Rechtsfrage wer hat Schuld am Unfall
Hallo zusammen,
ich habe Folgendes: Meine Mutter fuhr mit ihrem Auto auf einer Bundesstrasse,dort fuhr vor ihr ein LKW plötzlich zurück (warum auch immer). Hinter ihr war niemand,so setzte auch sie zum Rückwärtsfahren an. Plötzlich fuhr eine Frau von der Gegenspur kommend ihr seitlich hinten rein. Diese behauptete,sie wollte abbiegen und hätte die Einfahrt verwechselt,da es dort so gar nichts zum Reinfahren für die Linksabbiegerin gab. Nun fuhr sie also seitlich hinten rein,die Polizei kam..die Polizei gab meiner Mutter die Teilschuld,auf welche nun auch die Versicherung plädiert. Eine Polizistin wollte meiner Mutter sogar die alleinige Schuld zuweisen,weil sie rückwärts fuhr. Ich kann mich hier nicht überzeugen lassen,dass meine Mutter an dem Auffahrunfall schuld sein soll. Wie sieht es rechtlich aus,hat jemand eine Ahnung? Ich wäre dankbar wenn mir jemand mit kompetenten Ratschlägen hilft.
Vielen Dank im Voraus.
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
ach leute...
-ein lkw der plötzlich scheinbar mitten im nirgendwo rückwärts fährt... 😕
-abbiegender gegenverkehr der abbiegen will, wo es garnix zum abbiegen gibt... 😕
-ne polizisten die der eingekeilten rückwärtsfahrerin die alleinschuld zuweisen will... 😕
...am sinnvollsten wäre es, den thread zu schließen, bis der te mal ne skizze oder noch besser ein google earth bild bringt - alles andere bringt doch eh nix!
47 Antworten
GÖNAU! Allerdings zeigt es auch mal wieder, wie man unterschiedlicher Meinung über eine Alltagssituation sein kann. Für MICH gibt es nur EINE Schuldige ... Allerdings können wir noch bis in alle Ewigkeit darüber nachdenken wer an was Schuld hat ohne zu einem Ergebnis zu kommen.
Schließen bis es neue Erkenntnisse gibt, wäre auch mein Vorschlag und damit schließe ich mich meinem Vorschreiber an.
Hi TE,hab nicht alles gelesen hier aber fakt ist das deine Mutter nicht rückwärts fahren hätte sollen oder besser gesagt dürfen,also meinen cousin ist es schon mal passiert das er sich mal verfahren hatte und wollte wenden,so blinker links und da war EINE AUFFAHRT WO AUCH AUTOS RAUS FAHREN,AUCH RÜCKWÄRTS,so er fährt drauf legt den rückwertsgang rein fährt ZURÜCK AUF DIE STRASSE und übersieht ein auto und er knallt ihn drauf,so er war schuld,Polizei kam und er hat auch zugegeben das er schuld war,so da kriegt er ein knöllchen in höhe von 15 EUR glaub ich waren es,wir kucken uns an gegeseitig,die frage warum?"Weil sie gewendet haben und rückwärts in den Strasseverkehr reingefahren sind"ich drauf"wieso das denn die Fahrzeuge in der auffahrt müssen ja auch rückwärts raus"so jetzt kommt das skuriele"Nein,wenn sie hier parken und dann später raus wollen dann nicht,er hat gewendet"so jetzt soll mir doch einer diese logik mal erklären,hätte er da kurz geparkt und hätte kippen gekauft oder egal was und wäre dann raus gefahren wäre es keine Ordnungswiedrigkeit und hätte keine 15 EUR bezahlen müssen!!!
Logisch hatte Dein Cousin Schuld. Wer rückwärts aus einer Einfahrt auf die Straße fährt muß aufpassen oder sich sogar ggf. einweisen lassen. Egal ob er da 50 Jahre wohnt oder das erste mal im Leben als Fremder rausfährt. Das ist auch ein ganz anderer Fall als der der TE.
PS: Hast Du schon mal einen Preis für den längsten Satz in Deutsch bekommen 😉 ?
