Regelung Überladung Wohnwagen und Überschreitung 3.5to

Hallo zusammen, fahre zur Zeit einen A4 Avant mit 2060kg zul. Gesamtmasse und Wohnwagen mitb1300kg zul. Gesamtmasse. Dieser ist auch leer recht schwer, daher wiegt er urlaubsreif auch schonmal ein paar Kilo mehr. Die "Gebühr" im Falle einer Kontrolle nimmt man da ja schonmal so hin.
Nun schaue ich seit einer Weile nach einem Nachfolger für den A4 und such nach Fahrzeugen bis 2200 kg zul GG, damit ich die 3.5 t nicht überschreite. Den BE oder B96 möchten wir nicht machen, da wir weder Zeit noch Lust dazu haben, uns die Kosten dafür nicht leisten wollen und ja evtl auch bald eine Neuregelung bei Benzin/Hybrid/Elektrofahrzeugen ansteht.
Ich frage mich nun aber wie die Regelung bei der Gewichtsgrenze ist. Habe ich einen Wagen mit 2200kg zul GG und den tatsächlich 1350 kg wiegenden Wohnwagen am Haken, könnte es als Straftat wg fahren ohne Führerscheins gewertet werden, oder wird dann auch das Zugfahrzeug gewogen, was fast unbeladen ja weit unter den 2200kg liegt und damit das Gespanngewicht ja wieder unter der Grenze von 3.5 to liegt.
Oder zählt für den Straftatbestand des Fahrens ohne Führerschein nur das zul GG beider "Fahrzeuge", dann wäre es wieder nur eine "einfache" Überladung?
Ein theoretisches und ein tatsächliches Gewicht zu addieren, macht meiner Meinung nach keinen Sinn, aber die Gesetze sind ja auch nicht immer sinnhaft.
PS wir würden auch noch durch AT, SI und HR fahren 😁

84 Antworten

Genau, für Benziner soll es aber auch kommen, nur für Diesel nicht.
Diese Diskussion, ob B96 oder BE nun sinn macht oder nicht ist irgendwie absurd, wenn man diese Optionen doch völlig ausschließt.

Zitat:

@Elderian schrieb am 24. Mai 2023 um 08:31:38 Uhr:


Da muss man nichts munkeln, das ist längst verabschiedet:
Wenn das Mehrgewicht rein von alternativen Antrieb kommt, darf man (mit noch weiteren Bedingungen) mit Klasse B bis zu 4,25t Fahrzeuggewicht fahren.

Ja aber niemand spricht davon dann auch das Gespann Gewicht im b zu erhöhen. Hast du so nen 4,25t Elektro Bomber kannst selbst mit b96 nur 750kg anhängen.

Ist ja aktuell bei nem 3,5t zugfahrzeug schon so. 4,25t zuggewicht bringen die nur bei leichten zugfahrzeugen etwas. Und die werden immer weniger.

Das kommt halt davon dass der Gesetzgeber leider gespann und nicht angehängte Gewichte geregelt hat.

Ihr schweift ziemlich von der Fragestellung ab. Als nächstes braucht der TE noch C1E, oder gleich CE.

Es geht um einen Audi A4 in der "Neuanschaffung", welcher um die 2200kg zGG haben wird.
Selbst da wäre der B96 noch mit bis zu 1750kg Anhängelast fahrbar.

Aber gut, legal scheint der TE es nicht zu wollen.
Damit werde ich dann hier auch keine weiteren Dinge schreiben.

