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Rechtsgrundlagen für Privatgrundstücke bezüglich StVO

Hallo zusammen.

Im Forum herrschen kontroverse Meinungen bezüglich dem Verbleib und Betrieb von Kfz auf Privatgrundstücken. U.U. ist dies, wegen der Nutzung des Privat Grundstücks, auch vom Bundesland oder gar der Stadt, Gemeinde oder Kommune abhängig. Interessante Fragen sind für mich:

Abstellen nicht zugelassener Kfz auf Privatgrundstück?

Betrieb nicht zugelassener Kfz auf Privatgrundstück?

Betrieb zugelassener Kfz ohne entsprechende Fahrerlaubnis?

Meiner Meinung nach dürfen nicht zugelassene oder mit abgelaufener HU Kfz nur auf einem eingefriedeten Grundstück abgestellt werden. Bekam jedoch von der Gemeinde (BW) die Aussage, dass sie dies nicht interessiert (abgelaufene HU). In diesem Fall stünde das Kfz vor der Garage direkt an der Straße ohne Einfriedung.

Der Betrieb von Kfz ist meiner Meinung ebenfalls nur zuläßig falls das Gelände eingefriedet ist. Weiter könnte das Abstellen von Kfz am Umweltschutz scheitern.

Natürlich können auch weitere Überlegungen zu obigem Thema diskutiert werden.

Gruß

Und schönen Sonntag.

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35 Antworten
am 21. Dezember 2020 um 0:57

Ich kann und möchte keine Paragraphen reiten, aber hier die Fakten:

1. Ich wohne ländlich

2. Meine Grundstücke sind: die Zufahrtstraße innerstädtisch, das Baugsrunstück innerstädtisch, das von mir als Gartengrundstück genutzte Land (laut Bebauungsplan = landwirtschaftliche Nutzfläche) ist im Landkreis (also außerhalb der Stadtgrenzen). Die Zufahrtstraße ist gemeinschaftseigentum von 4 Anliegern (Privatstraße)

4. Wo kein Kläger ist kein Richter

5. Auf der Privatstraße fahren Kinder mit diversen E-Fahrzeugen herum, teilweise ziemlich schnell. Als Anlieger/Miteigentümer und guter Nachbar fahre ich natürlich vorsichtig, um mit Kindern nicht zu kollidieren, egal welche Vehikel sie fahren.

6. Und jetzt zum Hurra: den Garten (mehrere 1000 qm, keine Sorge, insgesamt weniger wert als 1-2 qm in München!) ist NICHT umfriedet! Im Süden ein Bach, nach Westen offen, nach Norden ein Wanderweg und ein kleiner Spielplatz, nach Osten das Haus und die Garagenauffahrt. Kinder laufen gerne quer über mein Grundstück, wenn sie zum Spielplatz wollen.

Bisher idyllisch und nett - nicht? Und jetzt der Haken: ich fahre mit NICHT zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeugen, mit Höchstgeschwindigkeit bis zu 12 km/h auf meinem Grundstück herum! So ziemlich alle Nachbarn haben diverse Wracks, Anbauteile und sonstige Fahrzeuge am Straßenrand stehen. Was ist los bei uns, mitten in Deutschland (wirklich ziemlich genau in der Mitte), ist die Anarchie ausgebrochen? Nein - wir wohnen ländlich.

Ich fahre mit zwei verschiedenen Rasentraktoren herum. Kreuz und quer - ich mähe auch den Wanderweg (der mir nicht gehört, und öffentlich ist!) - ich wende den Rasentraktor auf einer öffentlichen Straße, und ich fahre mit der Mühle mitsamt Anhänger sogar zur Tankstelle (ca. 200-300 m in einer Sackgasse, dann über den Gehweg von hinten rein)! Aktuell steht auch noch ein Punto ohne Kennzeichen auf dem Grundstück. Ich werde in der Hölle braten!

Zurück zum Thema, gelebte Praxis:

- Dass ich mit den Kleintraktoren auf meinem Grundstück fahren darf, ist selbstverständlich. Stadt-Land-Fluss: Rechtsgrundlagen sind identisch.

- Dass ich mit dem Traktor den wanderweg mähe, ist mit dem Dorfverein abgesprochen. Die arbeiten im Auftrag der Stadt, und kriegen auch Geld dafür. Sie haben auch nichts anderes als Rasentraktoren dafür, aber eine deutlich weitere (einige hundert Meter bis zu 1 km) Anfahrt: ausschließlich über öffentliche Straßen! Ich habe keine weite Anfahrt, und ich käme mir blöd vor, die Fläche nicht zu mähen, wenn ich schon GENAU dort mein Zeug mähe (es sind nur 4 Bahnen a ca. 100 m, die ich zusätzlich mähe).

- Dass ich mit dem Rasentraktor nicht auf öffentlicher Straße wenden darf, ist klar - und mir trotzdem egal. Die Bauern, die mit ihen (zugelassenen) Treckern vorbeifahren, winken jedenfalls freundlich. Die Straße ist öffentlich, auch eine Sackgasse, und endet am Reich der Genosenschaft, die die angrenzenden Felder bewirtschaftet.