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
Logisch hatte Dein Cousin Schuld. Wer rückwärts aus einer Einfahrt auf die Straße fährt muß aufpassen oder sich sogar ggf. einweisen lassen. Egal ob er da 50 Jahre wohnt oder das erste mal im Leben als Fremder rausfährt. Das ist auch ein ganz anderer Fall als der des TE.
ja das ist mir schon klar das es ein anderer fall ist 😉 mir ging es ja um das"RÜCKWERTSFAHERN"seiner Mutter,wegen den entgegekommen beim rückwärtsfahren 🙂 nur ein Beispiel 🙂
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@George 73:
Mach mal irgendwo einen PUNKT! Geht gar nicht...
Außerdem ist das was ganz anderes, hat mit dem Fall hier nichts zu tun. Hier wollte niemand wenden und dein Cousin war doch eindeutig Schuld, hat ein Fahrzeug übersehen und die Schuld doch zugegeben.
Normalerweise ist das Bußgeld bei Verursachung eines Unfalls doch 35 € und wer beim Wenden einen anderen gefährdet ist mit 80 € und 2 Punkten dabei.
Die 15 € waren doch geschenkt. 🙂
Bei 3 Seiten dürfte niemand überfordert sein alle Beiträge zumindest zu überfliegen um zu wissen um was es geht. Im übrigen ... ich habe auch schon oft zurück gesetzt wenn mir ein LKW Rückwärts fahrend entgegen kam und ich nicht wirklich das Gefühl hatte, dass er mich bemerkt hat. Wer schon mal ein etwas breiteres Fahrzeug - also breiter als ein normaler PKW - kennt das. Ein PKW ist leicht übersehen beim zurück setzen. Warum sollte der LKW Lenker nicht das gleiche Problem gehabt haben und hat den hinter ihm stehenden PKW übersehen? Da setzt fast jeder PKW-Fahrer automatisch auch zurück und wartet nicht, bis das der LKW erledigt. 🙄
In diesem Sinne, vergesst die Leuchtraketen nicht, wenn vor euch ein LKW fährt.
So ich hab mal etwas Zeit gehabt und was schönes gefunden:
(passt zwar nicht 100% auf den Fall hier, kommt diesem aber recht nahe)
Ich zitiere aus einem Urteil des OLG Dresden v. 08.12.2009: Zu den Sorgfaltspflichten des Fahrzeugführers beim Rückwärtseinfahren in eine Grundstückseinfahrt
Das OLG Dresden (Beschluss vom 08.12.2009 - 7 U 1058/09) hat entschieden:
Das Urteil:
Zitat:
Kommt es im Zusammenhang mit einem Aufmerksamkeitsfehler des im fließenden Verkehr befindlichen Kfz-Führers zu einer Kollision mit einem rückwärts in eine Grundstückseinfahrt einbiegenden Verkehrsteilnehmer, dann spricht der Anscheinsbeweis für ein überwiegendes Verschulden des Rückwärtsfahrenden, so dass deine Haftungsverteilung von 60:40 zu seinen Lasten gerechtfertigt ist.
Teil der Begründung:
Zitat:
Denn für ein unfallkausales Verschulden des Klägers spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, da - wie die Berufung der Beklagten zu Recht betont - der Kläger im konkreten Fall die gesteigerten Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 5 StVO zu beachten und er beim Rückwärtsfahren (um in ein Grundstück abzubiegen) jede Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu vermeiden hatte. Von einer Verletzung dieser hohen Sorgfaltsanforderungen durch den Kläger ist bereits anscheinsbeweismäßig auszugehen, da sich der Unfall im unmittelbar örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Fahrmanöver des Klägers ereignet hat. Dies entspricht einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. nur Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 9 Rz. 44 und 51 m.w.N.). Den gegen ihn sprechenden Anschein hat der Kläger auch nicht entkräftet. Insbesondere lässt sich dies nicht aus dem Gutachten des Sachverständigen A…. vom 24.03.2009 herleiten. Im Gegenteil: Dort wird nämlich herausgearbeitet und nimmt der Kläger dies im Gegenzug auch für sich in Anspruch, dass die Rückwärtsfahrt des Klägers über eine Wegstrecke von etwa 6 m erfolgt und hierfür ein Zeitbedarf von mindestens 5 s in Ansatz zu bringen ist. Dies bedeutet aber, dass der Kläger seinerseits nicht nur - wie er meint - beim Beginn der Rückwärtsfahrt auf den rückwärtigen Verkehr zu achten hatte, sondern hierbei eine ständige Rückschau als unerlässlich geboten war (vgl. Hentschel/König/Dauer, a.a.O., Rz. 51). Ein zurückstoßender Kraftfahrer muss m.a.W. stets darauf achten, dass der Gefahrraum hinter dem Pkw frei ist und von hinten und von den Seiten her frei bleibt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 87, 47; OLG Oldenburg, VRS 100, 432). Anderenfalls muss er sofort anhalten können.
