Rechtsfrage zu Gebrauchtwagenkauf

BMW 3er E90

Hallo E9x-Fangemeinde,

hab mir 31. Oktober einen E90 330i gekauft. Im Vertrag haben wir unter dem Punkt "Sondervereinbarungen" festgehalten, dass der zweite Schlüssel und 4 Winterreifen per Post nachgereicht werden.
Jetzt sind bald 4 Wochen vergangen und wenn ich den Händler anrufe, kommen nur "billige" Entschuldigungen.
Leider habe ich im Vertrag nicht festgehalten, bis wann er mir die Reifen und den Schlüssel spätestens schicken muss.

Jetzt meine Frage:
Gibt es eine rechtliche Grundlage, die besagt, bis wann er die Reifen schicken muss? Hätte ich rein theoretisch die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten???
Ich habe ihm schriftlich einen Termin gesetzt (morgen), sollten bis dahin die Reifen nicht da sein, werde ich das Problem meinem Anwalt übergeben. (Eigentlich nur als Drohung gedacht)
Besteht für mich die Möglichkeit, dass ich mir neue Winterreifen und Schlüssel kaufe und er muss sie bezahlen?

Vielleicht kann mir hier eine Hilfe geben, was für rechtliche Möglichkeiten ich habe.

Noch eine Frage:
Mündlich hat er mir zugesichert, dass die Winterreifen 80-90% Profil haben. Meine Eltern wären Zeugen. Sollte er mir bis morgen Winterreifen bringen, diese aber weniger als 80% Profil haben, kann man sich dann auf die mündliche Vereinbarung unter Zeugen berufen?

Vielen Dank vorab für eure hoffentlich nützlichen Beiträge!!!
Grüße
Markus

15 Antworten

der Händler ist nicht am Ort ? kein BMW Hdl. ? das Fahrzeug ist voll bezahlt ?

Zitat:

Original geschrieben von M193


der Händler ist nicht am Ort ? kein BMW Hdl. ? das Fahrzeug ist voll bezahlt ?

Entschuldigung.

Ich komme aus Landshut und er aus der Nähe von Stuttgart....also ca. 350km beträgt die Entfernung.

Es handelt sich um einen freien Händler.

Das Fahrzeug hat 25000,- gekostet und 500,- hab ich für die Winterreifen und Schlüssel als Pfand einbehalten.

Im nachinein ist man immer schlauer. Hätte ich 1500,- behalten, wäre das ganze sicher kein so großes Problem......

Kann mir jetzt einen nützlichen Tip zur Rechtslage geben?

das mit den WR ist ärgerlich, die sind offensichtlich gebraucht und 500 EUR Einbehalt entsprechen fast den eBay Preisen
also könnte man hier fast sagen, Schwamm drüber
das größere Problem sehe ich in dem 2. Schlüssel, warum wurde der nicht ausgehändigt ?? riecht anrüchig
am Besten mit dem Kaufvertrag gleich zur Polizei und Möglichkeiten der Anzeige besprechen, dann den Händler
damit schriftlich konfrontieren

Zu der rechtlichen Frage wird Dir am besten ein Anwalt helfen können. Bist Du im ADAC, oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Darüber gibt es meist eine kostenlose Erstberatung.

Schade, das es nun so läuft, kann mich noch an den Thread erinnern, wo Du gefragt hast, was von dem Angebot zu halten ist.

Wenn Du nur einen Schlüssel hast, dann gibt es ja jemanden, der den anderen Schlüssel hat, der kann ja jederzeit Dein Auto öffnen, leerräumen, oder sogar wegfahren. Da hast Du dann ein riesiges Problem mit der Versicherung, da Du ja nicht alle Fahrzeugschlüssel vorlegen kannst. 😰

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Hm du must deinen "Lieferranten" in verzug setzen und ihm eine Nachfrist setzen. i.d.r. 14 Tage bis 3 Wochen. Innerhalb von einem Tag kann er garnicht reagieren, von daher ist diese Fristsetzung wirkungslos.

ggf. mit der GF in verbindung setzen, vielleicht bringt das ja was.

