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Regelung Überladung Wohnwagen und Überschreitung 3.5to

Themenstarteram 22. Mai 2023 um 7:59

Hallo zusammen, fahre zur Zeit einen A4 Avant mit 2060kg zul. Gesamtmasse und Wohnwagen mitb1300kg zul. Gesamtmasse. Dieser ist auch leer recht schwer, daher wiegt er urlaubsreif auch schonmal ein paar Kilo mehr. Die "Gebühr" im Falle einer Kontrolle nimmt man da ja schonmal so hin.

Nun schaue ich seit einer Weile nach einem Nachfolger für den A4 und such nach Fahrzeugen bis 2200 kg zul GG, damit ich die 3.5 t nicht überschreite. Den BE oder B96 möchten wir nicht machen, da wir weder Zeit noch Lust dazu haben, uns die Kosten dafür nicht leisten wollen und ja evtl auch bald eine Neuregelung bei Benzin/Hybrid/Elektrofahrzeugen ansteht.

Ich frage mich nun aber wie die Regelung bei der Gewichtsgrenze ist. Habe ich einen Wagen mit 2200kg zul GG und den tatsächlich 1350 kg wiegenden Wohnwagen am Haken, könnte es als Straftat wg fahren ohne Führerscheins gewertet werden, oder wird dann auch das Zugfahrzeug gewogen, was fast unbeladen ja weit unter den 2200kg liegt und damit das Gespanngewicht ja wieder unter der Grenze von 3.5 to liegt.

Oder zählt für den Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein nur das zul GG beider "Fahrzeuge", dann wäre es wieder nur eine "einfache" Überladung?

Ein theoretisches und ein tatsächliches Gewicht zu addieren, macht meiner Meinung nach keinen Sinn, aber die Gesetze sind ja auch nicht immer sinnhaft.

PS wir würden auch noch durch AT, SI und HR fahren :D

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84 Antworten
Themenstarteram 22. Mai 2023 um 12:57

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Mai 2023 um 13:48:33 Uhr:

Die Geldstrafen für das FS-Delikt halt nicht. Und die Einhaltung der Gewichtsgrenzen sollte man im Eigeninteresse auch auf die Reihe bekommen. Notfalls mietet man einen Transporter mit Anhängerkupplung und fährt eben mit geeignetem Material in den Urlaub.

Das ist ja eine Straftat und kein Bußgeld mehr. Wird von Fall zu Fall vor Gericht entschieden und in Tagessätzen geahndet.

 

Einen Transporter mieten ist ja Unsinn, den darf ich erst recht nicht fahren und kostet mehr als der Stellplatz, dann hätten wir auch in ein Mobilheim oder Hotel fahren können. :D

 

Der B96 kostet je nach Fahrschule 500 bis 700 Euro pro Person (und ist halt wahrscheinlich bald überflüssig)

Mit B, BE darf das Zugfahrzeug 3,5 t zHG haben und der Trailer auch. Sollte für den Urlaub reichen.

Themenstarteram 22. Mai 2023 um 13:24

Haben aber nur einen 1300kg Wohnwagen und Mittelklasse/Kompaktklasse Fahrzeuge, die in der Regel unter 2200kg zul Gesamtmasse haben. Der BE wäre überflüssig, zu teuer und es fehlt die Zeit und vor allem die Lust. Auch der B96 ist eigentlich keine Option.

Dann ist dir nicht zu helfen. :)

Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 14:57:52 Uhr:

 

Einen Transporter mieten ist ja Unsinn, den darf ich erst recht nicht fahren und kostet mehr als der Stellplatz, dann hätten wir auch in ein Mobilheim oder Hotel fahren können. :D

Wenn Du alle Kosten von Camping zusammen zählst (Wohnwagen/Reise mit erhöhtem Spritverbrauch/Stellplatz auf einem guten Platz mit netter Umgebung und ordentlichen sanitären Anlagen, geeignetes Zugfahrzeug) kannst Du doch eh für das Geld auch Urlaub im Hotel oder der Ferienwohnung machen. Aus Kostengründen Campen ist doch schon lange nicht mehr, oder?

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Mai 2023 um 15:31:13 Uhr:

Dann ist dir nicht zu helfen. :)

Lies den Thread noch mal. Der TE hat doch gar kein Fahrerlaubnisproblem, sondern ein Überladungsproblem bei seinem Wohnanhänger. Was würde ihm eine andere Fahrerlaubnis also helfen?

Themenstarteram 22. Mai 2023 um 14:23

Eben, bzw war die Frage, ob ich ein Fahrerlaubnisproblem bekomme, im Falle der Überladung des Wohnwagens.

Für die eine Fahrt im Jahr muss ich einfach keinen BE machen.

 

Zum Thema der Kosten, wir fahren in den Sommerferien und zahlen 800 Euro für den Stellplatz in Kroatien für 10 Tage, Mobilheime mind. 1500, eher 2k, wenns ein schönes war. 14 Tage Flug und Hotel im Mittelmeerraum 5000 bis 6000 Euro, kein AI. Mittlerweile lohnt sich campen wieder. :D

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. Mai 2023 um 15:53:52 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Mai 2023 um 15:31:13 Uhr:

Dann ist dir nicht zu helfen. :)

Lies den Thread noch mal. Der TE hat doch gar kein Fahrerlaubnisproblem, sondern ein Überladungsproblem bei seinem Wohnanhänger. Was würde ihm eine andere Fahrerlaubnis also helfen?

