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Wieviel Wertverlust durch Unfallschaden?

Themenstarteram 24. Juni 2010 um 22:11

Hallo,

meine Schwester hat vor 9 Monaten nen nagelneuen Golf 6 gekauft.

Ihr ist ein Rentner ins geparkte Auto reingefahren (Schramme im Seitenteil hinten).

Kostenvoranschlag vom VW-Händler: 1.200 Euro

Wieviel Euro hat das Auto jetzt Wertverlust durch diesen Unfallschaden? Die Versicherung will sie einfach so abspeisen ohne Extra-Geld für Wertverlust wegen dem Unfall. Neben der Erstattung der Reparaturkosten muss man doch zusätzlich noch den Wertverlust ersetzt bekommen denn schliesslich ist der Wagen jetzt nicht mehr unfallfrei auch wenn der Schaden repariert wird.

Kommen 500 Euro hin? Muss es wissen damit wir es nachfordern können.

Danke.

mfg

Beste Antwort im Thema

Die Wertminderung macht genau 126,89 €.

 

Mal im Ernst: woher sollen wir das wissen?

500 EUR sind -gefühlsmäßig- bei einer Schramme und einer Schadenssumme von (brutto?) 1200 EUR sicher zuviel.

Aber eine vernünftige Antwort wird Dir nur ein Sachverständiger geben können, der den Schaden und das Fahrzeug kennt.

 

Tipp: ruf die Versicherung an und frag, wie sie die Wertminderung belegt haben möchten oder ob sie zu einer pauschalen Erledigung bereit sind.

Oft kann man sich am Telefon auf einen Betrag einigen und die Sache ist erledigt....

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

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Die Wertminderung macht genau 126,89 €.

 

Mal im Ernst: woher sollen wir das wissen?

500 EUR sind -gefühlsmäßig- bei einer Schramme und einer Schadenssumme von (brutto?) 1200 EUR sicher zuviel.

Aber eine vernünftige Antwort wird Dir nur ein Sachverständiger geben können, der den Schaden und das Fahrzeug kennt.

 

Tipp: ruf die Versicherung an und frag, wie sie die Wertminderung belegt haben möchten oder ob sie zu einer pauschalen Erledigung bereit sind.

Oft kann man sich am Telefon auf einen Betrag einigen und die Sache ist erledigt....

 

Gruß

Hafi

 

 

 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Die Wertminderung macht genau 126,89 €.

Gruß

Hafi

:D

 

OK, bist eingestellt. Wann kannst du bei mir anfangen ?

 

Gruß

 

Delle

am 26. Juni 2010 um 6:46

Bei einer Schramme, also Reparatur ohne Austauschteile, gibts meines Erachtens gar keine Wertminderung. Genaueres wird ein Sachverständiger feststellen.

Für mich gilt generell bei Fremdverschulden:

1. keine Aussagen gegenüber wem auch immer

2. sofort zum Anwalt

3. Sachverständiger

Warum soll ich mich mit der Versicherung oder sonst wem rumärgern? Dafür bekommt der Anwalt sein fürstliches Honorar und der wird auch noch von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Also, immer die Füße ruhig halten und andere machen lassen, gelle?

am 26. Juni 2010 um 7:09

in einem grossteil der fälle wird "2. sofort zum Anwalt" doch gar nicht noetig sein, und der aufwand (kommunikation anwal d t/versicherung vergleichbar sein.

macht es "jeder" steigen auch fuer "jeden" die umgelegten kosten.

in strittigen faellen , grosser unsicherheit oder wenn die versicherung "rumzickt" sicherlich aber ratsam.

Hallo,

normalerweise gibt es auch hier eine Wertminderung gerade deshalb weil das Fahrzeug noch relativ neuwertig ist.

Da können schon zwischen 200,00 € und 300,00 € an Wertminderung drinnen sein.

500,00 € sind definitiv aber zu viel.

Lasse den Schaden auf jedenfall am besten von einem unabhängigen Gutachter anschauen und ein Gutachten darüber erstellen.

Die Kosten hierfür muss die gegnerische Versicherung übernehmen.

Wenn Du die Versicherung das regulieren lässt musst Du damit rechnen günstig abgespeist zu werden was zu deinem Nachteil ist.

Dann gibt es halt dann unter Umständen keine Wertminderung weil lediglich ein Kostenvoranschlag durch die Werkstatt an die Versicherung eingereicht wird.

am 26. Juni 2010 um 13:26

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

.... oder wenn die versicherung "rumzickt"....

Ich habe in mehr als einem Fall erlebt, dass die Versicherung zumindest versucht, rumzuzicken. Die versuchen doch immer erst mal, einen für dumm zu verkaufen und genau aus diesem Grund bleibt es dabei:

1. keine Aussage gegenüber Dritten

2. grundsätzlich Anwalt

3. Sachverständiger

Warum soll ich mich als Geschädigter mit der gegnerischen Versicherung anlegen, wenn es Leute gibt, die ihr Geld damit verdienen?

Das Argument, dass wenn es jeder machen würde, die Versicherunfbeiträge steigen würden, ist wohl ziemlich blauäugig, denn teurer wird sowieso jedes Jahr, oder kannst du mit innnerhalb der letzten 5 Schaltjahre auch nur ein einziges Beispiel nenen, wo es billiger wurde? Aber zum Glück gibt es noch immer haufenweise unbedarfte, die selber schlau genug sind und vor allem auch die Zeit und Lust haben, sich mit der Versicherung auf irgendwelche Diskussionen einzulassen.

Prost!

Tolle Einstellung, wird ja eh teurer,

also kann ich meinen Teil dazu beitragen, daß es noch teurer wird.

