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Reicht Tachoscheibe für Bußgeld aus?

Themenstarteram 9. Dezember 2006 um 19:10

Hi Kollegen, ich befuhr ausserorts eine Landstrasse mit Gefälle,auf der für LKW Tempo 30 gilt. Cirka 250 Meter hinter dem Tempo 30 Schild stand nach einer Kurve die Polizei und verlangte meine Tachoscheibe.Ich hatte nach dem 30 Schild mein Tempo von vorher 69 km/h etwas reduziert war aber noch zu schnell unterwegs.

Die Polizisten beschuldigten mich,ich wäre laut Tachoscheibe 70 km/h gefahren und leiteten ein Verfahren gegen mich ein. Die Tachoscheibe ist der einzige Beweis, es gab weder eine Radarkontrolle,noch eine Laserpistole und auch kein Hinterherfahren.

Jetzt erhielt ich den Bußgeldbescheid ohne vorherigen Anhörungsbogen. Strafe: 200€ Bußgeld,3 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Frage: Ist das rechtens? Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich hab die Sache meinem Rechtsanwalt gegeben,und warte erst mal ab.

Über Eure Antworten würde ich mich freuen.

Gruß Sporttommy.

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12 Antworten

Re: Reicht Tachoscheibe für Bußgeld aus?

 

hi,

schon komisch das du keinen anhörungsbogen bekommen hast. Ich denke mal schon das eine tachoscheibe zur geschwindigkeitsfeststellung verwendbar is aber ob du aber die 70 Kmh in der 30er Zone gefahren bist läßt sich nich so leicht feststellen. Ich würde auch erstmal meinem anwalt nen besuch abstatten, mal schaun was bei rauskommt.

mfg

Scheibe

 

Hi

so weit ich weiß darf die Scheibe zur Bestimmung der gefahrenen Geschwindigkeit herangezogen werden,das ist aber auch erst seit diesem Jahr so.

Bin selber schon zwei mal herausgewunken worden und bekam einmal eine mündliche Verwarnung weil ich mit 66 KM/H anstatt 60 KM/H auf Bundes und Landstrasse unterwegs war,beim zweiten mal musste ich sogar 25 Euro zahlen,die begründung der Beamten war: Fahren mit Tempomat bei Geschwindigkeiten zwischen 65 und 70 KM/H.

Das erste war kurz vor Dessau und das zweite mal in Herzberg,der Platz dort könnte vielen bekannt vorkommen die dort zuständigen Beamten haben eine Anweisung bei jedem Fahrzeug etwas zu Finden.

 

Aber warum bretterst denn da so rasant durch,das hat doch bestimmt ein Grund warum dort nur 30 is oder ? Naja vielleicht weiß dein Rechtsverdreher was gutes wie di da günstieger raus kommst.

Ich vermute mal, die 30 an der Stelle sind aus demselben Grund und aus derselben Zeit wie die allgemeinen 60 auf Landstraßen....vor vielen vielen Jahren eingeführt aufgrund damals schlechter LKW-Bremsen und keine Retarder verfügbar. Beides schon lange überholt, nur die Gesetzgebung zieht nicht nach. Aber Recht haben und Recht bekommen sind nun mal zwei unterschiedliche Dinge.

Die Tachscheibe ist eine Urkunde.

Wenn sie dich unmittelbar nach der Begrenzung rausgezogen haben, wird es eng.

Die kann dann als Beweismittel verwendet werden.

Anders sieht es aus, wenn du am Begrenzer über eine Landstraße bürstest und sie dich zwei Stunden später rausziehen.

Da wird es mit der Beweislast schwierig; dir kann dann wohl kaum bewiesen werden, dass du zu dem Zeitpunkt auf einer Landstraße unterwegs warst.

mfg

Die Tachoscheibe reicht schon seit "eh und je" für Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen aus. Unter anderem deshalb wird die Geschwindigkeit schließlich auch aufgezeichnet, sonst könnte man das ja lassen.

Wie schon angeführt, ist natürlich der Nachweis der gefahrenen Geschwindigkeit und einer besonderen Geschwindigkeitsüberschreitung notwendig. Wenn ich z.B. ein Schaublatt habe, wo der Geschwindigkeitsaufschrieb hoch geht bis auf sagen wir 100, dann ist der Fahrer für jeden Verstoß dran, denn mehr als 80 ist ja nirgends erlaubt. Tatort lautet in so einem Fall ganz einfach "Bundesdeutsche Autobahn", Tattag und Tatzeit lassen sich aus dem Schaublatt herauslesen.

