ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Regulierung eigenverschuldeter Vollkasko-Unfallschaden ?

Regulierung eigenverschuldeter Vollkasko-Unfallschaden ?

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 9:47

Hallo,

 

gestern hatte mein Sohn Pech und einen Unfall mit meinem Suzuki Jimny Cabrio (Ausstattungsvariante "Rock am Ring", EZ 9/06, ca. 28200 km, bisher unfallfrei) verschuldet.

 

Gottseidank wurde niemand verletzt. Beim Unfallgegner wurde ein Anhänger und vom Zugfahrzeug die Anhängervorrichtung beschädigt. Der Jimny kippte durch den Aufprall um und blieb auf der Beifahrerseite liegen, Schadenshöhe derzeit unbekannt. Die Polizei nahm den Unfall auf, da der Jimny nicht mehr fahrbereit war, wurde er in die Werkstatt eingeschleppt.

 

Die 24-Std.-Schadenservice-Hotline der HUK-Coburg war gestern und auch heute morgen telefonisch nicht erreichbar, habe den Unfall deshalb Online gemeldet. :confused::mad:

 

Mit der Schadensregulierung habe ich wenig Erfahrungen und es wird sicherlich noch die eine oder andere Frage auftauchen.

 

Derzeit ist mir unklar, ob ich in der Vollkasko ( SB 300€) bei eigenverschuldeten Unfällen die freie Gutachterwahl habe oder einen von der Huk beauftragten Dekra-Gutachter akzeptieren muss?

 

Für Tipps und eure Hilfe wäre ich dankbar.

Beste Antwort im Thema
am 18. Juli 2009 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von jw61

Vielen Dank für die schnellen Hinweise.

 

Die Hotline der HUK ist weiterhin überlastet...werde Montag mal meine Vertretung vor Ort kontaktieren.

Ja, Ja. Dann, wenn man sie am nötigsten braucht ...

Böse Zungen behaupten ja, das ist von bestimmten Versicherern so gewollt.

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 18. Juli 2009 um 9:53

Versuche weiterhin die Schadenhotline zur erreichen. Telefonisch lassen sich bestimmte Sachen besser klären.

 

Bei einem Kaskoschaden stellt der Versicherer generell den Gutachter. Du hast keine freie Wahl. Aber pass auf! Lass Dich nicht verars...!!!

am 18. Juli 2009 um 10:40

Hallo,

vorweg - gut, dass Deinem Sohn und anderen nix passiert ist :)

Ansonsten:

Korrekt, die Versicherung schickt den Gutachter, es gilt Vertragsrecht.

Was der andere Nebensatz sollte, erschließt sich mir nicht --> man muss nicht immer gleich das schlimste befürchten.

Darüber hinaus:

Check Deinen Vertrag --> evtl. den "Select"-Tarif gewählt? (in dem Fall wäre Werkstattbindung der Fall)

Schutzbrief abgeschlossen für die Schleppkosten in die Werkstatt?

Zur weiteren Abwicklung ist tatsächlich ein Telefonat (oder ein besuch im Büro vor Ort) sinnvoller.

Zu klären ist ja auch:

Gibt es evtl. nen Leihwagen für die Zeit der (wenn möglich) Reparatur?

--> in der Kasko nicht selbstverständlich, aber in speziellen Partnerwerkstätten der Versicherung möglich (ich kenn das so, hatte meinen Corsa vor zwei Jahren auch in eine entsprechende Opel-Werkstatt gebracht, war ein nettes Add-On)

Also:

Nix überstürzen in der Abwicklung, zuerst anhand der Vertragsgestaltung die Möglichkeiten klären.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 18. Juli 2009 um 12:58

Vielen Dank für die schnellen Hinweise.

 

Die Hotline der HUK ist weiterhin überlastet...werde Montag mal meine Vertretung vor Ort kontaktieren.

 

Habe mir eben den Jimny persönlich in der Werkstatt angeschaut, lt. Einschätzung des Werkstattmeisters könnte das auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen, da bin ich dann mal auf das Dekra-Gutachten gespannt.

 

Ich befürchte bei einem von der Versicherung beauftragten Gutachter zwar nicht das Schlimmste...aber eben auch nicht das für mich Allerbeste ;)

 

Nachtrag: Ich habe keinen Select-Vertrag und somit keine Werkstattbindung. Leihwagen werde ich mal abklären, wenn die HUK für mich wieder erreichbar ist...da die HUK schon vor Ort telefonisch nicht erreichbar war, wurde dann über die Polizei ein Abschlepper vom ADAC beauftragt, ich denke und hoffe,  dass die Kosten über die normale ADAC-Mitgliedschaft meines Sohnes abgedeckt ist, bin mir aber nicht sicher, ansonsten werden die Abschleppkosten über den Schutzbrief der HUK nachträglich zur Erstattung eingereicht.

 

am 18. Juli 2009 um 15:43

Zitat:

Original geschrieben von jw61

Vielen Dank für die schnellen Hinweise.

