Rechtslage Autoverkauf als Privatperson

BMW 5er E60

Da meine Liebste ein neues Gefährt haben möchte, und ich das natürlich sehr begrüße :-) planen wir zurzeit den Verkauf ihres Wagen. Ich plane diesen, zwecks Gewinnmaximierung, privat zu verkaufen.
Alle Fahrzeuge die ich bisher gewechselt habe wurden jeweils beim Händler auf den Hof gestellt, der Aufpreis zum Neuen wurde gezahlt...und gut war´s. Somit kam ich auch nie in die Situation eine Gewährleistung, Garantie o.ä. gegen zu müssen.

Nun zur Frage:
(an erfahrene Privatverkäufer o. Leute die sich rechtsmäßig mit so etwas auskennen)

1. Muss ich als Privatverkäufer eines Autos eine Garantie oder Gewährleistung gewähren?
2. Wenn ja , für welchen Zeitraum?
3. Kann ich dieses, ggfl. durch einen Zusatz im Verkaufstext bei mobile oder autoscout24, aushebeln?
4. Wenn man dieses aushebelt, kauft das Auto dann noch einer?

Es ist nicht so das ich einen Schrottwagen verkaufen möchte, aber man steckt nie drin, nach ein paar Monaten kann immer etwas passieren.

Beste Antwort im Thema

Da meine Liebste ein neues Gefährt haben möchte, und ich das natürlich sehr begrüße :-) planen wir zurzeit den Verkauf ihres Wagen. Ich plane diesen, zwecks Gewinnmaximierung, privat zu verkaufen.
Alle Fahrzeuge die ich bisher gewechselt habe wurden jeweils beim Händler auf den Hof gestellt, der Aufpreis zum Neuen wurde gezahlt...und gut war´s. Somit kam ich auch nie in die Situation eine Gewährleistung, Garantie o.ä. gegen zu müssen.

Nun zur Frage:
(an erfahrene Privatverkäufer o. Leute die sich rechtsmäßig mit so etwas auskennen)

1. Muss ich als Privatverkäufer eines Autos eine Garantie oder Gewährleistung gewähren?
2. Wenn ja , für welchen Zeitraum?
3. Kann ich dieses, ggfl. durch einen Zusatz im Verkaufstext bei mobile oder autoscout24, aushebeln?
4. Wenn man dieses aushebelt, kauft das Auto dann noch einer?

Es ist nicht so das ich einen Schrottwagen verkaufen möchte, aber man steckt nie drin, nach ein paar Monaten kann immer etwas passieren.

28 weitere Antworten
28 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Golf GTI 3 Selb


gibt eine Private Person eigendlich auch Gewährleistungw en beim Fahrzeug verkauf kein schriftlicher Kaufvertrag gemacht wurde?

Wenn die GL nicht ausgeschlossen wurde, muss die Privatperson ein Jahr geben. Also kommt es darauf an, was mündlich abgemacht wurde, denn dies zählt genauso wie ein Vertrag. Das Problem ist eben nur, dass man nur sehr schwer nachweisen kann, wer was gesagt hat...

und wen es im inserat steht das verkauft ohne Garantie und Rückgaberecht wird?

Na schreiben kannst du viel. Garantie braucht du sowieso nicht geben und das ausgeschlossene Rückgaberecht bezieht sich nur auf die von dir exakt beschriebenen Mängel. Verschweigst du wissentlich was, geht es ab. Aber wenn das Getriebe verreckt ohne vorher Laute von sich gegeben zu haben, kannst natürlich nicht in Haftung genommen werden.
Ich habe das Auto meiner besseren Hälfte vor kurzem bei mob* und autosc* reingestellt und verkauft. Hat Spass gemacht. die vielen frdl. Anrufe der, sagen wir Interessenten aus dem Süden, waren sehr amüsant. Dickes Fell und Geduld braucht man. ABER. 1500 mehr, als beim Händler. Ich hatte Fotos von den Felgen, vom Auspuff, von den Steinschlägen, so das jeder gleich wußte, woran er ist. Bevor hier einer 300km herkommt und sagt, boaey, wußte ich nicht.
Hat der Käufer dann trotzdem probiert, aber ohne Erfolg.
Also dann. Viel Spass und gutes Gelingen.