Ansonsten wie schon vorgeschlagen... rechtshilfe.

gretz

Also den fangen wir mal an:

Schonmal gut das die Winterreifen und der 2. Fahrzeug Schlüßel als Sondervereinbarung aufgenommen wurden, und deiner seits 500,00 € Pfand einbehalten worden.
Wieso wurde den der 2. Fahrzeugschlüßel nicht direkt bei der Auslieferung ausgehändigt?
Nun kommt es zu der Problemematik:
- Du hast keinen festen Termin für die Übergabe festgelegt bzw. spätestenen Übergabetermin.
- Die Winterreifenprofiltiefe von mind. 80% wurden dir mündlich zugesagt, d.h. nicht schriftlich.
In 99% der Kaufverträgen ist eine Klausel wo drinnen steht: "Es bestehen keine weiteren mündlichen Nebenabreden.". Das bedeutet das du nur hoffen kannst, das wirklich 80% Profil vorhanden sind.

Aber auf jeden fall würde Ich den Händler einen Brief schreiben und dieses in Verzug setzen, mit einer 14-tägigen Frist zur Erfüllung der Vertraglich vereinbaren Konditionen. Sollte er diesen nicht nach kommen so würde Ich entweder vom Kaufvertrag zurücktretten oder Verzugsschaden geltend machen.
Vom Kaufvertrag zurücktretten ist natürlich möglich da die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde.

Sollten noch fragen offen sein einfach Posten.

Ich hoffe Ich konnte dir etwas helfen.

Achja und das mit den 2. Fahrzeugschlüßel würde Ich noch heute mit der GF klären, da es sonst wirklich arge Probleme mit der Versicherung geben kann wenn das Fahrzeug jetzt geklaut werden sollte.

Und die Eltern als Zeugen (Verwandte 1. Grades) kannst Du grad mal vergessen.

Zitat:

Original geschrieben von KaiserSoze


Also den fangen wir mal an:

Schonmal gut das die Winterreifen und der 2. Fahrzeug Schlüßel als Sondervereinbarung aufgenommen wurden, und deiner seits 500,00 € Pfand einbehalten worden.
Wieso wurde den der 2. Fahrzeugschlüßel nicht direkt bei der Auslieferung ausgehändigt?
Nun kommt es zu der Problemematik:
- Du hast keinen festen Termin für die Übergabe festgelegt bzw. spätestenen Übergabetermin.
- Die Winterreifenprofiltiefe von mind. 80% wurden dir mündlich zugesagt, d.h. nicht schriftlich.
In 99% der Kaufverträgen ist eine Klausel wo drinnen steht: "Es bestehen keine weiteren mündlichen Nebenabreden.". Das bedeutet das du nur hoffen kannst, das wirklich 80% Profil vorhanden sind.

Aber auf jeden fall würde Ich den Händler einen Brief schreiben und dieses in Verzug setzen, mit einer 14-tägigen Frist zur Erfüllung der Vertraglich vereinbaren Konditionen. Sollte er diesen nicht nach kommen so würde Ich entweder vom Kaufvertrag zurücktretten oder Verzugsschaden geltend machen.
Vom Kaufvertrag zurücktretten ist natürlich möglich da die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde.

Sollten noch fragen offen sein einfach Posten.

Ich hoffe Ich konnte dir etwas helfen.

Achja und das mit den 2. Fahrzeugschlüßel würde Ich noch heute mit der GF klären, da es sonst wirklich arge Probleme mit der Versicherung geben kann wenn das Fahrzeug jetzt geklaut werden sollte.

Sorry, dass ich jetzt dich zitiere, aber deine Aussagen stimmen am wenigsten mit denen des ADAC-Rechtsberaters überein. Jetzt würde mich natürlich interessieren, wer hier recht hat...???

Aussage vom ADAC:
- 24h Frist für eine Reaktion geben....sollte keine Reaktion vom Händler kommen...neue Winterreifen und Schlüssel kaufen und die Mehrkosten dem Anwalt übergeben, der diese dann vom Händler wieder einfordern soll.
- Mündliche Vereinbarung wegen der Profiltiefe ist zu 100% gültig!! AUCH wenn die Eltern die Zeugen sind!