 

Die Hotline der HUK ist weiterhin überlastet...werde Montag mal meine Vertretung vor Ort kontaktieren.

Ja, Ja. Dann, wenn man sie am nötigsten braucht ...

Böse Zungen behaupten ja, das ist von bestimmten Versicherern so gewollt.

am 18. Juli 2009 um 17:12

....und gute Zungen wollen in erster Linie dem TE helfen.

Für die Zukunft lege ich Dir dies ebenso nahe - dein Posting war davon weit entfernt.

@TE:

Gut, dann sind ja die Abschleppkosten gesichert (ob Schutzbrief oder ADAC is am Ende ja völlig wurscht, solange einer zahlt).

Morgen kannst Du ohnehin nix machen - und am Montag ist sicher die Hotlne personell auch besser besetzt.

Bis dahin: Deine Werkstatt hätte Dir sicher dahingehend schon was sagen können ob sie mit Deinem Versicherer zusammenarbeitet und damit ein Ersatzwagen gestellt wird.

Da du das nicht gesagt hast, obwohl Du heut dort warst, geh ich ma nicht von aus.

Sohnemann braucht also auch erstmal nen Plan B zum Thema Mobilität.

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von jw61

Vielen Dank für die schnellen Hinweise.

Die Hotline der HUK ist weiterhin überlastet...werde Montag mal meine Vertretung vor Ort kontaktieren.

Habe mir eben den Jimny persönlich in der Werkstatt angeschaut, lt. Einschätzung des Werkstattmeisters könnte das auf einen wirtschaftlichen Totalschaden hinauslaufen, da bin ich dann mal auf das Dekra-Gutachten gespannt.

Ich befürchte bei einem von der Versicherung beauftragten Gutachter zwar nicht das Schlimmste...aber eben auch nicht das für mich Allerbeste ;)

Nachtrag: Ich habe keinen Select-Vertrag und somit keine Werkstattbindung. Leihwagen werde ich mal abklären, wenn die HUK für mich wieder erreichbar ist...da die HUK schon vor Ort telefonisch nicht erreichbar war, wurde dann über die Polizei ein Abschlepper vom ADAC beauftragt, ich denke und hoffe,  dass die Kosten über die normale ADAC-Mitgliedschaft meines Sohnes abgedeckt ist, bin mir aber nicht sicher, ansonsten werden die Abschleppkosten über den Schutzbrief der HUK nachträglich zur Erstattung eingereicht.

Überlastete Hotlines bei Versicherern sind ja heutzutage leider Usus, vornehmlich bei kostenpflichtigen Rufnummern.

Deine Befürchtungen bezüglich des "Versicherungsgutachters" kann ich teilen, denn Gutachten für Versicherungen musste ich vor Beginn meiner Selbstständigkeit auch erstellen, u. A. auch für die HUK. Sollte es kein wirtschaftlicher Totalschaden sein und Du hast die freie Werkstattwahl wird anhand der Reparaurrechnung abgerechnet, minus Deiner SB. Wichtig ist dabei jedoch, dass die Werkstatt keine Kosten über dem Wiederbeschaffungswert (WBW) laut Gutachten berechnet, denn in dem Fall wäre die Versicherung nicht zahlungspflichtig oder zumindest nur bis zum WBW (VVG und eigenen Vertrag unbedingt beachten!). Errechnet der Gutachter den wirtschaftlichen Totalschaden, prüfe den WBW in dem Du beispielsweise Preise gleichwertiger Fahrzeuge im Internet einholst, bzw. Deinen Händler des Vertrauens befragst. Gehe aber in erster Linie davon aus, dass der Gutachter so weit möglich neutral an die Sache herangeht, denn das sollte auch im Kaskofall beachtet werden!

Sollte Dir der WBW Deines Fahrzeuges nicht korrekt erscheinen, sehe ich gerne für Dich in der Schwackeliste nach. Weiteres dann bitte per PN.

 

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

 

Sollte Dir der WBW Deines Fahrzeuges nicht korrekt erscheinen, sehe ich gerne für Dich in der Schwackeliste nach. Weiteres dann bitte per PN.

Wer bitte ermittelt denn in der heutigen Zeit noch einen Wiederbeschaffungswert mit der Schwacke- Liste ? :rolleyes:

 

An so etwas muss aber schon mit etwas mehr Sachverstand herangegangen werden......;)

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

 

Wer bitte ermittelt denn in der heutigen Zeit noch einen Wiederbeschaffungswert mit der Schwacke- Liste ? :rolleyes:

An so etwas muss aber schon mit etwas mehr Sachverstand herangegangen werden......;)

Gruß

Delle

@Delle,

bitte nichts dazu dichten, ich hatte lediglich geschrieben, dass ich in der Schwackeliste nachschauen könnte und mit keinem Wort erwänhnt, dass der Wert einem korrekt ermitteltem Wiederbeschaffungswert entspricht! Als grober Anhalt dient er allemal und hier dann als Vergleich zu dem Wert, den der abhängige SV festlegen wird.

