irre, dann wurde hier ein Werkvertrag §631 BGB abgeschlossen. Dies bezieht sich hierbei auf den Reifenwechsel (Herstellung - bzw. hier vorliegend - eine Veränderung einer Sache). Die von der genannten Firma zu erbringende Leistung (Gewerk) ist hier der fachgerechte Reifenwechsel. Nach dem Wechsel muss eine Abnahme durch den Auftragsteller erfolgen (§640 BGB Hauptpflicht!!!) - sprich der Reifen wurde sachgemäß aufgezogen. Ist dies nicht der Fall - wie hier bei Beschädigung - liegt eine Schlechterfüllung (Soll-Ist-Zustand ungleich) vor. Somit kann eine Neuerfüllung beantragt werden, soweit die Beseitigung des Mangels für den Unternehmer zumutbar ist. Hier sollte es aber nicht so einfach sein und man klebt ein Stück Gummi drauf und gut ist. Weiter gehts dann mit Minderung (Preisnachlass) oder Wandelung (neu aufziehen). Nach der Abnahme ist eine Beanstandung rel. unwirksam, weil Du quasi den Reifenwechsel abgenickt hast.
Also immer gleich schauen, was gemacht worden ist und evtl. sofort beanstanden. Inwieweit es dann auf Gewährleistung und Garantieansprüche hinausläuft weiss ich nicht genau.
Wünsche aber viel Erfolg...
Zitat:
Original geschrieben von Friedel_R
Servus,so, mal zurück zum Thema des Schadens. Mal schauen, was ich aus meiner Vorlesung "Wirtschaftsrecht" noch behalten habe.
Wenn ich mich nicht irre, dann wurde hier ein Werkvertrag §631 BGB abgeschlossen. Dies bezieht sich hierbei auf den Reifenwechsel (Herstellung - bzw. hier vorliegend - eine Veränderung einer Sache). Die von der genannten Firma zu erbringende Leistung (Gewerk) ist hier der fachgerechte Reifenwechsel. Nach dem Wechsel muss eine Abnahme durch den Auftragsteller erfolgen (§640 BGB Hauptpflicht!!!) - sprich der Reifen wurde sachgemäß aufgezogen. Ist dies nicht der Fall - wie hier bei Beschädigung - liegt eine Schlechterfüllung (Soll-Ist-Zustand ungleich) vor. Somit kann eine Neuerfüllung beantragt werden, soweit die Beseitigung des Mangels für den Unternehmer zumutbar ist. Hier sollte es aber nicht so einfach sein und man klebt ein Stück Gummi drauf und gut ist. Weiter gehts dann mit Minderung (Preisnachlass) oder Wandelung (neu aufziehen). Nach der Abnahme ist eine Beanstandung rel. unwirksam, weil Du quasi den Reifenwechsel abgenickt hast.
Also immer gleich schauen, was gemacht worden ist und evtl. sofort beanstanden. Inwieweit es dann auf Gewährleistung und Garantieansprüche hinausläuft weiss ich nicht genau.
Wünsche aber viel Erfolg...
Naja zumindest da der haendler sich bereit gibt NUr einen reifen zu ersetzen ist dies ein zeichen das es doch durch denen ihr werkzeug kommt.
Zitat:
Original geschrieben von BP-Hatzer3
Rein rechtlich handelt es sich dabei um Sachbeschädigung und da es sich um ein Offizialdelikt handelt, muss die Polizei und StA tätig werden.Zitat:
Original geschrieben von airLu
Was genau meinst Du mit "anzeigen"? Sollte da tatsächlich die Polizei und schleißlich die Staatsanwaltschaft ein öffentliches Interesse haben? Wenn nicht, ist IMHO eine "Anzeige" sinnlos, da nur noch Zivilrecht helfen kann - also über Anwalt verklagen.
Reines Zivilrecht hier. Eine Sachbeschädigung setzt Wissen und Wollen voraus. Da dies aber zu 99,9% fahrlässig begangen wurde ist es keine Sachbeschädigung. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es nicht!