Achso. Kauvertrag war vom ADAC

Moin Moin,

wenn Du sie nicht ausschließt, als Privatperson, ja!

Grüße
Torsten

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Wowa.K


verkaufen ohne kaufvertrag, das heißt gekauft wie gesehen. also 0 ansprüche des käufers auf irgendwelchen ersatz. oder hat sich dazu die rechtslage geändert?

Das kann nicht wirklich sein? Wenn Du das Auto ohne Kaufvertrag verkaufst, dann meinst Du ohne schriftlichen Vertrag? Wenn ja, dann hast Du mit der mündlichen Einigung über den Tausch Geld gegen Auto einen rechtsgültigen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen und ohne weitere Einschränkungen haftest Du im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel. Und gekauft wie gesehen gibt's nicht (mehr).

Alle, die keine Ahnung vom Schuldrecht haben (ist nicht bös gemeint) sollten einen ADAC oder ähnlichen Vertrag nehmen und persönliche Ahnungen oder Vermutungen herunterschlucken......

Zitat:

Original geschrieben von Dederon


Na schreiben kannst du viel. Garantie braucht du sowieso nicht geben und das ausgeschlossene Rückgaberecht bezieht sich nur auf die von dir exakt beschriebenen Mängel. Verschweigst du wissentlich was, geht es ab.

Achso. Kauvertrag war vom ADAC

Was heißt hier schreiben kann man viel? Wenn man die GL als Privatperson nicht ausschließt muss man dem Käufer, so er dann Privat kauf, ein Jahr GL geben. Als weiteren Beleg, dass die GL ausgeschlossen wurde, würde ich die Seiten, auf denen du inseriert hast, screenshoten und aufheben. Grundsätzlich geht man bei der Announce von einem Angebot aus, das je nach Belieben vom Käufer oder Verkäufer akzeptiert werden kann. Sprich, wenn dir jemand genau das bietet, was du verlangt hast, kannst du trotzdem noch sagen: "Nein, an dich verkauf ich trotz entsprechendem Angebot nicht". Dasselbe kann der Käufer tun. Also kommt es darauf an, was ihr bei dem rechtskräftigen Kauf (sprich Vertrag oder mündlich "den kaufe ich zu den und den Konditionen"😉 abgemacht habt....

Zitat:

Original geschrieben von jensputzier



Zitat:

Original geschrieben von Wowa.K


verkaufen ohne kaufvertrag, das heißt gekauft wie gesehen. also 0 ansprüche des käufers auf irgendwelchen ersatz. oder hat sich dazu die rechtslage geändert?
Das kann nicht wirklich sein? Wenn Du das Auto ohne Kaufvertrag verkaufst, dann meinst Du ohne schriftlichen Vertrag? Wenn ja, dann hast Du mit der mündlichen Einigung über den Tausch Geld gegen Auto einen rechtsgültigen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen und ohne weitere Einschränkungen haftest Du im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel.

Also wenn mündlich abgemacht wurde, "keine GL", dann muss er auch keine geben. Mündlich ist bei einem Autokauf genauso rechtskräftig wie ein schriftlicher Vertrag. Das Problem ist nur: Sagen kann man viel, der Richter muss einem erst mal glauben, sollte es denn zu einer Verhandlung kommen....

Zitat:

Original geschrieben von Golf GTI 3 Selb


und wen es im inserat steht das verkauft ohne Garantie und Rückgaberecht wird?