Ich denke, dagegen ist nichts einzuwenden und logischerweise ermittel ich den WBW ansonsten anders, aber dazu habe ich das Fahrzeug auch gesehen, untersucht und ggf. mehr Infos vom AG.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von paddye27

 

bitte nichts dazu dichten, ich hatte lediglich geschrieben, dass ich in der Schwackeliste nachschauen könnte und mit keinem Wort erwänhnt, dass der Wert einem korrekt ermitteltem Wiederbeschaffungswert entspricht! Als grober Anhalt dient er allemal und hier dann als Vergleich zu dem Wert, den der abhängige SV festlegen wird.

 

Ich denke, dagegen ist nichts einzuwenden und logischerweise ermittel ich den WBW ansonsten anders, aber dazu habe ich das Fahrzeug auch gesehen, untersucht und ggf. mehr Infos vom AG.

und was macht du, wenn der WBW des Versicherungsgutachters nun genau dem der Schwacke Liste entspricht? :D

 

Nun verstanden ;)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

 

und was macht du, wenn der WBW des Versicherungsgutachters nun genau dem der Schwacke Liste entspricht? :D

Nun verstanden ;)

Gruß

Delle

Hallo Delle,

genau dann zitiere ich Dich, wie oben geschrieben!

Zitat:

An so etwas muss aber schon mit etwas mehr Sachverstand herangegangen werden......;)

:D

 

sehr schön.......:)

Die HUK hat zügig und problemlos reguliert.

Verwertung über die Restwertbörse hat auch super geklappt.

 

Trotz meiner Bedenken mit einem von der Versicherung beauftragten

Dekra-Gutachter, habe ich mich zu keiner Zeit übervorteilt gefühlt.

 

Nochmals vielen Dank für eure hilfreichen beiträge!

 

hallo,

mein vater hatte letzten winter einen unfall auf glatteis.hatte das auto noch super abgefangen doch die beifahrerseite war schon recht demoliert.

die versicherung schickte einen gutachter der das auto auch fair begutachtete.

der spass geht erst richtig los durch die sogenannte restwertbörse.ist ähnlich wie bei ebay wer am meisten bietet kann wenn man einverstanden ist den wagen erwerben.so weit so gut.es bieten aber nur von der versicherung ausgesuchte händler !!!

so schätzte in unserem fall der gutachter den restwert auf 600 euro,bei der restwertbörse wurde der wagen bis auf utopische 1800 euro hoch geboten.ein absoluter witz .

da wir das auto reparierten zog die versicherung also den eigenanteil plus die 1800 euro die geboten wurden ab.

glaube das problem sind weniger die gutachter,sondern die gezielte abzocke durch die restwertbörse.also wirklich augen auf.

lg andy

Zitat:

Original geschrieben von andy.

hallo,

mein vater hatte letzten winter einen unfall auf glatteis.hatte das auto noch super abgefangen doch die beifahrerseite war schon recht demoliert.

die versicherung schickte einen gutachter der das auto auch fair begutachtete.

der spass geht erst richtig los durch die sogenannte restwertbörse.ist ähnlich wie bei ebay wer am meisten bietet kann wenn man einverstanden ist den wagen erwerben.so weit so gut.es bieten aber nur von der versicherung ausgesuchte händler !!!

so schätzte in unserem fall der gutachter den restwert auf 600 euro,bei der restwertbörse wurde der wagen bis auf utopische 1800 euro hoch geboten.ein absoluter witz .

da wir das auto reparierten zog die versicherung also den eigenanteil plus die 1800 euro die geboten wurden ab.

glaube das problem sind weniger die gutachter,sondern die gezielte abzocke durch die restwertbörse.also wirklich augen auf.

lg andy

In dem Kaskoschaden obliegt immer der Versicherung den Schaden entsprechend der Vertragsbedingungen zu regulieren, nichts anderes ist geschehen. Wenn das Fz. sogar repariert wurde, warum nicht die Reparatur nachweisen? Kam als Ergebnis des Gutachtens ein Totalschaden raus?

Es ist auch durchaus üblich, dass die Versicherung trotz Restwertgebot im Gutachten zusätzlich die Restwertbörse nutzt. Dort werden auch nur die Daten des Gutachtens als Basis für die Bieter dargelegt. Es ist allerdings nicht richtig, dass dort nur von den Versicherern ausgewählte Händler bieten dürfen, sondern die Händler werden aufgrund ihres Handelsgeschäftes von den Restwertbörsenbetreibern zugelassen als Händler in der jeweiligen Börse! Bieten wie bei ebay ist auch nicht, denn keiner der Bieter hat vorab Einsicht in die Gebote der Mitbewerber!

Gezielt habt Ihr Euch hier eher selbst abgezockt!

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Regulierung eigenverschuldeter Vollkasko-Unfallschaden ?