Rechtsstreit beim Verkauf eines Z (rep. Unfallwagen)
Hallo,
Haben follgendes Problem:
Ein Bekannter von mir hat einen Wagen verkauft der einen Unfall hatte sowie deren Folgen durch eine mangelhafte Reperatur bis in die Gegenwart reichen!
Das wurden dann auch dem Käufer vor Vertragsunterzeichnung mitgeteilt!
Da der Wagen jedoch bereits als Unfallwagen gekauft wurde (reparierter Unfallwagen) gab dazu noch ein Dekra Gutachten über den nicht sachgemäss reparierten Schaden jedoch nicht über den Schaden selbst als er enstanden ist... soll heissen eigentlich nur über den mangelhaft instand gestetzen Zustand!
Im Kaufvertrag wurde dann folgendes vermerkt:
"Fahrzeug hat einen Frontschaden vorne links"
nicht mehr und nicht weniger! Das dazu gehörige Gutachten wurde jedoch nicht erwähnt das es zur der Zeit bereits verloren gegangen ist!
Der Käufer hat auch nicht weiter nachgefragt sondern
dieses dann unterzeichnet!
Als er dann den Vorbesitzer anrief erfuhr er von dem Schaden bzw. Gutachten und deren schwere (Rahmenschaden)
und meint jetzt auf Grund dessen den Vertrag anfechten zu wollen obwohl im Kaufvertrag Unfallschaden vorne links (siehe oben) steht!
Unserer Meinung nach wurde hier Aufklärungsplicht erfüllt und stellt somit keine Möglichkeit für einen Anfechtung dar! Diese wissen wir jedoch noch nicht von Anwaltlicher Seite!
Also im Grunde läuft es darauf hinaus das es bei ihm nicht um die den Schaden selbst sondern nur um den Schadenumpfang geht!
Ich finde jedoch ausserdem das wenn er was von einem Unfallwagen hört das dann alle Alarmglocken läuten sollten und bevor man was unterzeichnen tut
erstmal zur eigenen Sicherheit auf ein eigenes Gutachten in der Werkstatt seines vertrauens bestehen sollte das jedoch ist nie passiert!
Was meint Ihr zu der ganzen Geschichte?
17 Antworten
dein bekannter sollte sich einen guten anwalt
besorgen, denn mit solchen sachen ist nicht
zu spaßen. das kann sich ewig vor sich hinziehen.
und dazu kostet das eine menge geld.
Ja, Okay das wird wohl auch von nöten sein!
Ganz interessant ist aber auch das Zitat:
"hat folgende Unfallschäden: Frontschaden links"
"hat" bezieht sich auf die Gegenwart ansonsten hieße
es doch "hatte" und somit ist man auch hier auf gutem Wege! Der Käufer hat auch nichts weiter gefragt als "wie der Unfall zustanden gekommen ist"
das wussten und wissen wir bis heute nicht!
aber nicht was genau kaputt gegangen bzw immer noch ist! Er ist einfach in der Annahme gewesen das es ein leichter Blechschaden war welches jedoch weder mündlich noch schriftlich im Kaufvertrag protokoliert wurde!
Also muessten seine Chancen auf Erfolg auch deshalb gleich Null sein!
Zitat:
Original geschrieben von BekoGerrit
Ja, Okay das wird wohl auch von nöten sein!
...
(etliche ! später)
...
Also muessten seine Chancen auf Erfolg auch deshalb gleich Null sein!
Hallo Gerrit (oder Beko?),
ich habe zwar nichts sachdienliches zu berichten, frage mich aber, warum du jeden Satz mit einem Ausrufungszeichen beendest? Das macht einen ziemlich gereizten Eindruck. Nicht, dass ich mich davon verschrecken lasse... ;-)
Wie ZettaQuattro finde ich übrigens auch, dass hier ein Anwalt hilfreich sein kann. Auch, wenn es offensichtlich nicht die Antwort ist, die du erwartet hast.
Viele Grüße,
Marco
wenn du beim ADAC mitglied bist, dann beraten
sie dich vielleicht sogar kostenlos, ansonsten
wünsch ich dir viel glück im unglück.
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Deinem Bekannten wird nichts passieren, den er hat nichts verschwiegen, und den Wagen als Unfallwagen verkauft.
Zitat:
Original geschrieben von GT2
Deinem Bekannten wird nichts passieren, den er hat nichts verschwiegen, und den Wagen als Unfallwagen verkauft.
Das sehe ich anders - "Unfallschaden vorne links" ist nicht gleich zu setzen mit "Unfallwagen".
Dein Bekannter sollte den Wagen schleunigst zurück nehmen. Beim nächsten Verkauf unbedingt ein Gutachten über den Restwert erstellen lassen und dem Vertrag anfügen. Dabei muss auch drin stehen, dass das Auto ein "Unfallwagen mit teilw. repariertem Rahmenschaden" ist.
Gruß, Jokin
Also ich denke es wird sich rein über die Satzbildung
wie sie im Kaufvertrag getätigt worden ist, entscheiden.