Also laut ADAC reicht mein Vorgehen aus. Wenn ich morgen die Winterreifen nicht bekomme, kann ich mir neue kaufen, wobei die Differenz von 80% Profil auf die neuen 100% Profil der Winterreifen ich übernehmen muss. Sollte sich wohl auf ca. 100-200,- belaufen. Aber damit könnte ich leben, da es ja dann auch neue Felgen wären.....
Wegen dem fehlenden Schlüssel habe ich mich damals auch informiert. Angeblich, wenn es im Vertrag festgehalten ist, habe ich im Falle eines Diebstahls "keine" Probleme. Natürlich werden lästige Fragen und gegebenfalls auch Nachforschungen auf Versicherungsbetrieb gemacht.
Der Händler hat das Fahrzeug "angeblich" damals von einem Autohaus gekauft (weiß nicht ob das stimmt...) und da habe er nur einen Schlüssel bekommen. War mir in dem Fall eigentlich nicht so wichtig, da wir es ja vertraglich festgehalten haben. Leider hab ich Idiot keine Frist im Vertrag gesetzt......das würde das ganze sicherlich um einiges erleichtern.....

p.s. bitte nur diejenigen Tips geben, die es 100%-ig wissen!!! Oder hat hier wirklich der ADAC müll erzählt? Die werden doch nicht einfach eine Auskunft erteilen, die so gar nicht stimmt oder? Die haben doch sicher täglich mehrmals solche Probleme....??????

Zitat:

Original geschrieben von BMW 330d M



Zitat:

Original geschrieben von KaiserSoze


Also den fangen wir mal an:

Schonmal gut das die Winterreifen und der 2. Fahrzeug Schlüßel als Sondervereinbarung aufgenommen wurden, und deiner seits 500,00 € Pfand einbehalten worden.
Wieso wurde den der 2. Fahrzeugschlüßel nicht direkt bei der Auslieferung ausgehändigt?
Nun kommt es zu der Problemematik:
- Du hast keinen festen Termin für die Übergabe festgelegt bzw. spätestenen Übergabetermin.
- Die Winterreifenprofiltiefe von mind. 80% wurden dir mündlich zugesagt, d.h. nicht schriftlich.
In 99% der Kaufverträgen ist eine Klausel wo drinnen steht: "Es bestehen keine weiteren mündlichen Nebenabreden.". Das bedeutet das du nur hoffen kannst, das wirklich 80% Profil vorhanden sind.

Aber auf jeden fall würde Ich den Händler einen Brief schreiben und dieses in Verzug setzen, mit einer 14-tägigen Frist zur Erfüllung der Vertraglich vereinbaren Konditionen. Sollte er diesen nicht nach kommen so würde Ich entweder vom Kaufvertrag zurücktretten oder Verzugsschaden geltend machen.
Vom Kaufvertrag zurücktretten ist natürlich möglich da die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde.

Sollten noch fragen offen sein einfach Posten.

Ich hoffe Ich konnte dir etwas helfen.

Achja und das mit den 2. Fahrzeugschlüßel würde Ich noch heute mit der GF klären, da es sonst wirklich arge Probleme mit der Versicherung geben kann wenn das Fahrzeug jetzt geklaut werden sollte.

Sorry, dass ich jetzt dich zitiere, aber deine Aussagen stimmen am wenigsten mit denen des ADAC-Rechtsberaters überein. Jetzt würde mich natürlich interessieren, wer hier recht hat...???

Aussage vom ADAC:
- 24h Frist für eine Reaktion geben....sollte keine Reaktion vom Händler kommen...neue Winterreifen und Schlüssel kaufen und die Mehrkosten dem Anwalt übergeben, der diese dann vom Händler wieder einfordern soll.
- Mündliche Vereinbarung wegen der Profiltiefe ist zu 100% gültig!! AUCH wenn die Eltern die Zeugen sind!

