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Rechtslage auf einer abbiegenden Hauptstraße

Themenstarteram 16. November 2020 um 10:45

Ich hatte heute eine brenzlige Situation, konnte den Unfall aber noch abwenden.

Ich fuhr auf einer Hauptstraße auf eine Kreuzung zu, auf der Kreuzung bog die Hauptstraße nach links ab, ich wollte der Hauptstraße weiter folgen, blinkte mehr als rechtzeitig nach links. Als ich praktisch abbiegen wollte, bemerkte ich, das ich gerade mit weitaus höherer Geschwindigkeit überholt wurde. Ich brach den Abbiegevorgang ab, das mich überholende Fahrzeug fuhr weiter geradeaus .

Wie wäre die Rechtslage wenn es in dieser Situation zum Unfall gekommen wäre ?

Beste Antwort im Thema

Innerorts? Bei welcher Geschwindigkeit? Google-Maps-Link verfügbar?

 

Überholen bei unklarer Verkehrssituation war es aber in jedem Fall. Die Frage wäre nur, ob Du im Falle eines Unfalls eine Teilschuld bekommen hättest.

 

Aber in guter V&S-Tradition bekommst irgendwann ab Seite 5 eh die Alleinschuld zugesprochen ;)

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Themenstarteram 16. November 2020 um 11:35

Zitat:

@Dr.Zulassung schrieb am 16. November 2020 um 12:30:54 Uhr:

Zitat:

@detten83 schrieb am 16. November 2020 um 12:26:32 Uhr:

Kurze Frage zum Verständnis, warst du im Auto, oder auf einem Motorrad oder Moped?

Vermutlich hat da jemand überhaupt nicht aufgepasst und war mit der Verkehrssituation nicht betraut, die Nase vielleicht im Navi oder Handy, dazu noch eilig unterwegs und angepisst, dass da jemand mit 20 km/h seiner Meinung nach viel zu langsam ist?!

Es gibt durchaus abknickende Vorfahrtsstraßen die mit nur 20km/h sicher zu befahren sind. Hier im Stadtgebiet haben wir die ein oder andere abknickende Vorfahrtsstraßen die bauartbedingt kaum eine höhere Geschwindigkeit zulässt um verkehrssicher abzubiegen.

Die Kurve geht auch mit 30, aber dann muss man sie schneiden.

Anhand deiner Beschreibung hätte der andere wohl zu 100% Schuld, aber ohne die Karte zu sehen und die Lage der Schilder, Lichtverhältnisse, Zeugenaussagen etc wäre das wohl schwierig zu beweisen. Stand dort jemand der vielleicht meint, deinen Blinker nicht gesehen zu haben, oder sagt der andere aus, die hättest rechts geblinkt und plötzlich stark beschleunigt um zu drehen, so machen gute Anwälte da auch noch was anderes draus. Am Ende bekommt derjenige Recht, der die besseren Anwälte hat.

Zitat:

@birscherl schrieb am 16. November 2020 um 11:55:50 Uhr:

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. November 2020 um 11:53:15 Uhr:

Innerorts? Bei welcher Geschwindigkeit? Google-Maps-Link verfügbar? …

Gelten je nach Geschwindigkeit andere Vorfahrtregelungen oder warum wär das wichtig?

Nö. Aber mit 50 bei erlaubten 50 (oder 30 bei erlaubten 30) wäre ein Überholen völlig unverständlich. Bei deutlich niedrigerer Geschwindigkeit könnte der Überholer behaupten, er sei davon ausgegangen dass der Überholte eine Hausnummer sucht o.ä.

Themenstarteram 16. November 2020 um 11:47

Ok, danke an alle.

Im Prinzip ging es mir ja um den Unterschied zwischen "normalem" links abbiegen, da hat man auch den rückwärtigen Verkehr zu beachten, und "nach links der Hauptstraße folgen". Rein rechtlich gesehen gibt es da ja wohl ein Unterschied. Da war ich mir nicht sicher.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Nov. 2020 um 11:57:08 Uhr:

Innerorts, ich wollte mit geschätzt 20 kmh 90 Grad nach links abbiegen, wurde mit geschätzt 50 kmh überholt.

Dann hat wohl ein Jungdynamiker dem Opa mal zeigen wollen, wo der Hammer hängt...

 

...wenn es gekracht hätte, sähe es aber düster für ihn aus.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. November 2020 um 12:49:16 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 16. Nov. 2020 um 11:57:08 Uhr:

Innerorts, ich wollte mit geschätzt 20 kmh 90 Grad nach links abbiegen, wurde mit geschätzt 50 kmh überholt.

Dann hat wohl ein Jungdynamiker dem Opa mal zeigen wollen, wo der Hammer hängt...

...wenn es gekracht hätte, sähe es aber düster für ihn aus.

Vielleicht war es ja noch ein viel älterer Opa, der wie so oft meint, ihm gehöre die ganze Welt...?! :D

Oder einer, der mal wieder Gas und Bremse verwechselt hat und diesmal, statt in eine Menschengruppe oder das Heck eines anderen Autos zu rasen, schreckhaft das Lenkrad verrissen und einen MT'ler überholt hat. Er versucht wahrscheinlich noch immer, das schlingernde Fahrzeug abzufangen, während er weiter Gas gibt und sich fragt, warum die Bremsen heutzutage so schlecht sind... Früher war einfach alles besser....