Wortgenau heisst es darin:
" Der Verkäufer ist Eigentümer des Fahrzeugs und sämtlicher Zubehörteile sowie der zusätzlichen Ausstattung. Für die Zeit in der er Eigentümer war und - soweit im bekannt - auch früher, bestätigt er Folgendes : Das Fahrzeug
hat folgende Unfallschäden : Frontschaden links"
Und diese Satzstellung bezieht sich eindeutig auf einen noch vorhanden Schaden (in der Gegenwart)
Als Laie bzw. Privatverkäufer kann von einem nicht erwartet werden das er den genauen Unterschied zwischen
Unfallschaden und Unfallwagen kennt zumal das eigentlich das selbe ist, den logischer weise hat ein Unfallwagen auch einen Unfallschaden!
Ich denke, daß das nicht so einfach ist. Der Verkäufer muß ihm bekannte Fehler des Autos angeben, da es sich dabei um wertbildende Faktoren handelt. Hier hat das Fahrzeug nun einen Rahmenschaden, der dem Verkäufer bekannt war. Folglich muß der Verkäufer den Rahmenschaden angeben. Der Hinweis "Unfallwagen" ist im Grunde nur ein Ersatz, um den Käufer hellhörig zu machen - und damti sich der Verkäufer nicht herausreden kann, von dem Rahmenschaden habe er nichts gewußt.
Wenn ich nur von den schriftlichen Vereinbarungen des Kaufvertrages ausgehe, würde ich sagen, daß sie nicht ausreichend sind, da sie den dem Verkäufer bekannten Rahmenschaden eher verschleiern als bezeichnen.
Außerdem kann man davon ausgehen, daß der Käufer - durchaus plausibel - behaupten wird, man habe ihn mit allen Tricks getäuscht und den Rahmenschaden als Lappalie heruntergespielt.
Diese Meinung ist keine Rechtsauskunft und erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit.
Gruß
Hm kommt mir bekannt vor ,mir wurde vor ca.3mon.
im raum Aachen ein silberner Z3 angeboten .Auffallend günstiger preis mit toller ausstattung.Auf meine Frage erklärte der Verkäufer das der Wagen einen Unfall hatte.Nein Unterlagen über die Reparatur hatte er nicht ,angeblich hatte der Vorgänger alles selbst gemacht .Ich machte um nicht ganz umsonst dahin gefahren zu sein noch eine probefahrt wobei sich die Motorhaube öffnete,hing nur noch am Fanghaken .Beim genaueren betrachten der Spaltmasse konnte ich noch eingige gravierende mängel feststellen ,das Auto hatte eine hochgezogene Stosstange ,die Motorhaube sass auf,der hintere kotflügel war gegenüber dem Kofferraumdeckel um ca.6mm erhaben .Durch Zufall endeckte ich den Zetti einige Zeit später bei Ebay ,ich denke heut noch mit schrecken an den windigen Verkäufer und seine Mogelpackung.😰
Tja... ich habe hier mal so im Netz nachgeforscht und wurde schnell fuendig... aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten
dazu bekommen haette!
Gerichtsurteil :
Und hierbei handelt es sichs erstens um einen Haendler als Verkaeufer und zweites noch um einen "behobenen Schaden"
Zitat:
Original geschrieben von BekoGerrit
Tja... ich habe hier mal so im Netz nachgeforscht und wurde schnell fuendig... aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten
dazu bekommen haette!
Aus diesem einen Urteil (dem auch noch eine andere Ausgangslage zugrunde lag) kannst du keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch ableiten...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Aus diesem einen Urteil (dem auch noch eine andere Ausgangslage zugrunde lag) kannst du keinen grundsätzlichen Rechtsanspruch ableiten...
Und schon gar nicht, wenn der in dem Urteil behandelte Fall ganz anders gestrickt ist... aber so sind die Nichtjuristen... keine Ahnung von nix, aber dicke Hose spielen ;-)
Viele Grüße,
Marco
Zitat:
Original geschrieben von BekoGerrit
... aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten
dazu bekommen haette!
Warum fragst Du dann? Ich halte es - gelinde gesagt - für etwas überheblich, so etwas hier "abzulassen", nur weil Du nicht die gewünschten Antworten bekommst.
Grüßle
Chris
Zitat:
Original geschrieben von BekoGerrit
Tja... ich habe hier mal so im Netz nachgeforscht und wurde schnell fuendig... aber haette mich auch gewundert wenn ich hier kompetente Antworten
dazu bekommen haette!Gerichtsurteil :
Und hierbei handelt es sichs erstens um einen Haendler als Verkaeufer und zweites noch um einen "behobenen Schaden"
Ich finde, Du hast hier durchaus
kompetenteAntworten erhalten - Du hast vielleicht nicht das gehört, was Du hören wolltest (ich muß sagen, mit Deinem letzten Posting schwingt ein O-Ton mit, den ich nicht gerne wahrnehme).
Die sache wird sich ziehen - sei so gut und teile uns dann mit, wie's ausgegangen ist!