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Rechtslage auf einer abbiegenden Hauptstraße

Themenstarteram 16. November 2020 um 10:45

Ich hatte heute eine brenzlige Situation, konnte den Unfall aber noch abwenden.

Ich fuhr auf einer Hauptstraße auf eine Kreuzung zu, auf der Kreuzung bog die Hauptstraße nach links ab, ich wollte der Hauptstraße weiter folgen, blinkte mehr als rechtzeitig nach links. Als ich praktisch abbiegen wollte, bemerkte ich, das ich gerade mit weitaus höherer Geschwindigkeit überholt wurde. Ich brach den Abbiegevorgang ab, das mich überholende Fahrzeug fuhr weiter geradeaus .

Wie wäre die Rechtslage wenn es in dieser Situation zum Unfall gekommen wäre ?

Beste Antwort im Thema

Innerorts? Bei welcher Geschwindigkeit? Google-Maps-Link verfügbar?

 

Überholen bei unklarer Verkehrssituation war es aber in jedem Fall. Die Frage wäre nur, ob Du im Falle eines Unfalls eine Teilschuld bekommen hättest.

 

Aber in guter V&S-Tradition bekommst irgendwann ab Seite 5 eh die Alleinschuld zugesprochen ;)

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Zitat:

@detten83 schrieb am 16. November 2020 um 16:49:19 Uhr:

So wie es hier alle sehen, sehen es dann wohl auch die Richter, je nachdem an wen man Gerät, bekommt man die Schuld, oder auch nicht...

Ganz sicher nicht!

Der hier tw geschriebene Schwachfug ist nicht zu toppen.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 18. November 2020 um 16:00:42 Uhr:

Der hier tw geschriebene Schwachfug ist nicht zu toppen.

Egal, was Du meinst; Hauptstraße-vor-Nebenstraße und darüberhinaus Rechts-vor-Links.

Wer die Hauptstraße verläßt, ist wartepflichtig, wenn, (bspw.), die Hauptstraße nach rechts abbiegt und sich von da Fahrzeuge im Gegenverkehr befinden, egal, ob diese Fahrzeuge wiederum auf der Hauptstraße bleiben oder auf eine Nebenstraße abbiegen.

Und im vorliegenden Fall hinsichtlich des Überholens ist es kaum anders.

Da hat sich doch unsere Dicke richtig verhalten.

Er ist und bleibt auf der Vorfahrtstrasse, somit kann er unabhängig der Kreuzung dieser folgen. Auf der Kreuzung selbst darf eh nicht überholt werden. Selbst wenn er das Blinken vergisst kommt er nur zu einer geringen Teilschuld.

Wo ist das Problem? ..... wohl an der geringen Fahrgeschwindigkeit. Diese ist zwar ärgerlich aber zuläßig und unter Umständen angebracht.

Gruß

Zitat:

@wpp07 schrieb am 18. November 2020 um 16:00:42 Uhr:

Zitat:

@detten83 schrieb am 16. November 2020 um 16:49:19 Uhr:

So wie es hier alle sehen, sehen es dann wohl auch die Richter, je nachdem an wen man Gerät, bekommt man die Schuld, oder auch nicht...

Ganz sicher nicht!

Der hier tw geschriebene Schwachfug ist nicht zu toppen.

Gruß

Wieso? Wer gute Anwälte hat, Zeugen erfinden kann oder einfach an einen Richter gerät, der eher offensiv fährt, der kann auch schonmal Pech haben. Nicht umsonst gilt in Deutschland das Sprichwort: Recht haben und Recht bekommen ist zweierlei.

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