Regelung Überladung Wohnwagen und Überschreitung 3.5to

Hallo zusammen, fahre zur Zeit einen A4 Avant mit 2060kg zul. Gesamtmasse und Wohnwagen mitb1300kg zul. Gesamtmasse. Dieser ist auch leer recht schwer, daher wiegt er urlaubsreif auch schonmal ein paar Kilo mehr. Die "Gebühr" im Falle einer Kontrolle nimmt man da ja schonmal so hin.
Nun schaue ich seit einer Weile nach einem Nachfolger für den A4 und such nach Fahrzeugen bis 2200 kg zul GG, damit ich die 3.5 t nicht überschreite. Den BE oder B96 möchten wir nicht machen, da wir weder Zeit noch Lust dazu haben, uns die Kosten dafür nicht leisten wollen und ja evtl auch bald eine Neuregelung bei Benzin/Hybrid/Elektrofahrzeugen ansteht.
Ich frage mich nun aber wie die Regelung bei der Gewichtsgrenze ist. Habe ich einen Wagen mit 2200kg zul GG und den tatsächlich 1350 kg wiegenden Wohnwagen am Haken, könnte es als Straftat wg fahren ohne Führerscheins gewertet werden, oder wird dann auch das Zugfahrzeug gewogen, was fast unbeladen ja weit unter den 2200kg liegt und damit das Gespanngewicht ja wieder unter der Grenze von 3.5 to liegt.
Oder zählt für den Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein nur das zul GG beider "Fahrzeuge", dann wäre es wieder nur eine "einfache" Überladung?
Ein theoretisches und ein tatsächliches Gewicht zu addieren, macht meiner Meinung nach keinen Sinn, aber die Gesetze sind ja auch nicht immer sinnhaft.
PS wir würden auch noch durch AT, SI und HR fahren 😁

84 Antworten

Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 12:41:16 Uhr:


Ein paar Dinge gehen natürlich auch ins Auto, allerdings soll der Kofferraum möglichst frei bleiben, denn da muss der Hund rein. Also viel umladen geht leider auch nicht.

Noch eine Optiion wäre eine Dachbox. Man könnte da etliche Kilo unterbringen.

Zitat:

@Anselm-M schrieb am 22. Mai 2023 um 19:10:49 Uhr:



Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 12:41:16 Uhr:


Ein paar Dinge gehen natürlich auch ins Auto, allerdings soll der Kofferraum möglichst frei bleiben, denn da muss der Hund rein. Also viel umladen geht leider auch nicht.

Noch eine Optiion wäre eine Dachbox. Man könnte da etliche Kilo unterbringen.

Na ja, soooo viel nun auch nicht... Zul. Dachlast beim A4 Avant is glaub ich 90Kg... davon gehen die Box und der Träger ab, ich denke so ca 15 kg... bleiben also 75 Kg... besser als nix

Ich habe ja den passenden Führerschein für den Audi und den Wohnwagen, 2060 plus 1300kg. Mit 50 kg drüber passt es immernoch. Wir fahren Mitte Juli und überlege noch vor der Tour einen anderen Wagen zu kaufen. Die Dachbox ware zwar eine Option, aber die Kleidung habe ich lieber schon komplett im Wohnwagen, auch die Gartenmöbel. Mit Wasser, Gas und dem vollen Kühlschrank wird er allerdings über 1300kg kommen. Wasser Gas und Lebensmittel können aber nicht ins Auto und auch nicht in die Dachbox.
Bis Juli scheiden auch die anderen Führerscheine sowie das Auflasten aus.
Wenn ich nun ein Auto mit 2200 kg finde frage ich mich einfach, ob ich dann mit 1350 kg Wohnwagen noch fahren darf. 2 Antworten in der Richtung gab es ja, aber bin unsicher, da das googlen zu diesem speziellen Fall nichts bringt, sondern immer nur zur Überladung, ohne das Führerscheinproblem zu behandeln.

Warum du nichts über das Führerscheinproblem findest?

Weil es in der beschriebenen Konstellation kein Führerscheinproblem gibt!

Aber wenn du das nicht glauben magst, um so besser, das hält dich vielleicht davon ab überladen zu fahren 😉

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Sagen wir es so, mich wundert dass es zu diesem beschriebenen Fall in dem komplizierten EU-Recht wirklich keine konkrete Antwort geben soll.

Wenn du wirklich sauber aus der Nummer kommen willst kannst du auch noch folgende Dinge klären:
1. Ist der Wohnanhänger auflastbar?
(Meistens ist Achse und Zugeinrichtung höher dimensioniert)
Die Hersteller geben häufig Bescheinigungen heraus.

2. Wenn 1. Positiv ist, dann kannst du den B96 Führerschein machen.
Das ist ein Tageskurs ohne Prüfung, und kostet keine 800€ wie hier geschrieben wurde.
Ich denke mit 300-500€ ist das erledigt.

Das beides bekommt man noch in 2 Monaten hin.

Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 21:11:39 Uhr:


Sagen wir es so, mich wundert dass es zu diesem beschriebenen Fall in dem komplizierten EU-Recht wirklich keine konkrete Antwort geben soll.

