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Rechtslage Bremswegverkürzung bei Ketteunfall - Mittleres Auto - aufgeschoben

Themenstarteram 9. März 2017 um 5:12

Hallo zusammen,

ich war leider neulich in einen Unfall mit meinem SLK verstrickt. Da ich hier schon viele gute tips zu meinen Rechten bezüglich Reparatur bekommen habe, wollte ich noch was anderes fragen - vielleicht kennt sich damit ja auch jemand aus.

Auto1 mit anhänger muss scharf bremsen machen (Auto vr ihm hat wohl scharf abgebremst, weil er in einen seitenstraße reinziehen wollte - dieses Auto ist dann auch weiter gefahren - bewusst oder nbewusst).

Ich bremse auch und komme zum stehen. Schaue in Rückspiegel und denke noch, man das reicht dem nie. (die Dame ist schon eine ganze Weile hinter mir her gefahren und ich hatte schon ganz am Anfang gedacht, dass die ruhig bisschen mehr Abstand halten könnte)

.Sie fährt mir also drauf und schiebt mich leicht auf den anhänger. (ihr ist dann auch noch ein Auto aufgefahren, dass wurde aber als extra Unfall aufgenommen).

-Anähner hat kratzer am Nummernschild und an der Kennzeichenbeleuchtung und Anbringung der Anhängerkupplung leicht verschoben.

Mein Auto vorne: Kratzer vom Nummernschild, einer Querstange und von der Kennzeichenbeleuchtung - aber also wirklich Delle und Lackschaden, hinten: alles am Arsch.

uto drei vorne und hinten total am Arsch.

polizei kommt und alle sagen aus, dass ich schon stand und meine Hinterfrau mich aufgeschoben hat. Sie sagt das auch, Polizei hat es auch so aufgenommen.

Da ich abends dann auch noch in die NOtfallpraxis musste, habe ich mich entschieden, dass über einen Anwahlt laufen zu lassen. und der hat gesagt, dass ich eventuell einen Anteil zahlen muss, irgendwas wegen Bremswegverkürzung. "müsse man jetzt mal schauen".Fühl mich bei ihm generell nicht 100% gut aufgehoben (falsche Berechnung, lang Rückmeldezeiten.)

Ich finde nur: Bremswegverkürzung in Zusammenhang, wenn ich auch aufgefahhren wäre, oder wenn es nicht klar wäre, ob ich aufgefahren bin.

Kennt sich damit jemand aus?

Danke schon mal;-))))

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Estoo2609 schrieb am 9. März 2017 um 06:12:39 Uhr:

Da ich abends dann auch noch in die NOtfallpraxis musste, habe ich mich entschieden, dass über einen Anwahlt laufen zu lassen. und der hat gesagt, dass ich eventuell einen Anteil zahlen muss, irgendwas wegen Bremswegverkürzung. "müsse man jetzt mal schauen"

Was hat der Studiert? BWL??

Das ist doch nur relevant wenn du vorher deinem Vordermann aufgefahren bist.

Selbst wenn einer nachträglich seine Aussage ändert, wie soll das bei dem Schadensbild vorne möglich sein???

Gruß Metalhead

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Zitat:

@Estoo2609 schrieb am 9. März 2017 um 06:12:39 Uhr:

Da ich abends dann auch noch in die NOtfallpraxis musste, habe ich mich entschieden, dass über einen Anwahlt laufen zu lassen. und der hat gesagt, dass ich eventuell einen Anteil zahlen muss, irgendwas wegen Bremswegverkürzung. "müsse man jetzt mal schauen"

Was hat der Studiert? BWL??

Das ist doch nur relevant wenn du vorher deinem Vordermann aufgefahren bist.

Selbst wenn einer nachträglich seine Aussage ändert, wie soll das bei dem Schadensbild vorne möglich sein???

Gruß Metalhead

Mir auch schon passiert. Ich konnte noch bremsen, mein Hintermann nicht mehr. Polizei ist immer gut. Sehr hilfreich im Schadensprotokoll. Wenn ich zum stehen kam geht die Polizei dann davon aus, dass der Hintermann den Sicherheitsabstand zum Anhalteweg zu kurz war und er trägt die Schuld. Zeugen sind dabei sehr vorteilhaft. Bei Dir wohl alles da. Nur bei Streit des ganzen muss man weiter ausholen. Hierbei ist ein Gutachten gut, was eine Gegenüberstellung von Anhänger und Deiner Fahrzeugfront nachweist, dass Dein Fahrzeug in Nullposition war, also keine Nickbewegung machte wie es beim Bremsen der Fall ist und damit ein paar cm tiefer einschlägt als in Ruhezustand.