(alles aus
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr3925.phpkopiert)
Für mich ist hier erkennbar:
Der Rückwärtsfahrer trägt selbst bei Auffahren eines von hinten heran fahrenden Fzg. 60% des Schadens; ich schließe jetzt für mich drauß, dass der Rückwärtsfahrer in diesem Fall hier noch höher am Schaden beteiligt wird. Denn ich kann noch immer keine Pflichtverletzung der linksabbiegerin aus dem § 9 StVO erkennen.
Oder liege ich da falsch?
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
So ich hab mal etwas Zeit gehabt und was schönes gefunden:
(passt zwar nicht 100% auf den Fall hier, kommt diesem aber recht nahe)
Nein, nicht.
Du hast Dir zwar viel Mühe gegeben, aber alleine der erste Satz der Ausgangslage des zitierten Urteiles ist schon ein völlig anderer. So schwer ist das doch auch ohne Skizze nicht zu verstehen (immer vorausgesetzt, die Schilderung der TE ist korrekt) 🙄:
--> VT a hält hinter einem LKW
--> LKW setzt zurück und VT a tut das zur Unfallvermeidung auch
--> Während des Zurücksetzens möchte VT b von der Gegenfahrbahn die Fahrbahn des VT a kreuzen, um in eine tatsächliche oder vermeintliche Einfahrt einzubiegen
--> Der abbiegende VT b fährt VT a in die Seite
Und jetzt lies das, was Du geschrieben hast, noch mal:
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Für mich ist hier erkennbar:
Der Rückwärtsfahrer trägt selbst bei Auffahren eines von hinten heran fahrenden Fzg. 60% des Schadens; ich schließe jetzt für mich drauß, dass der Rückwärtsfahrer in diesem Fall hier noch höher am Schaden beteiligt wird. Denn ich kann noch immer keine Pflichtverletzung der linksabbiegerin aus dem § 9 StVO erkennen.
VT b kreuzt eine Fahrbahn, die nicht frei ist. So einfach sehe ich das.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Oder liege ich da falsch?
Nach meiner (unwesentlichen 😉) Auffassung ja !
Sehe ich auch so, zumal der LKW Fahrer offensichtlich unbehelligt blieb, aber meiner unmaßgeblichen Meinung nach ebenso Schuld hatte oder ganz die Schuld. Denn, wenn ich mit einem LKW zurück setze, MUSS ich sicher sein, dass nichts hinter meinem LKW ist was irgendwie gefährdet ist. Es könnte z.B. ein Kleinkind unbemerkt hinter den LKW gelaufen sein oder ein Frosch.
Ja doch ... ICH als LKW Fahrer habe Schuld! Ist mir doch passiert mit einem VW Transporter, an dem ich nur zwei Spiegel hatte um nach hinten zu gucken. Ich wollte aus einer Parklücke und musste dafür zurück setzen. Just in dem Moment meinte ein Fußgänger hinter meinem Auto die Straße überqueren zu wollen. Ich konnte ihn aber in den Spiegeln nicht sehen. Die Type schaute mich ziemlich böse an ... Auch wenn er hinter dem Wagen nix zu suchen hatte, wäre ich Schuld gewesen. Jeder lernt beim Lizenzerwerb, dass man sich schlimmstenfalls einweisen lassen MUSS. Bei der Bundeswehr darf kein LKW zurück setzen OHNE Einweiser!
Die Praxis sieht halt anders aus und der Piepser an LKW, wenn sie zurück setzen, hilft bei tauben Menschen nicht sehr viel. Schaut doch nur mal einem Müllkutscher zu, wie oft der zurück setzen muss, OHNE das einer der Kollegen hinter dem LKW steht, wenn er denn nicht ganz alleine unterwegs ist den Müll einzusammeln. Habe ich auch schon selbst gesehen, dass dann PKW Fahrer, die hinter dem Müllwagen stehen, panisch zurück setzen, weil sie Angst haben im Müllschlund zu verschwinden.