Also laut ADAC reicht mein Vorgehen aus. Wenn ich morgen die Winterreifen nicht bekomme, kann ich mir neue kaufen, wobei die Differenz von 80% Profil auf die neuen 100% Profil der Winterreifen ich übernehmen muss. Sollte sich wohl auf ca. 100-200,- belaufen. Aber damit könnte ich leben, da es ja dann auch neue Felgen wären.....
Wegen dem fehlenden Schlüssel habe ich mich damals auch informiert. Angeblich, wenn es im Vertrag festgehalten ist, habe ich im Falle eines Diebstahls "keine" Probleme. Natürlich werden lästige Fragen und gegebenfalls auch Nachforschungen auf Versicherungsbetrieb gemacht.
Der Händler hat das Fahrzeug "angeblich" damals von einem Autohaus gekauft (weiß nicht ob das stimmt...) und da habe er nur einen Schlüssel bekommen. War mir in dem Fall eigentlich nicht so wichtig, da wir es ja vertraglich festgehalten haben. Leider hab ich Idiot keine Frist im Vertrag gesetzt......das würde das ganze sicherlich um einiges erleichtern.....

p.s. bitte nur diejenigen Tips geben, die es 100%-ig wissen!!! Oder hat hier wirklich der ADAC müll erzählt? Die werden doch nicht einfach eine Auskunft erteilen, die so gar nicht stimmt oder? Die haben doch sicher täglich mehrmals solche Probleme....??????

Sagen wir mal so, die ADAC Rechtsberatung kenne Ich selber und habe bisher nur negative Erfahrungen gemacht.

Bei Fristsetzungen bedarf es grundsätzlich der Schriftform, mit einer angemeßenen Reaktionszeit diese auch der Gesetzgeber Definiert hat.

Eine Telefonische erstberatung ist Prinzipiell garnicht verkehrt, jedoch ist diese immer unter vorbehalt der Sichtung der Unterlagen.

Wenn du Lust, Zeit und Geld hast für einen Rechtschreit vor Gericht, den mach es einfach so wie es der ADAC gesagt hat.
Falls deinerseits eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, vereinbare kurzfristig einen Termin mit einen Rechtsanwalt deines Vertrauens (alle Unterlagen mitnehmen!).
Dieses wird den das Autohaus Anschreiben, und alles weitere in die Wege leiten.
In 9 von 10 Fällen, ist nach den 1. Brief vom Rechtsanwalt damit das "Problem" gelößt und du hast deine Winterreifen und 2. Fahrzeugschlüßel innerhalb kürzester Zeit.

Jeder antwortet nach bestem wissen und gewissen. Gerichtsfest wird hier keine Aussage 100% sein. Wir sind keine Rechtsanwälte.

Das was ich geschrieben habe, ergibt sich aus dem BGB bei nicht erfolgter Lieferung / Leistung bzw. Reparatur. In der CT' steht gelegentlich mal sowas drin, für Notebooks etc. Dürfte für deinen Fall wohl idenisch sein. Unvollständige Lieferung.

1 Tag Reaktionszeit bedeutet nicht das sie in einem Tag liefern müssen! Nicht verwechseln.

Du solltest auf jedenfall dein Vorgehen mit denen Abstimmen. Wenn du deine Reifen wo anders Kaufst, ist es nicht dessen Vertragsgegenstand. Dümmstenfalls könntest du dann die Reifen geliefert bekommen und Sie verlangen dann die Erfüllung deiner Zahlungspflicht. Dann haste 2 Satz Räder.

;-)

gretz

ja.. echt schlimm, was hier einige schreiben... ich finde auch, dass wenn man schon was schreibt, auch wissen sollte, was man schreibt. Und das mit der Anzeige ist geradezu lächerlich.. 😉

Ebenso ist zu sagen, mündliche Vereinabrungen natürlich grundsätzlich Geltung haben und durch Zeugen belegt werden können (wie auch sonst). Dabei ist es auch egal, dass die zeigen Familienangehörige sind. Die Klausel "mündliche Nebenabreden" bestehen nicht, hat meistens auch keine Geltung.