Das Anwalt und Gutachter die Abwicklung zusätzlich verzögern können macht ja auch nichts.

dann kriege ich für die Zeit eben ein Ersatzfahrzeug, wenn der Gutachter dann feststellt, daß ich den unnötig lange genutzt habe, naja, das ist dann eben Pech.

am 26. Juni 2010 um 20:51

Bei meinem Golf 6 habe ich 500€ erhalten, Schaden war hinten rechts Kotflügel eingedrückt. Schaden ca. 1850€ netto.

Es gibt eine Formel, die von den Versicherung akzeotiert wird von Rhukopf und Sahm:

M = {[(2xR)/(55xW)] + [29/550] - [A/100]} x {R+W}

R=Reparaturkosten, W=Wiederbeschafungswert/Zeitwert Auto, A=Alter in Jahren, M=Wertminderung.

Mir ist letztens auch einer reingefahren, die Versicherung hat Anstandslos den von mir errechneten Werverlust beglichen.

Formeln gibt es jede Menge, nur ist das Ergebnis sehr unterschiedlich und hat mit der Realität teilweise absout nichts zu tun. Eine korrekte Wertminderung wird nicht (einfach) errechnet sondern wirklich von einem Fachmann (= Kfz-Sachverständigen) ermittelt. Da spielt wesentlich mehr eine Rolle als die paar von Dir genannten Werte.

Ich will nur mal ein paar Anhaltspunkte nennen:

Marktgängigkeit des Fahrzeugs, Zustand, Altschäden, Vorschäden, Modell (Gebrauchsgegenstand oder Liebhaberfahrzeug), Art des Schadens, Reparaturweg, Alter, Vorbesitzer, Laufleistung, selbst die Farbe spielt eine Rolle, .......

Bei der von Dir genannten Formel kann eine Änderung eines Eingabewertes um einen geringen Betrag von z.B. 50 Euro das Ergebnis - die Wertminderung - um durchaus über 500,00 € verändern (Das liegt an den Parametern die Du hier nicht genannt hast - Bagatellschadengrenze innerhalb der Formel).

Farben, Laufleistung ect. ist der Wiederbeschaffungswert. alsi Beispielt, mein GP hat ein Wiederbeschaffungswert von 8500 € (aufgrund von Farbe, Laufleistung, Ausstatung). Der Reparaturkosten lagen bei 1475,69 €, Alter 3 Jahre, Ergebnis: 289,62 €, diesen Betrag hat die Allinaz ohne zu meckern direkt gezahlt, die von mir angegebene Formel wird von Versicherungen weitestgehend akzeptiert, es gibt noch andere, welche allerdings keine so hohe Akzeptanz haben. Wichtig ist auch, es lag KEIN Vorschaden vor. Mit 50 € Änderung der Werte, kann man hier allerdings keine Änderung von 500 € erreichen...eher durhc ändern um 500 € kann man das Ergebnis eher gegen 50 € ändern.

Zitat:

Mit 50 € Änderung der Werte, kann man hier allerdings keine Änderung von 500 € erreichen...eher durhc ändern um 500 € kann man das Ergebnis eher gegen 50 € ändern.

So dann mal das Beispiel dazu:

Fahrzeugneupreis: 17450,00 €

Wiederbeschaffungswert: 10.650,00 €

gesamt Reparaturkosten (netto): 1.060,00 €

Wertminderung nach Ruhk./Sahm: 0,00 €

Jetzt:

Fahrzeugneupreis: 17450,00 €

Wiederbeschaffungswert: 10.600,00 €

gesamt Reparaturkosten (netto): 1.060,00 €

Wertminderung nach Ruhk./Sahm: 583,00 €

 

Das liegt an der 10 % Grenze innerhalb der Formel.

Ich habe dieses Beispiel ganz bewußt gewählt um zu zeigen, wie ungeeignet ein Anwenden der Formel ist.

Den Unterschied von 50 € im Wiederbeschaffungswert kann schon allein eine geringfügig andere Ausstattung verursachen.

Zitat:

289,62 €,

so ein krummer Betrag soll die Wertminderung sein?????

Du musst ein Rechenfehler begangen haben, du musst auch die Vorzeichen und Klammern beachten... ich hab jetzt nach deinen Angaben gerechnet, leider gab es keine Alterangabe:

Wiederbeschaffung: 10.650

1 Jahre alt: 504,00 €

3 Jahre alt: 270,00 €

Wiederbeschaffung: 10.600

1 Jahr alt: 540,00 €

3 Jahre alt: 307,00 €

natürlich varieren die Ergebnisse, und beim wiederbeschaffungswert soltle man auch haargenau schauen. Die frage ist natürlich ab wann setz ich einen Gutachter ein. Dies kostet Zeit, die eben keiner bezahlt. Und Krumme Ergebnisse kommen eben von Krummen Eingaben, ich kann ja nicht für die Werkstattrechnung. und ob ein Gutachter wesentlich mehr rausgeholt hätte, glaub ich nicht unbedingt. Vielelicht ein paar Euros mehr, mit einen großen Auswand. Aber da smuss jeder für sich entscheiden, meine Entscheidung hat mich gerade mal 10 Minuten gekostet + 0,55 € für die Briefmarke (welche ich auch Erstattet bekommen habe).

Zitat:

Du musst ein Rechenfehler begangen haben

Mit 100 %tiger Sicherheit hab ich keinen Rechenfehler drin, nur Du hast nicht das Programm um Wertminderungen mit allen Parametern (wie in diesem Fall der Bagatellschadengrenze) zu berechnen.

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