 

Den Fall zur Regelung zum Massenunfall (jeweils der Hintermann trägt den Schaden des Vordrmanns) ist hier bei Dir nicht anzuwenden.

@TE

Letztlich muss man abwarten, was die anderen Beteiligten nun angeben werden und was dann am Schluss als Sachverhalt steht. Wenn sich widersprechende Angaben im Raum stehen sollten, wird ein Unfallrekonstruktionsgutachten notwendig werden. Nach deiner Schilderung trägst Du kein Verschulden und eine Haftung für die fremden Schäden ist sehr unwahrscheinlich. Wenn die beteiligten HP-Versicherungen nicht irgendein Regulierungsabkommen miteinander ausprobieren wollen, sollte deine SF-Klasse am Ende nicht leiden müssen. Wenn Du dich bei deinem Anwalt nicht gut aufgehoben fühlst, dann solltest Du einen zweiten konsultieren und ggf. wechseln. Die evtuellen Mehrkosten gehören mit entsprechender Begründung auch zum ersatzfähigen Schaden. Eine Verkehrs-RS-Versicherung wäre dabei sehr beruhigend für die eigenen Nerven. ;)

Es steht und fällt mit den Zeugen,

wenn diese bestätigen, das Du gestanden hast ist alles im Lack.

Wieso Zeugen?? Mit seinem Schadensbild vorne ...

Zitat:

Mein Auto vorne: Kratzer vom Nummernschild, einer Querstange und von der Kennzeichenbeleuchtung - aber also wirklich Delle und Lackschaden, hinten: alles am Arsch.

... ist doch schon alles gesagt. Wie viel Bremswegverkürzung soll denn durch den Lackschaden vorne entstanden sein??

Gruß Metalhead

Themenstarteram 9. März 2017 um 8:32

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 9. März 2017 um 09:14:12 Uhr:

@TE

Letztlich muss man abwarten, was die anderen Beteiligten nun angeben werden und was dann am Schluss als Sachverhalt steht. Wenn sich widersprechende Angaben im Raum stehen sollten, wird ein Unfallrekonstruktionsgutachten notwendig werden.

und dafür wird doch dann mein Auto benötigt, oder?

Wieder so ne Anwaltssache - hbe ihn gefragt, ob ich das auto jetzt schon reparieren lassen kann oder verkaufen kann, oder ob ich warten muss, bis die Versicherung irgendwas freigegeben hat. sagt er: ne: deswegen hat man ja das gutachten machen lassen. in dem steht aber zum schadenshergang nur, dass er diese infos (wie ichs beschrieben habe bekommen hat) er aber dazu ohne plausibilitätsprüfung nichts sagen kann.

Das unreparierte Auto würde ich solange festhalten, bis zwischen allen Beteiligten der Sachverhalt geklärt ist. Wenn das aus diversen Gründen nicht gehen sollte, brauchst Du ein sehr detailliertes Schadengutachten zu deinem Auto, dass den Zustand mit den Schäden aus allen Richtungen haarklein auch im Bild festhält.

Mir ist das auch schon passiert.

Bei Glätte hat mich ein Fahrzeug auf / unter einen vor mir stehenden LKW geschoben.

Das Schadensbild war sogar so, dass auf den ersten Anschein, der Frontschaden schlimmer aussah als der Heckschaden, denn die Motorhaube war stark zerknittert.

Das Gutachten hat dann glücklicherweise bestätigt, dass ich keine Mitschuld trug.

Wenn bei dir der Frontschaden sehr gering, der Heckschaden aber stark ist, sollte sich das durch einen Sachverständigen klären lassen, sofern das überhaupt nötig ist.

Stellt sich die Frage, ob dein Rechtsanwalt sachverständig genug ist, das einschätzen zu können.

am 9. März 2017 um 11:58

@Estoo2609

Wichtig für Dich sind die Zeugen die den Unfallhergang wahrheitsgemäß wiedergeben und ein Fachanwalt der sein Handwerk versteht.