- Dass ich mit dem Rasentraktor mitsamt Anhänger nicht zur Tankstelle darf, ist glasklar. Dort könnte ich auch der Polizei begegnen. Ob sie sich ebenso kaputtlachen über das witzige Gefährt, oder den Bußgeldblock zücken, werden wir sehen (ich berichte gerne). Die Dorfvereinleute würden mit ihrem Rasentraktor noch viel weitere Strecken fahren, wenn ich nicht mähen würde, also werden wir über die paar Meter auf öffentlichen Grund dann noch mal kurz diskutieren.

Das mit der Umfriedung und dem Zulassen kann man allerdings getrost knicken, sonst ist kein Rasentraktor mehr verkaufbar in den meisten Gegenden. Wer einen Rasentraktor braucht, der wird ohne Not (um z.B. Tiere innerhalb des Zauns zu halten - oder außerhalb) sein Grundstück nicht umzäunen. Ein Bach, eine lichte Reihe Scheinzypressen und eine Weide begrenzen das Grundstück optisch - das muss reichen.

Anders sieht es in der Stadt aus. Es gilt zwar gleiches Recht, aber es ist nicht immer offensichtlich, was öffentlicher und was privater Grund ist.

Noch schlimmer sieht es an der Zulassungsstelle aus: die Leute montieren ihre Kennzeichen ab, und verschwinden für 1-2 Stunden. Vom geltenden Recht gedeckt?

ist dein Rasentraktor schneller als 6km/h?

Zitat:

@xis schrieb am 21. Dezember 2020 um 01:57:52 Uhr:

… Noch schlimmer sieht es an der Zulassungsstelle aus: die Leute montieren ihre Kennzeichen ab, und verschwinden für 1-2 Stunden. Vom geltenden Recht gedeckt?

Nein, natürlich nicht. Interessiert dort aber keinen, weil die Fahrzeuge versichert und versteuert sind und nur kurze Zeit dort ohne Kennzeichen stehen.

Zu deiner umfangreichen Schilderung: Solange nix passiert, ist immer alles gut, wie immer im Leben. Wenn dir auf dem Wanderweg ein Kind in deinen nicht versicherten Rasenmäher rennt, dann gute Nacht.

am 21. Dezember 2020 um 8:54

Zitat:

@birscherl schrieb am 21. Dezember 2020 um 09:25:06 Uhr:

Zitat:

@xis schrieb am 21. Dezember 2020 um 01:57:52 Uhr:

… Noch schlimmer sieht es an der Zulassungsstelle aus: die Leute montieren ihre Kennzeichen ab, und verschwinden für 1-2 Stunden. Vom geltenden Recht gedeckt?

Nein, natürlich nicht. Interessiert dort aber keinen, weil die Fahrzeuge versichert und versteuert sind und nur kurze Zeit dort ohne Kennzeichen stehen.

Zu deiner umfangreichen Schilderung: Solange nix passiert, ist immer alles gut, wie immer im Leben. Wenn dir auf dem Wanderweg ein Kind in deinen nicht versicherten Rasenmäher rennt, dann gute Nacht.

Dann sowieso gute Nacht. Das Ding ist ziemlich Genuss unter meinem Popo. Wenn ich das Kind nicht sehe, sollte ich auch nicht autofahren :-D

Aber Kinder sind immer ein komisches Thema, wenn es um Sicherheit geht. Wenn das Kind gegen meinen stehenden Rasenmäher läuft, ist ohnehin egal, ob motorisiert, Handwagen oder Handrasenmäher: schöne Grüße von Darwin. Das selbe Kind wird ggf. auch auf meinem Grundstück gegen den Mäher rennen. Ich durfte damit zwar mähen, rechtliche Würdigung des Vorfalls nicht ausgeschlossen.

Natürlich geht es hier nicht um Rasenmäher. Aber ob ich mit 13 PS 12 km/h fahre oder mit 300 PS 60 km/h (mehr Traktion ist mit normalen Reifen nicht möglich auf Gras auf ca. 150 m) oder einen V12 unversichert abstelle, ist wohl kein großer Unterschied.

Von was für Gras sprichst Du? Ich hab da so ne Vorahnung.

GRASS :-D

Im Ernst: wenn auf nicht umfriedeten, privaten Grundstücken keine unversicherten Fahrzeuge, ohne HU, ohne StVZO-Konformität stehen oder fahren dürfen, dann ist das Landleben schlicht illegal/ordnungswidrig/strafbar.

Wenn das Landleben i.O. ist, ist die Interpretation der Rechtsgrundlagen macherorts behördenseits übergriffig.

Oder es gibt zwei Rechtsgrundlagen:

StVO und StVZO Stadt

und

StVO und StVZO Land

Man müsste nur etwas mehr nach dem beiden Versionen suchen, bis man sie findet ;-)

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