Rechtsstreit beim Verkauf eines Z (rep. Unfallwagen)

BMW Z1 E30 (Z)

Hallo,

Haben follgendes Problem:

Ein Bekannter von mir hat einen Wagen verkauft der einen Unfall hatte sowie deren Folgen durch eine mangelhafte Reperatur bis in die Gegenwart reichen!
Das wurden dann auch dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt!
Da der Wagen jedoch bereits als Unfallwagen gekauft wurde (reparierter Unfallwagen) gab dazu noch ein Dekra Gutachten über den nicht sachgemäss reparierten Schaden jedoch nicht über den Schaden selbst als er enstanden ist... soll heissen eigentlich nur über den mangelhaft instand gestetzen Zustand!

Im Kaufvertrag wurde dann folgendes vermerkt:
"Fahrzeug hat einen Frontschaden vorne links"
nicht mehr und nicht weniger! Das dazu gehörige Gutachten wurde jedoch nicht erwähnt das es zur der Zeit bereits verloren gegangen ist!
Der Käufer hat auch nicht weiter nachgefragt sondern
dieses dann unterzeichnet!

Als er dann den Vorbesitzer anrief erfuhr er von dem Schaden bzw. Gutachten und deren schwere (Rahmenschaden)
und meint jetzt auf Grund dessen den Vertrag anfechten zu wollen obwohl im Kaufvertrag Unfallschaden vorne links (siehe oben) steht!
Unserer Meinung nach wurde hier Aufklärungsplicht erfüllt und stellt somit keine Möglichkeit für einen Anfechtung dar! Diese wissen wir jedoch noch nicht von Anwaltlicher Seite!

Also im Grunde läuft es darauf hinaus das es bei ihm nicht um die den Schaden selbst sondern nur um den Schadenumpfang geht!

Ich finde jedoch ausserdem das wenn er was von einem Unfallwagen hört das dann alle Alarmglocken läuten sollten und bevor man was unterzeichnen tut
erstmal zur eigenen Sicherheit auf ein eigenes Gutachten in der Werkstatt seines vertrauens bestehen sollte das jedoch ist nie passiert!

Was meint Ihr zu der ganzen Geschichte?

17 Antworten

@BekoGerrit,

außerdem hast du doch schon hier passende Antworten bekommen:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Und in diesem Thread sieht man ja auch deutlich, womit du so deine Zeit verbringst:

http://www.motor-talk.de/showthread.php?...

Finde dich damit ab, dass du diesmal mit deinen Geschäften auf die Nase gefallen bist ;-)

Übrigens kann so eine Täuschung von einem Richter auch als "Betrug" bewertet werden. Wenn solche Autoverkäufe öfter passieren, ist das vielleicht sogar gewerbsmäßig (6 Monate - 10 Jahre gem. § 263 III 1 StGb). Nur so´ne Idee...

Viele Grüße,

Marco

Das macht mir Sorge, ich bin auch gerade auf der Suche nach einem gebrauchten Z4.

Ich glaube aber, daß ich auf ein ADAC-Gutachten bestehen werde. Zum Glück habe ich noch Zeit bis zur Entscheidung. Erst im Frühjahr wird es bei mir soweit sein.

Thorsten

Zitat:

Original geschrieben von bran-d


Ich glaube aber, daß ich auf ein ADAC-Gutachten bestehen werde.

Ja, bei einem Fahrzeug dieser Preisklasse ist das eine sinnvolle Investition.

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