Garantie und Rückgaberecht gibt's eh' nicht automatisch. Es ist also völlig überflüssig, das extra auszuschließen. Garantie ist eine völlig freiwillige Sache, die nichts mit der gesetzlichen Gewährleistung zu tun hat. Garantie existiert nicht automatisch. Genauso das Rückgaberecht.

Der Käufer hat das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn Mängel an der Kaufsache verschwiegen wurden, aber ein generelles Rückgaberecht gibt es nicht. Gekauft ist gekauft, darauf muß man nicht extra hinweisen.

In der Rechtsprechung hat sich allerdings bei Verträgen von Privatleuten eingebürgert, daß die Begriffe Garantie und Gewährleistung, da sie von den meisten Bürgern wegen Unkenntnis oder Desinteresse an der Gesetzeslage vermischt werden, auch beide akzeptiert werden. Sagst Du also "ohne Garantie" meinst aber "unter Ausschluß der Gewährleistung", dann kann es gut sein, daß ein Richter das trotzdem gelten läßt, auch wenn Du eigentlich mit "ohne Garantie" die gesetzliche Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast.

Zitat:

Original geschrieben von JKL05



Zitat:

Original geschrieben von jensputzier


Das kann nicht wirklich sein? Wenn Du das Auto ohne Kaufvertrag verkaufst, dann meinst Du ohne schriftlichen Vertrag? Wenn ja, dann hast Du mit der mündlichen Einigung über den Tausch Geld gegen Auto einen rechtsgültigen mündlichen Kaufvertrag abgeschlossen und ohne weitere Einschränkungen haftest Du im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel.

Also wenn mündlich abgemacht wurde, "keine GL", dann muss er auch keine geben. Mündlich ist bei einem Autokauf genauso rechtskräftig wie ein schriftlicher Vertrag. Das Problem ist nur: Sagen kann man viel, der Richter muss einem erst mal glauben, sollte es denn zu einer Verhandlung kommen....

Das stimmt, aber das hatte er ja nicht gesagt....wer heute einen mündlichen Kaufvertrag macht, ist im Zweifelsfall selber schuld....

Ein kurzer Kaufvertrag, der den Passus "unter Ausschluß der Gewährleistung" mit dem bekannten Passus zu den vorsätzlichen Schäden gegen Leib und Leben enthält, schützt den Verkäufer und den kann sich jeder im PC für die weitere Verwendung abspeichern.

Zitat:

Original geschrieben von jensputzier



Zitat:

Original geschrieben von JKL05


Also wenn mündlich abgemacht wurde, "keine GL", dann muss er auch keine geben. Mündlich ist bei einem Autokauf genauso rechtskräftig wie ein schriftlicher Vertrag. Das Problem ist nur: Sagen kann man viel, der Richter muss einem erst mal glauben, sollte es denn zu einer Verhandlung kommen....

Das stimmt, aber das hatte er ja nicht gesagt....wer heute einen mündlichen Kaufvertrag macht, ist im Zweifelsfall selber schuld....

Ein kurzer Kaufvertrag, der den Passus "unter Ausschluß der Gewährleistung" mit dem bekannten Passus zu den vorsätzlichen Schäden gegen Leib und Leben enthält, schützt den Verkäufer und den kann sich jeder im PC für die weitere Verwendung abspeichern.

Wieso soll er selber schuld sein? Mann kann

fast

alles mündlich machen. Wenn es keine Zeugen gibt für irgendwelche zusagen oder ausschlüsse, gillt aufgrund der mangelnden Beweislast (beiderseits) das Gesetz. Und das sagt halt, es eine GL gibt.

Zitat:

Original geschrieben von dominic



Zitat:

Original geschrieben von jensputzier


Das stimmt, aber das hatte er ja nicht gesagt....wer heute einen mündlichen Kaufvertrag macht, ist im Zweifelsfall selber schuld....