Natürlich grade das will ich ja wissen, ist es fahren ohne Führerschein, also eine Straftat, wenn ich einen Wohnanhänger mit 1300kg zul Gg, der ein paar KG überladen ist, an ein Auto hänge, das 2200kg zul Gg hat. Der Hinweis auf die Stützlast war noch sehr hilfreich, dass ein B96 oder BE weiterhelfen würde, weiß ich auch, aber die will ich nicht machen.
Habe ja nun auch einige positive Rückmeldungen, vielleicht wird ja mal jemand in dieser Situation angehalten oder fragt mal einen Polizisten, was die dazu sagen.
Dann bitte hier posten. 🙂

Ähnliche Themen

Wenn du gewichtsbedingt außerhalb deiner FS-Klasse unterwegs bist, dann fährst du wohl ohne FS für die konkrete Fuhre. Jemand mit B+BE hingegen wäre nur überladen. Und wenn du (sorry) so blöd bist den Wassertank gefüllt durch die Gegend zu kutschieren damit deine Frau dir nicht mit Bequemlichkeitsfragen in den Ohren liegt, dann bekommst du gewiss einen Mitleidsrabatt. Der wird aber vom Vorsatzcharakter direkt wieder aufgefressen. Was ist denn bitte daran nicht zumutbar, die paar Fahrstunden für den BE in der nächstgelegenen Fahrschule mal übers Wochenende runterzukloppen? Das sschafft doch auch ein dressierter Affe ohne Probleme.

Na endlich hat der TE auf Seite 6 doch noch die Antwort bekommen die er haben wollte!

Die richtigen Antworten auf den ersten fünf Seiten hatten ihm ja offensichtlich nicht gereicht...

Berlin Paul. Zum letzten Mal.

Für den FS gelten nur die zgG des Gespanns.egal ob überladen oder nicht. Genau deswegen gibt es doch so viele Papierablastungen.

Schön wenn du es nicht wiederholst. 🙂

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 24. Mai 2023 um 12:50:55 Uhr:


Wenn du gewichtsbedingt außerhalb deiner FS-Klasse unterwegs bist, dann fährst du wohl ohne FS für die konkrete Fuhre. Jemand mit B+BE hingegen wäre nur überladen. Und wenn du (sorry) so blöd bist den Wassertank gefüllt durch die Gegend zu kutschieren damit deine Frau dir nicht mit Bequemlichkeitsfragen in den Ohren liegt, dann bekommst du gewiss einen Mitleidsrabatt. Der wird aber vom Vorsatzcharakter direkt wieder aufgefressen. Was ist denn bitte daran nicht zumutbar, die paar Fahrstunden für den BE in der nächstgelegenen Fahrschule mal übers Wochenende runterzukloppen? Das sschafft doch auch ein dressierter Affe ohne Probleme.

Ich arbeite, habe Hobbies, einen Garten, ein Haus und 2 kleine Kinder, ich habe keine Lust in die Fahrschule zu gehen UND keine Zeit. Diese Probleme hat ein dressierter Affe nicht und du scheinbar auch nicht. Du beantwortest hier Fragen, die keiner gestellt hat.
Das Wasser nehme ich mit, weil wir uns Abends gerne waschen und die Zähne putzen und die Kinder nach einem Tag draußen nochmal kurz abgespült werden müssen. Muss für dich jeder sein Leben strippen, damit du akzeptieren kannst, dass es jemand nicht so machen möchte, wie du es grafe vorschlägst? Ich habe auch keine Lust 1000 Euro für 2 B96 Führerscheine zu zahlen.
Meine einzige Option ist, mit den zulässigen Gesamtgewichten unter 3500kg zu bleiben. Wenn ich mit dem Anhänger dann doch 10 kg aufgrund einer Überladung zu schwer bin, falls ich ein neues Auto kaufe und so bequem bin, meinen Anhänger urlaubsfertig zu beladen, möchte ich nicht in den Straftatbestand rutschen. Diese Frage habe ich gestellt, nicht ob der BE oder B96 mich davor bewahren würde. Diese Frage konnte ich mir natürlich selbst beantworten.
Auf meine eigentliche Frage habe ich ja auch bereits schon zuverlässige Antworten bekommen und dafür bin ich sehr dankbar, denn es haben sich tatsächlich Leute die Mühe gemacht meine Frage zu beantworten, ohne mich zu beschimpfen, weil ich ihre alternativen Vorschlage abgeleht habe.

Schönes Schlusswort.🙂
Da du deine Antworten erhalten hast und deine vorsätzliche Überladung als die ultimative Lösung betrachtest, beenden wir mal hier die Fragestunde.

Ähnliche Themen