Ne, ne ... für mich hat die "Abbiegerin" den Mist verbockt. Wobei der LKW Fahrer auch einen Teil der Schuld abbekäme. Er kann nicht einfach so zurück setzen und muss schon abwarten und sich versichern, dass hinter ihm frei Bahn ist. Wenn er dies nicht tut, hat er Mitschuld.
Das dies von der Polizistin anders eingeschätzt wurde, tut nichts zur Sache. Da hilft wirklich nur juristischer Beistand um heil aus der Sache raus zu kommen.
Natürlich IMMER vorausgesetzt es hat sich alles so zugetragen, wie es hier geschildert wurde. Die Praxis spricht leider eine andere Sprache und das Spiel "stille Post" kennt wohl jeder, ohne das ich hier jemandem etwas anhängen möchte.
Wo ist denn die TE geblieben? Hat sie entnervt aufgegeben? Wäre doch interessant den Ausgang der Geschichte zu erfahren.
Erinnert mich wieder fatal an den Mopedunfall meines Sohnes, wo die Unfallverursacherin hier doch so getan hat, als ob sie unschuldig an dem Unfall gewesen wäre und auch noch fleißig Zustimmung bekam, bis ich den Sachverhalt aufklärte.
@bootsmann22
Es ist richtig, während der Fahrschule lernt man, sich nötigenfalles einweisen zu lassen, um gefahrlos rückwärts fahren zu können. Dieses lernt aber auch jeder, der explizit den Beruf eines Kraftfahrers erlernt. Dennoch erlaube ich mir, dem Fahrer des Lkw nicht die Hauptschuld zu geben.
Wer an ungewöhnlichen Stellen abbiegt bzw. wendet, sollte auch die Hauptschuld tragen. Immerhin ist im Eingangspost die Rede davon, daß
Zitat:
Diese behauptete,sie wollte abbiegen und hätte die Einfahrt verwechselt,da es dort so gar nichts zum Reinfahren für die Linksabbiegerin gab.
an der Stelle des Abbiegevorganges gar keine Einfahrt etc. vorhanden war. Insofern könnte meine Vermutzung zutreffen und es sich schlicht um eine reines Wendemanöver handeln, weil jemand eine Einfahrt etc. verpasst hat.
Auch deswegen die einige Posts vorher gestellte Frage nach einer durchgezogenen weißen Mittellinie.
Es bleibt wieder mal nur bei Spekulationen, Mutmaßungen, Glaskugel gucken, weil wir nicht dabei waren und die Geschichte aus dritter Hand erfahren haben.
Zitat:
Original geschrieben von Manitoba Star
VT b kreuzt eine Fahrbahn, die nicht frei ist. So einfach sehe ich das.
Dann erklär mir mal bitte gegen welche Rechtsnorm die VT b verstossen hat?!
Sie will links abbiegen/ wenden und achtet auf den entgegenkommenden Verkehr. Dazu ist sie ja nach § 9 StVO verpflichtet. Es kommt nichts also fährt sie nach links rüber.
Dort bewegt die VT 1 aber gerade ihr Fahrzeug pflichtwidrig (besondere Sorgfaltspflicht nach § 9 Abs. 5 StVO!)rückwärts. Die VT a muss zwingend darauf achten, dass sich kein anderer Verkehrsteilnehmer von hinten oder quer in ihren Fahrraum nähert = VT a verstößt gegen geltendes Recht, VT b aus meiner Sicht nicht!
= ich bleib bei meiner Meinung, außer du kannst mich von einem Rehtsverstoss der VT b überzeugen
(den ich ja durchaus übersehen haben kann).
Logis, schlüssig und somit gut analysiert.
Sehe ich auch so.
Wenn die Rückwärtsfahrt nicht gewesen wäre, wäre es nicht zum show-down gekommen.
Somit müsste eigentlich die rückwärtsfahrende in den abbiegenden Wagen gefahren sein.
Warum hat sie eigentlich nicht ordentlich gehupt, als der LKW zurücksetzte?
Schiffsnebelhörner sind bei PKW weitgehend unbekannt! 🙄 Oder, der LKW Fahrer war taub, telefonierte, suchte was auf seinem Navi, las die Zeitung oder träumte von einer schönen Frau, die er anschließend treffen wollte. 😁
Die Mama der TE hat doch gehupt ... menno 🙄