Grundsätzlich gilt §1 allg Sorgfaltspflicht und die pauschalen Regelungen zur Geschwindigkeit, halber oder ganzer Anhalteweg betreff der Sichtweite oder Einsichtweite und die ist bei geparkten Autos oder in Kurvenbereichen sehr kurz. Wer so einen Unfall baut, kann sich auf nichts berufen. An einer Kreuzung überholen ist schon grob fahrlässig. Bei den heutigen Id...en auf der Strasse verlasse ich mich nicht mehr nur noch auf meine Vorfahrtsrechte, erst recht nicht als Fussgänger. YT ist voll von Kreuzungsüberholern, teilweise mit tödlichem Ausgang. Gut so, du hast geblinkt (die meisten Autos haben ja keine Blinker mehr) und den Unfall verhindert. Eine dash cam wäre jetzt wieder hilfreich gewesen.

Ein Bekannter von mir hatte mal in so einer Situation einen Unfall. Er wollte links in eine Ausfahrt einbiegen. Und im Abbiegevorgang wurde er links überholt. Derr Überholende hat ihm die Seite aufgerissen.

Der Polizei wurde angegeben, dass mein Bekannter nicht geblinkt hätte. Zeugen gabs weiter keine und dass man geblinkt hat, konnte auch nicht bewiesen werden. Die Versicherung hat die volle Schuld bei meinem Bekannten gesehen.

Weil man auch als Linksabbieger auf den rückwärtigen Verkehr achten muss.

Hinzufügen muss ich noch, dass ein richtiges Absetzen aufgrund der Enge der Straße nicht möglich war. Er stand also ganz eng an der Mittellinie, um die andere Fahrbahn freizuhalten.

Kommt noch dazu, Blinken schafft keine Vorfahrt. Wäre vermutlich um eine Teilschuld des Überholenden gegangen, fahrlässig ein Auto überholt, dass die Absicht zum Abbiegen/Einfahren angekündigt hat. Alte Binse aus der Fahrschule: Schulterblick. Habe ich mir nie abgewöhnt, trotz techn. Fortschritt.

Themenstarteram 16. November 2020 um 13:27

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 16. November 2020 um 14:10:33 Uhr:

Ein Bekannter von mir hatte mal in so einer Situation einen Unfall. Er wollte links in eine Ausfahrt einbiegen. Und im Abbiegevorgang wurde er links überholt......

Das ist ein anderer Fall, bei mir ging es um eine abknickende Vorfahrtsstraße.

Aber genau deinen und meinen Fall wollte ich gegenüber stellen.

Meiner Meinung nach muss man bei einer abknickenden Vorfahrt nicht damit rechnen, von einem geradeausfahrenden im Abbiegevorgang überholt zu werden... Das war ein geisteskranker...

Ich würde hier die Hauptschuld beim Überholenden sehen:

1. Überholen bei unklarer Verkehrslage

2. Er befindet sich anschließend im Abbiegevorgang und hat daher auch eine besondere Sorgfaltspflicht zu beachten

Ich würde auch dazu neigen, 100% Schuld beim Überholenden zu sehen, da für den TE mit so einem Manöver bei einer abbiegenden Vorfahrtstraße überhaupt nicht zu rechnen ist -> ergo ist der Unfall wohl unvermeidbar (Seien wir mal ehrlich - wer macht in so einer Situation einen Schulterblick um genau solch einen Fall auszuschließen)

Zitat:

ergo ist der Unfall wohl unvermeidbar

Unvermeidbar war er ja gerade nicht. Er ist in diesem Fall ja vermieden worden ;-)

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 16. November 2020 um 14:31:14 Uhr:

Meiner Meinung nach muss man bei einer abknickenden Vorfahrt nicht damit rechnen, von einem geradeausfahrenden im Abbiegevorgang überholt zu werden... Das war ein geisteskranker...

Warum nicht ?

Heutzutage musst du mit allem rechnen.

Besonders bei Vorfahrtfragen, besonders bei abknickender Vorfahrt.

Auch überholen kann einem da passieren, wie man hier lesen kann.

Ich hatte vor ein paar Tagen einen, der sich zB beim abbiegen nicht entscheiden konnte. Er fuhr sehr langsam, blinkte rechts, zog auch auf die rechte Spur. Kurz bevor er ganz drauf war, blinkte er plötzlich links, und zog auch nach links. Ich musste ihm über die Linksabbieger Spur ausweichen. Hätte ich ihn erwischt, wäre es mein Fehler gewesen. Er hatte noch einen im Auto, ich war allein.

Wenn du schon laaaange bevor du abbiegst blinkst, und der hinterherfahrende das dann irgendwann nicht mehr ernst nimmt, kann er zum überholen ansetzen. Habe ich live schon erlebt. Mein Vordermann hat den vor ihm überholt, obwohl der schon 2 min links blinkte und sehr langsam war. Irgendwann reichte es ihm, und er zog vorbei. Der Vordermann (Frau) hat sich natürlich erschrocken.. ..abgebogen ist sie aber erst 2 Straßen weiter...

dieDicke, gute Reaktion, und den Unfall vermieden.

Gruß Jörg.

 

Das man heutzutage auf alles vorbereitet sein müsste, halte ich für großen Unsinn...

... so legitimiert man grobe Verstöße zugunsten des tatsächlichen Verursachers, während der andere Unfallbeteiligte (mit lediglich kleinen Verfehlungen) den Großteil der Schuld aufgebrummt bekommt.

Mit 100 km/h innerorts, entgegenkommen in der Einbahnstraße oder überholen wie im vorliegenden Fall sollte recht konsequent auf 100 % Schuld gegangen werden, egal ob der andere vielleicht einen kleinen Fehler gemacht hat oder nicht. Da muss der Gesetzgeber meines erachtens nacharbeiten.

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