Natürlich hat er u.a. ein FS-Problem. In einem geeigneteren Zugfahrzeug wäre Platz für das was im Trailer die Überladung verursacht. Leider wird ein geeigneteres Zugfahrzeug die Zuggesamtmasse über den B hinausbringen. Mit BE hngegen wäre das Zuggesamtgewicht kein Problem. Vielleicht einfach mal mitdenken ...

Themenstarteram 22. Mai 2023 um 14:41

Ich kann, bzw möchte die Sachen ja gar nicht ins Fahrzeug packen, sondern im Wohnwagen transportieren. Das klappt auch fast, aber mit Wasser, Gasflasche und vollem Kühlschrank wirds dann zu schwer. Die Kleidung etc wird immer in die Schränke geräumt. Den Kofferraum möchten wir für den Hund gerne möglichst leer lassen.

Und wie gesagt, wir haben keine Zeit und auch keine Lust, den BE oder B96 zu machen, aktuell mit dem Audi ohnehin nicht nötig. Ich möchte nur wissen, ob ein neuer Zugwagen 2200kg wiegen dürfte, wenn ich den Wohnwagen weiterhin mit ein paar kg überlade, oder sollte der Neue besser max 2100 bis 2150 kg zul GG haben.

Beim neuen Zugwagen musst du darauf achten, ob sich die zGM im Anhängerbetrieb erhöht.

Es ist zwar umstritten, aber du könntest an jemanden geraten, der z.B. bei einem Eintrag in Feld 22 wie "F.1/F.2 +80 bei Anhängerbetrieb" dann sagt: 2200+80+1300=3580, das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis!". Dann hast du erstmal ein Strafverfahren an der Backe und vor allem ist die Weiterfahrt dann beendet, bis du einen Fahrer mit BE auftreiben kannst.

Mit der Untersagung der Weiterfahrt musst du übrigens auch schon bei 10% Überladung rechnen...

Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 15:24:14 Uhr:

Haben aber nur einen 1300kg Wohnwagen und Mittelklasse/Kompaktklasse Fahrzeuge, die in der Regel unter 2200kg zul Gesamtmasse haben. Der BE wäre überflüssig, zu teuer und es fehlt die Zeit und vor allem die Lust. Auch der B96 ist eigentlich keine Option.

B96 ist meines Wissens eine Sache von einem Tag in einer Fahrschule. Einen praktischen Teil gibt's, aber keine Prüfung (wo die Termine aktuell wohl immernoch recht knapp sind wg. "Corona-Stau" und "Fachkräfte-Mangel"). Dann musst du nur noch den Antrag stellen, dass B96 auch eingetragen wird.

Überlege B96 zu machen weil es in der weiteren Familie einen größeren Anhänger gibt und eben die Autos immer schwerer werden. Außerdem muss ich in absehbarer Zeit sowieso Gebühren für einen neuen Führerschein zahlen wg. "nun alle 15 Jahre Geld abdrücken".

notting

Zitat:

@Kai R. schrieb am 22. Mai 2023 um 15:53:52 Uhr:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 22. Mai 2023 um 15:31:13 Uhr:

Dann ist dir nicht zu helfen. :)

Lies den Thread noch mal. Der TE hat doch gar kein Fahrerlaubnisproblem, sondern ein Überladungsproblem bei seinem Wohnanhänger. Was würde ihm eine andere Fahrerlaubnis also helfen?

Wie ihm eine andere Fahrerlaubnis helfen würde?

Das Gewichtsproblem hat er doch nur wegen B, mit BE wären seine Probleme gelöst. Dann dürfte das Auto maximal 3,5t haben und der Anhänger ebenfalls 3,5t. Bei zusammen bis zu 7t dürfte er keine Probleme mehr haben.

Soll er sich denn einen neuen Wohnwagen kaufen? Im Moment ist sein Problem, dass sein Wohnwagen nur 1300 kg zulässige Gesamtmasse hat und dieser schon eine recht hohe Leermasse hat, wodurch er den Wohnwagen leicht überlädt. Die Lösung "umladen eines Teils der Ladung vom Wohnwagen in das Zugfahrzeug" scheidet größtenteils aus, weil er den Kofferraum des Zugfahrzeugs für den Hund freihalten will.

Lösungen sollten auch für die Fragestellungen des TE passen. Er kann natürlich auch seinen Hund verkaufen, dann hätte er genügend Ladekapazität im Kofferraum. Aber passt das zu seiner Fragestellung?

Er hat sich außerdem eindeutig geäußert, dass er derzeit weder BE noch B96 machen will, weil er dafür weder Zeit noch Lust hat und auch die Kosten dafür nicht aufbringen will. Warum also soll man ihm genau das empfehlen, was er ausdrücklich nicht machen will?

Weil das hier MT ist.

Empfehlen kann man da doch nur sich das passende Fahrzeug zu kaufen.

Dabei darauf achten das man mit den zulässigen Gesamtgewicht inklusive Feld 22 dann nicht über 3,5T kommt.

Mehr geht dann einfach nicht,was der dann darüber lädt und in Kauf nimmt ist dann sein Problem.

Wenn man den passenden Führerschein nicht machen will bleibt einem wohl nichts anderes übrig.

Mit B+BE könnte auch ein aufgelasteter WoWa bewegt werden und die Fuhre wird insgesamt legal. Ob der TE nun den Aufwand scheut oder nicht. Wie er einen rechtskonformen Zustand herstellen könnte weiß er nun.

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