Reifen beschädigt - angeblich vom Bremsenprüfstand und "normal"
Hallo zusammen,
ich habe mir kürzlich einen Jahreswagen von einer Mercedes Niederlassung gekauft. Das Fahrzeug stand bei der Abholung auf Winterrädern, Sommerräder waren schön verpackt im Kofferraum.
Zuhause beim Auspacken musste ich an den beiden hinteren Rädern eine Beschädigung feststellen. Habe das auch direkt reklamiert. Die Rückmeldung war direkt: Kostenvoranschlag vom lokalen MB Händler schicken und der wird genehmigt (Der Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, ist 500km von meinem Heimatort entfernt)
Nun scheint sich das Blatt gedreht zu haben, lt. Verkäufer ist es nun eine normale Gebrauchsspur, die vom Bremsenprüfstand kommt und so üblich ist.
Der Reifen ist ja an sich verkehrssicher, jedoch offensichtlich beschädigt. Die Furchen gehen nicht bis auf die Karkasse, sondern sind in den Profilblöcken.
Wie ist hier die Expertenmeinung? Sind die Schäden als "normale Spuren vom Bremsenprüfstand" zu sehen? Oder ist das ein Mangel?
Gruß
Al
59 Antworten
@fehlzündung:
Korrekt
Aus meiner Perspektive sind Rückabwicklung (früher Wandlung) aufgrund von Mängeln und Rückgaberecht, ohne Angabe von Gründen, zweierlei Ereignisse.
Gibst Du mir hier auch Recht?
Eine Rückabwicklung wegen defekter Reifen käme wohl eh nicht in Frage. Das ist ja ein durchaus abstellbarer Mangel. Ob man darauf Anspruch hat, muß dann am Ende ein Gericht klären.
Wenn, dann wäre hier nur das von Mercedes angebotene Rückgaberecht bei den Junge-Sterne-Autos von Belang.
Sehe ich ebenso. Weshalb es Unfug ist, mit einer Rückabwicklung zu drohen…
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Auf keinen Fall. Da wissen die gleich, dass sie einen Ahnungslosen vor sich haben.
Im Gespräch natürlich nur auf das eingeräumte Recht zur Rückgabe (oder wie die es auch immer nennen) ohne Gründe beziehen. Rückabwicklung würde ich da gar nicht in den Mund nehmen.
…und über das Procedere RÜCKGABERECHT würde ich zunächst mal das Kleingedruckte lesen.
Dass die eine Karre ohne Not zurücknehmen, die einen Halter mehr in den Papieren hat, fällt mir schwer zu glauben.
Richtig, für die Rückgabe braucht es nach JS Garantie keine Gründe innerhalb der ersten 10 Tage nach Kauf/Übergabe. Ich habe meine drei letzten MB als JS gekauft. ALLE meine Beanstandungen wurden - unabhängig ob Bestandteil der Garantiebestimmungen oder nicht - jedesmal zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Daher wundert es mich, dass der Verkäufer jetzt so ein Drama macht. Und was mir jetzt noch auffällt, @altonno wenn es ein Jahreswagen ist, hast Du auch noch Werksgarantie! Ja, ist schon klar, auch da sind normal keine Reifen enthalten, aber so kenne ich das von MB nicht. Ich würde das Gespräch mit dem Verkäufer suchen und nach möglichen Lösungen fragen. Die Möglichkeit der Rückgabe hast Du in jedem Fall und würde ich auch erwähnen.
Reifen sind doch Verschleißteile, auf die Idee da irgendwas zu fordern muss man ersma kommen...mal höflich anfragen wäre ev. zielführender.
Abgesehen davon, ein Auto kauft man ja, weil es gefällt und die Ausstattung den Wünschen entspricht. Was machst, wenn der Verkäufer das Auto wirklich zurück nimmt...sei es nur um dich zu ärgern?
Gruß jaro
Reifen sind Verschleißteile und werden beim benutzen nicht besser. Ich sehe keinen Grund zum Beanstanden und das komplette Fahrzeug deswegen zu reklamieren wäre übertrieben. Schraub sie an und teste den Rundlauf, wenn keine Unwucht feststellbar ist weiterfahren und beobachten...
…und Verschleiß-Teile dürfen nicht unversehrt und frei von Mängeln sein, die bei sonst üblicher Nutzung nicht entstehen?
Da jetzt noch einige Rückmeldungen bezüglich Rückgabe (möglich oder nicht) gekommen sind. Sei eine Info noch relevant…
Es greift meiner Einschätzung nach das Fernabsatzgesetz. Fahrzeug wurde ausschließlich Zuhilfenahme moderner Kommunikationsmedien erworben.
Aber noch mal: ich würde das Fahrzeug selbstverständlich nicht wandeln wollen oder wegen der Beschädigung Rück abwickeln.
Wie eingangs erwähnt, geht es lediglich um die Klärung, ob das ein Mangel ist oder nicht.
Und es ist so, wie es auch Gummihoeker es darstellt, Verschleißteile unterliegen dem normalen Verschleiß, dürfen aber keine unübliche Beschädigungen aufweisen. Aus meiner Sicht sind die Spuren am Reifen keine übliche Gebrauchsspur.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 30. Jan. 2025 um 17:20:21 Uhr:
…und Verschleiß-Teile dürfen nicht unversehrt und frei von Mängeln sein, die bei sonst üblicher Nutzung nicht entstehen?
Um das geltend zu machen, müsste ersma unumstößlich die Ursache geklärt werden. Könnte auch von einer Notbremsung stammen.
Gruß jaro
Zunächst ist es ein Defekt und keine „normale Gebrauchsspur“, wie man dem TE versichert hat.
Das Vertrauensverhältnis ist durch diese Unwahrheit sowieso gestört und dem TE kann es auch egal sein, wie dieser entstand.
Der möchte einfach ein Fahrzeug erwerben welches keine beschädigten Komponenten aufweist.
Ich bin jetzt nicht mehr mit dabei und wünsche weiter gute Unterhaltung.
Ich glaube nicht, dass hier das Fernabsatzgesetz gilt. Die JS Garantie bietet Dir genau dafür das 10-tägige Rückgaberecht.
Ich bin bei Dir, dass Du den Wagen natürlich nach Deinen Wünschen ausgesucht hast, daher würde ich das auch nur als „Argument“ nutzen. Ich würde das sachliche Gespräch mit dem Verkäufer suchen, das entspricht weder normalem Verschleiß noch dem Anspruch von MB, Dir einen fehlerfreien Wagen auszuliefern.