Regelung Überladung Wohnwagen und Überschreitung 3.5to

Hallo zusammen, fahre zur Zeit einen A4 Avant mit 2060kg zul. Gesamtmasse und Wohnwagen mitb1300kg zul. Gesamtmasse. Dieser ist auch leer recht schwer, daher wiegt er urlaubsreif auch schonmal ein paar Kilo mehr. Die "Gebühr" im Falle einer Kontrolle nimmt man da ja schonmal so hin.
Nun schaue ich seit einer Weile nach einem Nachfolger für den A4 und such nach Fahrzeugen bis 2200 kg zul GG, damit ich die 3.5 t nicht überschreite. Den BE oder B96 möchten wir nicht machen, da wir weder Zeit noch Lust dazu haben, uns die Kosten dafür nicht leisten wollen und ja evtl auch bald eine Neuregelung bei Benzin/Hybrid/Elektrofahrzeugen ansteht.
Ich frage mich nun aber wie die Regelung bei der Gewichtsgrenze ist. Habe ich einen Wagen mit 2200kg zul GG und den tatsächlich 1350 kg wiegenden Wohnwagen am Haken, könnte es als Straftat wg fahren ohne Führerscheins gewertet werden, oder wird dann auch das Zugfahrzeug gewogen, was fast unbeladen ja weit unter den 2200kg liegt und damit das Gespanngewicht ja wieder unter der Grenze von 3.5 to liegt.
Oder zählt für den Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein nur das zul GG beider "Fahrzeuge", dann wäre es wieder nur eine "einfache" Überladung?
Ein theoretisches und ein tatsächliches Gewicht zu addieren, macht meiner Meinung nach keinen Sinn, aber die Gesetze sind ja auch nicht immer sinnhaft.
PS wir würden auch noch durch AT, SI und HR fahren 😁

84 Antworten

Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 22:48:21 Uhr:


Gibt es hier keinen Polizisten?

Moin,

selbst wenn hier 5 Ordnungshüter mitschreiben würden, bekämst Du 6 verschiedene Antworten 😉

Eigene Erfahrung.

Gruß
Andre

Zitat:

@detten83 schrieb am 22. Mai 2023 um 22:48:21 Uhr:


Gibt es hier keinen Polizisten?

Die richtigen Antworten zur fahrerlaubnisrechtlichen Situation kamen von amtl. anerk. Sachverständigen und bewährten Forumsmitgliedern. Denen kannst du vertrauen, im Gegensatz zu den Polizisten, die maximal "grob" bescheid wissen.

Den Titel hätten sie dazu schreiben sollen, das macht es mir jetzt einfacher
🙂 vielen Dank für eure Antworten, dann kann ich ja nur noch hoffen dass mich keiner dieser Ordnungshüter anhält 😁

Das blödste bei einer Kontrolle mit Übergewicht ist das aus- und umladen, bis das Sollgewicht erreicht ist. Daher macht man das besser vorher, da hat man noch alle Möglichkeiten. Zumal ein überladener WoWa auch eine Sicherheitsfrage ist.

So langsam wurden Dir aber alle Optionen benannt …..

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Unbeachtet bleibt hier offenbar die Tatsache, dass das Überladen kein kleines Kavaliersdelikt ist. Es ist zwar eine Ordnungswidrigkeit, allerdings handelt es sich um eine, die quasi nicht ungefährlich ist. Es geht schwer ans Material und extrem an die Sicherheit beim Fahren und Lenken. Ich möchte das nicht weiter debattieren!!!

Und genau aus dem Grund schaut die Versicherung im Falle eines Haftpflichtschadens genau hin, ob man nicht fahrlässig seinen Schutz verspielt hat durch z. B Überladung oder nicht angepasster Geschwindigkeit (was immer geht...)

Diesen Stress würde ich mir ernsthaft nicht machen wollen.

Wenn man versehentlich mal etwas zu viel ranhängt, weil man sich bei Schüttgut oder Holz verschätzt har (im Wald ist keine Waage und auf dem Holz steht kein Gewicht), dann ist das etwas anderes, zwar auch verboten, aber die Fahrlässigkeit muss nachgewiesen werden. Bei den Urlaubsgespannen: Leute, das ist schwer, hier nicht fahrlässig zu handeln, denn das weiß inzwischen jeder, dass und was er da dran hängt.

Viel Spaß also bei einem Rechtsstreit.

Was denkt ihr eigentlich, warum gerade in diesem Bereich die Geldbußen so hoch sind? Und dann noch das Verbot der Weiterfahrt... Schonmal in der Schweiz zu schwer gewesen? Dann informiert euch mal, da geht es fast in den Knast....

So, jetzt ab in de Fahrschule.....

Bleibt also vernünftig.

Die Fragen des Themenstarters wurden beantwortet, er muss nun entscheiden, ob er den Zusatzführerscheinmacht oder zukünftig mit Vorsatz überlädt. Strafbar wird erst der verursachte Schaden!!

