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Vollkasko: Totalschaden ja oder nein ?

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 10:07

Hallo,

wie in einem anderen Thread erwähnt, hatte ich einen Rempler mit einem Pfosten.

BMW schätzt den Reparaturaufwand auf ca. 2.500,- bis 3.000,- Euro. Den Wiederbeschaffungswert schätzen sie auf ca. 4.500,- Euro. (die Versicherung wollte eine grobe Schätzung haben, um danach zu prüfen, ob ein GA beauftragt wird oder nicht)

Liegt hier schon ein Totalschaden vor?

Besten Dank.

Beste Antwort im Thema
am 26. Januar 2010 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

.....Im Kaskoschaden ist der Versicherer weisungsbefugt, was die Begutachtung des Fahrzeuges angeht - was genau ist an dieser Regelung nicht zu verstehen?

Und was genau ist an diesem Ratschlag nicht zu verstehen oder missverständlich?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Twelferider

Dann rufe morgen bei deiner Versicherung an und teile denen das mit, dass sich der BMW-Dealer weigert, einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Die Versicherung soll dann entscheiden, was sie macht und ob sie nicht doch einen Gutachter herausschickt.

Der Ratschlag ist schon verständlich, aber...... :D

immer öfters will das Küken schlauer sein wie die Henne.

Und bei immer mehr Anfragen habe ich das Gefühl, das der entsprechende TE entweder nicht richtig liest oder nicht verstehen will.

So nach dem Motto. Egal was andere schreiben ich mache es so wie "ich" mir das vorstelle.

Ist ja ok, nur wen ich weis was ich will dann brauche ich nicht zu fragen.

So, OT-Ende.

Gruß

Frank, der nicht Beratungsresistent ist. ;)

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...dafür müsste man noch wissen, wie der Restwert des "Schrotthaufens" ist....

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 10:26

Das kann ich leider nicht beantworten :)

Zitat:

Original geschrieben von Propolis

Das kann ich leider nicht beantworten :)

dann wird dir hier auch niemand antworten können ;)

letztlich bedarf es da eh eines gutachtens von einem sachverständigen. alles andere ist eh spekulation auf die du dich nicht verlassen kannst.

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 18:10

Ich habe heute den Schaden gemeldet und der Herr der Versicherung meinte, ein bebildeter Kostenvoranschlag würde zur Regulierung reichen. Die Werkstatt könne durchaus entscheiden, ob ein Reparaturschaden vorliege oder nicht.

Finde das alles etwas komisch, da ich immer geglaubt habe, so wie oben auch schon geschrieben, daß der Restwert des Autos ja auch eine Rolle spielt. Außerdem glaube ich kaum, daß die Versicherung mir nichts-dir-nichts einen Schaden in Höhe von 3000,- reguliert ohne das Auto einem Sachverständigen vorzuführen. Oder kann das durchaus üblich/möglich sein?

Was willst du denn noch? Ein Gutachter seitens der Versicherung muss nicht immer vorteilhaft sein. Fahr doch in die Werkstatt und lass es machen würde ich sagen.

Themenstarteram 25. Januar 2010 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Was willst du denn noch? Ein Gutachter seitens der Versicherung muss nicht immer vorteilhaft sein. Fahr doch in die Werkstatt und lass es machen würde ich sagen.

Ich habe auch kein Problem damit, nur weigert sich BMW vehement einen Kostenvoranschlag in dieser Höhe zu erstellen und die Lackierer bei denen ich war verlangen 10% der Schadenhöhe....

Dann rufe morgen bei deiner Versicherung an und teile denen das mit, dass sich der BMW-Dealer weigert, einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

 

Die Versicherung soll dann entscheiden, was sie macht und ob sie nicht doch einen Gutachter herausschickt.

Den Kostenvorschlag zahlt doch auch die Vollkasko, vor allem wenn die das doch selber wollen. Ansonsten nochmal telefonieren, schriftlich zuschicken lassen und notfalls zu einer anderen Werkstatt fahren.

Themenstarteram 26. Januar 2010 um 0:15

Zitat:

Original geschrieben von silverminer

Den Kostenvorschlag zahlt doch auch die Vollkasko, vor allem wenn die das doch selber wollen.