Ein kurzer Kaufvertrag, der den Passus "unter Ausschluß der Gewährleistung" mit dem bekannten Passus zu den vorsätzlichen Schäden gegen Leib und Leben enthält, schützt den Verkäufer und den kann sich jeder im PC für die weitere Verwendung abspeichern.

Wieso soll er selber schuld sein? Mann kann fast alles mündlich machen. Wenn es keine Zeugen gibt für irgendwelche zusagen oder ausschlüsse, gillt aufgrund der mangelnden Beweislast (beiderseits) das Gesetz. Und das sagt halt, es eine GL gibt.

Naja, es ist in so fern "selber Schuld", dass er nun die Arschkarte hat, wenn er den mündlichen Ausschluss der GL nicht beweisen kann...

Zitat:

Original geschrieben von dominic



Zitat:

Original geschrieben von jensputzier


Das stimmt, aber das hatte er ja nicht gesagt....wer heute einen mündlichen Kaufvertrag macht, ist im Zweifelsfall selber schuld....

Ein kurzer Kaufvertrag, der den Passus "unter Ausschluß der Gewährleistung" mit dem bekannten Passus zu den vorsätzlichen Schäden gegen Leib und Leben enthält, schützt den Verkäufer und den kann sich jeder im PC für die weitere Verwendung abspeichern.

Wieso soll er selber schuld sein? Mann kann fast alles mündlich machen. Wenn es keine Zeugen gibt für irgendwelche zusagen oder ausschlüsse, gillt aufgrund der mangelnden Beweislast (beiderseits) das Gesetz. Und das sagt halt, es eine GL gibt.

Ich hatte es so verstanden, daß er die GL ausschließen will und der Meinung war ein mündlicher Kaufvertrag würde das Ziel erreichen. Da er den Ausschluß der GL nicht erwähnt hat, muß ich davon ausgehen, daß er das bei dem mündlichen KV nicht berücksichtigt hat, sondern glaubt, daß das automatisch so sei. In diesem Fall selbst schuld. Dazu kommt noch die Beweislage (s.o. posts) und dann sage ich unter dem Strich, daß man auch eben ein paar Sätze schreiben könnte um sicher zu sein, daß man das gewünschte auch erreicht und im Zweifelsfall beweisen kann.

es war ein Müdlicher kaufvertrag in dem ich klar sagte das ich eine Privatperson bin und keine Garantie gebe so wie es in dem inserat eben steht , dort habe ich nämlich auch geschrieben :
Verkauf von privat ohne Garantie oder Rückgaberechte , aber das versteht sich ja von selbst
so habe ich es in das Inserart geschrieben , Müdlich habe ich mich eben darauf berufen , nun streitet er das ab ......

Zitat:

Original geschrieben von Golf GTI 3 Selb


es war ein Müdlicher kaufvertrag in dem ich klar sagte das ich eine Privatperson bin und keine Garantie gebe so wie es in dem inserat eben steht , dort habe ich nämlich auch geschrieben :
Verkauf von privat ohne Garantie oder Rückgaberechte , aber das versteht sich ja von selbst
so habe ich es in das Inserart geschrieben , Müdlich habe ich mich eben darauf berufen , nun streitet er das ab ......

Am besten einen Anwalt für Verkehrsrecht aufsuchen, denn selbst wenn du nun verpflichtet wärst, die Gewähr zu leisten, fällt noch lange nicht alles darunter. Ins Besondere bei einem Gebrauchtwagen lässt es sicht streiten, was ein Verschleißteil ist und was nicht.

Bei dem Ford einer Freundin von mir ging die Kupplung eine Woche nach Autokauf beim Fordhändler kaputt. Dieser lehnte die Gewährleistung in diesem Falle ab, da die Kupplung in seinen Augen ein Verschleißteil ist. Da sie das Auto aber erst eine Woche vorher gekauft hatte, machte sich Druck. Am Ende musste sie eben nur die Hälfte zahlen...

Deine Antwort
Ähnliche Themen