Themenstarteram 9. März 2017 um 14:15

Zitat:

@rufus608 schrieb am 9. März 2017 um 12:58:58 Uhr:

@Estoo2609

Wichtig für Dich sind die Zeugen die den Unfallhergang wahrheitsgemäß wiedergeben und ein Fachanwalt der sein Handwerk versteht.

Ich glabe daran scheitert es... am Anwalt.

Ich habe jetzt nochmal dort angerufen, (der Anwalt der mich vertritt, ist im Urlaub und jetzt hat einfach niemand mehr auf mails reagiert) der Vertretungsanwalt sagt, ich könne das Auto ruhig reparieren lassen oder verkaufen (muss ich sogar, weil das Restwertangebot dass die Versicherung geschcikt hat nur bis zum 21.03. gültig ist und das sonst abgezogen wird). Die finale zustimmung der Versicherung kommt aber wahrscheinlich erst so in 4Wochen (genau, es ist die Versicherung, die auch das Restwertangebot geschickt hat).

Dann sag ich: ich muss also vorher das auto verkuafen und die Versicherung kann dann sagen: ne, wir müssen da noch ein rekonstruktionsgutachten machen und ich hab das Auto dann verkauft???? dann sagt er: ja, aber das wird schon nicht so sein.

Auch bei der Abrechnung mit dem Wiederbeschaffungswert = Restwertangebot + Versicherungssumme. hat er dien brutto Betrag aus dem Gutachten genommen. (es steht nix von differnzialMwst). Es ist also definitiv nicht der bruttoBetrag. das habe ich seinen Kollegen jetzt auch gefragt und dann sagt er , das würde ja dann die versicherung entscheiden. dann sag ich, ich muss das ja vorher wissen, ist ja ddie Grundlage für die Entscheidung, ob ichs reparieren lasse oder verkaufe. und dann sagt er, tja muss man halt den Gutachter fragen, aber das müssen sie dann machen das geht schneller, weil ich bin ja jetzt im Thema nicht drin.

und dann ruftt mich die Mercedes Werkstatt vorher an ( die den Gutachter (zwar vom Tüv aber der "- Freund" beauftragt hat und mir den Anwalt empfohlen hat)und sagt, er hätte ja mit meinem Anwalt telefoniert und ich würde ja eher dazu tendieren, dass ich das Auto verkaufe (fällt sowas nicht unter die Schweigepflicht - ist mir aber erst danach aufgefallen) und normalerweise würden sie das ja nur Stammkunden anbieten aber bei mir würden sie ne Ausnahme machen, und würden mir das Auto für das Restwertangebot abkaufen, damit ich die Scherereien nicht habe.

Kommt das noch jemand seltsam vor...

Weiss jemand, ob ich den Anwalt wechseln kann....? leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung

Ich mache hierzu mal ein neues Thema auf.

Zitat:

, das würde ja dann die versicherung entscheiden. dann sag ich, ich muss das ja vorher wissen, ist ja ddie Grundlage für die Entscheidung, ob ichs reparieren lasse oder verkaufe. und dann sagt er, tja muss man halt den Gutachter fragen, aber das müssen sie dann machen das geht schneller, weil ich bin ja jetzt im Thema nicht drin.

Die Versicherung hat nichts zu entscheiden, sie muss den dir zustehenden Schadenersatz zahlen, nicht mehr und auch nicht weniger.

Das Gutachten muss eine klare Aussage enthalten, in welcher Höhe die Mehrwertsteuer im Wiederbeschaffungswert enthalten ist: entweder regelbesteuert 19 %, differenzbesteuert 2,5 % oder steuerneutral 0 %, wenn dies nicht im Gutachten steht, dann muss dieses umgehend nachgebessert werden!

Zitat:

Ich bremse auch und komme zum stehen.

...

Sie fährt mir also drauf und schiebt mich leicht auf den anhänger.

Wenn dem so ist und du dies mit deinen Zeugen beweisen kannst und zudem scheint das Schadensbild auch dafür zu sprechen dann trifft dich keine Schuld.

Zitat:

dass ich eventuell einen Anteil zahlen muss, irgendwas wegen Bremswegverkürzung. "müsse man jetzt mal schauen".

Das hat aber doch wohl kein fähiger Anwalt für Verkehrsrecht gesagt!

 

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