...dann könnte ich ja prinzipiell auch ein kurzes Gutachten in Auftrag geben, in dem Wiederbeschaffungswert, Restwert etc. aufeglistet sind. Das kommt von den Kosten ja in etwa auf das selbe wie ein Kostenvoranschlag der 10% der Schadenhöhe beträgt.

Zitat:

Original geschrieben von Propolis

...dann könnte ich ja prinzipiell auch ein kurzes Gutachten in Auftrag geben, in dem Wiederbeschaffungswert, Restwert etc. aufeglistet sind.

Auf dessen Kosten du mit 100%iger Sicherheit sitzen bleiben wirst und welches noch dazu von der Versicherung nicht anerkannt wird.

 

Im Kaskoschaden ist der Versicherer weisungsbefugt, was die Begutachtung des Fahrzeuges angeht - was genau ist an dieser Regelung nicht zu verstehen?

 

Und was genau ist an diesem Ratschlag nicht zu verstehen oder missverständlich?

Zitat:

Original geschrieben von Twelferider

Dann rufe morgen bei deiner Versicherung an und teile denen das mit, dass sich der BMW-Dealer weigert, einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Die Versicherung soll dann entscheiden, was sie macht und ob sie nicht doch einen Gutachter herausschickt.

am 26. Januar 2010 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

.....Im Kaskoschaden ist der Versicherer weisungsbefugt, was die Begutachtung des Fahrzeuges angeht - was genau ist an dieser Regelung nicht zu verstehen?

Und was genau ist an diesem Ratschlag nicht zu verstehen oder missverständlich?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Twelferider

Dann rufe morgen bei deiner Versicherung an und teile denen das mit, dass sich der BMW-Dealer weigert, einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Die Versicherung soll dann entscheiden, was sie macht und ob sie nicht doch einen Gutachter herausschickt.

Der Ratschlag ist schon verständlich, aber...... :D

immer öfters will das Küken schlauer sein wie die Henne.

Und bei immer mehr Anfragen habe ich das Gefühl, das der entsprechende TE entweder nicht richtig liest oder nicht verstehen will.

So nach dem Motto. Egal was andere schreiben ich mache es so wie "ich" mir das vorstelle.

Ist ja ok, nur wen ich weis was ich will dann brauche ich nicht zu fragen.

So, OT-Ende.

Gruß

Frank, der nicht Beratungsresistent ist. ;)

Wie ich schon schrieb, ein Gutachten mit Restwertkalkulation etc. muss ja nicht immer positiv sein. Was erhoffst du dir dadurch? Dass die sagen "wirtschaftlicher Totalschaden"? Dann wird SB, Restwert etc. alles mit eingerechnet und dir bleibt nicht mehr viel übrig.

Themenstarteram 26. Januar 2010 um 13:03

Ich bin durchaus in der Lage zu lesen und zu begreifen. Kein Problem !

Desweiteren sträube ich mich nicht davor, einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen und dazu ein paar Bilder zu machen. Auch kein Problem.

Zudem bin ich in der jetzigen Situation der letzte, der nach einem Sachverständigen Gutachten schreit, da es wahrscheinlich, so wie silvermeiner schon geschrieben hat, darauf hinauflaufen würde, daß mein schönes Auto "kaputt" geschrieben würde. Darum gehts aber auch nicht.

Schlußendelich wundere ich mich nur darüber, daß die Versicherung nicht nach einem Sachverständigen verlangt, da sie u.U. ja Geld "sparen" könnte. Außerdem finde ich die Aussage der Versicherung etwas merkwürdig, daß der entsprechende Reparaturbetrieb durchaus in der Lage sei zu erkennen, ob es sich um einen Totalschaden handelt oder nicht. Bis jetzt dachte ich immer, daß sei u.a. Aufgabe eines Sachverständigen.

Jetzt bin ich ja ein bißchen schlauer geworden. Vielen Dank.

Eine Frage erlaube ich mir noch zu stellen: wird bei einer fiktiven Schadenabrechnung der Netto- oder der Bruttoreparaturwert für einen evtl. Totalschaden zugrunde gelegt?

Besten Dank nochmal!

Was willst du denn eigentlich? Reparieren lassen oder fiktiv abrechnen?

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