Ich verstehe, dass du nicht leichtfertig irgendwelchen Internet-Antworten glaubst. Dieses Misstrauen ist in vielen Fällen auch begründet. Zu deiner Frage ist die Antwort aber ganz eindeutig. Dass du mit Klasse B die Grenze von 3500 kg zulässiger Gesamtmasse einhalten musst, weißt du ja. Also stellt sich nur noch die Frage, was man unter diesem Begriff versteht bzw. wie man die zulässige Gesamtmasse eines Zuges berechnet. Wenn du uns nicht vertraust, dann vielleicht dem amtlichen Text der Verordnung. In § 6 Abs. 1 FeV heißt es dazu:

"Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten."

Und die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs ist eben der Wert, der sich aus den Papieren ergibt, nicht die tatsächliche Masse.

Zitat:

@Rockville schrieb am 22. Mai 2023 um 12:52:01 Uhr:


Da ist es genau so, weil für den Umfang der Fahrberechtigung immer das Recht des Heimatlandes gilt. In EU-Mitgliedsstaaten ist das in der EU-Führerscheinrichtlinie ausdrücklich geregelt, sodass es in A und HR keine Probleme gibt.

Aber auch weltweit geht das entweder aus dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr oder aus dem Pariser Übereinkommen über den Kraftfahrzeugverkehr hervor, dort benötigt man ggf. einen internat. Führerschein.

Ich meinte jetzt eher weniger die Fahrerlaubnis, damit hat er ja kein Problem, sondern die Überladung (also den Anhänger mit 1350kg obwohl nur 1300kg zulGg. Wie reagieren ausländische Behörden auf überladene Anhänger?

Dazu habe ich was, Österreich ist schon etwas pingeliger
https://...isemobil-international.de/.../

Zitat:

@Rockville schrieb am 22. Mai 2023 um 21:21:00 Uhr:



Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 21:11:39 Uhr:


Sagen wir es so, mich wundert dass es zu diesem beschriebenen Fall in dem komplizierten EU-Recht wirklich keine konkrete Antwort geben soll.

Ich verstehe, dass du nicht leichtfertig irgendwelchen Internet-Antworten glaubst. Dieses Misstrauen ist in vielen Fällen auch begründet. Zu deiner Frage ist die Antwort aber ganz eindeutig. Dass du mit Klasse B die Grenze von 3500 kg zulässiger Gesamtmasse einhalten musst, weißt du ja. Also stellt sich nur noch die Frage, was man unter diesem Begriff versteht bzw. wie man die zulässige Gesamtmasse eines Zuges berechnet. Wenn du uns nicht vertraust, dann vielleicht dem amtlichen Text der Verordnung. In § 6 Abs. 1 FeV heißt es dazu:

"Die zulässige Gesamtmasse einer Fahrzeugkombination errechnet sich aus der Summe der zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge ohne Berücksichtigung von Stütz- und Aufliegelasten."

Und die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs ist eben der Wert, der sich aus den Papieren ergibt, nicht die tatsächliche Masse.

Danke, nach so einem Text habe ich gesucht. Aber selbst der Gesetzestext ist etwas schwammig, bzw lässt Interpretationsspielraum, den ein pingeliger Polizist negativ auslegen könnte, wenn er meint, dass er nun einfach die Überladung zur Gesamtmasse beider Fahrzeuge addieren könnte, oder sehe ich das falsch?

Auch der pingeligste Polizist sollte wissen, wie man die benötigte Fahrerlaubnis eines Zuges feststellt. Wenn er das nicht weiß, dann ist er nicht pingelig, sondern unwissend. Das könnte es natürlich auch mal geben.

Das Wasser musst Du ja nicht von zu Hause mitnehmen. Lass den Tank noch leer. Weitere 75KG solltest Du wirklich in eine Dachbox auslagern. Evtl. Kannst Du eine Hundebox verwenden, die noch ein bisschen Platz im Kofferraum lässt. Schon ist der WoWa nicht mehr überladen und Du hast bei einer Kontrolle kein Problem mehr.

Ich bin selbst Camper und verstehe nicht, wieso der Wassertank schon zu Hause befüllt werden muss.
Den Fäkalientank macht man ja aich vor der Rückreise noch auf dem Campingplatz leer.
Voller Kühlschrank? Am besten auch noch Getränke für die Urlaubszeit?
Lass den Tank leer und die Getränke zu Hause uns alles wird gut.

Wäre alles eine Option, aber wir werden 2 Tage unterwegs sein, da wir mit 2 kleinen Kindern fahren und aufgrund der nächtlichen Fahrten mit frühen Ankunftszeiten am Rastort nicht auf CP gehen, daher möchten wir Wasser und Lebensmittel an Bord haben. Eine Hundebox funktioniert leider auch nicht, da schreit sich unser Hund die Seele aus dem Leib. Gibt es hier keinen Polizisten? 😁

Pack doch den leichten Hund in den Wohnwagen, da hörst du nicht, wie er sich die Seele aus dem Leib schreit. In den nun leeren Kofferraum packst du den schweren Krempel aus dem WoWa. Problem gelöst. 😁

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