Zitat:

Original geschrieben von sko08


ja.. echt schlimm, was hier einige schreiben... ich finde auch, dass wenn man schon was schreibt, auch wissen sollte, was man schreibt. Und das mit der Anzeige ist geradezu lächerlich.. 😉

Ebenso ist zu sagen, mündliche Vereinabrungen natürlich grundsätzlich Geltung haben und durch Zeugen belegt werden können (wie auch sonst). Dabei ist es auch egal, dass die zeigen Familienangehörige sind. Die Klausel "mündliche Nebenabreden" bestehen nicht, hat meistens auch keine Geltung.

Wenn du Klausel keine Wirkung haben soll, warum steht diese den Überhaupt im Kaufvertrag? Weil noch gerade 1-Zeile auszufüllen war?! Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag ist man damit Einverstanden gewesen, und bestätigt gleichzeitig das es keine weiteren Nebenabreden bestehen. Da nützt dir auch der beste Zeuge nichts. Unterschrieben ist Unterschrieben. Besser erst lesen und dann unterschreiben.

Sonst könnte ja jeder behaupten der Verkäufer hat mir nur 1 Satz Winterreifen, 2 Jahre Zusatzgarantie und und und versicht, jedoch leider nur mündlich. Aber als Zeugen haben Ich meine Mutter und mein Vater.

Da kann man mal selber etwas überlegen wieviel Gewichtung diese Aussage haben würde.

Aber wie schon gesagt, ein Gespräch bei einen Anwalt deines Vertrauens ist sicher nicht verkehrt.

Zitat:

Original geschrieben von KaiserSoze



Zitat:

Original geschrieben von sko08


ja.. echt schlimm, was hier einige schreiben... ich finde auch, dass wenn man schon was schreibt, auch wissen sollte, was man schreibt. Und das mit der Anzeige ist geradezu lächerlich.. 😉

Ebenso ist zu sagen, mündliche Vereinabrungen natürlich grundsätzlich Geltung haben und durch Zeugen belegt werden können (wie auch sonst). Dabei ist es auch egal, dass die zeigen Familienangehörige sind. Die Klausel "mündliche Nebenabreden" bestehen nicht, hat meistens auch keine Geltung.

Wenn du Klausel keine Wirkung haben soll, warum steht diese den Überhaupt im Kaufvertrag? Weil noch gerade 1-Zeile auszufüllen war?! Mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag ist man damit Einverstanden gewesen, und bestätigt gleichzeitig das es keine weiteren Nebenabreden bestehen. Da nützt dir auch der beste Zeuge nichts. Unterschrieben ist Unterschrieben. Besser erst lesen und dann unterschreiben.
Sonst könnte ja jeder behaupten der Verkäufer hat mir nur 1 Satz Winterreifen, 2 Jahre Zusatzgarantie und und und versicht, jedoch leider nur mündlich. Aber als Zeugen haben Ich meine Mutter und mein Vater.
Da kann man mal selber etwas überlegen wieviel Gewichtung diese Aussage haben würde.

Aber wie schon gesagt, ein Gespräch bei einen Anwalt deines Vertrauens ist sicher nicht verkehrt.

naja.. also.. ich hab den ganzen kram auch mal studiert... und es gibt sowas, das heisst "AGB-Kontrolle"... und wenn mündliche nebenabreden bestehen, dann bestehen sie nun mal.. und die können mit zeugen beweisen werden... aber du kannst gerne nochmal den anwalt deines vertrauens befragen, wenn du mir nicht glaubst... 😉

Also ich wollte hier keinem was unterstellen und will auch nicht, dass es hier zum Streit kommt. Wäre ja möglich gewesen, dass vielleicht schon mal jemand in solch einer Situation war bzw. sich mit solchen Sachlagen aus beruflichen Gründen gut auskennt.
Ich danke trotzdem allen für die netten und schnellen Antworten.
Habe gestern mit dem Vorbesitzer telefoniert. Winterreifen haben sie mit verkauft.
Muss jetzt heute nochmal mit dem Händler telefonieren, weil ich eigentlich einen Rechtsstreit vermeiden will.
Will ihm das Angebot unterbreiten, dass er mir den Schlüssel schickt und zusätzlich 300,- überweist. Dann habe ich insgesamt 800,- weniger bezahlt und besorg mir die Winterreifen selber. Vielleicht geht er auf das Angebot ja ein!?

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