Gruß Peter

Aus Interesse habe ich Mal für mein Fahrzeug nachgesehen: Der Grand C-Max 1.5 Ecoboost Automatik hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2200kg und eine maximale Anhängelast von 1300kg. Da wäre Dein Wohnanhänger also zu schwer.
Gut, nehmen wir den 1.0 Ecoboost, der hat ein zGG von 2150kg.... Aber leider auch nur eine Anhängelast von 900kg.
Die großen Diesel im Grand C-Max haben ein zGG von 2300kg und dürfen bis 1800kg ziehen. Das ist dann ein Fall für den BE96 oder den C1E.
Faszinierend...

Das schmerzhafteste auf der Fahrt in den Urlaub mit überladenem Wohnwagen dürfte sein, dass die Polizei die Weiterfahrt untersagt bzw. erst erlaubt, wenn das zGG erreicht ist. Und, zumindest hier entlang der A5 in Richtung Gotthard, habe sie überladene Urlaubsgespanne durchaus "auf dem Kieker". Über die entsprechenden Kontrollen und Resultate kann man jedes Jahr in der Zeitung lesen...

Und diese Anhängelasten und zul Gg stehen nie in den Anzeigen, man muss jedes Auto checken. Nervig... 😁

Ich hoffe Nachts, wenn wir fahren, liegen die alle im Bett 😁

Zitat:

@detten83 schrieb am 23. Mai 2023 um 10:38:25 Uhr:


Und diese Anhängelasten und zul Gg stehen nie in den Anzeigen, man muss jedes Auto checken. Nervig... 😁

Genau so wirds gemacht. Auf dem Parkplatz werden mehrere mobile Waagen aufgebaut, "Greifkommandos" mit Motorrädern picken sich zu prüfende Kandidaten heraus und leiten sie zu den Parkplätzen. Das ganze Jahr mit dem Fokus auf LKW, in den Ferienzeiten gerne auch Wohnmobile und Gespanne.

Du fährst dann vorsätzlich überladen mit 2 kleinen Kindern und 1 Hund bei zwangsläufig schlechter Ladungssicherung im WoWa. Ein Fahrsicherheitstraining mit dem beladenen Gespann ist sehr empfehlenswert. Das könnte die Gewichtung der eigenen Augenmerke evtl. korrigieren. Dass deine OHL in eurer Reisesituation den Komfort des voll wohnbetriebsbereiten WoWa wünscht, das ist im Ansatz verständlich. Ihr habt bislang wohl auch das Glück gehabt, keine ernsthaft brenzlige Fahrsituation mit dem Gespann erlebt zu haben. Darauf kannst du natürlich in der Zukunft vertrauen. Oder eben auch nicht. ....

Ja die schwere Überladung ist auf jeden Fall gefährlich und falsch gepackt muss er nicht mal überladen sein, habe ich bei meiner ersten Tour auf der Autobahn schon erlebt, als der Anhänger über alle drei Spuren schleuderte. Seitdem achte ich sehr pingelig auf die Gewichtsverteilung und die Stützlast. Die bis zu 50 kg Überladung habe ich bisher immer in Kauf genommen, bisher sind wir aber auch nie in den Ferien gefahren. Werde vor der Fahrt auf jeden Fall wiegen und mal schauen ob man noch ein paar Kilo sparen kann. In Deutschland kostet es nur 10 € und in Österreich 35 €, das ist mir der eingeräumte Wohnwagen schon irgendwie wert 😁

Ich hatte bin bis vor ein paar Jahren auch mit einem leicht überladenen Wohnwagen in den Urlaub gefahren.
Ich meine man muss schon unterscheiden, ob vor dem Wohnwagen ein Golf 7 hängt, oder ein Audi A4.

Außerdem macht es einen riesen Unterschied, ob man die originalen Schubkarrenräder oder Niederquerschnitt fährt.
Mein Wohnwagen hatte ab Werk 185/14 Reifen, aber nur 1 Saison, dann habe ich auf Alufelgen mit 205/55-16 umgerüstet (natürlich eingetragen).
Das Fahrverhalten ändert sich brutal. Wo der Wohnwagen vorher mit 95 schon unruhig wurde, gingen dann 110 (100er Zulassung) ohne eine Regung (natürlich niemals bergab versuchen)

Die vom Themenstarter beschriebene "Überladung" ist meiner Meinung nach garkeine, weil die 75kg auf der Deichsel noch abgezogen werden. Dann bleiben 1275kg.

Das abziehen der stützlast ist beliebt gilt nur für einen Fall.

Der Hänger dürfte schwerer sein als die anhängelast des zugfahrzeugs. Nur dann darf die stützlast dem zugfahrzeug zugeordnet werden. Bei der Zulässigen gesamtmasse des Wohnwagens kann man die stützlast nicht abziehen.

Wird der Hänger nicht im angehängten Zustand gewogen?

Das erste mal um auf die Schnelle nen Anhaltspunkt zu haben. Aber wenn er zu schwer ist wird abgekoppelt gewogen.

Einzige Ausnahme wie gesagt anhängelast.

Wenn ich nen 3,5t Anhänger an meinem dicken ziehe mit 2,5t anhängelast darf ich die stützlast abziehen. Also wenn ich die vollen 100kg nutze darf er abgekoppelt 2600 haben.

Wenn’s nen 2,5t Hänger ist darf er abgekoppelt nur 2,5 haben

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