Findet eine besondere Überwachung wie im Ausgangsfall statt, ist das natürlich etwas komplizierter, weil der Aufschrieb in der Zeitachse schwer auszulesen ist. Lkw-Prüftrupps der Polizei machen das aber schon richtig, zur Not mit dem Mikroskop.

Wie man als Fahrer jetzt vorgehen soll, hängt ganz einfach vom tatsächlichen Sachverhalt ab: Bist du wirklich 30 gefahren, mach einen riesen Laden und verlange ein Gutachten. Waren es 60, sei lieber ruhig, denn das Gutachten zahlst du in diesem Fall auch noch.

Schlußanmerkung: Von der Spitzengeschwindigkeit müssen 6 km/h Toleranz abgezogen werden.

pfisti

Ähm, Nachtrag noch zum Anörungsbogen:

Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich zur Sache zu äußern. Das macht die Polizei regelmäßig sehr unbürokratisch an Ort und Stelle. Die Frage lautet: Wollen Sie was dazu sagen? Es ist Ihnen freigestellt! Wenn dann nichts brauchbares kommt, war's das schon.

Das reicht aus und ist rechtlich nicht zu beanstanden.

 

pfisti

Themenstarteram 10. Dezember 2006 um 13:04

Danke für Eure Antworten, ich schreib demnächst mal, wie die Sache ausgegangen ist.

@sporttommy: Einfach zahlen, einen Monat unbezahlten Urlaub nehmen, und nachdenken, ob sich die Raserei gelohnt hat! Wenn man bedenkt, daß Du die vorgeschiebene Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100% überschritten hast, biste eigentlich noch gut weggekommen!

Ähnliches ist mir vor drei Jahren mit dem PKW passiert. 60 waren erlaubt, bei 100 hats geblitzt, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, Geldstrafe war irgendwas zwischen 150 und 200 Euro! Einfach nur dumm gelaufen, sowas passiert einem auch nur einmal. ;)

hmm und dasmitt den Kontrollen wirdimmer schlimme rund genauer

fahre selbst auch nur noch auf der landstrasse 60 und auf der bahn 80

viel zeitspart man nicht ein ist nun mal soo

es ist mien arbeitsplatz um den ich bangen mussnicht den chef seiner

grussHannes

Zitat:

Original geschrieben von pfisti

 

Findet eine besondere Überwachung wie im Ausgangsfall statt, ist das natürlich etwas komplizierter, weil der Aufschrieb in der Zeitachse schwer auszulesen ist. Lkw-Prüftrupps der Polizei machen das aber schon richtig, zur Not mit dem Mikroskop.

 

......Tachoscheiben werden ,wenn sie "eingesackt" worden sind auf bis zu 45fach vergrössert.....

 

glaub da steht auf dem Scheibenpack drauf

Wie gesagt, es kommt auf die tatsächliche Ausgangsgeschwindigkeit an. Das Schaublatt dreht sich ja im Gerät relativ langsam. Dagegeben saust der Kratzer für den Geschwindigkeitsaufschrieb ruckzuck rauf und runter, eben so wie man beschleunigt oder bremst. Ist die Strecke, also der Straßenabschnitt, wo nur 30 erlaubt war, eher kurz, ist das nicht unbedingt mit bloßen Auge sichtbar. Käme es z.B. in so einer Situation zu einem üblen Unfall, könnte ich mir eine Auswertung des Schaublatts durch Mannesmann VDO vorstellen.

Aber der Anwalt ist ja in der Sache tätig, schaut euch das Schaublatt noch mal an und macht was draus ....

pfisti

Re: Reicht Tachoscheibe für Bußgeld aus?

 

Zitat:

Original geschrieben von sporttommy

Frage: Ist das rechtens? Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ich hab die Sache meinem Rechtsanwalt gegeben,und warte erst mal ab.

Über Eure Antworten würde ich mich freuen.

Gruß Sporttommy.

Ja, ist rechtens.

Der Tacho ist geeicht und die Tachoscheibe - wie hier schon einmal erwähnt - eine Urkunde. Sie hat die gleiche Beweiskraft wie eine Messung mittels Radarkontrolle.

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