rechtslage bei zu hoher geschwindigkeit

VW Golf 4 (1J)

tja, irgendwie bin ich grad recht durcheinander.

habe einen bußgeldbescheid vom polizeiverwaltungsamt bekommen. und zwar habe ich die zulässige höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener ortschaften um 8km/h (abzüglich toleranz) überschritten. sprich ich bin in der 70 zone mit 78 geblitzt worden.

so weit so gut, aber es geht noch weiter

Zitat:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen Sie:

Eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG) in Höhe von: 10.00 Euro

Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens zu tragen: Gebühr 20.00 Euro
(§§ 105, 107 Abs.1,3 OWiG in Verbindung mit §§ 464 Abs. 1, 465 StPO auslagen 5.60 Euro

Gesamtbetrag: 35,60 Euro

und das für 8 Km/h zu schnell, also die 10 Euro akzeptier ich ja, aber was soll der Rest? Was für ein Verfahren und welche Auslagen?
Außerdem haben die wohl vergessen noch so ein schönes Foto dazu zu tun, oder ist das nicht mehr üblich?

Jetzt 2 Fragen:
1. ist das rechtens was die mir da geschickt haben
2. lohnt es sich wenigstens gegen die gebühren widerspruch einzulegen? wenn ja wie?

ich hoffe ihr können mich aufklären

gruß proxy

p.s.: unten steht noch folgendes:

Zahl der Punkte gemäß Punktesystem: 0

Verwarnung
Auf das Verwarnungsangebot der ZBS/Polizei vom 09.08.2005 ist wegen Nichtzahlung/Unterzahlung des Verwarnungsgeldes eine wirksame Verwarnung nicht zustande gekommen.

Was soll das denn heißen? Geblitzt haben sie mich am 23.07.2005 und heute ist das erste mal das ich was von denen bekommen habe!?

15 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl


Mhh Fahrverbot ist aber erst ab 41km/h drüber 🙂 und Foto ist ja nicht dabei...kostet sicher was, wenn die das zuschicken sollen...

Innerstädtisch ab 30, ausserstädtisch ab 40.

Und: Ja, Foto kostet.

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